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   BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68   

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BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68 (https://dejure.org/1969,136)
BAG, Entscheidung vom 17.10.1969 - 3 AZR 442/68 (https://dejure.org/1969,136)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 (https://dejure.org/1969,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot - Treuepflicht

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot während der Dauer des Arbeitsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1970, 214
  • DB 1970, 497
  • AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 24.01.1910 - I 188/08

    Handlungsgehilfe; Unterlassungsanspruch

    Auszug aus BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68
    #a) Es kommt dabei nicht auf die immer noch umstrittene Frage an, ob der Arbeitgeber von seinem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer schlechthin verlangen kann, die Aufnahme anderer Arbeit zu unterlassen (vgl. dazu einerseits RGZ 67, 3 ff., andererseits den Beschluß der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts in RGZ 72, 393 ff.; ferner die in AP zu § 611 BGB Anspruch auf Arbeitsleistung mitgeteilten Entscheidungen).
  • RG, 20.09.1907 - III 59/07

    Erfüllungsanspruch des Prinzipals gegen den Handlungsgehilfen

    Auszug aus BAG, 17.10.1969 - 3 AZR 442/68
    #a) Es kommt dabei nicht auf die immer noch umstrittene Frage an, ob der Arbeitgeber von seinem vertragsbrüchigen Arbeitnehmer schlechthin verlangen kann, die Aufnahme anderer Arbeit zu unterlassen (vgl. dazu einerseits RGZ 67, 3 ff., andererseits den Beschluß der Vereinigten Zivilsenate des Reichsgerichts in RGZ 72, 393 ff.; ferner die in AP zu § 611 BGB Anspruch auf Arbeitsleistung mitgeteilten Entscheidungen).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 717/07

    Vertragsstrafenabrede - AGB-Kontrolle

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht die Vereinbarung einer einjährigen Kündigungsfrist für wirksam angesehen (BAG 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7 = EzA HGB § 60 Nr. 2).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Auch über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens ein Wettbewerbsverbot ein, denn dies entspricht der Treuepflicht des Arbeitnehmers (st. Rspr. vgl. BAG 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7 = EzA HGB § 60 Nr. 2; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 11. April 2000 - 9 AZR 131/99 - BAGE 94, 199).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu III 3 a der Gründe; Senatsurteile vom 6. August 1987, aaO und vom 16. August 1990, aaO, zu III 2 a der Gründe).
  • BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 113/90

    Fristlose Kündigung; Wettbewerbstätigkeit

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAG Urteil vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu III 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.02.2009 - 17 Sa 1567/08

    Fristlose Kündigung eines im öffentlichen Dienst einer Kommune beschäftigten

    Auf das Arbeitsverhältnis bezogen bedeutet § 241 Abs. 2 BGB, dass sich der Arbeitnehmer für die Interessen des Arbeitgebers und das Gedeihen des Betriebs einsetzen und alles unterlassen muss, was dem Arbeitgeber oder dem Betrieb abträglich ist (vgl. BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68, AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7; HWK-Thüsing, Arbeitsrecht Kommentar, 3. Aufl., § 611 BGB Rdnr. 347).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    Mit der Wettbewerbsenthaltung des Arbeitnehmers im Marktbereich des Arbeitgebers soll erreicht werden, dass dem Arbeitgeber das Marktsegment in vollem Umfang und ohne die Gefahr nachteiliger Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offensteht (für die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7, zu III 3 a der Gründe mit Anm. Canaris; BAG 16.06.1976 - 3 AZR 73/75 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 8, zu II 1 der Gründe; BAG 16.08.1990 - 2 AZR 113/90 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 10, zu III 2 a der Gründe) .

    b) aa) Dem Kläger ist auch darin zuzustimmen, dass das gesetzliche Wettbewerbsverbot des § 60 Abs. 1 HGB - bzw. des § 242 BGB - während des rechtlichen Bestands des Arbeitsverhältnisses - hier also bis zum 30.06.2002 - galt (zum zeitlichen Geltungsbereich des gesetzlichen Wettbewerbsverbots etwas verschlüsselt schon BAG 26.03.1965 - 3 AZR 248/63 - AP BGB § 306 Nr. 1, zu I der Gründe; deutlicher BAG 17.10.1969 - 3 AZR 442/68 - AP BGB § 611 Treuepflicht Nr. 7, zu III 2 und 3 der Gründe mit Anm. Canaris; die zweite zitierte Entscheidung behandelt den Fall einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des Arbeitnehmers; vgl. zu der hier nicht gegebenen umgekehrten Gestaltung einer Kündigung des Arbeitgebers auch die umstrittene Entscheidung des Zweiten Senats vom 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP BGB § 626 Nr. 104, zu B II 1 b und III 3 der Gründe mit klaren Aussagen zu der zeitlichen Reichweite des § 60 HGB; das letztgenannte Urteil hält die Bindung des § 60 Abs. 1 HGB aufrecht, solange der Arbeitnehmer die aus seiner Perspektive unwirksame außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers gerichtlich angreift; zu der Kritik an dieser Lösung beispielsweise Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 4. Auflage Rn. 22 a m. w. N.; nach der vorläufigen Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers während des Kündigungsschutzprozesses differenzierend MünchKommHGB/von Hoyningen-Huene 2. Auflage § 60 Rn. 20 bis 22) .

  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Im Rahmen dieses eingeschränkten Überprüfungsmaßstabes ist zunächst mit dem Landesarbeitsgericht davon auszugehen, daß es dem Kläger aufgrund der arbeitsvertraglichen Konkurrenzklausel sowie aufgrund der für alle Arbeitnehmer geltenden Treuepflicht untersagt gewesen ist, während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit aufzunehmen (vgl. BAG Urteile vom 26. März 1965 - 3 AZR 248/63 - AP Nr. 1 zu § 306 BGB, zu I 5 der Gründe; vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu III 3 a der Gründe; vom 16. Januar 1975 - 3 AZR 72/74 - AP Nr. 8 zu § 60 HGB, zu I 2 der Gründe; vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 236/78 - n. v., zu I 2 c der Gründe).
  • ArbG Düsseldorf, 09.06.2008 - 3 (8) Ca 336/06

    Keine Schadensersatzpflicht wegen Abwerbeaktionen gegen einen Konkurrenten bei

    b) In ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die den Arbeitnehmer treffende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers als sogenannte Treuepflicht konkretisiert worden (vgl. etwa BAG v. 17.10.1969 - 3 AZR 442/68; HWK/Thüsing, 2. Aufl., § 611 BGB Rz. 347 mwN).

    Hiernach hat der Arbeitnehmer sich für die Interessen des Arbeitgebers und das Gedeihen des Betriebes einzusetzen und alles zu unterlassen, was dem Arbeitgeber oder dem Betrieb abträglich ist (BAG v. 17.10.1969 - 3 AZR 442/68).

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 73/75

    Rechenschafts- und Auskehrungspflicht bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

    Mit der Wettbewerbsenthaltung des Arbeitnehmer im Marktbereich des Arbeitgebers soll gerade erreicht werden, daß dem Arbeitgeber der Marktbereich voll und ohne die Gefahr der nachteiligen, zweifelhaften oder zwielichtigen Beeinflussung durch den Arbeitnehmer offen steht (vgl. BAG AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht [zu 2a der Gründe]; BAG AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht [zu III 3 der Gründe]; beide mit weiteren Hinweisen).
  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 852/95

    Vorliegen eines wichtigen Grundes als Vorausssetzung für die außerordentliche

    Deshalb schließt der Arbeitsvertrag für die Dauer seines Bestehens über den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 60 HGB hinaus ein Wettbewerbsverbot ein (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteile vom 17. Oktober 1969 - 3 AZR 442/68 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Treuepflicht; vom 16. August 1990 - 2 AZR 113/90 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Treuepflicht, zu III 2 der Gründe und vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 355/94 - RzK I 6 a Nr. 116).
  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 355/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung - Kündigung wegen

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2006 - 5 Sa 288/06

    Kündigung, außerordentlich, fristlos, Busfahrer, Arbeitsunfähigkeit,

  • ArbG Schwerin, 16.05.2001 - 6 Ca 3731/00

    Abhängigkeit der Berechtigung des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 16.01.1975 - 3 AZR 72/74

    Treuepflicht - Vertragsverletzung - Übertritt zu einem Konkurrenzunternehmen -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2013 - 5 Sa 412/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Verstoßes gegen das

  • LAG Köln, 08.12.1995 - 13 Sa 1153/95

    Wettbewerbsverbot: Reichweite einer Unterlassungsverfügung - Voraussetzungen

  • BAG, 25.05.1970 - 3 AZR 384/69

    Handelsgewerbe - Täuschung - Anfechtung

  • LAG München, 08.08.2006 - 11 Sa 922/05

    Außerordentliche Kündigung, Wettbewerb, kapitalmäßige Beteiligung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2002 - 6 Sa 83/01

    Auskunftsansprüche bei Wettbewerbsverstößen während des bestehenden

  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 97/89

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Wettbewerbstätigkeit des

  • LAG Hamburg, 27.02.2008 - 5 SaGa 1/08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds nach einer Suspendierung

  • LAG Schleswig-Holstein, 03.12.2002 - 5 Sa 299b/02

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 442/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des

  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 268/84

    Fristlose Kündigung eines angestellten Rechtsanwaltes wegen versuchter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.02.2019 - 7 Sa 380/18

    Anspruch auf eine Sozialplanabfindung bei Ausscheiden vor Ablauf der ordentlichen

  • BAG, 06.10.1988 - 2 AZR 150/88

    Zeitgleiche Tätigkeit eines Steuersachbearbeiters für einen Wettbewerber seines

  • BAG, 01.10.1970 - 2 AZR 542/69

    Kündigung - Arbeitplatzwechsel

  • LAG Hamm, 19.03.2001 - 16 Sa 322/01

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassen von Wettbewerb im bestehenden

  • LAG Hamm, 26.01.1995 - 4 Sa 1205/94

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen Weitergabe von beim Personaleinkauf

  • BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 398/88

    Fristlose Kündigung wegen Unzumutbarkeit - Geltung des kaufmännischen

  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 236/78
  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 161/10
  • ArbG Limburg, 29.10.2008 - 1 Ca 461/08

    Kündigungsfrist - Nichteinhaltung - Schadenersatz

  • ArbG Düsseldorf, 21.01.2000 - 1 Ga 99/99

    Zulässigkeit einer einstweiligen Verfügung; Treuepflicht des Arbeitnehmers;

  • ArbG Wiesbaden, 01.11.1984 - 4 Ga 4/84

    Klage auf Unterlassung von Tätigkeiten für einen Konkurrenten; Voraussetzungen

  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 1085/77
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 6 Ga 313/04

    Streitigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren über das Fortbestehen eines

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