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   BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86   

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BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86 (https://dejure.org/1989,1013)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 8 AZR 351/86 (https://dejure.org/1989,1013)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 (https://dejure.org/1989,1013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Betreiben eines Wohnheims für strafentlassene Männer, deren Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt ist

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei Verstoß gegen § 611a, 611b BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 611a, 611 b, 823 Abs. 1, § 847; AFG § 93 Abs. 2 u. 3; EWG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; EG-Richtlinie 76/207 vom 9.2.1976
    Gleichbehandlung von Mann und Frau beim Zugang zu einem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 219
  • BAGE 61, 220
  • NJW 1990, 67
  • NZA 1990, 24
  • BB 1989, 2118
  • BB 1989, 630
  • DB 1989, 2281
  • AP BGB § 611a Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
    § 611a Abs. 2 BGB bietet auch dann keine Rechtsgrundlage für den von der Klägerin geforderten Betrag, wenn man die Grundsätze der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 10. April 1984 (- Rechtssachen 14/83 und 79/83 - AP Nr. 1 und 2 zu § 611a BGB) berücksichtigt.

    Dies gilt aber nur, soweit die Haftungsbeschränkung reicht (vgl. Zuleeg, RdA 1984, 325, 330; Eckertz-Höfer, JuS 1987, 611, 614).

    Dafür, daß sich diese Rechtslage ändern sollte, enthält § 611a Abs. 2 BGB keine Anhaltspunkte (vgl. auch Stellungnahme der Bundesregierung in den Rechtssachen 14/83 und 79/83 vor dem Europäischen Gerichtshof in DB 1984, 1476).

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
    In der Weigerung, dem Bewerber eine chancengleiche Teilnahme am Auswahlverfahren zu ermöglichen, liegt eine Diskriminierung, die regelmäßig den Entschädigungsanspruch auslöst (vgl. zugleich ergangenes Urteil des Senats - 8 AZR 447/87 -, zu A II der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf seine Begründung im zugleich ergangenen Urteil (- 8 AZR 447/87 -, zu A VI 2 der Gründe, zur Veröffentlichung bestimmt) Bezug.

  • BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60

    Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
    Geringfügige Eingriffe lösen keine Entschädigungsansprüche aus (BGHZ 35, 363, 368 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] = NJW 1961, 2059, 2060).
  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
    Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, die die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere ab von Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Benachteiligung, Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung, Anlaß und Beweggrund des Handelns und geschützter Sphäre, in die der Eingriff erfolgte (zuletzt BGH Urteil vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - NJW 1985, 1617, 1619).
  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62

    Zusammenveranlagung

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
    Selbst eine verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen findet dort ihre Grenze, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 18, 97, 111).
  • LAG Köln, 25.06.1986 - 2 Sa 1181/85

    Schadensersatz; Geschlecht; Diskriminierung; Arbeitsverhältnis; Schmerzensgeld

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Juni 1986 - 2 Sa 1181/85 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    Zu § 611a BGB war indes stets anerkannt, dass eine geschlechtsdiskriminierende Stellenausschreibung für sich betrachtet keinen Entschädigungsanspruch auslösen, sondern nur die Vermutung begründen konnte, dass der erfolglose Bewerber die Benachteiligung wegen seines Geschlechts erfahren hatte (vgl. zur alten Rechtslage: etwa BAG 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - zu A I 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 219; 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - zu A I 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 209; BVerfG 16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - zu C I 2 b der Gründe, BVerfGE 89, 276; ErfK/Schlachter 4. Aufl. § 611b BGB Rn. 4) .
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 160/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Richtig ist zwar, dass die Rechtsprechung besonders bei geschlechtsspezifischen Benachteiligungen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und einen Entschädigungsanspruch angenommen hat (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - BAGE 61, 209 = AP BGB § 611a Nr. 5 = EzA BGB § 611a Nr. 4; 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - BAGE 61, 219 = AP BGB § 611a Nr. 6 = EzA BGB § 611a Nr. 5) .

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass § 611a BGB in der damaligen Fassung nur einen materiellen Schadensersatz begrenzt auf das negative Interesse vorsah und der Senat sich zur Begründung eines Entschädigungsanspruchs auf die Richtlinie 76/207/EWG und eine richtlinienkonforme Auslegung zur Gewährleistung einer ausreichenden Sanktion, die in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden steht und über einen rein symbolischen Schadensersatz hinausgeht, gestützt hat (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/97 - aaO; 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - zu B 3 b der Gründe, aaO) .

    Ein Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers scheiterte auch nach dieser Rechtsprechung dann, wenn es am Verschulden fehlte (vgl. BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - BAGE 82, 211 = AP GG Art. 3 Nr. 226 = EzA GG Art. 3 Nr. 52) , oder das Verschulden geringfügig war (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - aaO) .

  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

    Richtig ist zwar, dass die Rechtsprechung besonders bei geschlechtsspezifischen Benachteiligungen eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und einen Entschädigungsanspruch angenommen hat (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 - BAGE 61, 209 = AP BGB § 611a Nr. 5 = EzA BGB § 611a Nr. 4; 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - BAGE 61, 219 = AP BGB § 611a Nr. 6 = EzA BGB § 611a Nr. 5) .

    Zu berücksichtigen ist jedoch, dass § 611a BGB in der damaligen Fassung nur einen materiellen Schadensersatz begrenzt auf das negative Interesse vorsah und der Senat sich zur Begründung eines Entschädigungsanspruchs auf die Richtlinie 76/207/EWG und eine richtlinienkonforme Auslegung zur Gewährleistung einer ausreichenden Sanktion, die in einem angemessenen Verhältnis zum erlittenen Schaden steht und über einen rein symbolischen Schadensersatz hinausgeht, gestützt hat (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 447/97 - aaO; 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - zu B 3 b der Gründe, aaO) .

    Ein Entschädigungsanspruch eines Stellenbewerbers scheiterte auch nach dieser Rechtsprechung dann, wenn es am Verschulden fehlte (vgl. BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - BAGE 82, 211 = AP GG Art. 3 Nr. 226 = EzA GG Art. 3 Nr. 52) , oder das Verschulden geringfügig war (vgl. BAG 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - aaO) .

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist abhängig vom Grad des Verschuldens, von Art und Schwere der Benachteiligung, von Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessenschädigung sowie von Anlaß und Beweggrund des Handelnden (vgl. BAG Urteile vom 14. März 1989 - 8 AZR 447/87 und 8 AZR 351/86 - BAGE 61, 209 und 220 = AP Nr. 5 und Nr. 6 zu § 611 a BGB).
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

    Zum einen findet die verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen dort ihre Grenze, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (BVerfG 30. Juni 1964 - 1 BvL 16-25/62 - BVerfGE 18, 97 = AP GG Art. 6 Abs. 1 Ehe und Familie Nr. 11), was auch für die Auslegung innerstaatlichen Rechts im Lichte des Wortlauts und des Zwecks einer Richtlinie gilt (vgl. Senat 14. März 1989 - 8 AZR 351/86 - BAGE 61, 219 = AP BGB § 611a Nr. 6 = EzA BGB § 611a Nr. 5).
  • ArbG Ludwigshafen, 06.11.2000 - 1 Ca 2136/00

    Anforderungen an den Zuspruch eines Schmerzensgeldes wegen Mobbings eines

    Die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht muss nach Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung sowie Anlass und Beweggrund des Handelns eine Genugtuung durch Zubilligung eines Schmerzensgeldes erfordern, und die Persönlichkeitsverletzung darf nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können, vgl. BAG, 29.04.1983 - 7 AZR 678/79 - (unveröffentlicht); AP Nr. 8 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht = NZA 1985, 811; AP Nr. 5 und 6 zu § 611 a BGB = NZA 1990, 24; AP Nr. 226 zu Art. 3 GG = NZA 1996, 751; NZA 1999, 645.
  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

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  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

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  • ArbG Köln, 06.08.2008 - 9 Ca 7687/07

    Anspruch auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung in einem

    Schließlich hat die Rechtsprechung sich im Bereich des § 611 a BGB a.F. befasst mit der Suche eines sozialpädagogischen Vereins nach einem "sozialpädagogischen / diplompädagogischen "Heimerzieher" und hat dies ebenso als Verstoß gegen das Verbot geschlechtsneutraler Ausschreibungen angesehen (LAG Düsseldorf v. 01.02.2000 - 9 Sa 1451/01 -, NZA-RR 2002, 345) wie die Suche eines Vereins der Sozialfürsorge nach einem "Sozialarbeiter" (so bereits BAG v. 14.03.1989 - 8 AZR 351/86 -, NJW 1990, 67).
  • AG Leverkusen, 14.06.2013 - 24 C 105/13

    Verkehrsunfall, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schwangerschaft

    Eine Körper- und Gesundheitsverletzung ist nur gegeben, wenn diese nicht unerheblich ist (BGH NJW 1953, 1440; vgl BVerwGE 46, 1 für das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit), Geringfügige Beeinträchtigungen, etwa geringfügige Verletzungen der Gesundheit (Bagatell-Beeinträchtigungen) begründen keinen Schmerzensgeldanspruch, wenn es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des Körpers oder des seelischen Wohlbefindens handelt (BGH NJW 1992, 1043; BGHZ 122, 363, 366 ff = NJW 1993, 2173, 2175; BAG AP § 611a Nr. 6 = NJW 1990, 67; bejaht, soweit psychischem Schaden eigenständiger Krankheitswert zukommt OLG Schleswig NJW-RR 2009, 1325; jurisPK/Vieweg/Lorz Rn 35; Nebe VuR 2009, 459; Eilers zfs 2009, 248; Erman/Ebert Rn 18; Oppel DAR 2004, 436 ff; Burmann/Heß ZfS 2004, 348 mwN; umfassend zur Bagatellgrenze Looschelders in Karlsruher Forum 2003, S 31, 35 ff).
  • ArbG Stuttgart, 30.11.2005 - 2 Ca 8178/04

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

  • ArbG Stuttgart, 05.09.2007 - 29 Ca 2793/07

    Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts durch Stellenausschreibung

  • LAG Hamm, 04.05.1998 - 17 Sa 2270/97

    Einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Verpflichtung zur

  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 145/91

    Geschlechtsspezifische Benachteiligung bei der Begründung eines

  • LG Siegen, 16.03.2023 - 8 O 97/23

    Schadensersatz bei fehlender Berührung mit dem Kraftfahrzeug

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 234/93

    Einstellung: Frauenförderung in Nordrhein-Westfalen - Vereinbarkeit mit dem GG

  • LAG Hamburg, 03.04.1991 - 8 Sa 1/91

    Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.1995 - 8 Sa 902/95

    Diskriminierung auf Grund paritätischer Besetzung einer Stelle; Beachtung von

  • ArbG Hannover, 15.11.1990 - 5 Ca 388/90

    Auswahlentscheidung; Ablehnungsschreiben; Dispositionsbefugnis

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