Rechtsprechung
   BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,161
BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 (https://dejure.org/1985,161)
BAG, Entscheidung vom 25.06.1985 - 3 AZR 254/83 (https://dejure.org/1985,161)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 (https://dejure.org/1985,161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 102
  • NJW 1986, 450
  • ZIP 1985, 1523
  • MDR 1986, 170
  • NZA 1986, 93
  • BB 1986, 1017
  • DB 1985, 2459
  • JR 1986, 440
  • AP BGB § 613a Nr. 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Es ist daher nicht erforderlich, daß alle Wirtschaftsgüter, die bisher zu dem Betrieb gehörten, auf den neuen Inhaber übergehen (BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).

    Der Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse soll lückenlos sein (BAG 35, 104, 106 ff. = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 der Gründe).

    Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt daher auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über den Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 107 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 15.11.1978 - 5 AZR 199/77

    Betriebsveräußerung - Betriebsübergang - Konkursverwalter - Vergleichsverwalter -

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    § 613 a BGB gilt auch, wenn ein notleidender Betrieb durch Verwertung im Rahmen der Insolvenz veräußert wird (BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe).

    Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt daher auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über den Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 107 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Teile des Betriebsvermögens, die für die Fortführung unwesentlich sind, bleiben außer Betracht (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe).

    Die Rechtsfolge, der Übergang der Arbeitsverhältnisse, tritt daher auch dann ein, wenn es nicht zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft über den Erwerb des Betriebs oder Betriebsteils kommt oder der bisherige Betriebsinhaber an der rechtsgeschäftlichen Übertragung gar nicht beteiligt ist (BAG 27, 291, 295 f. = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1978 - 5 AZR 199/77 - AP Nr. 14 zu § 613 a BGB, zu II 1 a der Gründe; BAG 35, 104, 107 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 584/83

    Anspruch auf Zahlung einer Betriebsrente aus abgetretenem Recht

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1984 (3 AZR 584/83 - DB 1985, 1135) ausgeführt hat, ließe sich § 613 a BGB mühelos umgehen, wollte man eine Fallgestaltung wie die vorliegende von der Geltung der Vorschrift ausnehmen.
  • BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 504/73

    Widerspruch des Arbeitnehmers bei einem Betriebsteilübergang

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    a) Was als "Betrieb" oder "Betriebsteil" im Sinne des § 613 a BGB zu gelten hat, muß nach dem Zweck der Vorschrift bestimmt werden, die u. a. das Ziel verfolgt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten (BAG 26, 301, 307 ff. = AP Nr. 1 zu § 613 a BGB, zu III 3 b der Gründe).
  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 261/80

    Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 254/83
    Deshalb muß bei Arbeitsverhältnissen, die mehreren Betriebsteilen zugeordnet sind, zunächst der Wille der Beteiligten beachtet werden (BAG 39, 208, 213 f. = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe).
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Zwar können auch untergeordnete Hilfsfunktionen, wenn sie organisatorisch eine Teileinheit im Sinne einer Untergliederung des Gesamtbetriebes darstellen, einen Betriebsteil ausmachen (BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1985 - 5 AZR 30/84 - zu II 1 der Gründe, BAGE 48, 365, 371 f. = AP BGB § 613a Nr. 42 = EzA BGB § 613a Nr. 45), es ist aber nicht erkennbar, dass die Beklagte einen besonders abgrenzbaren Teilzweck durch die Küchenhilfskräfte verfolgen ließ.
  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 181/11

    Betriebsübergang

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden, dass bei Arbeitsplätzen, die mehreren Betrieben oder Betriebsteilen zuzuordnen sind, zunächst der Wille der Beteiligten beachtlich ist (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 729/95 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 85, 291 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 16 = EzA BGB § 613a Nr. 150; 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - zu II der Gründe, BAGE 49, 102 = AP BetrAVG § 7 Nr. 23 = EzA BGB § 613a Nr. 48; 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - zu 1 c der Gründe, BAGE 39, 208 = AP BGB § 613a Nr. 31 = EzA BGB § 613a Nr. 33) .
  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    a) Bei Arbeitsplätzen, die mehreren Betrieben oder Betriebsteilen zuzuordnen sind, ist zunächst der Wille der Beteiligten beachtlich, hier also des Klägers und der Insolvenzschuldnerin (vgl. BAG 18. März 1997 - 3 AZR 729/95 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 85, 291 = AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 16 = EzA BGB § 613a Nr. 150; 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - zu II der Gründe, BAGE 49, 102 = AP BetrAVG § 7 Nr. 23 = EzA BGB § 613a Nr. 48; 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - zu 1 c der Gründe, BAGE 39, 208 = AP BGB § 613a Nr. 31 = EzA BGB § 613a Nr. 33) .
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben stehen bei einer Bewertung, ob ein Betriebsübergang vorliegt, die immateriellen Betriebsmittel, also Geschäftsbeziehungen zu Dritten, der Kundenstamm und etwaige Kundenlisten, das Know-How und die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund (BAG 3. November 1998 - 3 AZR 484/97 - 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - BAGE 49, 102, 105 f. = AP BetrAVG § 7 Nr. 23 = EzA BGB § 613a Nr. 48, zu I 1 b der Gründe; 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP BGB § 613a Nr. 76 = EzA BGB § 613a Nr. 85, zu A II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93

    Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung

    Während bei Produktionsbetrieben in der Regel die Übernahme der sächlichen Betriebsmittel entscheidend ist, sind bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will" sowie die Einführung des Unternehmens auf dem Markt ausschlaggebend (vgl. u.a. BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe; BAG Urteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - DB 1994, 1144 f. [BAG 09.02.1994 - 2 AZR 781/93] = EzA § 613 a BGB Nr. 115 = ZIP 1994, 901 ff. = NZA 1994, 612 ff., auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III 1 a der Gründe).

    Im Einzelfall können jedoch die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter für eine erfolgreiche Fortführung des alten Betriebs ausschlaggebend sein (vgl. BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 781/93

    Betriebsübergang

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es in erster Linie die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good-will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB ; Urteil vom 18. Oktober 1990 - II ZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB ), ggf. auch Geschäftsräume und Geschäftslage, sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu halten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (BAGE 53, 267 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB ).

    b) Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb im Sinne des § 613 a BGB , wohl können aber im Einzelfall die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG , zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88

    Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines

    Für Handels- und Dienstleistungsbetriebe, deren Betriebsvermögen hauptsächlich aus Rechtsbeziehungen besteht, sind es dagegen in erster Linie die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know how" und der "good will", also die Einführung des Unternehmens auf dem Markt (BAGE 49, 102, 105 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 a der Gründe; kritisch dazu Willemsen, ZiP 1986, 477, 482; Loritz, RdA 1987, 65, 70), Warenzeichen(Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt), gegebenenfalls, anders als bei Produktionsbetrieben, auch Geschäftsräume und Geschäftslage sofern diese Bestandteile des Betriebes es ermöglichen, den bisherigen Kundenkreis zu halten und auf den neuen Betriebsinhaber überzuleiten (so bei Einzelhandelsgeschäften, vgl. BAGE 53, 267, 276 = AP, aaO, zu B II 3 b, dd der Gründe; vgl. ferner Schaub, Arbeitsrecht-Handbuch, 6. Aufl., § 118 II, S. 781; von Hoyningen-Huene, Anm. zu AP Nr. 41 zu § 613 a BGB, unter II 2; Reiff, SAE 1988, 55, 56; Schwerdtner, Festschrift für Gerhard Müller, S. 557, 567; Birk, Anm. zu EzA § 613 a BGB Nr. 43, unter II).

    Der Dritte Senat hat im Urteil vom 25. Juni 1985 (BAGE 49, 102 = AP, aaO) darauf hingewiesen, zum "know how" und "good will" könnten neben der Einführung des Unternehmens auf dem Markt auch die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes gehören.

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung

    Es spricht gegen einen Betriebsübergang, wenn die einen Baubetrieb in erster Linie ausmachenden immateriellen Betriebsmittel wie Marktstellung, Kundenkontakte und Auftragsbestand nicht übernommen wurden (vergleiche BAG Urteil vom 25.06.1985, 3 AZR 254/83 = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG).

    Nach außen kann dies deutlich werden durch Eintritt des neuen Inhabers in bestehende Lieferverträge, Übernahme von Aufträgen und der Kundenkartei (BAG Urteil vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG).

    Bereits im Urteil vom 25. Juni 1985 (- 3 AZR 254/83 - aaO) hat der Dritte Senat darauf hingewiesen, daß zum "know-how" und "good-will" auch die Einführung des Unternehmens auf dem Markt und die Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes gehören können.

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95

    Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mehrfach entschieden, daß bei der fehlenden Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse einem Betriebsteil objektiv zuzuordnen, der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgeblich ist, einen Arbeitnehmer wegen der Übernahme eines Betriebsteils beim Erwerber weiterzubeschäftigen (BAG Urteil vom 20. Juli 1982 - 3 AZR 261/80 - BAGE 39, 208, 213 f. = AP Nr. 31 zu § 613 a BGB, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 25. Juni 1985 - 3 AZR 254/83 - BAGE 49, 102, 108 = AP Nr. 23 zu § 7 Betr-AVG, zu II der Gründe; im Ergebnis auch Urteil vom 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP Nr. 8 zu § 1 AÜG).
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 55/94

    Betriebsübergang: Übernahme eines Material- und Ersatzteillagers der US-Armee

    Bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben werden demgegenüber meist die immateriellen Betriebsmittel wie Kundenstamm, Kundenlisten, die Geschäftsbeziehungen zu Dritten, das "know-how" und der "good will", ebenso die Einführung des Unternehmens auf dem Markt im Vordergrund stehen (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 29. September 1988 - 2 AZR 107/88 - AP Nr. 76 zu § 613 a BGB, zu A II 1 b der Gründe; Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 172/90 - AP Nr. 88 zu § 613 a BGB, zu B II 2 b aa der Gründe).

    Die Arbeitnehmer selbst gehören zwar nicht zum Betrieb i.S.v. § 613 a BGB, wohl können aber im Einzelfall Fachkenntnisse eingearbeiteter Mitarbeiter in ihrer Bedeutung für die Fortführung des alten Betriebes von Bedeutung sein (BAGE 49, 102, 105 f. = AP Nr. 23 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 b der Gründe; Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 781/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 54/94

    Betriebsübergang

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 161/86

    Streitigkeit über die Schuldnerstellung hinsichtlich Leistungen der betrieblichen

  • LAG Hamm, 27.10.2004 - 2 Sa 2186/03

    Wirksame Kündigung durch Insolvenzverwalter bei Betriebsstilllegung trotz

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

  • LAG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - 1 Sa 24/11

    Betriebsübergang bei Neuvergabe eines Bewachungsauftrags - Übernahme

  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 172/90

    Betriebsübergang im Dienstleistungsgewerbe (Reinigungsarbeiten)

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 192/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer Verlegung der Büroräume - Genaue

  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

  • LAG Niedersachsen, 24.10.2006 - 1 Sa 118/06

    Umfang der Prüfungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich eventuell bestehender

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90

    Berücksichtigung von Sozialdaten durch den Betriebsrat bei Kündigung aller

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 353/90

    Feststellung des genauen Beendigungstermins einer Kündigung und Anforderungen an

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 191/88

    Abgrenzung Betriebsübergang und witschaftliche Verflechtung zweier Unternehmen -

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88

    Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe

  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 86/94

    Fortbestehen der Arbeitsverträge bei einem Betriebsübergang

  • LAG Bremen, 17.11.1989 - 4 Sa 69/89

    Betriebsübergang; Feststellungsklage ; Betriebsteil; Nebenintervenient;

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 204/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang sächlicher und immaterieller

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 205/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Erfordernis des Übergangs materieller und

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 207/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang eines Betriebs oder eines

  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 202/88

    Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang materieller und immaterieller

  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 954/93
  • BAG, 14.07.1994 - 2 AZR 102/94
  • BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 208/88
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

  • BAG, 19.01.1988 - 3 AZR 263/86

    Betriebsaufspaltung: Übergang der Versorgungsanwartschaften der Arbeitnehmer auf

  • LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 251/05

    Zur Abgrenzung Betriebsstilllegung und Betriebsübergang eines Autohauses Keine

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1079/05

    Betriebsübergang bei einem Autohaus; Sozialauswahl beim Gemeinschaftsbetrieb

  • LAG Düsseldorf, 25.04.1997 - 11 Sa 136/97

    Betriebsübergang: Voraussetzungen - Fehlen eines Rechtsgeschäfts

  • LAG Hamm, 18.10.2005 - 19 Sa 1080/05

    Betriebsübergang, Betriebsteilübergang bei einem Autohaus, Vertragshändler

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 Sa 1579/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

  • LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96

    Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister;

  • LAG Düsseldorf, 21.11.1995 - 16 (15) Sa 428/95

    Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen

  • LAG Köln, 08.06.2001 - 11 Sa 281/01

    Betriebsübergang; Teilbetriebsübergang; Zentrale Dienste; passives

  • LAG Düsseldorf, 18.04.1996 - 5 (6) Sa 1580/95

    Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende

  • LAG Köln, 02.03.2001 - 11 Sa 1386/00

    Betriebsteilübergang; Zuordnung der Arbeitsverhältnisse; Zentrale Dienste

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 2245/96

    Fortsetzung einer Kündigungsschutzklage nach Betriebsübergang; Titelumschreibung

  • LAG Hamburg, 07.03.1995 - 6 Sa 53/94

    Heuerverhältnis; Betriebsübergang; Seeschifffahrt; Betriebliche Altersvorsorge;

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 388/89

    Abgeltung eines Urlaubsanspruchs - Vorliegen eines Betriebsübergangs - Beendigung

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 768/95

    Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsübergangs; Funktionsnachfolge; Grundsätze des

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 675/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch einen Betriebsübergang; Begriff

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.1995 - 15 Sa 169/94

    Betriebsübergang: - Übernahme wesentlicher Betriebsmittel

  • LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94

    Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 484/97

    Gekürzte Versorgung nach der Versorgungsordnung seiner früheren Arbeitgeberin bei

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 767/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Betriebsübergangs;

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 769/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Begriff des

  • LAG Hessen, 18.10.1996 - 13 Sa 770/95

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses durch Betriebsübergang; Begriff des

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1986 - 6 (3) Sa 597/85

    Versorgungszusage; Unterstützungskasse; Vorbehalt der Freiwilligkeit; Altfälle;

  • OLG Düsseldorf, 17.12.1996 - 24 U 76/95
  • LAG Hessen, 27.04.1990 - 6 Sa 934/89

    Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrats; Unwirksamkeit der Kündigung; Kündigung

  • BAG, 08.10.1990 - 2 AZR 29/90
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 571/85

    Betriebsveräußerung bei Masselosigkeit im Konkurs - Geltung des Grundsatzes der

  • LAG Köln, 07.12.2001 - 11 Sa 1386/00

    Betriebsteilübergang - Umfang - einzelne Betriebsteile - Beschränkung auf

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.1997 - 15 Sa 47/97
  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 214/84

    Haftung des Betriebsveräußerers bei Unternehmensteilung - Entstehung und

  • LAG Bremen, 08.04.1998 - 2 Sa 292/97

    Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Einstufung einer

  • LAG Köln, 08.08.1997 - 11 Sa 238/96

    Einstandspflicht eines Pensions-Sicherungs-Vereins für Versorgungsansprüche;

  • LAG Berlin, 10.08.1987 - 9 Sa 59/87

    Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Betriebsstillegung; Stillegung; Betrieb

  • ArbG Nürnberg, 10.01.1996 - 15 Ca 9150/95

    Feststellungsklage auf Bestehen eines Arbeitsverhältnisses ; Betriebsübergang bei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht