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   BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85   

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https://dejure.org/1985,143
BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85 (https://dejure.org/1985,143)
BAG, Entscheidung vom 05.12.1985 - 2 AZR 3/85 (https://dejure.org/1985,143)
BAG, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 (https://dejure.org/1985,143)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2008
  • ZIP 1986, 795
  • NZA 1986, 522
  • BB 1986, 1092
  • DB 1986, 1290
  • AP BGB § 613a Nr. 47
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
    Fehlt es daran, dann ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne daß es der Feststellung bedarf, die Kündigung beruhe tragend auf dem Betriebsübergang (vgl. das Urteil des Senates vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 40, zu B III 1 der Gründe).

    Bei der Anwendung des § 613 a Abs. 4 BGB ist stets zu prüfen, ob es neben dem Betriebsübergang einen "sachlichen Grund" gibt, der "aus sich heraus" die Kündigung zu rechtfertigen vermag, so daß der Betriebsübergang nur äußerlicher Anlaß, nicht aber der tragende Grund für die Kündigung gewesen ist (vgl. Urteil vom 27. September 1984, aaO, zu III 1 der Gründe).

    Zu diesen "sachlichen Gründen" gehört nach dem Urteil vom 27. September 1984 (aaO) auch die ernsthafte und endgültige Stillegungsabsicht, wenn sie bereits greifbare Formen angenommen hat.

    Es spricht aber eine tatsächliche Vermutung gegen eine endgültige Stillegungsabsicht, wenn vor Ablauf der Kündigungsfrist es zu einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang kommt (BAG Urteil vom 27. September 1984, aaO, zu B III 3 der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Auszug aus BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
    Der Senat hat in seinem Grundsatzurteil vom 31. Januar 1985 (- 2 AZR 530/83 - EzA § 613 a BGB Nr. 42 = NZA 1985, 593 ff.) entschieden, die Regelung des § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB, nach der die Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebs oder Betriebsteils unwirksam ist, enthalte ein eigenständiges Kündigungsverbot im Sinne von § 13 Abs. 3 KSchG, § 134 BGB und stelle nicht die Sozialwidrigkeit einer Kündigung klar, die nach dem Maßstab des § 1 KSchG zu beurteilen sei.

    In dem Urteil vom 31. Januar 1985 (aaO) war der Senat nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung davon ausgegangen, daß nach dem Wortlaut des § 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB diese Bestimmung eindeutig ein selbständiges Verbot der Kündigung wegen Betriebsübergangs enthält.

    Unter Zugrundelegung der Rechtsgrundsätze im Urteil vom 31. Januar 1985 (aaO) war das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen.

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
    Das Berufungsgericht ist davon ausgegangen, daß § 613 a BGB auch auf eine Betriebsveräußerung durch den Konkursverwalter anzuwenden ist (vgl. zur näheren Begründung BAG 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB mit insoweit zustimmender Anm. von Grunsky).

    Bei der Prüfung, ob dem Kläger wegen des rechtsgeschäftlichen Betriebsübergangs gekündigt worden ist, hat das Landesarbeitsgericht zu berücksichtigen, daß entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts der K l ä g e r die Voraussetzungen des Kündigungsverbotes darzulegen und zu beweisen hat, also ob der Betriebsübergang der Beweggrund, das Motiv für die Kündigung gewesen ist (BAG 43, 13, 21, 23 = AP, aaO, zu III 1 und V 1 der Gründe).

  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Zwar ist das Bundesarbeitsgericht in früherer Rechtsprechung davon ausgegangen, bei einer gegen den bisherigen Arbeitgeber oder den (vermeintlichen) neuen Inhaber gerichteten Feststellungsklage obliege die Darlegungs- und Beweislast dem Arbeitnehmer, soweit die Unwirksamkeit der Kündigung allein davon abhänge, ob das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB eingreift (BAG 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - zu B II 2 a der Gründe) bzw. dass der Arbeitnehmer die für die Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit relevanten Umstände im Einzelnen vortragen und unter Beweis stellen müsse (BAG 16. Februar 2006 - 8 AZR 204/05 - Rn. 24, 26 f.) .
  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne dass es der Feststellung bedarf, dass der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (BAG 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - zu III 1 a bb (2) der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 237 = EzA BGB § 613a Nr. 210; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - zu II 2 d der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - zu B II 2 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 47 = EzA BGB § 613a Nr. 50) .
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Fehlt es daran, ist der Kündigungsschutzklage stattzugeben, ohne daß es der Feststellung bedarf, daß der tragende Beweggrund für die Kündigung ein Betriebsübergang ist (so zum Vorstehenden BAG 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP BGB § 613 a Nr. 47 = EzA BGB § 613 a Nr. 50, zu B II 2 a der Gründe; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613 a Nr. 105 = EzA BGB § 613 a Nr. 116).

    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht nicht - insbesondere nicht in den vom Kläger angesprochenen Entscheidungen (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP BGB § 613 a Nr. 39, zu B III 3 b bb, cc der Gründe; 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP BGB § 613 a Nr. 47 = EzA BGB § 613 a Nr. 50, zu B II 2 b der Gründe) - den Rechtssatz aufgestellt, daß die tatsächliche Vermutung unwiderlegbar ist (BAG 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - aaO).

    Zu diesen Gründen gehört die auf eine Stillegung des Betriebs gestützte Kündigung (zB BAG 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613 a Nr. 105 = EzA BGB § 613 a Nr. 116, zu II 2 a der Gründe; 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP BGB § 613 a Nr. 47 = EzA BGB § 613 a Nr. 50, zu B II 2 b der Gründe).

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