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   BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89   

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https://dejure.org/1990,356
BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 (https://dejure.org/1990,356)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 (https://dejure.org/1990,356)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 (https://dejure.org/1990,356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf Weiterbeschäftigung - Wirksamkeitskontrolle des letzten von mehreren befristeten Arbeitsverträgen - Abgerenzung zwischen einem Änderungsvertrag und dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)
    Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620
    Befristeter Arbeitsvertrag: Befristungskontrolle bei nachträglicher Änderung der Vertragsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 744
  • NZA 1990, 747
  • BB 1990, 1208
  • BB 1990, 1416
  • DB 1990, 2070
  • AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats seit seinem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren hintereinander gereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73, 77 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 b der Gründe) entschieden, daß für die Anerkennung eines Vertretungsfalls als Befristungsgrund nur erforderlich ist, daß durch den zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters ein als vorübergehend anzusehender Bedarf an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers entsteht und daß dieser Arbeitnehmer gerade wegen dieses Bedarfs eingestellt wird.

    Erforderlich ist jedoch auch dies nicht (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1985, aaO).

  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Die Regelung soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (BAGE 42, 203, 210 f. = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.).
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.).
  • BAG, 20.09.1989 - 7 AZR 558/88

    Befristung bedarf eines sachlichen Grundes - Befristung des Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
    Die Befristung im Arbeitsvertrag der Parteien vom 19. Juli 1984 bedarf aus Gründen des staatlichen Rechts zu ihrer Wirksamkeit einer sachlichen Rechtfertigung, weil sonst der der Klägerin zugutekommende zwingende Kündigungsschutz des § 1 KSchG objektiv umgangen würde (vgl. dazu grundlegend: BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine derartige Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen bei einer Sachgrundbefristung im Einzelfall geboten sein kann, wenn während der Vertragslaufzeit eine Änderung der Tätigkeit und der Vergütung vereinbart wird (so BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu II 1 b der Gründe; offen gelassen von BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15

    Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    In diesem Fall kommt es darauf an, ob bei Abschluss des Änderungsvertrags ein Sachgrund für die Befristung bestand (vgl. zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des TzBfG BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05

    Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot

    Der erkennende Senat hat zwar zur Sachgrundbefristung entschieden, dass ein Änderungsvertrag, durch den während der Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses eine Änderung der geschuldeten Tätigkeit und der Vergütung vereinbart wird, als zuletzt abgeschlossener Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle auch dann unterliegt, wenn die Vertragslaufzeit unverändert bleibt, weil die Parteien mit der vertraglichen Vereinbarung anderer Hauptpflichten zum Ausdruck bringen, dass diese neue Vereinbarung für ihr Arbeitsverhältnis künftig allein bestimmend sein soll und gerade nicht mehr der hiervon abweichende Inhalt des vorhergehenden Arbeitsvertrags (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu II 1 b der Gründe).
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