Rechtsprechung
BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch auf Weiterbeschäftigung - Wirksamkeitskontrolle des letzten von mehreren befristeten Arbeitsverträgen - Abgerenzung zwischen einem Änderungsvertrag und dem Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages - ...
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BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)
Änderung eines befristeten Arbeitsvertrages - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 620
Befristeter Arbeitsvertrag: Befristungskontrolle bei nachträglicher Änderung der Vertragsbedingungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 01.09.1987 - 4a Ca 4029/87
- LAG Bremen, 18.01.1989 - 2 Sa 328/87
- BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Papierfundstellen
- NZA 1990, 744
- NZA 1990, 747
- BB 1990, 1208
- BB 1990, 1416
- DB 1990, 2070
- AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135
Wird zitiert von ... (50) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats seit seinem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren hintereinander gereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen.Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 8. Mai 1985 (BAGE 49, 73, 77 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu I 2 b der Gründe) entschieden, daß für die Anerkennung eines Vertretungsfalls als Befristungsgrund nur erforderlich ist, daß durch den zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters ein als vorübergehend anzusehender Bedarf an der Beschäftigung eines Arbeitnehmers entsteht und daß dieser Arbeitnehmer gerade wegen dieses Bedarfs eingestellt wird.
Erforderlich ist jedoch auch dies nicht (vgl. BAG Urteil vom 8. Mai 1985, aaO).
- BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Die Regelung soll einem Streit der Parteien darüber vorbeugen, welcher Grund für die Befristung maßgeblich war (BAGE 42, 203, 210 f. = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 5 der Gründe m.w.N.). - BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84
Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.).
- BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84
Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.). - BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.). - BAG, 20.09.1989 - 7 AZR 558/88
Befristung bedarf eines sachlichen Grundes - Befristung des Arbeitsverhältnisse …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Die Wirksamkeit der Befristung dieser Verträge ist lediglich zu prüfen, wenn und soweit die Parteien einen entsprechenden Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der letzte Arbeitsvertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Arbeitsvertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (siehe auch BAGE 50, 298, 307; 51, 319, 323 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 100 und 103 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 20. September 1989 - 7 AZR 558/88 -, unter I 1 der Gründe, n. v.). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 286/89
Die Befristung im Arbeitsvertrag der Parteien vom 19. Juli 1984 bedarf aus Gründen des staatlichen Rechts zu ihrer Wirksamkeit einer sachlichen Rechtfertigung, weil sonst der der Klägerin zugutekommende zwingende Kündigungsschutz des § 1 KSchG objektiv umgangen würde (vgl. dazu grundlegend: BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot
Es bedarf keiner Entscheidung, ob eine derartige Auslegung der vertraglichen Vereinbarungen bei einer Sachgrundbefristung im Einzelfall geboten sein kann, wenn während der Vertragslaufzeit eine Änderung der Tätigkeit und der Vergütung vereinbart wird (so BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu II 1 b der Gründe; offen gelassen von BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 1 a der Gründe). - BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 301/15
Befristung - Vertretung - Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
In diesem Fall kommt es darauf an, ob bei Abschluss des Änderungsvertrags ein Sachgrund für die Befristung bestand (vgl. zu der Rechtslage vor Inkrafttreten des TzBfG BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - zu II 1 b der Gründe) . - BAG, 19.10.2005 - 7 AZR 31/05
Befristung ohne Sachgrund - Verlängerung - Anschlussverbot
Der erkennende Senat hat zwar zur Sachgrundbefristung entschieden, dass ein Änderungsvertrag, durch den während der Dauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses eine Änderung der geschuldeten Tätigkeit und der Vergütung vereinbart wird, als zuletzt abgeschlossener Arbeitsvertrag der Befristungskontrolle auch dann unterliegt, wenn die Vertragslaufzeit unverändert bleibt, weil die Parteien mit der vertraglichen Vereinbarung anderer Hauptpflichten zum Ausdruck bringen, dass diese neue Vereinbarung für ihr Arbeitsverhältnis künftig allein bestimmend sein soll und gerade nicht mehr der hiervon abweichende Inhalt des vorhergehenden Arbeitsvertrags (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu II 1 b der Gründe).
- BAG, 15.02.2006 - 7 AZR 232/05
Wirksamkeit - Befristung - Arbeitsverhältnis
Der Arbeitgeber kann den zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft auch zum Anlass für eine Umorganisation nehmen, die dazu führt, dass ein völlig neuer Arbeitsplan erstellt wird, in dem die Aufgaben des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters einem dritten Mitarbeiter übertragen werden, dieser für Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht und für diese anderen Aufgaben nunmehr eine Ersatzkraft eingestellt wird (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu III 1 c aa der Gründe). - BAG, 27.09.2000 - 7 AZR 412/99
Befristeter Arbeitsvertrag - Mitbestimmungsrecht des Personalrats
Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch eine Umorganisation dergestalt erfordern, daß die Aufgaben des zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters einem anderen Mitarbeiter oder auch mehreren Mitarbeitern übertragen werden und dessen bzw. deren Aufgaben ganz oder teilweise wiederum die Vertretungskraft übernimmt (st. Senatsrechtsprechung, vgl. BAG 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97, zu I 2 b der Gründe; BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu III 1 c aa der Gründe; BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 ff. = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138, zu II 1 c der Gründe).Notwendig, aber auch ausreichend ist lediglich, daß zwischen dem zeitweiligen Ausfall eines Mitarbeiters und dem dadurch hervorgerufenen Vertretungsbedarf einerseits und der befristeten Einstellung der Vertretungskraft andererseits ein Kausalzusammenhang besteht (…BAG 8. Mai 1985 aaO; BAG 21. März 1990 aaO; BAG 13. Juni 1990 - 7 AZR 309/89 - nv.; BAG 20. Januar 1999 - 7 AZR 640/97 - BAGE 90, 335 ff. = AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 138, zu III 1 a der Gründe).
- BAG, 17.04.2002 - 7 AZR 665/00
Befristeter Arbeitsvertrag
Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch eine Umorganisation erfordern, die dazu führt, daß ein völlig neuer Arbeitsplan erstellt wird, in dem die Aufgaben des zeitweilig ausgefallenen Mitarbeiters einem dritten Mitarbeiter übertragen werden, dieser für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht und für diese anderen Aufgaben nunmehr eine Vertretungskraft eingestellt wird (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu III 1 c aa der Gründe).Notwendig, aber auch ausreichend ist, daß zwischen dem zeitweiligen Ausfall von Stammarbeitnehmern und der befristeten Einstellung von Aushilfsarbeitnehmern ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - aaO, zu III 1 c aa der Gründe).
- BAG, 25.03.2009 - 7 AZR 59/08
Befristung - Vertretung - Schriftform
Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch mit einer Umorganisation verbunden sein, die dazu führt, dass ein völlig neuer Arbeitsplan erstellt wird, nach dem die Aufgaben des zeitweilig ausfallenden Mitarbeiters einem dritten Mitarbeiter übertragen werden, dieser für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht und für diese anderen Aufgaben nunmehr eine Ersatzkraft eingestellt wird (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - zu III 1 c aa der Gründe, AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106). - BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 640/97
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - schultypen- übergreifender …
Der zeitweilige Ausfall eines Mitarbeiters und die dadurch bedingte Einstellung einer Ersatzkraft können auch eine Umorganisation erfordern, die einen neuen Arbeitsplatz entstehen läßt (BAG Urteil vom 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP Nr. 135 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 25.08.2004 - 7 AZR 32/04
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Notwendig ist nur, dass zwischen dem zeitweiligen Ausfall von Stammarbeitnehmern und der befristeten Einstellung von Aushilfsarbeitnehmern ein ursächlicher Zusammenhang besteht (BAG 21. März 1990 - 7 AZR 286/89 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 135 = EzA BGB § 620 Nr. 106, zu III 1 c aa der Gründe). - LAG Köln, 18.08.2000 - 4 (3) Sa 618/00
Befristung des Arbeitsverhältnis; Annex-Verträge mit lediglich verhältnismäßig …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00
Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung
- BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 397/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
- BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 640/05
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung
- BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 293/06
Befristung - Vertretung - Personalratsbeteiligung
- LAG Düsseldorf, 11.03.1996 - 11 Sa 10/96
Arbeitsverhältnis: Befristung - frei werdende Haushaltsmittel
- BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93
Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag
- BAG, 18.04.2007 - 7 AZR 255/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung - Annex
- LAG Hamm, 10.11.2004 - 15 Sa 1035/04
Einvernehmliche Änderung der Hauptleistungspflichten eines sachgrundlos …
- LAG Bremen, 17.10.1990 - 2 Sa 355/89
Teilzeitarbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Befristung; Geltung …
- BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99
(Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen
- LAG Hamm, 16.04.2002 - 5 Sa 1853/01
Unwirksamkeit einer Befristung von Arbeitsbedingungen wegen fehlerhafter …
- LAG Düsseldorf, 21.12.2000 - 11 (8) Sa 1338/00
Eingruppierung: Übertragung höherwertiger Dienste - Motivation des Arbeitgebers
- LAG Düsseldorf, 26.10.2000 - 11 Sa 644/00
Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 oder Abs. 2 …
- LAG Köln, 17.12.1999 - 4 Sa 1175/99
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Befristung; Klage auf Fortbestand des …
- BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 257/97
Arbeitsverhältnis: Befristung - Wissenschaftliche Mitarbeiter einer …
- LAG Köln, 18.12.2014 - 7 Sa 587/14
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses als Vertreter für eine …
- LAG Hamm, 14.03.2001 - 18 Sa 1654/00
Funktionswidrige Verwendung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 42/01
Befristete Beschäftigung einer Sachbearbeiterin des mittleren Dienstes auf …
- LAG Hamm, 28.05.2003 - 12 Sa 326/03
Sachgrund der - mittelbaren - Vertretung bei befristetem Arbeitsverhältnis
- LAG Düsseldorf, 15.02.2001 - 11 (8) Sa 1410/00
Allein aus der Dauer der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen …
- BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 555/98
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypübergreifender …
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 19.04.2007 - 9 Ca 9381/06
- LAG Düsseldorf, 10.05.2001 - 11 (17) Sa 219/01
Anspruch auf höherer Eingruppierung nach dauerhafter Vertretungstätigkeit und …
- LAG Bremen, 10.06.1998 - 2 Sa 3/98
Arbeitsverhältnis: Befristung nach § 1 BeschFG
- LAG Berlin, 22.04.1991 - 9 Sa 6/91
Arbeitsverhältnis: Befristung - Ärzte in Weiterbildung
- BAG, 09.06.1999 - 7 AZR 35/98
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypenübergreifender …
- BAG, 08.07.1998 - 7 AZR 388/97
- LAG Hamm, 10.07.1997 - 17 Sa 280/97
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung; Beendigung eines …
- LAG Bremen, 24.10.1990 - 2 Sa 62/90
Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Zustellung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2004 - 9 Sa 1177/03
Befristeter Arbeitsvertrag zur mittelbaren Vertretung
- LAG Berlin, 15.05.1998 - 8 Sa 38/97
Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Befristete …
- BAG, 10.02.1999 - 7 AZR 673/97
- LAG Hessen, 08.01.2001 - 13 Sa 1109/00
Klage einer Arbeitnehmerin (Flugbegleiterin) gegen Befristung des …
- LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 8 Sa 24/97
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Sachlicher Grund für die Befristung ; …
- LAG Bremen, 16.03.1993 - 1 Sa 237/92
Arbeitsvertrag; Befristung ; Wissenschaftlicher Mitarbeiter ; Hochschule; …
- LAG Berlin, 16.09.1997 - 5 Sa 73/97
Prozessuale Verwirkung bei Erhebung einer arbeitsgerichtlichen Klage gegen ein …
- LAG Berlin, 29.04.1997 - 3 Sa 134/96
Möglichkeit einer nachträglichen Befristung eines nach einer bestehenden …
- LAG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 Sa 237/08
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages einer Lehrkraft zum Zwecke der …
- ArbG Karlsruhe, 04.10.2000 - 9 Ca 152/00
Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Berlin, 17.05.1993 - 9 Sa 25/93
Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses; Die …