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   BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01   

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https://dejure.org/2002,2611
BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01 (https://dejure.org/2002,2611)
BAG, Entscheidung vom 31.07.2002 - 7 AZR 72/01 (https://dejure.org/2002,2611)
BAG, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 (https://dejure.org/2002,2611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an befristeten Arbeitsvertrag; Geltung der SR 2y BAT auf ein im Beitrittsgebiet begründetes Arbeitsverhältnis auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung; Befristungsgrundform Zeitangestellter im Änderungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht - Befristeter Arbeitsvertrag; Geltung der SR 2 y BAT auf im Beitrittsgebiet begründetes Arbeitsverhältnis auf Grund arbeitsvertraglicher Vereinbarung; Befristungsgrundform Zeitangestellter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 232 (Ls.)
  • AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.03.2001 - 7 AZR 701/99

    Befristung und tarifliche Befristungsgrundform

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01
    Dieser Normzweck hat zur Folge, daß der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa 28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 227 = EzA BGB § 620 Nr. 175, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Auch mißverständliche und nach dem juristischen Sprachgebrauch unzutreffende Formulierungen sind unschädlich, wenn sich ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner feststellen läßt (28. März 2001 - 7 AZR 701/99 - aaO).

  • LAG Sachsen, 20.10.2000 - 3 Sa 219/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kraft Befristung; Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 2000 - 3 Sa 219/00 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund Befristung vom September 1996 zum 31. Oktober 1999 beendet ist.
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 466/98

    Personalkostenzuschuß - Gleichbehandlung nach Wegfall

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01
    Insbesondere widerspricht die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nicht dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Grundsatz, daß der Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes dem Arbeitnehmer in der Regel keine übertariflichen Leistungen zusagen, sondern nur das gewähren will, wozu er gesetzlich oder tariflich verpflichtet ist (vgl. etwa 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7, zu II 2 c der Gründe; 24. Februar 2000 - 6 AZR 466/98 - nv., zu 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 693/92

    Unselbständige Anschlußberufung - Bedingte Einlegung - Einlegung ohne Beschwer -

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01
    Insbesondere widerspricht die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nicht dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Grundsatz, daß der Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes dem Arbeitnehmer in der Regel keine übertariflichen Leistungen zusagen, sondern nur das gewähren will, wozu er gesetzlich oder tariflich verpflichtet ist (vgl. etwa 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7, zu II 2 c der Gründe; 24. Februar 2000 - 6 AZR 466/98 - nv., zu 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01
    Zu dieser Befristungsgrundform gehören nur Sachgründe, die weder unter Nr. 1 b SR 2 y BAT (Aufgaben von begrenzter Dauer) noch unter Nr. 1 c SR 2 y BAT (Vertretung oder zeitweilige Aushilfe) fallen (BAG 29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - AP BAT SR 2 y § 2 Nr. 17 = EzA BErzGG § 21 Nr. 3, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 72/01
    Insbesondere widerspricht die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung nicht dem nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden Grundsatz, daß der Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes dem Arbeitnehmer in der Regel keine übertariflichen Leistungen zusagen, sondern nur das gewähren will, wozu er gesetzlich oder tariflich verpflichtet ist (vgl. etwa 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 4 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7, zu II 2 c der Gründe; 24. Februar 2000 - 6 AZR 466/98 - nv., zu 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 449/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    (4) Die Auslegung nichttypischer Willenserklärungen ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in erster Linie Sache der Tatsachengerichte und in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob sie Verstöße gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften enthält oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (14. September 2005 - 4 AZR 195/04 - 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196; 14. November 2001 - 10 AZR 152/01 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2005 - 12 Sa 1303/05

    Befristung aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Sind sie sich über den tatsächlichen Befristungsgrund einig, so kann er abweichend von der im Arbeitsvertrag geäußerten Rechtsansicht der richtigen tariflichen Befristungsgrundform zugeordnet werden (BAG, Urteil vom 31.07.2002, 7 AZR 72/01, AP Nr. 237 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, Urteil vom 15.08.2001, a.a.O., Urteil vom 25.11.1992, 7 AZR 191/92, AP Nr. 150 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Köln, 24.02.2006 - 11 Sa 1190/05

    Befristung, Befristungsgrundform, Projekt

    Dieser Normzweck hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 72/01 - AP Nr. 237 zu 620 BGB befristete Arbeitsvertrag unter II 2 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 11 Sa 1469/05

    Befristung im öffentlichen Dienst aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Auch missverständliche und aus dem juristischen Sprachgebrauch unzutreffende Formulierungen sind unschädlich, wenn sich ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner feststellen lässt (BAG 31.07.2002 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237).
  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1291/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

    Damit kann sich das beklagte L1xx als Arbeitsgeber zur Rechtfertigung der Befristung nur auf diesen Sachgrund, nicht aber auf die anderen Sachgründe der SR 2 y BAT berufen (BAG, Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 72/01 -, Leitsatz 2, NZA 2003, Seite 232 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 14.09.2006 - 11 Sa 220/06

    Haushaltsrechtlich begründete Befristung, vorübergehend freie Haushaltsmittel

    Auch missverständliche und aus dem juristischen Sprachgebrauch unzutreffende Formulierungen sind unschädlich, wenn sich ein übereinstimmender Wille der Vertragspartner feststellen lässt (BAG 31.07.2002 AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2006 - 10 (9) Sa 65/06

    Befristung eines Arbeitsvertrages aus haushaltsrechtlichen Gründen

    Dieser Normzweck hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich nicht auf Sachgründe berufen darf, die einer Befristungsgrundform zuzuordnen sind, die im Arbeitsvertrag nicht vereinbart wurde (vgl. statt aller BAG Urteil vom 31.07.2002 - 7 AZR 72/01, EzA § 620 BGB Nr. 196 m.w.N.).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 487/05

    Befristung - Hochschule - Vereinbarungssperre

    Der Vertrag ist daher insgesamt als nichttypischer Vertrag anzusehen und unterliegt deshalb nur der eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung daraufhin, ob das Berufungsgericht die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) beachtet, nicht gegen allgemeine Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen und den für die Auslegung maßgeblichen Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 72/01 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 237 = EzA BGB § 620 Nr. 196, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1257/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

  • LAG Niedersachsen, 07.02.2006 - 13 Sa 1005/05

    Wirksamkeit einer Befristung als sachgrundlose Befristung; Pflicht zur Festlegung

  • LAG Hamm, 15.02.2005 - 12 (5) Sa 282/04

    Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung, Personalratsbeteiligung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - 25 Sa 1258/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Zusage - Rückkehrrecht zum Land Berlin nach

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.04.2012 - 14 Sa 179/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin - Wiedereinstellungsanspruch nach

  • LAG Hamm, 19.06.2006 - 11 Sa 1206/05

    Zulässigkeit von haushaltsrechtlich begründeten Befristungen im öffentlichen

  • LAG Hamm, 15.11.2005 - 5 Sa 1373/05

    Befristung, mittelbare Vertretung

  • LAG Hamm, 15.08.2006 - 5 Sa 255/06

    Befristung, haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmte

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2006 - 4 Sa 362/06

    Befristung aufgrund Haushaltsmittel i. S. von § 7 III HGNW

  • LAG Hamm, 25.11.2003 - 5 (12) Sa 687/03

    Fehlende Aussicht einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit als sachlicher

  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 5 Sa 1396/03

    Befristungsvereinbarung; Schachgrund der Vertretung

  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 5 Sa 1905/06
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