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   BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 38/62   

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https://dejure.org/1962,429
BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 38/62 (https://dejure.org/1962,429)
BAG, Entscheidung vom 13.12.1962 - 2 AZR 38/62 (https://dejure.org/1962,429)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 (https://dejure.org/1962,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Anschlussvertrag an Probearbeitsverhältnis - Ferienmonat Gehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Privater Dienstvertrag - Angestellter Lehrer - Verlängerte Probezeit - Probevertrag - Ferienmonat - Berufung der Schulbehörde - Unzulässige Rechtsausübung - Monatsgehalt

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 11
  • BB 1963, 310
  • DB 1963, 382
  • AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. August 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Auf diese vom Großen Senat erwogene Möglichkeit eines Rechtsmißbrauches hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 (- 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 28. November 1963 (- 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zurückgegriffen.

    Wenn er diese Vorstellung auch noch während der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses bestätigt, kann es unter Berücksichtigung des Rechtsgedanken von § 315 BGB (vgl. dazu auch Söllner, SAE 1966, 255; Herschel, Anm. BAG AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) widersprüchlich sein, eine Übernahme trotz Vorliegens der selbst bestimmten Voraussetzungen wegen Hinzutretens solcher Umstände, die auch eine Kündigung nicht gerechtfertigt hätten, abzulehnen.

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 26.04.1995 - 7 AZR 936/94

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (BAG Urteil vom 12. Oktober 1960, aaO), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 28. November 1963 - 2 AZR 140/62 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04

    Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende

    1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar in einigen Fälligen einen Anspruch auf Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bejaht, z.B. in Fällen, in denen die Befristung auf den Sachgrund der Erprobung gestützt worden war, ein dem Arbeitgeber zurechenbarer Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen worden war, dass im Falle der Bewährung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen werde, der Arbeitgeber dann aber nach erfolgreicher Erprobung das Arbeitsverhältnis bei aufgetretener Schwangerschaft nicht fortgesetzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 28.11.1963, AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA Nr. 5 zu § 620 BGB und BAG, Urteil vom 16.03.1982 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985) oder das Arbeitsverhältnis bei einem Lehrer erst nach Ablauf der Sommerferien fortgesetzt wurde zwecks Einsparung der Vergütung für die Zwischenzeit (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1962, AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder die Befristung auf andere Sachgründe gestützt wurde und der Arbeitgeber durch sein Verhalten in vielfältiger Weise zu erkennen gegeben hatte, dass eine Weiterbeschäftigung erfolgen solle, sofern der für die Befristung maßgebliche Sachgrund wegfiele, wie z.B. auch bei Saisonarbeitern, die regelmäßig jedes Jahr zu Beginn der Saison wieder eingestellt worden waren (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1987, AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit).
  • BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 460/71

    Beschäftigung von Lehrkräften - Privatrechtliche Grundlage - Allgemein bildende

    Vollberufliche Lehrkräfte an Schulen sind bisher auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Arbeitnehmer angesehen worden, soweit sie auf privatrechtlicher Grundlage beschäftigt werden (vgl. BAG 3, 258 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAG 14, 11 = AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 751/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob die Klägerin auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • LAG München, 14.09.1995 - 2 Sa 212/95

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung

    Dem Beklagten ist es auch aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht verwehrt, sich auf die vereinbarte Befristung zu berufen (s. hierzu BAG vom 13.12.1962 - 2 AZR 38/62 -, AP Nr. 24 aaO.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rdn. 220 ff.).
  • BAG, 14.09.1994 - 7 AZR 186/94

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Gewährung eines Lohnkostenzuschusses nach dem AFG

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Urteil vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer auf Grund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 28. November 1963 - 2 AZR 140/62 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

    Dies ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, denn die Befristung zur Erprobung zählt zu den an erkannten Fällen möglicher Befristungen von Arbeitsverträgen (BAG GS 10, 65, aaO; BAG 14, 11; BAG 14, 108 und BAG 15, 132 - AP Nr. 24 - 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ; BAG Urteile vom 15- März 1966 - 2 AZR 211/65 - und 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP Nr. 28 und 45 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; LAG Düsseldorf Urteil vom 23. Februar 1936 - 2 a Sa 394/55 - und ArbG Köln Urteil vom 1. September 195 - 2 Ca 810/54 - AP Nr. 2 und Nr, 1 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) .
  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • BAG, 14.05.1981 - 2 AZR 1179/78
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