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   BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63   

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BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63 (https://dejure.org/1963,295)
BAG, Entscheidung vom 28.11.1963 - 2 AZR 140/63 (https://dejure.org/1963,295)
BAG, Entscheidung vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 (https://dejure.org/1963,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befristung - Probezeit - Schwangerschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 620 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 4; MuSchG § 9
    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 132
  • NJW 1964, 567
  • MDR 1964, 355
  • DB 1964, 225
  • JR 1965, 96
  • AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63
    Mit Recht ist das angefochtene Urteil im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, insbesondere mit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober i960 (BAG 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), davon ausgegangen, daß die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtswirksam ist, es sei denn, daß bei Vertragsabschluß keine sachlichen Gründe für die Befristung Vorgelegen haben.
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Es kann dahinstehen, ob der Kläger auf Grund der Erklärungen oder des Verhaltens der E Kundenservice GmbH oder ihrer Rechtsvorgängerin darauf vertrauen durfte, nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit am 31. August 2002 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden und ob ein derartiges vertrauensbegründendes Verhalten des Arbeitgebers dazu führt, dass die Berufung des Arbeitgebers auf die Befristung rechtsmissbräuchlich und die Befristung deshalb unwirksam ist (BAG 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - BAGE 14, 11 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 24; 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -BAGE 15, 132 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 26 = EzA BGB § 620 Nr. 5, zu 3 der Gründe; 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 8 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 7, zu II 3 a, b und c der Gründe) oder ob der Arbeitnehmer lediglich einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrags erwirbt, der mit einer Leistungsklage auf Abgabe einer Willenserklärung geltend zu machen ist (vgl. hierzu BAG 26. April 1995 - 7 AZR 936/94 - AP AFG § 91 Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 144, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - 7 AZR 93/98 -).
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, ist bei der Prüfung, ob die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich gerechtfertigt ist, neben den Gründen für die Befristung auch deren Dauer in Betracht zu ziehen; die gewählte Dauer des Vertrages muß sich am Sachgrund für die Befristung orientieren und mit ihm im Einklang stehen (seit dem Urteil vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAGE 31, 40, 44; 32, 274, 280; 36, 235, 237 f. = AP Nr. 46, 56 und 62 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 51, 119, 129 f. = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule; BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 325/88

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwerbehinderten und schwangeren

    Ein Arbeitgeber kann dann verpflichtet sein, einen an sich wirksam befristeten Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit fortzusetzen, wenn er bei einem Arbeitnehmer die Erwartung geweckt und bestätigt hat, [dieser] werde bei Eignung und Bewährung unbefristet weiterbeschäftigt, und wenn der Arbeitgeber sich mit einer Ablehnung in Widerspruch zu seinem früheren Verhalten und dem von ihm geschaffenen Vertrauenstatbestand setzt (im Anschluß an das Senatsurteil vom 28.11.1963 - 2 AZR 140/63, AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Auf diese vom Großen Senat erwogene Möglichkeit eines Rechtsmißbrauches hat der erkennende Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 13. Dezember 1962 (- 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 28. November 1963 (- 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) zurückgegriffen.

  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß dem Arbeitgeber die Berufung auf eine an sich wirksame Befristung nicht nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 226 BGB oder bei einem Verstoß gegen die guten Sitten verwehrt ist (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960, BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), sondern auch, wenn der befristet eingestellte Arbeitnehmer aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers damit rechnen konnte, im Anschluß an den Zeitvertrag weiterbeschäftigt zu werden (BAG Urteile vom 13. Dezember 1962 - 2 AZR 38/62 - AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 16. März 1989 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985).
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten

    Der Wunsch des Arbeitgebers, die Eignung eines Ar beitnehmers zu erproben, kann den Abschluß eines be fristeten Arbeitsvertrags rechtfertigen, jedoch nur für eine angemessene Zeitspanne (im Anschluß an BAG 15, 132 = AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeit! vertrag).

    Auch bei Vereinbarung der Probezeit und bei der Verlängerung einer Probezeit muß der Arbeitgeber auf berechtigte Interessen seines Arbeitnehmers Rücksicht nehmen (BAG 15, 132 [133 f.] = AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]).

  • LAG Hamm, 06.06.1991 - 16 Sa 1558/90

    Befristetes Probearbeitsverhältnis; Verlängerung des Arbeitsverhältnis;

    b) Die Erprobung eines Arbeitnehmers ist nach herrschender Meinung ein anerkannt sachlicher Grund für eine Befristung des Arbeitsverhältnisses (BAGE - GS - 10, 65; BAG vom 08.03.1962 - 2 AZR 497/61 - und vom 28.11.1963 - 2 AZR 140/63 -, AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 22, 26, st. Rspr.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 620 BGB Rdn. 35 f., 161 f.; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 6. Aufl., § 39 II 3, 40 II 1; a.A. Arbeitsgericht Münster vom 21.10.1982 - 3 Ca 531/82 -, BB 1983, 504, Linder, DB 1975, 2082, 2086 f.; Moritz, BB 1978, 366, 369).

    aa) Nach älterer Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt sich die Berufung auf den Ablauf der Probezeit als unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sich die Arbeitnehmerin bewahrt hat und der Arbeitgeber allein wegen der zwischenzeitlich eingetretenen Schwangerschaft an der Befristung festhält (BAGE - GS - 10, 65 und BAG vom 28.11.1963, aaO.; vgl. dazu auch Freitag, Probearbeitsverhältnis, 2. Aufl., 1981, S. 45 m.w.N.).

    Insoweit ist der von Art. 6 Abs. 4 GG garantierte Anspruch jeder Mutter auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft als Ausdruck einer objektiven Wertentscheidung (BVerfGE 32, 273, 277; 52, 357, 365; BVerfG 24.04.1991 - I BvR 1341/90 -, DB 1991, 1021, 1023 f.; BVerwGE 47, 23, 27) über ihre einfach gesetzliche Konkretisierung im Mutterschutzgesetz hinaus in jeder rechtlichen Bewertung von Gewicht (BAG vom 28.11.1963, aaO.).

  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß ein befristeter Arbeitsvertrag auch hinsichtlich der Dauer der Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wobei die von den Parteien vereinbarte Dauer an den Sachgründen der Befristung zu orientieren ist (BAG 31, 40, BAG 39, 38, BAG 40, 177 = AP Nr. 46, 68 und 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteile vom 28. November 1963 - 2 AZR 140/63 -, vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - und vom 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - AP Nr. 26, 40, 52, 54 und 56 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 650/84

    Befristung einzelner Bedingungen des Arbeitsvertrages

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muß ein befristeter Arbeitsvertrag auch hinsichtlich der Dauer der Befristung sachlich gerechtfertigt sein, wobei die von den Parteien vereinbarte Dauer an den Sachgründen der Befristung zu orientieren ist (BAG Urteile vom 28. November 1963-2 AZR 140/63 -, vom 16. Juni 1976 - 2 AZR 630/74 -, vom 2. August 1978 - 4 AZR 58/77 - BAGE 31, 40, vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 -, vom 10. Januar 1980 - 2 AZR 25/78 - BAGE 32, 274, vom 13. Mai 1982 - 2 AZR 87/80 - BAGE 39, 38 und vom 29. September 1982 - 7 AZR 147/80 - BAGE 40, 177 [BAG 29.09.1982 - 7 AZR 147/80] = AP Nr. 26, 40, 46, 52, 54, 56, 68 und 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • LAG Hamm, 07.12.2004 - 19 Sa 1529/04

    Befristungsverlängerung wird jedenfalls nicht durch eine nachfolgende

    1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar in einigen Fälligen einen Anspruch auf Fortsetzung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bejaht, z.B. in Fällen, in denen die Befristung auf den Sachgrund der Erprobung gestützt worden war, ein dem Arbeitgeber zurechenbarer Vertrauenstatbestand dahingehend geschaffen worden war, dass im Falle der Bewährung eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen werde, der Arbeitgeber dann aber nach erfolgreicher Erprobung das Arbeitsverhältnis bei aufgetretener Schwangerschaft nicht fortgesetzt hat (vgl. BAG, Urteil vom 28.11.1963, AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag = EzA Nr. 5 zu § 620 BGB und BAG, Urteil vom 16.03.1982 - 2 AZR 325/88 - AP Nr. 8 zu § 1 BeschFG 1985) oder das Arbeitsverhältnis bei einem Lehrer erst nach Ablauf der Sommerferien fortgesetzt wurde zwecks Einsparung der Vergütung für die Zwischenzeit (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.1962, AP Nr. 24 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) oder die Befristung auf andere Sachgründe gestützt wurde und der Arbeitgeber durch sein Verhalten in vielfältiger Weise zu erkennen gegeben hatte, dass eine Weiterbeschäftigung erfolgen solle, sofern der für die Befristung maßgebliche Sachgrund wegfiele, wie z.B. auch bei Saisonarbeitern, die regelmäßig jedes Jahr zu Beginn der Saison wieder eingestellt worden waren (vgl. BAG, Urteil vom 29.01.1987, AP Nr. 1 zu § 620 BGB Saisonarbeit).
  • LAG München, 13.03.2014 - 2 Sa 807/13

    Wirksamkeit der Befristung einer Vertragsänderung

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in einem Urteil vom 28.11.1963 (2 AZR 140/63 - AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) angenommen, die Berufung auf den Ablauf der Probezeit, während der sich die Arbeitnehmerin voll bewährt hat, stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn sie ausschließlich wegen einer während der Probezeit eingetretenen Schwangerschaft der Arbeitnehmerin erfolgte.
  • LAG Baden-Württemberg, 19.06.2017 - 1 Sa 7/17

    Befristungsgrund - befristeter Bezug einer Erwerbsminderungsrente -

  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 751/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 14.05.1981 - 2 AZR 1179/78
  • LAG Hamm, 05.11.2013 - 7 Sa 1007/13

    Ablauf der Befristung und Wahl in Betriebsrat

  • LAG Hessen, 04.11.2005 - 3 Sa 1993/04

    Befristung - Vertrauenstatbestand - Anscheinsvollmacht

  • BAG, 16.06.1976 - 2 AZR 630/74

    Befristeter Arbeitsvertrag - Wissenschaftliche Hilfskraft - Zulässigkeit -

  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 91/80

    Befristungsgründe im Arbeitsverhältnis

  • BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 3/80
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 720/87

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Befristung des

  • ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen

  • BAG, 14.02.1980 - 2 AZR 241/78
  • BAG, 29.04.1976 - 2 AZR 228/74
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.07.1998 - VerwG.EKD 0124/C7
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.07.1998 - VerwG.EKD 0124/C7
  • MAVG der Evanglischen Kirche in Deutschland, 15.05.1998 - 0124/C3-98
  • LAG Berlin, 21.09.1976 - 3 Sa 58/76
  • LAG Berlin, 15.10.1974 - 8 Sa 59/74
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