Rechtsprechung
BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des Arbeitgebers - Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung - Verbüßung einer Haftstrafe als personenbedingter Kündigungsgrund - Auslegung eines Tarifvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Fristlose Kündigung eines AN wegen Arbeitsverhinderung infolge Verbüßung einer Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 611 ff.
Papierfundstellen
- NJW 1986, 342
- NZA 1985, 661
- BB 1985, 1917
- AP BGB § 626 Nr. 87
Wird zitiert von ... (107) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 10.06.1965 - 2 AZR 339/64
Arbeitsunfähigkeit - Entlassung - Langzeitarbeiter
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Das Landesarbeitsgericht hat die Arbeitsverhinderung des Klägers wegen seiner Strafhaft im Anschluß an die Entscheidung des erkennenden Senates vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - (AP Nr. 17 zu § 519 ZPO) dahin überprüft, ob der Kläger eine "verhältnismäßig erhebliche Zeit" i.S. des § 123 Abs. 1 Nr. 8 GewO an der Arbeit verhindert gewesen ist.Diese Prüfung hat es aber, wie auch der erkennende Senat in der vom Berufungsgericht angezogenen Entscheidung vom 10. Juni 1965 (- 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO), erst im Rahmen der Interessenabwägung vorgenommen.
- BAG, 14.03.1968 - 2 AZR 197/67
Kündigung - Strafantritt
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Nach der Entscheidung des erkennenden Senates vom 14. März 1968 - 2 AZR 197/67 - (AP Nr. 2 zu § 72 HGB mit zust. Anm. von Herschel) hat der Gesetzgeber in dieser Vorschrift die drei genannten Tatbestände "wertneutral" auf die gleiche Stufe gestellt und damit zum Ausdruck gebracht, daß es ihm allein auf die tatsächliche Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers ankommt.Im Urteil vom 14. März 1968 (aaO) hat der erkennende Senat ohne nähere Begründung die Verbüßung einer Reststrafe von über fünf Monaten als eine längere Freiheitsstrafe des Arbeitnehmers als wichtigen Grund gewertet, der den Arbeitgeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
- BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81
Kündigung bei lang anhaltender Krankheit
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Nicht nur die generell möglichen, sondern auch die jeweils konkret eingetretenen betrieblichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen einer bestimmten Störung des Arbeitsverhältnisses sind bereits Teil des vom Kündigenden darzulegenden und zu beweisenden Kündigungsgrundes und nicht erst und ausschließlich bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (vgl. BAG 40, 361, 370;… Weller, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, 1982, Bd. 20, S. 77, 81).
- BAG, 13.03.1964 - 1 AZR 100/63
Besondere Vertrauensstellung - Stellung eines Geschäftsführers - …
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Diese Feststellung des Landesarbeitsgerichts hätte von der Beklagten nur mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung nach § 320 ZPO bekämpft werden können, den sie jedoch nicht gestellt hat (BAG Urteil vom 13. März 1964 - 1 AZR 100/63 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). - BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 239/54
Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung, Begriff des "wichtigen Grundes", …
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Wegen der ausdrücklichen Feststellung des Berufungsgerichts, die Beklagte habe sich nicht auf die Notwendigkeit einer Ersatzeinstellung berufen, geht es insoweit nicht um eine unvollständige Interessenabwägung, die als materiell-rechtlicher Fehler auch ohne Verfahrensrüge zu beachten wäre (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senates vom 15. Dezember 1955 - 2 AZR 239/54 - AP Nr. 6 zu § 626 BGB). - BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64
Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers - …
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Dem Vortrag des Klägers in der ersten Instanz ist nicht sein Wille zu entnehmen, den Streitgegenstand auf die Frage zu beschränken, ob die Kündigung als außerordentliche Kündigung unwirksam ist (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senates vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO), weil die Beklagte sich noch nicht darauf berufen hatte, die Kündigung sei jedenfalls als ordentliche Kündigung wirksam (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77
Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - …
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Dem Vortrag des Klägers in der ersten Instanz ist nicht sein Wille zu entnehmen, den Streitgegenstand auf die Frage zu beschränken, ob die Kündigung als außerordentliche Kündigung unwirksam ist (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senates vom 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - AP Nr. 50 zu § 256 ZPO), weil die Beklagte sich noch nicht darauf berufen hatte, die Kündigung sei jedenfalls als ordentliche Kündigung wirksam (vgl. BAG Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit). - BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75
Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung - …
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Diese Auslegung ist nicht zutreffend, weil diese Bestimmung des MTV nur dazu dient, die sonst regelmäßig auftretenden Zweifel darüber zu beseitigen, ob bei einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung die Voraussetzungen für die Umdeutung in eine ordentliche Kündigung vorliegen (vgl. das Urteil des Senates vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972). - BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Wie die Beklagte verkennt, gibt es im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine unbedingten (absoluten) Kündigungsgründe (BAG 30, 309, 313, 314; Galperin, DB 1964, 1114, 1115, 1116;… Herschel, Festschrift für Gerhard Müller, Arbeitsleben und Rechtspflege, 1981, S. 202). - BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - …
Auszug aus BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83
Diese Auffassung ist mit dem Gebot der individuellen Interessenabwägung und der Darlegungs- und Beweislast des Kündigenden für alle Voraussetzungen der Unzumutbarkeit (BAG 2, 333, 339; 24, 383, 394) nicht zu vereinbaren, soweit sie die Auslegung zuläßt, die Regeltatbestände begründeten jedenfalls eine vom Gekündigten auszuräumende tatsächliche Vermutung für die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09
Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe
Nicht jede Freiheitsstrafe kann ohne Rücksicht auf ihre Dauer und ihre Auswirkungen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (…BAG 25. November 2010 - 2 AZR 984/08 - aaO; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .Liegt eine beachtliche Störung vor, bedarf es der abschließenden, alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Abwägung, ob es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes fortzusetzen (BAG 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Vielmehr bedarf es der fallbezogenen Abwägung aller für und gegen die sofortige Lösung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Umstände im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309, 313 f.; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95, zu II 1 a der Gründe). - BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87
Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen …
Diese Ausführungen lassen die erforderliche Abgrenzung zwischen der Prüfung, ob ein bestimmter Vorfall an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB zu bilden und der erst bei Annahme dieser generellen Eignung vorzunehmenden Interessenabwägung vermissen (vgl. BAG Urteile vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - und vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 80, 87 zu § 626 BGB).Das gilt auch für das vorgenannte Urteil vom 15. November 1984 (aaO), in dem der Senat die bisherige Rechtsprechung dahin konkretisiert hat, nicht nur die generell möglichen, sondern auch die jeweils konkret eingetretenen betrieblichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen einer bestimmten Störung des Arbeitsverhältnisses seien bereits Teile des vom Kündigenden darzulegenden und zu beweisenden Kündigungsgrundes und nicht erst bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen.
Die in den aufgehobenen Vorschriften der §§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GewO und 72 Abs. 1 Nr. 2 HGB genannten Beispiele für wichtige Gründe sind nach wie vor auch im Regelungsbereich des § 626 BGB aufschlußreiche Hinweise dafür, welche typischen Sachverhalte an sich geeignet sind, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu bilden (BAG Urteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP, aaO).
- BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08
Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe
Dazu zählt - anknüpfend an Wertungen des Gesetzgebers in § 72 Abs. 1 Nr. 3 HGB aF - auch eine Arbeitsverhinderung, die auf einer Straf- oder Untersuchungshaft beruht (Senat 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - zu II 1 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - zu II 1 b der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .Nicht jede Freiheitsstrafe kann ohne Rücksicht auf ihre Dauer und ihre Auswirkungen zum Verlust des Arbeitsplatzes führen (Senat 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - aaO) .
Liegt eine beachtliche Störung vor, bedarf es der abschließenden, alle Umstände des Einzelfalls einbeziehenden Abwägung, ob es dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsteile unzumutbar war, das Arbeitsverhältnis bis zum Wegfall des Hinderungsgrundes fortzusetzen (Senat 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 11; 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - zu II 2 c der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .
Seine Auffassung, (auch) die ordentliche Kündigung sei unwirksam, hat der Senat im Wesentlichen damit begründet, dass die einzuhaltende Kündigungsfrist länger war als die Dauer der zu verbüßenden Freiheitsstrafe und der Arbeitgeber daher bereits vor Ablauf der Frist wieder auf den Arbeitnehmer hätte zurückgreifen können (15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - zu II 2 b bb, c und 3 c der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 87 = EzA BGB § 626 nF Nr. 95) .
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 6. Februar 1969 - 2 AZR 241/68 - AP Nr. 58 zu § 626 BGB, vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 aaO, vom 20. September 1984 - 2 AZR 233/83 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung …und vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18, aaO, zu II 2 der Gründe) die Auffassung vertreten, es liege ein die Kündigung rechtfertigender Grund vor, wenn es um das Verhalten eines Arbeitnehmers gehe, durch das das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt werde; solch eine Beeinträchtigung könne sich u. a. auf den Leistungsbereich beziehen. - LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz
"Absolute Kündigungsgründe", die ohne eine besondere Interessenabwägung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, bestehen andererseits jedoch nicht (BAG SAE 1986, S. 5). - BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94
Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der …
Die Verbüßung einer längeren Strafhaft ist an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen, wenn sich die Arbeitsverhinderung konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt und für den Arbeitgeber zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten nicht bestehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB; vgl. auch Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 -, AiB 1995, 119).Das Landesarbeitsgericht ist insoweit zutreffend davon ausgegangen, daß die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung für nicht unerhebliche Zeit infolge der Verbüßung einer Strafhaft an sich geeignet ist, eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 626 BGB zu begründen, wenn für den Arbeitgeber zumutbare Überbrückungsmöglichkeiten nicht bestehen und sich die Arbeitsverhinderung konkret nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, weil sie zu Störungen des Betriebsablaufs führt; dabei sind dem Arbeitgeber allerdings zur Überbrückung des Ausfalls des Arbeitnehmers geringere Anstrengungen und Belastungen zuzumuten als bei einer krankheitsbedingten Kündigung (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB; zur Untersuchungshaft vgl. Senatsurteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 719/93 - AiB 1995, 119).
Zwar wäre sie für die Dauer der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung nicht mit Gehaltsansprüchen des Klägers belastet gewesen, denn die Arbeitsverhinderung bestand weder nur für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit noch war sie im Sinne von § 616 BGB unverschuldet (vgl. BAG Urteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB).
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 719/93
Kündigung wegen Inhaftierung
Bei der ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Arbeitsverhinderung aufgrund Inhaftierung (Untersuchungshaft) hängt es von deren Dauer sowie Art und Ausmaß der betrieblichen Auswirkungen ab, ob die haftbedingte Nichterfüllung der Arbeitspflicht eine ordentliche Kündigung nach § 1 KSchG rechtfertigt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB).Hierbei handelt es sich um einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, wie der Senat bereits in einem vergleichbaren Fall entschieden hat (Senatsurteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP Nr. 87 zu § 626 BGB).
Eben hierauf wird in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur abgestellt (Senatsurteil vom 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP, aaO, zu II 2 a der Gründe; Senatsurteil vom 10. Juni 1965 - 2 AZR 339/64 - AP Nr. 17 zu § 519 ZPO, zu III der Gründe; LAG Berlin Urteil vom 19. August 1985 - 9 Sa 56/85 - RzK I 6 a Nr. 14; LAG Berlin Urteil vom 1. Dezember 1986 - 9 Sa 89/86 - AP Nr. 94 zu § 626 BGB; Arbeitsgericht Elmshorn Urteil vom 9. August 1984 - 3 b Ca 603/84 - BB 1984, 1749;… Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 11. Aufl., § 1 Rz 254; Kittner/Trittin, Kündigungsschutzrecht, § 1 KSchG Rz 121;… KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 335;… Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 753).
- LAG Hessen, 13.07.1999 - 9 Sa 206/99
Anwendung des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau); Soziale …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 1287/06
Zwei Kündigungsschreiben vom gleichen Tag: Eine oder zwei Kündigungen? …
Dieses Erfordernis schließt es aus, bestimmte Tatsachen ohne Rücksicht auf die Besonderheiten des Einzelfalles stets als wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung anzuerkennen; es gibt im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB keine absoluten Kündigungsgründe (BAG 15. November 1984 - 2 AZR 613/83 - AP § 626 BGB Nr. 87 = NZA 1985, 661;… KR-Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 81 mwN).Vielmehr muss bereits auf der ersten Stufe festgestellt werden, ob der an sich zur außerordentlichen Kündigung geeignete Sachverhalt zu einer konkreten Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat (vgl. BAG 15. November 1984 aaO; 17. März 1988 - 2 AZR 576/87 - AP § 626 BGB Nr. 99 = NZA 1989, 261).
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87
Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes …
- LAG Düsseldorf, 24.08.2006 - 11 Sa 535/06
Unwirksame Kündigung bei rechtsgrundlosem Entzug innerbetrieblicher Fahrerlaubnis …
- BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2005 - 7 Sa 68/05
Fristlose Kündigung wegen verbotener privater Internetnutzung
- LSG Bayern, 14.12.2016 - L 10 AL 112/16
Teilerfolg der Klage gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld …
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und …
- LAG München, 27.05.1986 - 7 Sa 196/85
Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aufgrund Fernbleiben von der Arbeit; …
- LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11
Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers …
- LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2004 - 7 Sa 240/04
Kündigung wegen Trunkenheiten
- LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer …
- LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97
Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer …
- LAG Hamm, 10.01.2006 - 12 Sa 1603/05
Außerordentliche Kündigung wegen Bedrohung von Vorgesetzten
- BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 232/02
Außerordentliche Kündigung eines angestellten Lehramtsreferendars wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.01.2012 - 5 Sa 335/11
Kündigung wegen Kopierens dienstlicher Dateien
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 381/07
Außerordentliche Druckkündigung - Abmahnung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 469/92
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Krankheit
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
Außerordentliche Kündigung wegen Unterschlagung von 50 Euro aus der Kasse
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10
Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung
- LAG Köln, 21.11.2001 - 8 Sa 773/01
Kündigung, außerordentliche, Haft
- BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90
Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1228/04
Außerordentliche Kündigung Unterschlagung eines Betrages für die im Betrieb …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2013 - 5 Sa 385/12
Fristlose Kündigung wegen Spesenbetrug
- LAG Hamburg, 07.09.2007 - 6 Sa 37/07
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 136/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Beleidigung von …
- LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 332/06
außerordentliche Kündigung;Unzutreffende Eintragungen in Pflegedokumentation …
- LAG Düsseldorf, 17.01.2002 - 11 Sa 1422/01
Keine außerordentliche Kündigung wegen Strafanzeige gegen …
- LAG Düsseldorf, 04.09.1998 - 11 TaBV 44/98
Bindungswirkung eines rechtskräftig zu Lasten eines Arbeitgebers abgeschlossenen …
- ArbG Düsseldorf, 10.11.2010 - 8 Ca 4900/10
Außerordentliche Kündigung wegen bewusst wahrheitswidrig aufgestellter …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2004 - 7 Sa 565/04
Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 658/07
Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung wegen beharrlicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2007 - 8 Sa 461/07
Keine Kündigung wegen Verbüßung einer Haftstrafe - Interessenabwägung
- LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2007 - 10 Sa 2109/06
Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung - Erfordernis einer Abmahnung …
- LAG Hamm, 28.11.2003 - 10 Sa 1036/03
Außerordentliche Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2011 - 5 Sa 107/11
Außerordentliche Kündigung eines Assistenten der Geschäftsleitung wegen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2010 - 25 Sa 1801/10
Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Zurückweisung …
- LAG Hamm, 13.10.2006 - 10 Sa 1044/06
Außerordentliche Kündigung Spesenbetrug Täuschung durch Unterlassen
- LAG Hamm, 07.01.2005 - 10 Sa 1392/04
Außerordentliche und ordentliche Kündigung Tätlichkeiten im Betrieb
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2004 - 9 Sa 277/04
Strafhaft als personenbedingter Kündigungsgrund
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 5 Sa 391/10
Außerordentliche Kündigung wegen Spesenbetrugs - ordnungsgemäße Anhörung des …
- LAG Hamm, 09.07.2004 - 10 Sa 398/04
außerordentliche Kündigung, Verdachtskündigung, Diebstahl- bzw. …
- LAG Hamm, 28.11.2003 - 10 Sa 1024/03
Außerordentliche Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2008 - 5 Sa 639/07
Außerordentliche Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs des Arbeitnehmers
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2007 - 9 Sa 387/07
Zur personenbedingten Kündigung wegen mehrjähriger Haftstrafe des Arbeitnehmers - …
- LAG Hessen, 21.08.2002 - 6 Sa 1391/01
Außerordentliche Kündigung wegen einer Auseinandersetzung zwischen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2015 - 11 Sa 2288/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Abmahnung
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.2005 - 7 Sa 29/05
Fristlose Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2003 - 7 Sa 784/03
Eine fristlose Kündigung ist im Falle eines Diebstahls auch dann ohne vorherige …
- LAG Düsseldorf, 16.12.1998 - 1 Sa 1495/98
Zinsen vom Bruttobetrag
- BAG, 16.10.1991 - 2 AZR 197/91
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten - Umdeutung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2005 - 7 Sa 1/05
Außerordentliche Kündigung - Behandlungsverweigerung - Pauseneinteilung eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2005 - 7 Sa 525/04
Außerordentliche/ordentliche Kündigung wegen Abrechnungsbetruges; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2004 - 7 Sa 29/04
Fristlose Kündigung: Verdacht einer Straftat; unternehmerschädigende Fremdvergabe …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2008 - 5 Sa 211/08
Kündigung wegen Beleidigung und wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2008 - 5 Sa 58/08
Fristlose Kündigung wegen angedrohter Arbeitsunfähigkeit nach verweigerter …
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 7 Sa 2147/03
Fristlose Kündigung wegen Beschädigung von Rohedelsteinen
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 704/03
Voraussetzungen an eine rechtswirksame fristlose Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 …
- LAG Düsseldorf, 18.11.1998 - 1 Sa 1495/98
- LAG Hamm, 14.11.1994 - 16 Sa 24/94
Beharrliche Arbeitsverweigerung nach Versetzung als Rechtfertigung …
- ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
Kündigung eines "Hilfsbeamten" wegen Minderleistung bei der Einleitung von …
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2009 - 5 Sa 99/09
Kündigung wegen sexueller Belästigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2008 - 5 Sa 659/07
Beharrliche Arbeitsverweigerung
- ArbG Berlin, 12.06.2007 - 93 Ca 23796/06
Außerordlichen Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst auf Grund des …
- LAG Hessen, 20.10.2004 - 6 Sa 400/04
Rechtfertigung einer fristlosen Kündigung; Folgen des Begehens einer strafbaren …
- LAG Hamm, 18.04.1996 - 4 Sa 1668/95
Kündigung: Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung
- LAG Hamm, 30.01.1995 - 10 (19) Sa 1931/93
Abmahnung: Vorrang vor Kündigung wegen ausländerfeindlichen Äußerungen; …
- LAG Berlin, 15.02.1988 - 9 Sa 114/87
Beweismittel; Zivilprozess; Tonbandaufnahme; Augenscheinsbeweis
- LAG Köln, 25.03.2011 - 4 Sa 1422/10
Fristlose Kündigung
- LAG Hessen, 07.08.1986 - 12 Sa 361/86
- LSG Bayern, 26.10.2006 - L 9 AL 423/02
Zurückzahlung eines Eingliederungszuschusses im Falle der Beendigung eines …
- LAG Düsseldorf, 15.12.1997 - 18 Sa 1390/97
Prüfung eines wichtigen Grundes für eine fristlose Kündigung; Sachverhalt ohne …
- LAG Düsseldorf, 30.10.1996 - 12 Sa 827/96
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Inhaftnahme des Arbeitnehmers
- LAG Sachsen, 15.09.1995 - 8 Sa 391/95
Anwendbarkeit von Regelungen des Einigungsvertrages; Unzumutbarkeit der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - 5 Sa 748/09
Verhaltensbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast
- LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 Sa 228/06
Außerordentliche Kündigung strafbare Handlungen zu Lasten des Arbeitgebers
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 7 Sa 898/02
Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung ; Begehung einer Straftat …
- ArbG Ludwigshafen, 29.11.2000 - 3 Ca 2096/00
Aussage des Vorgesetzten gegenüber einer Mitarbeiterin ihr Herpesbläschen sei …
- ArbG Paderborn, 24.10.2014 - 3 Ca 1013/14
Fristlose Kündigung, falsche eidesstattliche Versicherung, Abmahnungserfordernis
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.11.2011 - 5 Sa 423/11
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: Wirksamkeitsvoraussetzungen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 5 Sa 354/10
Außerordentlichen Kündigung wegen Fernbleibens von der Arbeit - …
- LAG Düsseldorf, 25.03.2004 - 11 Sa 79/04
Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Verstoßes gegen die …
- LAG Hessen, 29.10.2003 - 6 Sa 1113/02
Darlegungslast des wegen Diebstahlvorwurfs gekündigten Arbeitnehmers im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - 7 Sa 467/03
Sexuelle Belästigung berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung.
- LAG Berlin, 20.06.1995 - 3 Sa 31/95
Kündigungsschutz eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach §§ 38 Abs. 1 , 15 …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Hessen, 20.04.2005 - 6 Sa 49/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.1997 - 9 Sa 949/97
Wirksamkeit einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung; Kündigung infolge …
- LAG Berlin, 01.12.1986 - 9 Sa 89/86
Fristlose Kündigung; Kündigung; Öffentlicher Dienst; Untersuchungshaft; …
- LAG Hessen, 12.06.1986 - 12 Sa 361/86
Arbeitsvertrag: Anfechtung - Verstoß gegen Treu und Glauben
- LAG Hessen, 13.02.1986 - 12 Sa 1188/85
Ordentliche Kündigung bei häufigen geringfügigen Verspätungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.1999 - 7 Sa 61/99
Kündigung - Haftstrafe allein kein Grund
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung …
- LAG Hessen, 13.04.1999 - 9 Sa 2591/98
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung eines Mitarbeiters eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.1997 - 9 TaBV 38/97
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Anzeige gegen den …
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04