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   BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68   

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BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68 (https://dejure.org/1969,982)
BAG, Entscheidung vom 04.06.1969 - 3 AZR 180/68 (https://dejure.org/1969,982)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 (https://dejure.org/1969,982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wendezeit - Omnibus-Kraftfahrers - Beanspruchung des Fahrers - Dienstschicht - Unbezahlte Pause - Mindestzeiten - Betrieblich bedingte Arbeitsunterbrechungen - Dienstpläne - Fahrdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BMT-G II § 16 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen -

    Auszug aus BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68
    mungsrecht des Betriebsrats unterliegen, sind unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden und ein Spruch der Einigungsstelle nicht vorliegt (BAG 10, 262 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Entlohnung [zu 6 der Gründe]; AP Nr» 4 aaO [zu 5 der Gründe]).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Auszug aus BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68
    Senat (BAG 18, 223 [24-8 f»J = AP Nr» 2 zu § 13 AZO) vertretene Auffassung daran fest, daß die Dienstschicht des Fahrers auch dann eine unbezahlte Pause umfassen darf, wenn v diese die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeiten überschreitet und.ihre Dauer durch betrieblich bedingte Arbeitsunterbrechungen'bestimmt ist» Solche UnterbrechungsZeiten sind dann zwar nicht mehr Erholungs- oder Ruhepausen, soweit sie länger sind als die für die Erholung notwendige und angemessene Zeit» Insoweit handelt es sich vielmehr um betriebsbedingte Unterbrechungen, xvie sie besonders in Nahverkehrsbe trieben wegen der Stoßzeiten des Verkehrs häufig Vorkommen» Die Tarifvertragsparteien des BMT-G II haben diese Gegebenhoiten in Nahverkehrsbetrieben erkannt und ihnen Rechnung getragen» In § 3 Abs» 1 der Sondervereinbarung Anlage 1 heißt, es, daß möglichst ungeteilte Dienste eingerichtet werden sollen, wenn die Betriebsverhältnisse es zulassen» Anderenfalls soll die Dienstschicht nur einmal geteilt werden» Daraus folgt, daß eine einmalige Unterbrechung der Dienstschicht aus betrieblichen Gründen zwar nicht erwünscht, aber nach dem Tarifvertrag zulässig ist».
  • BAG, 22.11.1963 - 1 ABR 6/63

    Prämienlohn - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68
    mungsrecht des Betriebsrats unterliegen, sind unwirksam, wenn sie ohne Zustimmung des Betriebsrats getroffen werden und ein Spruch der Einigungsstelle nicht vorliegt (BAG 10, 262 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; AP Nr. 3 zu § 56 BetrVG Entlohnung [zu 6 der Gründe]; AP Nr» 4 aaO [zu 5 der Gründe]).
  • BAG, 23.11.1960 - 4 AZR 257/59

    Deutsche Bundespost - Kraftomnibusfahrer - Überlagerzeiten - Wendepunkte einer

    Auszug aus BAG, 04.06.1969 - 3 AZR 180/68
    Der Senat teilt diese Ansicht nicht» Er hält vielmehr - wenigstens für den Geltungsbereich des BMT-G II und der Sondervereinbarung Anlage 1 - im Anschluß an die vom Vierten Senat (BAG 10, 191 [195 f») s AP Nr» 6 zu § 12 AZO) und vom Zweiten.
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 139/08

    Lenkzeitunterbrechungen - Kurzpausen

    Auch in einem Dienstplan vorgesehene Lenkzeitunterbrechungen stehen in diesem Sinne im Voraus fest (BAG 23. Juni 1988 - 6 AZR 137/86 - zu II 3 c der Gründe, BAGE 59, 73; 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - zu 2 der Gründe, AP BMT-G II § 16 Nr. 1; 23. November 1960 - 4 AZR 257/59 - BAGE 10, 191, 195 f.; Anzinger/Koberski ArbZG § 4 Rn. 10; Neumann/Biebl ArbZG § 4 Rn. 6; Roggendorff ArbZG § 4 Rn. 9; Schliemann ArbZG § 4 Rn. 27).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht schon zu der entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 1 Buchst. a BetrVG 1952 ausgesprochen (Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II).
  • BAG, 17.07.2008 - 6 AZR 602/07

    Vergütung von Pausen- und Wendezeiten im öffentlichen Nahverkehr

    So wird sich der Arbeitnehmer häufig am Fahrzeug aufzuhalten und ggf. Vorbereitungen zur Weiterfahrt zu treffen haben (vgl. BAG 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP BMT-G II § 16 Nr. 1).

    Die Beklagte beachtet in diesem Zusammenhang nicht genügend, dass sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt unterscheidet, der dem Urteil des Dritten Senats vom 4. Juni 1969 (- 3 AZR 180/68 - AP BMT-G II § 16 Nr. 1) zugrunde lag.

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88

    Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative

    Das hat das BAG schon zu der entsprechenden Vorschrift des § 56 Abs. 1 a BetrVG 1952 ausgesprochen (Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II).
  • BAG, 21.02.1991 - 6 AZR 193/89

    Anspruch auf Vergütung für Pausenzeiten - Tarifvertragliche Pausenregelung -

    Je länger die Ruhepausen, um so kürzer sind die Ruhezeiten (vgl. Herschel, Anm. zu BAG Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II).

    Der Lohnanspruch wird stets nach der tatsächlich geleisteten Arbeit abgerechnet, wenn die Parteien eine möglicherweise aus mitbestimmungsrechtlichen Gründen unwirksame Arbeitszeitregelung eingehalten haben (BAG Urteil vom 5. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 - AP Nr. 10 zu § 12 AZO; BAG Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II).

    Deshalb ist auch eine mitbestimmungswidrig angeordnete, jedoch tatsächlich genommene Pause lohnrechtlich als unbezahlte Pause zu behandeln (BAG Urteil vom 4. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G II).

  • LAG Köln, 25.07.2014 - 4 Sa 189/14

    Vergütung für Arbeitsunterbrechungen

    dd) Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 04.06.1969 (3 AZR 180/68 - ähnlich auch in den Urteilen vom 05.07.1976 - 5 AZR 264/75 - und vom 21.02.1991 - 6 AZR 193/89) zu mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalten ausgeführt hat, dass dann, wenn ein Dienstplan ohne Zustimmung des Betriebsrates tatsächlich umgesetzt worden sei, sich auch die Bezahlung danach richten müsse, auch die gesetzwidrig ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnete Pause sei eine Pause, so hat das Bundesarbeitsgericht in keiner dieser Entscheidungen einen Anspruch aus Annahmeverzug (§ 615 BGB) geprüft.
  • LAG Köln, 06.06.2014 - 4 Sa 190/14

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle; Theorie der

    dd) Soweit das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 04.06.1969 (3 AZR 180/68 - ähnlich auch in den Urteilen vom 05.07.1976 - 5 AZR 264/75 - und vom 21.02.1991 - 6 AZR 193/89) zu mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalten ausgeführt hat, dass dann, wenn ein Dienstplan ohne Zustimmung des Betriebsrates tatsächlich umgesetzt worden sei, sich auch die Bezahlung danach richten müsse, auch die gesetzwidrig ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnete Pause sei eine Pause, so hat das Bundesarbeitsgericht in keiner dieser Entscheidungen einen Anspruch aus Annahmeverzug (§ 615 BGB) geprüft.
  • LAG Köln, 17.10.2013 - 7 Sa 380/13

    Gesetzliche Ruhepause; Break; Annahmeverzug

    Die beharrliche Verletzung dieser Pflicht durch die Beklagte kann betriebsverfassungsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, führt für sich allein aber nicht dazu, dass eine unter Verletzung dieser Vorschrift 'verspätet' mitgeteilte Pause, die ansonsten aber alle der oben wiedergegebenen Voraussetzungen einer gesetzlichen Pause im Sinne von § 4 ArbZG entspricht, ihren Charakter einer gesetzlichen Pause im Sinne dieser Vorschrift verliert (so schon BAG vom 04.09.1969, 3 AZR 180/68, AP Nr. 1 zu § 16 BtMG II).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.03.2006 - 3 Sa 48/05

    Vergütungsanspruch für die Wegezeit des Fahrpersonals im öffentlichen Nahverkehr

    Es bestand aber deshalb ein Regelungsbedürfnis, weil der Charakter der Wendezeiten nicht eindeutig als Pause oder Arbeitszeit zu qualifizieren ist (vgl. hierzu etwa Scheuring/Lang/Hoffmann, BMT-G, Anl. 1 - Nahverkehrsbetriebe - A 3.1, § 4 Anm. 5 m.w.Nw., insbesondere mit Hinweis auf BAG, Urteil vom 04. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 - AP Nr. 1 zu § 16 BMT-G).
  • LAG Köln, 17.04.2014 - 9 Sa 887/13

    Streit über Differenzvergütungsansprüche

    Mit anderen Worten: Auch die die ohne Zustimmung des Betriebsrats angeordnete Pause ist eine Pause und nicht vergütungspflichtig (BAG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 193/89 -, juris; BAG, Urteil vom 05. Juli 1976 - 5 AZR 264/75 -, juris; BAG, Urteil vom 04. Juni 1969 - 3 AZR 180/68 -, juris).
  • BAG, 29.01.1992 - 4 AZR 294/91

    Persönlicher Geltungsbereich eines Manteltarifvertrages

  • LAG Köln, 06.06.2014 - 4 Sa 127/14

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle; Theorie der

  • LAG Köln, 06.02.2014 - 7 Sa 589/13

    Bezahlung von Arbeitszeitunterbrechungen bei Fluggastkontrolle

  • LAG Köln, 16.07.2014 - 11 Sa 847/13

    Breakstunden; PWK-Zuschlag

  • LAG Baden-Württemberg, 24.10.2001 - 19 Sa 21/01

    Spät- und Nachtarbeitszuschläge

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 11 Sa 556/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats zur Pausenregelung

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 11 Sa 554/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats zur Pausenregelung

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 11 Sa 555/13

    Mitbestimmung des Betriebsrats zur Pausenregelung

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