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   BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07   

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https://dejure.org/2009,2663
BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 (https://dejure.org/2009,2663)
BAG, Entscheidung vom 21.04.2009 - 3 AZR 674/07 (https://dejure.org/2009,2663)
BAG, Entscheidung vom 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 (https://dejure.org/2009,2663)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer Versorgungsordnung; Vertrauensschutz des Arbeitnehmers; Begriff des erdienten Besitzstands

  • Judicialis

    BetrVG § 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 75
    Ablösung einer Versorgungsordnung; Vertrauensschutz des Arbeitnehmers; Begriff des erdienten Besitzstands

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösung einer Versorgungsordnung ? Maßgeblichkeit des vom BAG entwickelten dreistufigen Prüfungsschemas ? Zulässigkeit weiterer Eingriffe im Einzelfall ? Berücksichtigung der Belange rentennaher Jahrgänge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ablösung einer Versorgungsordnung kann bei Beachtung der Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zulässig sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ablösung einer Versorgungsordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2386
  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53
  • NZA-RR 2009, 548
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    War dies der Fall, handelt es sich um eine Gesamtzusage, hinsichtlich derer es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Arbeitnehmers für das Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung nicht bedurfte (§ 151 BGB; vgl. BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 1 a der Gründe, BAGE 53, 42).

    Auch sie stellt eine vertragliche Regelung dar (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - aaO.).

    Ein derartiger Änderungsvorbehalt kann sich auch ohne ausdrückliche Formulierung aus den Gesamtumständen ergeben (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C II 1 c der Gründe, BAGE 53, 42).

    Dass die RL 1979 vor der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - BAGE 53, 42) erging, ist unerheblich.

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    In künftige und damit noch nicht erdiente dienstzeitabhängige Zuwächse darf aus sachlichproportionalen Gründen eingegriffen werden (vgl. zum Ganzen BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - zu B II 4 der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).

    aa) Was erdienter Besitzstand ist, richtet sich nach den Regeln, die für die Berechnung einer unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 BetrAVG gelten (BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - zu B II 4 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46).

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 280/06

    Prozessualer Rechtsmissbrauch - Unverfallbare Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Wenn die Faktoren dagegen ohne weiteres hochgerechnet werden können, greift der Festschreibeeffekt nicht ein (vgl. zum Ganzen BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 280/06 - zu B II 1 der Gründe, NZA-RR 2008, 373).
  • BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 374/05

    Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass im Rahmen der Berechnung der fiktiven Vollrente der auf die Gesamtversorgung anzurechnende Sozialversicherungsanspruch durch Fortschreibung auf der Basis des zum Ablösungsstichtag geltenden Rentenrechts errechnet wurde (vgl. BAG 21. März 2006 - 3 AZR 374/05 - zu II 2 c cc der Gründe, BAGE 117, 268).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Das vom Senat entwickelte Prüfungsschema, mit dem der Vertrauensschutz bei ablösenden Betriebsvereinbarungen konkretisiert wird, dient dazu, den begünstigten Arbeitnehmern jeweils ergebnisbezogen die Betriebsrente zu sichern, auf deren Bestand sie vertrauen durften (vgl. 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - zu I 2 c bb der Gründe, BAGE 100, 105).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 970/06

    Überschussbeteiligung - Pensionskasse

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Das macht die Revision unzulässig (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 970/06 - zu A der Gründe).
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Dabei ist nicht erforderlich, dass das Ende des Arbeitsverhältnisses von vornherein bindend festgelegt wird (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 865/06 - zu II 2 b der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 91).
  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Die besondere Situation rentennaher Jahrgänge kann dann eine Sonderregelung erfordern, wenn diese von einer Leistungseinschränkung besonders hart und nachhaltiger als andere Arbeitnehmer betroffen werden (vgl. BAG 9. April 1991 - 3 AZR 598/89 - zu III 3 der Gründe, BAGE 67, 385).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Maßgeblich ist dabei, ob für den Arbeitnehmer erkennbar ist, dass die Leistung in der Zukunft Abänderungen durch Betriebsvereinbarung zugänglich sein soll (BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - zu I 3 b der Gründe, BAGE 104, 220).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07
    Diese Weiterentwicklung könnte aber allenfalls dazu führen, dass an sich nicht zulässige Ablösungen durch Betriebsvereinbarungen aus Gründen des Vertrauensschutzes dann gültig bleiben, wenn sie vor diesem Zeitpunkt unter Umständen zustande kamen, die das Vertrauen der Betriebsparteien auf die Wirksamkeit der Ablösung stützen (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 - zu B II der Gründe, BAGE 66, 228).
  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 486/05

    Sanierungs-TV - rückwirkender Eingriff

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

  • LAG Hamburg, 29.03.2007 - 2 Sa 35/05
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingereift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53) .
  • BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12

    Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung

    Das ist in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 15 mwN; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - Rn. 9) .
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

    c) Ob eine spätere Betriebsvereinbarung in Besitzstände eingreift und deshalb eine Überprüfung anhand des dreistufigen Prüfungsschemas erforderlich ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall und auf das Einzelfallergebnis bezogen festgestellt werden (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 26, BAGE 141, 259; 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 36) .
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