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   BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04   

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BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 (https://dejure.org/2006,2068)
BAG, Entscheidung vom 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 (https://dejure.org/2006,2068)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 (https://dejure.org/2006,2068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ; Übergang von Versorgungsansprüchen und Versorgungsanwartschaften auf einen "Pensions-Sicherungs-Verein"; Bestimmung der originären Zuständigkeit des ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1; ; BetrAVG § ... 2; ; BetrAVG § 7; ; BetrAVG § 9; ; BetrVG § 58; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; EG Art. 141; ; ZPO § 240; ; ZPO § 249; ; ZPO § 256; ; ZPO § 265; ; ZPO § 559; ; InsO § 45; ; InsO § 179; ; InsO § 180; ; KO § 146; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufnahme einer Feststellungsklage zur Höhe der Versorgungsanwartschaft nach Unterbrechung infolge Insolvenzeröffnung - gewillkürte Prozessstandschaft aufgrund Einziehungsermächtigung - Auslegung des Anwendungsbereichs einer versorgungsrechtlichen Neuregelung - ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50
  • NZA-RR 2007, 595
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Diese Grundsätze hat der Senat, soweit Versorgungsanwartschaften betroffen sind, durch ein dreistufiges Prüfungsschema präzisiert (ständige Rechtsprechung seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, zu B II 3 c der Gründe).

    a) Der erdiente Besitzstand ist nicht, wie der Kläger es im Ergebnis möchte, aufsteigend zu berechnen, sondern nach den Grundsätzen des § 2 BetrAVG (ständige Rechtsprechung seit BAG 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, zu B II 3 c (1) der Gründe).

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 607/80

    Insolvenz - Versorgungsansprüche

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Mit dem Erwerb des Insolvenzsicherungsanspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein verliert der Versorgungsberechtigte seinen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - BAGE 42, 188, zu 2 der Gründe).

    Der damit verbundene Gläubigerwechsel bei den Versorgungsrechten tritt bereits im Anwartschaftsstadium ein (BAG 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - aaO, zu 3 a der Gründe).

  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02

    Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Für die Beschäftigungszeiten bis einschließlich 17. Mai 1990 bleibt es bei der deutschen Regelung (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79, zu 3 b und c der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 03.06.1997 - 3 AZR 910/95

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Für die Beschäftigungszeiten bis einschließlich 17. Mai 1990 bleibt es bei der deutschen Regelung (BAG 3. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86, 79, zu 3 b und c der Gründe; 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 468/04

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Ein Sanierungsplan muss jedoch nicht vorgelegt werden (BAG 19. April 2005 - 3 AZR 468/04 - AP BetrAVG § 1 Betriebsvereinbarung Nr. 9 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 43, zu B II 2 b dd der Gründe).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Sie dient dem Vertrauensschutz und schließt die illoyal verspätete Geltendmachung von Rechten aus (vgl. ua. BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - BAGE 97, 326, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Der Beklagte weist zwar zutreffend darauf hin, dass die widerspruchslose Fortsetzung der Tätigkeit durch den Arbeitnehmer nach einem Änderungsangebot des Arbeitgebers als Annahme der Vertragsänderung angesehen wenn kann, wenn diese sich unmittelbar im Arbeitsverhältnis auswirkt (vgl. ua. BAG 1. August 2001 - 4 AZR 129/00 - BAGE 98, 293, zu I 1 b bb (2) der Gründe mwN).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Wenn die Regelungstechnik nicht zu beanstanden ist, ergibt sich daraus noch nicht, dass der Regelungsinhalt wirksam ist (ständige Rechtsprechung seit BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, zu C II 5 der Gründe).
  • BAG, 07.09.2004 - 3 AZR 517/03

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Höhe der Betriebsrente im

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    § 2 Abs. 1 BetrAVG stellt nicht auf die bis zum Ausscheiden und § 7 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG nicht auf die bis zur Insolvenzeröffnung erreichte Anwartschaft ab (BAG 7. September 2004 - 3 AZR 517/03 - AP BetrAVG § 2 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 2 Nr. 23, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter

    Auszug aus BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, er wolle sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. ua. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - BAGE 105, 59, zu B II 2 b bb der Gründe mwN).
  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BAG, 12.04.1983 - 3 AZR 73/82

    Festellungsklage - Widerruf - Verosrgungszusage - Konkurseröffnung - Konkurs -

  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 17/94

    Mitbestimmung bei übertariflicher Entlohnung - Abgrenzung der Zuständigkeit von

  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 86/81

    Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines

  • BAG, 26.04.2005 - 1 AZR 76/04

    Mitbestimmungsrecht bei Lohngestaltung

  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

  • LAG Düsseldorf, 12.09.2001 - 17 (10) Sa 825/01

    Eingriff in Versorgungszusage

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 484/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

  • BAG, 02.11.1959 - 2 AZR 479/56

    Konkurs - Unterbrochener Rechtsstreit - Revisionsinstanz - Erledigung der

  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 28/94

    Bemessung des Streitwerts nach Aufnahme eines Rechtsstreits durch den

  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

  • BAG, 20.12.1995 - 7 ABR 8/95

    Unterschiedliches Rentenzugangsalter für Männer und Frauen

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Der besonders starke Schutz des nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 BetrAVG zu errechnenden erdienten Besitzstandes rechtfertigt sich dann auch aus dem Gedanken, dass dem Arbeitnehmer bei der Ablösung zumindest das verbleiben soll, was ihm auch nach dieser Regelung beim Ausscheiden oder im Insolvenzfall nach § 7 Abs. 2 BetrAVG erhalten bliebe (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 50 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 46) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.08.2019 - 2 TaBV 9/19

    Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Festlegung eines Meldeweges im Rahmen der

    Diese originäre Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats ist nach denselben Kriterien zu bestimmen wie die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG 24.01.2006 - 3 AZR 483/04 - AP BetrVG § 1 Ablösung Nr. 50; 19.06.2007 - 1 AZR 454/06 -).
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    b) Durch den Schutz des erdienten Besitzstandes soll den anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmern der Teilbetrag verbleiben, der ihnen rechnerisch selbst dann nicht mehr entzogen werden könnte, wenn im Zeitpunkt einer Neuregelung oder bei einem früheren Wegfall schutzwürdigen Vertrauens in diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet worden wäre (vgl. BAG AP Nr. 50 zu § 1 BetrAVG Ablösung unter B II 4 a).
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