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   BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00   

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https://dejure.org/2000,1688
BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00 (https://dejure.org/2000,1688)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2000 - 3 AZR 13/00 (https://dejure.org/2000,1688)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 (https://dejure.org/2000,1688)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung - Versorgungsanspruch - Arbeitnehmer - Arbeitgeber - Haftung - Tarifvertrag - Versorgungsanstalt - Versorgungssystem - Wechsel - Wahlrecht

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Auskunft; ; BGB § 119; ; BGB § 249; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; BGB § 666; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Auskünfte über Versorgungsansprüche - Inhaltsirrtum und Motivirrtum - Haftung für fehlerhafte Auskünfte über Versorgungsansprüche - Interesse an der Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Bestimmtheit des Klageantrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Auskunft über Versorgungsalternativen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fehlerhafte Auskunft über Versorgungsalternativen

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Umschichtung der bAV, Wechsel der Versorgung, Versorgungswerk, Schadenersatz des AN wegen fehlerhafter Auskünfte des AG über Versorgungsansprüche, Auskunftsverschulden des AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 618
  • BB 2001, 1854
  • DB 2000, 2435
  • DB 2002, 227
  • JR 2001, 484
  • AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG Hamburg, 10.11.1999 - 8 Sa 59/99

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich infolge

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    3 AZR 13/00 8 Sa 59/99 Hamburg.

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. November 1999 - 8 Sa 59/99 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 13.07.1995 - VII ZR 142/94

    Ergänzende Auslegung eines Bauvertrags

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    In einem solchen Fall mag etwas anderes gelten (vgl. BGH 13. Juli 1995 - VII ZR 142/94 - NJW-RR 1995, 1360; 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 - BGHZ 139, 177 ff., zu IV 1 b und c der Gründe mwN).
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    In einem solchen Fall mag etwas anderes gelten (vgl. BGH 13. Juli 1995 - VII ZR 142/94 - NJW-RR 1995, 1360; 7. Juli 1998 - X ZR 17/97 - BGHZ 139, 177 ff., zu IV 1 b und c der Gründe mwN).
  • BGH, 19.12.1985 - VII ZR 188/84

    Kalkulationsirrtum

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Der Erklärende trägt im Recht der Willenserklärung durchgängig das Risiko dafür, daß die Kalkulation, die seiner Willensbildung zugrunde liegt, richtig ist (BGH 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84 - NJW-RR 1986, 569, 570).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Es kann hier dahin stehen, ob sich daraus zugunsten des falsch informierten Arbeitnehmers eine Umkehr der Beweislast oder nur ein Beweis des ersten Anscheins ergibt (vgl. hierzu einerseits Senat 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116; BGH 16. November 1993 - XI ZR 214/92 - BGHZ 124, 151; andererseits BGH 30. September 1993 - IX ZR 73/93 - BGHZ 123, 311).
  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Es kann hier dahin stehen, ob sich daraus zugunsten des falsch informierten Arbeitnehmers eine Umkehr der Beweislast oder nur ein Beweis des ersten Anscheins ergibt (vgl. hierzu einerseits Senat 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116; BGH 16. November 1993 - XI ZR 214/92 - BGHZ 124, 151; andererseits BGH 30. September 1993 - IX ZR 73/93 - BGHZ 123, 311).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Es kann hier dahin stehen, ob sich daraus zugunsten des falsch informierten Arbeitnehmers eine Umkehr der Beweislast oder nur ein Beweis des ersten Anscheins ergibt (vgl. hierzu einerseits Senat 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116; BGH 16. November 1993 - XI ZR 214/92 - BGHZ 124, 151; andererseits BGH 30. September 1993 - IX ZR 73/93 - BGHZ 123, 311).
  • BGH, 04.07.1994 - II ZR 126/93

    Umfang des Schadensersatzes wegen rechtswidrigem Ausschluß aus der

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Auch bei einem eigenverantwortlichen Handeln des Geschädigten ist ein dadurch ausgelöster Schaden einem Dritten zuzurechnen, wenn sich die Handlung des Geschädigten als nicht ungewöhnliche Reaktion auf ein das Handeln herausforderndes vertragswidriges Verhalten des Dritten darstellt (BGH 4. Juli 1994 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126, 127; 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93 - NJW 1995, 449, 451).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Auch bei einem eigenverantwortlichen Handeln des Geschädigten ist ein dadurch ausgelöster Schaden einem Dritten zuzurechnen, wenn sich die Handlung des Geschädigten als nicht ungewöhnliche Reaktion auf ein das Handeln herausforderndes vertragswidriges Verhalten des Dritten darstellt (BGH 4. Juli 1994 - II ZR 126/93 - NJW 1995, 126, 127; 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93 - NJW 1995, 449, 451).
  • BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97

    Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

    Auszug aus BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00
    Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (vgl. hierzu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 1 der Gründe; MünchArbR/Blomeyer 2. Aufl. § 94 Rn. 2, 14 ff. mwN; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 108 Rn. 9).
  • BAG, 27.01.1998 - 3 AZR 415/96

    Zusatzversorgung bei unterbrochenen Arbeitsverhältnissen

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Diese Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. ua. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61, zu B 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 554/09

    Konkurrentenklage - kirchliche Hochschule

    Die Schadensersatzverpflichtung einer Partei ist ein Rechtsverhältnis iSd. § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu A 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61) .
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. ua. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61).

    Ob es sich bei dieser "Vermutung" um eine Umkehr der Beweislast oder einen Beweis des ersten Anscheins handelt (vgl. hierzu einerseits BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59; BGH 16. November 1993 - XI ZR 214/92 - BGHZ 124, 151; andererseits BGH 30. September 1993 - IX ZR 73/93 - BGHZ 123, 311), kann ebenso wie im Urteil des Senats vom 21. November 2000 (- 3 AZR 13/00 - zu B 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 1 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61) offenbleiben.

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 10/12

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters

    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn. 26; 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 71/07 - Rn 26; 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 13.11.2001 - 9 AZR 442/00

    Anspruch auf Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit - Verletzung von

    a) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (vgl. BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 61 mwN).
  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 993/12

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Einstellung der Zahlung bei

    Bei derartigen Eingriffen des Geschädigten in den Kausalverlauf ist der dadurch ausgelöste Schaden dem Schädiger nur zuzurechnen, wenn für das schädigende Verhalten nach dem haftungsbegründenden Ereignis ein rechtfertigender Anlass bestand oder der Entschluss des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde und keine ungewöhnliche oder unangemessene Reaktion auf die Schädigung darstellt (BAG 21. November 2000 - 3 AZR 13/00 - zu B 2 b dd der Gründe; BGH 17. Oktober 2000 - X ZR 169/99 - zu 2 d der Gründe) .
  • LAG Köln, 24.05.2013 - 4 Sa 9/13

    Auswirkungen eines Kalkulationsirrtums auf einen gerichtlichen Vergleich

    Der (einseitige) Kalkulationsirrtum ist grundsätzlich ein schon im Stadium der Willensbildung unterlaufender Irrtum im Beweggrund (Motivirrtum), der von keinem der gesetzlich vorgesehenen Anfechtungsgründe umfasst wird (a.a.O. Rn. 13; vgl. auch BAG 21.11.2000 - 3 AZR 13/00, wo im Übrigen ausdrücklich auf die Entscheidung des BGH vom 7. Juli 1998 a.a.O. verwiesen wird).

    Nach diesen Grundsätzen (auf die auch das BAG verweist - 21.11.2000 - 3 AZR 13/00) ergibt sich im vorliegenden Fall Folgendes:.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2007 - 9 Sa 811/06

    Altersteilzeit - Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Auskunft über die

    In einem Arbeitsverhältnis besteht die Nebenpflicht des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gilt auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (BAG 21.11.2000 -3 AZR 13/00- EzA § 611 BGB Fürsorgepflicht Nr. 61).

    Dem Geschädigten kommt insoweit die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens zu Gute (BAG 21.11.2000 aaO.; BAG 17.4.2002 -5 AZR 89/01- EzA § 2 NachwG Nr. 5; BAG 10.2.2004 - 9 AZR 401/02- EzA § 2 ATG Nr. 1).

  • ArbG Lörrach, 11.01.2012 - 5 Ca 115/11

    Betriebliche Altersversorgung - Schadenersatz wegen unrichtiger

    Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (BAG 21.11.2000, 3 AZR 13/00, juris; 14.01.2009, 3 AZR 71/07, juris).
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 611/02

    Auslegung - Übergangsversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 1/14

    Zusage einer Abfindungszahlung bei Ausspruch einer Eigenkündigung - selbständiges

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.06.2021 - 2 Sa 145/20

    Altersteilzeitvereinbarung - Anfechtung - arglistige Täuschung - Störung der

  • LAG Niedersachsen, 10.02.2003 - 8 Sa 853/02

    Anspruch aus positiver Forderungsverletzung (pFV) gegen Arbeitgeber wegen

  • LAG München, 27.06.2013 - 4 Sa 138/13

    Beamtenähnliche Beihilfe

  • ArbG Hannover, 13.11.2003 - 10 Ca 184/03

    Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages und auf Wiedereinstellung;

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.10.2002 - 9 Ca 2656/01

    Schadenersatzanspruch wegen positiver Forderungsverletzung ; Abschluss eines

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2004 - 11 Sa 1677/02
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