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   BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00   

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https://dejure.org/2001,688
BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00 (https://dejure.org/2001,688)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2001 - 3 AZR 339/00 (https://dejure.org/2001,688)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 (https://dejure.org/2001,688)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Positiver Forderungsverletzung (PVV) - Hinweispflicht - Betriebliche Altersversorgung - Vorruhestand - Aufhebungsvertrag - Informationspflicht - Pensionsvertrag - Betriebsrente

  • Judicialis

    BGB § 242 Hinweis- und Aufklärungspflichten; ; BetrAVG § ... 1 Abs. 1 in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung; ; BetrAVG § 1 b Abs. 1 in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung; ; Vorruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft § 3 Abs. 2

  • RA Kotz

    Altersversorgung (betriebliche) - Hinweispflichten des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Schadenersatz; Tarifauslegung; Betriebliche Übung; Prozeßrecht - Hinweis- und Aufklärungspflichten; betriebliche Altersversorgung; Unverfallbarkeit; Aufhebungsvertrag; Vertragsauslegung; Gleichstellungsabrede; ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; BetrAVG § 1 Abs. 1 in der bis 31. 12. 2000 gelt. Fassung, § 1b Abs. 1 in der seit 1. 1. 2001 gelt. Fassung; Ruhestandsabkommen für die Versicherungswirtschaft § 3 Abs. 2
    Voraussetzungen und Grenzen von Hinweis- und Aufklärungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1150
  • DB 2002, 2387
  • AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 255/84

    Hinweispflicht bei drohendem Versorgungsschaden

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
    Aus dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) können sich zwar Hinweis- und Aufklärungspflichten ergeben, denn der jeder Partei zuzubilligende Eigennutz findet seine Grenze an dem schutzwürdigen Lebensbereich des Vertragspartners (BAG 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 175).

    Da die zeitanteilige Kürzung wegen vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis in § 2 Abs. 1 BetrAVG gesetzlich vorgesehen ist, dürfen die daraus entstehenden Nachteile ohne weiteres als bekannt vorausgesetzt werden (BAG 13. November 1984 - 3 AZR 255/84 - BAGE 47, 169, 177).

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
    Auch das Urteil des Senats vom 17. Oktober 2000 (- 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59) beruht auf diesen Erwägungen.

    a) In der Regel muß sich der Arbeitnehmer vor Abschluß eines Aufhebungsvertrages selbst Klarheit über die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschaffen (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7, zu II 2 a der Gründe; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - aaO, zu II 2 a der Gründe).

  • LAG Köln, 29.03.2000 - 2 Sa 1320/99

    Betriebsrente auf der Grundlage des Pensionsvertrages; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 5. April 2000 - 2 Sa 1320/99 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 382/89

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
    a) In der Regel muß sich der Arbeitnehmer vor Abschluß eines Aufhebungsvertrages selbst Klarheit über die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses verschaffen (BAG 3. Juli 1990 - 3 AZR 382/89 - AP BetrAVG § 1 Nr. 24 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 7, zu II 2 a der Gründe; 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - aaO, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6, zu II 2 a der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 23, zu 1 a der Gründe jew. mwN).
  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 322/87

    Aufklärung über Rentenansprüche vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages -

    Auszug aus BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00
    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (ständige Rechtsprechung, vgl. ua. BAG 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6, zu II 2 a der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 322/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 23, zu 1 a der Gründe jew. mwN).
  • LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17

    Hinweis- und Aufklärungspflichten der Arbeitgeberin bei der Zusage einer

    Allerdings darf der Arbeitgeber weder durch das Bestehen noch durch den Inhalt einer arbeitsvertraglichen Informationspflicht überfordert werden (BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Auskunft; BAG, Urteil vom 11.12.2001 - 3 AZR 339/00 = NZA 2002, 1150 ff.; LAG Thüringen, Urteil vom 19.07.2010 - 6 Sa 18/10 - juris).
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Nach allgemeinen Grundsätzen darf eine Partei für die andere im Rahmen von Vertragsverhandlungen keine Gefahrenquelle schaffen (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auch bei einer gehobenen Position des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss keine neue Gefahrenquelle für den Arbeitnehmer schaffen (vgl. BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
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