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   BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 658/02   

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https://dejure.org/2003,6501
BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 658/02 (https://dejure.org/2003,6501)
BAG, Entscheidung vom 23.09.2003 - 3 AZR 658/02 (https://dejure.org/2003,6501)
BAG, Entscheidung vom 23. September 2003 - 3 AZR 658/02 (https://dejure.org/2003,6501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter Fehlzeiten - Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente - Ersatz des Versorgungsschadens - Gesteigerte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - Unterrichtungspflicht und Beratungspflicht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung - Anspruch auf Ersatz von Versorgungsschäden; Hinweispflichten eines Arbeitgebers im öffentlichen Dienst bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 658/02
    Selbst für den Fall eines Aufhebungsvertrages hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 2001 (- 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62) aber betont, daß auch hier die vertraglichen Schutz- und Fürsorgepflichten nicht überspannt werden dürfen.

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 605/99

    Hinweispflicht bei drohenden Versorgungsschäden

    Auszug aus BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 658/02
    Durch das Angebot eines Aufhebungsvertrages kann der Arbeitgeber den Eindruck erwecken, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen und atypischen Versorgungsrisiken aussetzen (vgl. hierzu BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 605/99 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 116 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 59, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Der jeder Partei zuzubilligende Eigennutz findet aber seine Grenzen am schutzwürdigen Lebensbereich des Vertragspartners (vgl. ua. BAG 23. September 2003 - 3 AZR 658/02 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 611 Fürsorgepflicht Nr. 1).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

    Hinweise und Aufklärungspflichten beruhen dabei auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 658/02 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrAVG 1 Auskunft Nr. 3 = EzA BGB 2002 611 Fürsorgepflicht Nr. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 Sa 1541/16

    Altersteilzeit - Steuerzinsschaden - Progressionsvorbehalt - Hinweispflicht des

    Selbst bei Arbeitnehmern bestehen derartige Hinweis- und Aufklärungspflichten in aller Regel nicht, sondern beruhen allenfalls auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und dem Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. BAG, Urteil vom 23. September 2003 - 3 AZR 658/02).

    Deshalb sind auch unter diesem Aspekt keine gesteigerten Hinweispflichten der Beklagten anzunehmen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 23. September 2003 - 3 AZR 658/02).

  • LAG Köln, 09.04.2014 - 5 Sa 934/13

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung und Ungleichbehandlung und bei

    Die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits sind zu beachten (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 658/02 - AP § 1 BetrAVG Auskunft Nr. 3).

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalles und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 658/02 - AP § 1 BetrAVG Auskunft Nr. 3).

  • ArbG München, 13.03.2015 - 33 Ca 14749/13

    AGB-Kontrolle, überraschende Klausel, Anfechtung, Änderung einer

    Anerkannt ist, dass den Arbeitgeber gesteigerte Hinweispflichten für den Fall treffen können, wenn ein Aufhebungsvertrag auf seine Initiative und in seinem Interesse zustande kommt (BAG, Urteil vom 23.09.2003, 3 AZR 658/02, BeckRS 2004, 40049).
  • LAG Sachsen, 02.12.2009 - 5 Sa 764/08

    Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bezüglich der Gleichstellung beamteter und

    Der jeder Partei zuzubilligende Eigennutz findet aber seine Grenzen am schutzwürdigen Lebensbereich des Vertragspartners (BAG, Urteil vom 23.09.2003 - 3 AZR 658/02 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Auskunft; BAG, Urteil vom 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Auskunft).
  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 921/06

    Krankenbezüge; Rückzahlung; überzahlte Krankenbezüge

    Gesteigerte Hinweispflichten treffen den Arbeitgeber vor allem dann, wenn der Aufhebungsvertrag auf seine Initiative und in seinem Interesse zustande kommt, weil er dadurch den Eindruck beim Arbeitnehmer erweckt, er werde bei der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Interessen des Arbeitnehmers wahren und ihn nicht ohne ausreichende Aufklärung erheblichen und atypischen Risiken aussetzen (BAG vom 23.09.2003 - 3 AZR 658/02 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 3).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 9 Sa 833/06

    Aufhebungsvertrag: Aufklärungspflicht des Arbeitgebers

    Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Auskünfte über die Folgen eines Aufhebungsvertrages erteilt, müssen diese allerdings richtig und vollständig sein (vgl. BAG, Urteil vom 23.09.2003 - 3 AZR 658/02 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitgebers).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2017 - 1 Sa 67/17

    Betriebliche Altersversorgung - Schadensersatz wegen Verletzung nachvertraglicher

    Der Arbeitgeber kann nach der von der Berufungskammer geteilten Rechtsprechung des BAG (etwa Urteil vom 23.09.2003 -3 AZR 658/02, juris, Rn. 24, 25) die Pflicht treffen, von sich aus im Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses auf bestimmte Rechtslagen oder drohende Rechtsbeeinträchtigungen, insbesondere im Zusammenhang mit der künftigen Versorgungssituation, hinzuweisen und hierüber aufzuklären.
  • ArbG Dortmund, 11.05.2017 - 3 Ca 177/17

    Betriebliche Altersversorgung - unterbliebener Aufklärung - Schadensersatz

    Die erkennbaren Informationsbedürfnisse des Arbeitnehmers einerseits und die Beratungsmöglichkeiten des Arbeitgebers andererseits sind zu beachten (BAG, Urteil vom 23.09.2003, 3 AZR 658/02).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2006 - 9 Sa 350/06

    Aufhebungsvertrag: Anforderungen an die Schutz- und Fürsorgepflichten;

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