Rechtsprechung
   BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2720
BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05 (https://dejure.org/2005,2720)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 3 AZR 214/05 (https://dejure.org/2005,2720)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 (https://dejure.org/2005,2720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende eigenständige Begründung des vorinstanzlichen Urteils; Entscheidungsgründe als eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht; Möglichkeit des Verweisens der Gründe des Berufungsurteils auf ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Auslegung; ; BetrAVG § 2 Abs. 1; ; BetrAVG § 2 Abs. 5; ; BetrAVG § 5 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 547 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absoluter Revisionsgrund bei bloßer Übernahme fremder Rechtsmeinung ohne eigene Urteilsbegründung - Betriebsrentenansprüche nach Leistungsordnung des Essener Verbandes - doppelte Rentenkürzung bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener Inanspruchnahme

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berechnung einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden ? Maßgeblichkeit der Grundsätze des Betriebsrentengesetzes auch bei Zahlung einer Rente nach den Regelungen des Essener Verbands ? Unverzichtbare Anforderungen an die Begründung eines Berufungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 1431 (Ls.)
  • DB 2006, 2356
  • AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Beide Regelungen verlangen in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich nämlich die potentielle Dauer der Zahlung, das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt erhöht sich und es entstehen dem Arbeitgeber zudem Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    (3) Dem zweiten Aspekt ist durch einen versicherungsmathematischen Abschlag Rechnung zu tragen, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 164/00

    Die vorgezogene Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden mit unverfallbarer

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Beide Regelungen verlangen in einem ersten Schritt die Ermittlung der fiktiven gesetzlichen Vollrente (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    Es verlängert sich nämlich die potentielle Dauer der Zahlung, das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Zahlung tatsächlich in Anspruch nimmt erhöht sich und es entstehen dem Arbeitgeber zudem Zinsverluste (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

    (3) Dem zweiten Aspekt ist durch einen versicherungsmathematischen Abschlag Rechnung zu tragen, soweit die Leistungsordnung einen solchen vorsieht (vgl. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23; 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - BAGE 98, 212).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Aus der Richtung dieses Revisionsangriffs (vgl. BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - BAGE 93, 267, zu B III 2 b der Gründe) ergibt sich, dass der Kläger gem. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO rügt, die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts enthalte keinerlei eigenständige Begründung.

    Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, etwa bei leeren Redensarten (BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 -BAGE 93, 267, zu B III 2 c der Gründe).

    Zwar kann das Revisionsgericht, wenn das berufungsgerichtliche Urteil - wie hier - keine Gründe enthält, selbst entscheiden, soweit sich aus dem Vorbringen, auch in der Revisionsinstanz, ergibt, dass auch im Falle einer Zurückverweisung lediglich eine einzige Entscheidung möglich ist (BSG 14. September 1994 - 3/1 RK 36/93 - BSGE 75, 74, 77 = AP ZPO § 551 Nr. 37, zu 1 der Gründe; ebenso BAG 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 -BAGE 93, 267, zu B III 2 der Gründe).

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 676/99

    Ruhegeldanpassung - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Die Verweisung soll daher auch für die Zeit nach dem Eintritt in den Ruhestand gelten (vgl. BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 31 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 25, zu II 1 a der Gründe).

    Die Änderungen gegenüber der LO 1992 enthalten keinen unzulässigen Eingriff in Versorgungsanwartschaften (vgl. BAG 25. Juli 2000 - 3 AZR 676/99 - aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Diese Bestimmung ist verfassungsgemäß (BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Ein versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % ist auch der Höhe nach rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. zB BAG 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28).
  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Diese Regelung verstößt nicht gegen das Anrechnungsverbot in § 5 Abs. 2 BetrAVG (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - BAGE 66, 282, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    cc) Auch insoweit ist zunächst der Gruppenendbetrag heranzuziehen, jedoch auf der Basis des Jahres 1995 (vgl. BAG 22. November 1994 - 3 AZR 767/93 - BAGE 78, 279, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Die durch diese Vorschrift begünstigten Angestellten erhalten bei Eintritt des Versorgungsfalles "die volle jeweils in Betracht kommende Leistung auf der Grundlage der mit Ablauf der Kündigungsfrist zu berücksichtigenden Dienstjahre" (vgl. zur Systematik BAG 4. April 2000 - 3 AZR 458/98 - AP BetrAVG § 2 Nr. 32 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 65, zu I der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 13.05.2004 - 13 Sa 713/02
    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 13. Mai 2004 - 13 Sa 713/02 - aufgehoben.
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 265/72

    Ruhegehalt - Auslegung - Erklärung - Übereinstimmender Parteiwille - Wortlaut

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 6/85

    Streitigkeit über eine in einem Vergleich aufgenommene Abfindungszahlung brutto =

  • BAG, 29.07.1997 - 3 AZR 134/96

    Berechnung der Teilrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Inanspruchnahme nach § 6

  • BAG, 25.01.2000 - 3 AZR 853/98

    Versorgungswiderruf wegen wirtschaftlicher Notlage im Konzern

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme -

    Der dort vorgesehene versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme ist nach der Rechtsprechung des Senats auch der Höhe nach rechtlich nicht zu beanstanden (13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5, zu B II 2 b ff (3) der Gründe).
  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07

    Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von

    Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - zu A der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5; 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - zu B III 2 c der Gründe, BAGE 93, 267).

    Das Revisionsgericht kann, wenn das berufungsgerichtliche Urteil keine Gründe enthält, dann selbst entscheiden, wenn sich aus dem Vorbringen - auch in der Revisionsinstanz - ergibt, dass auch im Falle einer Zurückverweisung lediglich eine einzige Entscheidung möglich ist (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - zu B der Gründe, AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5; ebenso 20. Januar 2000 - 2 ABR 30/99 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 93, 267; BSG 14. September 1994 - 3/1 RK 36/93 - zu 1 der Gründe, BSGE 75, 74, 77).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Der Senat hat dagegen einen in der Versorgungsordnung bei Betriebstreue bis zum Versorgungsfall vorgesehenen versicherungsmathematischen Abschlag und nicht die als "Auffangregelung" maßgebliche zweite ratierliche Kürzung auch im Fall des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente angewandt (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5, zu B II 2 b ff (3) der Gründe).
  • BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 848/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

    Gründe im Rechtssinn fehlen, wenn die Ausführungen des Urteils gänzlich unverständlich sind, so dass sie die für die Entscheidung maßgeblichen Überlegungen nicht erkennen lassen, so etwa bei leeren Redensarten oder der bloßen Wiedergabe des Gesetzes (BAG 18. November 2008 - 3 AZR 417/07 - Rn. 16; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 22 mwN) .
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 747/08

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Der Senat hat bislang grundsätzlich einen versicherungsmathematischen Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente gebilligt (vgl. nur BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 66 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5) .
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 475/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Der Senat hat bislang grundsätzlich einen versicherungsmathematischen Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente gebilligt (vgl. nur BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 66 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5) .
  • LAG Düsseldorf, 24.05.2007 - 13 Sa 713/02

    Betriebliche Altersversorgung nach den Richtlinien des Essener Verbandes;

    Mit Urteil vom 13. Dezember 2005 hat das Bundesarbeitsgericht (3 AZR 214/05) das die Klage insgesamt abweisende Berufungsurteil auf eine Verfahrensrüge des Klägers hin aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Soweit der Kläger sich in der Berufungsverhandlung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in "NZA 2006, 1431" berufen hat, bleibt der Kammer dieser Hinweis unverständlich.

  • LAG Hamm, 16.08.2007 - 17 Sa 537/07

    Ansehung der tariflichen Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 Lohnabkommen in

    Das gilt auch, wenn die Zulage über einen längeren Zeitraum vorbehaltlos gezahlt und nicht mit der Tariflohnerhöhung verrechnet worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.05.2006 - 1 AZR 111/05, DB 2006, 2356; Urteil vom 31.10.1985 - 1 AZR 276/95, AP Nr. 80 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90, BAGE 71, 180).
  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 476/09

    Betriebsrente - Auslegung einer Versorgungsordnung

    Der Senat hat bislang grundsätzlich einen versicherungsmathematischen Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente gebilligt (vgl. nur BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - Rn. 66 f., AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5) .
  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 452/07

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

    Der dort vorgesehene versicherungsmathematische Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme ist nach der Rechtsprechung des Senats auch der Höhe nach rechtlich nicht zu beanstanden (13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5, zu B II 2 b ff (3) der Gründe).
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2010 - 17 U 25/09

    Auslegung einer Pensionszusage

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2007 - 10 Sa 1986/06

    Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und Verjährung von Ansprüchen auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht