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   BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99   

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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 (https://dejure.org/2000,180)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 (https://dejure.org/2000,180)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 (https://dejure.org/2000,180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung; Versorgungsvertrag mit einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes; Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften; Übernahme der hälftigen Pflichtbeiträge zu berufsständischer Versorgungseinrichtung durch Arbeitgeber; Maßgeblichkeit der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Beamtenversorgung; ; Beam... tVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; BeamtVÄndG 1993 Art. 1 Nr. 16; ; BGB § 242 Wegfall der Geschäftsgrundlage; ; BGB § 315; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BeamtVÄndG 1993 Art. 1 Nr. 16; BGB § 242, § 315; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5; ZPO § 256 Abs. 1
    Anrechnung von Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 541
  • BB 2000, 570
  • BB 2001, 890
  • DB 2000, 483
  • DB 2001, 490
  • JR 2002, 307
  • AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Sie werden aber durch die Anrechnung weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonstwie berührt (vgl. hierzu BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 293 f. = AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 7, zu C I 1 der Gründe).

    Sie beläßt dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Beamtenversorgung einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 295 = AP aaO, zu C II 1 der Gründe).

    Die Sozialversicherungsrenten stellen derartige Einkünfte dar (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 298 ff. = AP aaO, zu C II 4 der Gründe).

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Betroffenen und seine individuelle Situation, sondern darauf an, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen auf ihren Fortbestand zu begründen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 349 f. = AP aaO, zu C IV 3 a der Gründe).

    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen betreffend die Dauerhaftigkeit der bestehenden Rechtslage zu bewahren (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 350 = AP aaO).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat es im Beschluß vom 30. September 1987 (- 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 339 f. = AP aaO, zu C III 4 der Gründe) als problematisch angesehen, ob sich die Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Renten und den Leistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren ließ.

  • LAG Bremen, 19.11.1998 - 4 Sa 40/98

    Feststellung der Höhe einer Altersrente; Gegenseitige Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Landesarbeitsgericht Bremen - 4 Sa 40/98 -.

    3 AZR 39/99 4 Sa 40/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 19. November 1998 - 4 Sa 40/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Diese dynamische Verweisung ist sachgerecht und entspricht am besten den Interessen beider Vertragsparteien (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe).

    Die Parteien haben sich bei Abschluß des Versorgungsvertrages nicht über die Rechtslage geirrt (vgl. dazu auch BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 4 der Gründe).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Dies stellte nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung keine planwidrige Gesetzeslücke dar (BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff. für die wegen einer privaten Lebensversicherung von der Rentenversicherungspflicht Befreiten und darauf aufbauend SG Berlin 19. November 1987 - S 75 Kr 230/86 - nv., auch für die von der Rentenversicherungspflicht befreiten Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen).

    Darauf haben sowohl das Bundessozialgericht im Urteil vom 22. Mai 1985 (aaO) als auch das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 19. November 1987 (aaO) hingewiesen.

  • SG Berlin, 19.11.1987 - S 75 KR 230/86
    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Dies stellte nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung keine planwidrige Gesetzeslücke dar (BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff. für die wegen einer privaten Lebensversicherung von der Rentenversicherungspflicht Befreiten und darauf aufbauend SG Berlin 19. November 1987 - S 75 Kr 230/86 - nv., auch für die von der Rentenversicherungspflicht befreiten Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen).

    Darauf haben sowohl das Bundessozialgericht im Urteil vom 22. Mai 1985 (aaO) als auch das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 19. November 1987 (aaO) hingewiesen.

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/86 - BGHZ 135, 333, 338).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Im Gegensatz zur berufsständischen Altersversorgung weist die Altershilfe für Landwirte tiefgreifende strukturelle Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung auf (BVerwG 26. Juni 1986 - 2 C 66.85 - BVerwGE 74, 285, 287 f.).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Stichtagsregelungen sind trotz der damit verbundenen Härten grundsätzlich zulässig (vgl. ua. BVerfG 8. April 1986 - 1 BvR 1186, 1574, 1704/83 und 271, 291, 334/84 - BVerfGE 71, 364, 397; 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212, 219).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/86 - BGHZ 135, 333, 338).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Stichtagsregelungen sind trotz der damit verbundenen Härten grundsätzlich zulässig (vgl. ua. BVerfG 8. April 1986 - 1 BvR 1186, 1574, 1704/83 und 271, 291, 334/84 - BVerfGE 71, 364, 397; 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212, 219).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 491/91

    Arbeitsentgelt - pauschalierte Aufwandsentschädigung

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88

    Erstattung von Vorruhestandsgeld

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Der vorliegende Fall ist ebenso zu beurteilen wie der vom Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3) entschiedene.

    Sie entspricht am besten den Interessen beider Vertragsparteien (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 22. Februar 2000 aaO, zu B I der Gründe).

    Statische Verweisungen und die damit verbundene Zementierung bestimmter Versorgungsregelungen müssen deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 2 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO).

    Ebensowenig wie in dem mit Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO) entschiedenen Fall kam ein Änderungsvertrag dadurch zustande, daß die Beklagte die Hälfte der Pflichtbeiträge zur Ärzteversorgung Niedersachsen übernahm.

    Eine sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beitragserstattung bestand deshalb bis zum 31. Dezember 1991 nicht (vgl. dazu BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe unter Hinweis auf BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff.).

    Ebenso wie im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe) kommt es auch im vorliegenden Fall nicht darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber ohne rechtsgeschäftlichen Verpflichtungstatbestand zu einer Zuschußzahlung verpflichtet war.

    Wie der Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 2 b der Gründe) ausgeführt hat, reicht es aus, daß die beamtenähnliche Versorgung und die Rentenzahlungen der berufsständischen Versorgungseinrichtung auf derselben Tätigkeit beruhen.

    Sinn und Zweck des § 55 BeamtVG sprechen ebenso wie in dem mit Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 2 b bb der Gründe) entschiedenen Fall nicht gegen, sondern für die Anrechnung.

    Bereits im Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B III der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß es den Arbeitsvertragsparteien freisteht, für alle Einzelheiten der zugesagten betrieblichen Altersversorgung auf das jeweils geltende Beamtenversorgungsrecht zu verweisen.

    Auch hierzu hat der Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B IV 1 der Gründe) näher Stellung genommen.

    Für eine angemessene, lebenslange Alimentation des Beamten und seiner Familie ist nach wie vor gesorgt (BAG 22. Februar 2000 aaO, zu B VI 1 der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B IV 1 c der Gründe) näher ausgeführt hat, hält Art. 1 Nr. 16 BeamtVGÄndG 1993 dieser Überprüfung stand.

    Die Beamten mußten damit rechnen, daß der Gesetzgeber die systemwidrige Begünstigung der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen beseitigen und die Anrechnungsvorschriften des § 55 BeamtVG auf diese Versorgungsleistungen erstrecken werde (vgl. dazu BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B IV 1 c bb der Gründe).

    Verfassungsmäßige Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes stellen keinen Eingriff in die Versorgungsrechte der Klägerin und ihres Ehemannes dar, sondern legen den aktuellen Anspruchsinhalt fest (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B IV 2 a der Gründe).

    Die Nichtanrechnung der berufsständischen Versorgung stellt auch bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten beamtenförmigen Versorgung einen Systembruch dar, mit dessen Beseitigung gerechnet werden mußte (BAG Urteil vom 22. Februar 2000 aaO, zu B IV 2 b der Gründe).

    Die bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Versicherten konnten nicht erwarten, daß ihre nicht gerechtfertigte Bevorzugung durch eine Übergangsregelung aufrecht erhalten werde (BAG 22. Februar 2000 aaO, zu B IV 2 b cc der Gründe).

    Ebensowenig wie in dem vom Senat mit Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B IV 3 der Gründe) entschiedenen Fall muß die Versorgungsordnung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB angepaßt werden.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet es aber nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen auf die Dauerhaftigkeit einer bestehenden Rechtslage zu schützen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; vgl. zu Änderungen tarifvertraglicher Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit: Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gewerkschaften Nr. 7 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Bezugnahme auch auf einseitig gesetzte Regelungswerke sei in der Rechtsprechung als unproblematisch anerkannt worden, so betrafen diese Fälle Zeiträume, die vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes lagen und Versorgungsordnungen bzw. Unterstützungskassen der betrieblichen Altersversorgung, deren Voraussetzungen und Abänderbarkeiten durch das BetrAVG enge Grenzen gesetzt sind (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13).
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