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   BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96   

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BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96 (https://dejure.org/1997,1052)
BAG, Entscheidung vom 16.04.1997 - 3 AZR 28/96 (https://dejure.org/1997,1052)
BAG, Entscheidung vom 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 (https://dejure.org/1997,1052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß der Witwenrente trotz Scheidung der Zweitehe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1; SGB VI § 46 Abs. 3; RVO § 1291 Abs. 2; AVG § 68 Abs. 2; BGB § 133; ZPO §§ 286, 550, 561 Abs. 2
    Betriebliche Altersversorgung: Umfang der Witwenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wiederaufleben des Anspruchs auf Witwenrente nach Scheidung einer Zweitehe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1230
  • FamRZ 1997, 1273 (Ls.)
  • BB 1997, 1053
  • BB 1997, 1644
  • BB 1997, 1903
  • DB 1997, 1575
  • DB 1997, 883
  • AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Die sog. Unklarheitenregel ist nur dann anwendbar, wenn nach Ausschöpfen aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bestehen bleibt (BAG Urteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu I 2 der Gründe).

    Er muß überhaupt keine Witwenversorgung versprechen (vgl. BAG Urteil vom 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu III 2 der Gründe).

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Vielmehr konnte der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung davon ausgehen, daß der Anspruch auf Witwenrente mit der Wiederverheiratung erlischt (BVerfGE 55, 114, 127).

    Das im Sozialversicherungsrecht vorgesehene Wiederaufleben der Witwenrente ist eine verfassungsrechtlich nicht gebotene Großzügigkeit (BVerfGE 55, 114, 131).

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Der zwischen den Parteien geführte Schriftwechsel besteht aus individuellen, untypischen Äußerungen, deren Auslegung der Senat nur daraufhin zu überprüfen hat, ob das Landesarbeitsgericht die Auslegungsregeln des § 133 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613a BGB, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Der zwischen den Parteien geführte Schriftwechsel besteht aus individuellen, untypischen Äußerungen, deren Auslegung der Senat nur daraufhin zu überprüfen hat, ob das Landesarbeitsgericht die Auslegungsregeln des § 133 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613a BGB, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Das Wiederaufleben der Witwenversorgung nach Auflösung der neuen Ehe hat familienpolitische Gründe (vgl. BVerfGE 25, 142, 149).
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Der zwischen den Parteien geführte Schriftwechsel besteht aus individuellen, untypischen Äußerungen, deren Auslegung der Senat nur daraufhin zu überprüfen hat, ob das Landesarbeitsgericht die Auslegungsregeln des § 133 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungsgesetze verstoßen oder wesentliche Umstände außer acht gelassen hat (vgl. u.a. BAGE 58, 283, 292 f. = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 59, 12, 20 = AP Nr. 75 zu § 613a BGB, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Mai 1992 - 9 AZR 27/91 - AP Nr. 63 zu § 74 HGB, zu 1 der Gründe).
  • BVerfG, 12.11.1974 - 1 BvR 505/68

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Kriegerwitwen vom Wiederaufleben des

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    § 46 Abs. 3 SGB VI soll ebenso wie früher § 1291 Abs. 2 RVO und § 68 Abs. 2 AVG der Witwe den Entschluß zur Wiederverheiratung erleichtern (vgl. BVerfGE 38, 187, 202).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Die Auslegungsgrundsätze des § 133 BGB beschränken sich nicht auf den Inhalt einer Willenserklärung, sondern gelten auch dann, wenn festgestellt werden soll, ob eine Äußerung überhaupt eine Willenserklärung enthält (BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB, zu 2 der Gründe, m. zust. Anm. Herschel).
  • BAG, 28.03.1995 - 3 AZR 343/94

    Getrenntlebendklausel in einer betrieblichen Versorgungsordnung - Anwendung des

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Es ist sachgerecht, bei der Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung darauf abzustellen, wie nahe oder fern die Hinterbliebenen dem verstorbenen Arbeitnehmer stehen und wie eng die Bindungen sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183a zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 der Gründe).
  • BVerfG, 29.02.1980 - 1 BvR 1231/79

    Verfassungsmäßigkeit der Getrenntlebensklausel in einer betrieblichen

    Auszug aus BAG, 16.04.1997 - 3 AZR 28/96
    Es ist sachgerecht, bei der Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung darauf abzustellen, wie nahe oder fern die Hinterbliebenen dem verstorbenen Arbeitnehmer stehen und wie eng die Bindungen sind (vgl. BVerfG Beschluß vom 29. Februar 1980 - 1 BvR 1231/79 - AP Nr. 183a zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 28. März 1995 - 3 AZR 343/94 - AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung, zu II 2 der Gründe).
  • LAG München, 29.08.1995 - 6 Sa 998/93

    Betriebliche Altersversorgung: Witwenbeihilfe bei Wiederverheiratung und

  • BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

    Sie kommt erst dann zum Zuge, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

    Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

    Vor ihrer Anwendung sind alle Auslegungsmöglichkeiten auszuschöpfen (vgl. ua. BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Sie kommt nur zum Zuge, wenn nach Ausschöpfen der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel am Inhalt des Geregelten bestehen bleibt (vgl. BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 107/11

    Verfall von Urlaubsabgeltung und restlicher Vergütung

    Auf die Unklarheitenregel kann nur zurückgegriffen werden, wenn nach Ausschöpfung der anerkannten Auslegungsmethoden nicht behebbare Zweifel verbleiben ( BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 41/05 - BAGE 116, 366; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1; 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5) .
  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

    Wenn der Kläger auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.4.1997 (- 3 AZR 28/96, NZA 1997, 1230) abstellt, so ist der dort entschiedene Sachverhalt dem vorliegenden nicht vergleichbar.
  • BAG, 22.02.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

    Sie kommt erst dann zum Zuge, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 174/00 - EzA BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

    Diese Regel kommt erst dann zum Zuge, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bleibt (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

    Die Unklarheitenregel kommt nur zum Zuge, wenn nach Ausschöpfen aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel am Inhalt des Geregelten bestehen bleibt (BAG 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 20.04.2004 - 6 Sa 1279/03

    Der Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG stehen weder

    Nach dem Bundesarbeitsgericht sind die Arbeitgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, familienpolitische Maßnahmen des Staates durch betriebliche Leistungen zu ergänzen (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96).
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

    Sie kommt nur dann zum Zuge, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Auslegungsmethoden ein nicht behebbarer Zweifel bestehen bleibt (BAG 16. April 1997 - 3 AZR 28/96 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 5, zu II 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.09.1999 - 12 Sa 970/99

    Witwenrente und "Haupternährer"-Klausel

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