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   BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 422/76   

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BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 422/76 (https://dejure.org/1977,1655)
BAG, Entscheidung vom 07.07.1977 - 3 AZR 422/76 (https://dejure.org/1977,1655)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 (https://dejure.org/1977,1655)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Anwartschaft - Teilleistung - Ausscheiden vor Vollendung der Wartezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1977, 1252
  • DB 1977, 1324
  • DB 1977, 1607
  • AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 570/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft

    Auszug aus BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 422/76
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehenen Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 570/76 -([demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) Versorgungsregelungen für zulässig angesehen, die den begünstigten Personenkreis durch Wartezeiten abgrenzen.
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Eine unverfallbare Anwartschaft und der sich daraus nach § 2 BetrAVG ergebende Teilanspruch besteht daher auch dann, wenn die in der Versorgungsordnung bestimmte Wartezeit beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis noch nicht abgelaufen ist; dabei wird der (Teil-)Anspruch entsprechend der Versorgungszusage frühestens dann fällig, wenn die Wartezeit abgelaufen ist (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 2; 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312) .
  • BAG, 06.04.1982 - 3 AZR 134/79

    Versorgungsordnung - Teilzeitbeschäftigung - Versorgungsleistung - Ausschluß -

    In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer die Wartezeit auch noch außerhalb des Arbeitsverhältnisses erfüllen (BAG AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit [zu 2 b der Grün de] ).

    erfüllen (BAG AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit [zu 2 b der Grün.

  • BAG, 24.02.2004 - 3 AZR 5/03

    Vorschaltzeiten und Unverfallbarkeit

    Das heißt in unmittelbarer Anwendung, dass eine unverfallbare Anwartschaft und der sich daraus nach § 2 BetrAVG ergebende Teilanspruch auch dann besteht, wenn die vertraglich festgelegte Wartezeit beim Ausscheiden noch nicht abgelaufen ist; dabei kann der (Teil-)Anspruch entsprechend der Versorgungszusage frühestens dann fällig werden, wenn die Wartezeit verstrichen ist (BAG 7. Juli 1977- 3 AZR 422/76 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 2; 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Daraus ergibt sich für den vorliegenden Fall, daß die Klägerin, obwohl erst im Alter von 59 Jahren in den Betrieb der Beklagten zu 1) eingetreten, noch ein Ruhegeld erwarten konnte (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 1 b der Gründe).

    An die Stelle der vom Gesetz bestimmten Höchstdauer der erwarteten Betriebszugehörigkeit (Vollendung des 65. Lebensjahres) tritt bei der vorliegenden Fallgestaltung zur Berechnung des Teilwertes der Rente der Zeitpunkt, zu dem der Versorgungsfall nach Ablauf der Wartezeit frühestens eintreten konnte (vgl. BAG, Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 3 der Gründe; zustimmend Weitnauer, zu II 2 der Anm. zu Nr. 1 - 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; vgl. weiter Höfer/Abt, aaO, § 2 Rz 41, 42).

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 208/86

    Zulässigkeit des Erreichens eines Mindestalters für Anspruch auf Invalidenrente -

    Entgegen der Auffassung des Klägers läßt sich ein anderes Ergebnis nicht aus den Urteilen des Senats zur Abgrenzung zulässiger Wartezeiten von unzulässigen Vorschaltzeiten herleiten (Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; BAGE 29, 227 [BAG 07.07.1977 - 3 AZR 570/76] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; 29, 234 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 21/00

    Betriebliche Invalidenrente und qualifizierte Wartezeit

    Steht auf Grund der Länge der in der Versorgungsordnung festgelegten Wartezeit bereits bei Eintritt in das Arbeitsverhältnis fest, daß ein Arbeitnehmer diese Anspruchsvoraussetzung bis zu dem bereits im Arbeitsvertrag festgelegten Ende des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllen kann, gibt es keinen Grund, ihn durch § 1 Abs. 1 BetrAVG zu schützen (BAG 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 2; 9. März 1982 - 3 AZR 389/79 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 18).
  • BAG, 14.03.1989 - 3 AZR 490/87

    Mittelbare Frauendiskriminierung in der Altersversorgung

    In den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 5 BetrAVG entsteht der Anspruch auf Betriebsrente, wenn die Wartezeit abgelaufen ist (vgl. BAG Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 1 der Gründe; BAGE 29, 227 [BAG 07.07.1977 - 3 AZR 570/76] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu I 3 der Gründe).
  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

    Versorgungsregelungen, die ältere Arbeitnehmer nach Überschreiten eines bestimmten Höchstalters ausnehmen, sind grundsätzlich zulässig, wenn diese Ausnahme von vornherein klar gestellt wird (vgl. die Urteile des Senats vom 7» Juli 1977 - 3 AZR 422/76 und 3 AZR 570/76 - AP Nr. 1 und 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, das letztere Urteil ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 13.07.1978 - 3 AZR 278/77

    Versorgungsordnung - Zusage - Leistungen - Mindestalter - Wartezeit -

    Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft aus, obwohl die vorgesehene Wartezeit noch nicht erreicht ist, so kann er gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG die fehlende Voraussetzung auch noch nach seinem Aus scheiden erfüllen (vgl. die Urteile des Senats vom 7 Juli 1977 - 3 AZR 422/76 und 57o/76 - A P Nr. 1 und 2 zu § 1 BetrAVG Wartezeit = EzA § 1 BetrAVG Nr. 2 und 1, die zuletztgenannte Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 19.04.1983 - 3 AZR 24/81

    Lebensversicherung - Versorgungszusage

    des Klägers, daß dieser, obwohl erst im Alter von 55 Jahren in die Dienste der Beklagten getreten, noch ein Ruhegeld erwarten konnte (vgl. insoweit auch BAG, Urteil vom 7. Juli 1977 - 3 AZR 422/76 - AP Nr. 1 zu 5 1 BetrAVG Wartezeit, zu 1 b der Gründe).
  • OLG Schleswig, 22.06.2006 - 5 U 30/06
  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 588/81

    Unverfallbarkeit eines betrieblichen Versorgungsanrechts nach der

  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 146/86

    Mindestalter für Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 79/77
  • OLG Hamm, 29.01.1982 - 2 UF 65/81

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich bezüglich Anwartschaften auf

  • ArbG München, 14.09.2011 - 37 Ca 15218/10

    Betriebliche Altersversorgung, Unverfallbarkeit, Wartezeit

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