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   BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97   

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https://dejure.org/1998,2282
BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97 (https://dejure.org/1998,2282)
BAG, Entscheidung vom 14.10.1998 - 3 AZR 377/97 (https://dejure.org/1998,2282)
BAG, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 (https://dejure.org/1998,2282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen; ... ; MTB II § 15; ; MTB II § 18; ; MTB II § 43; ; Sonderregelungen für Arbeiter im Bereich des Bundesministers der Verteidigung nach § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. a (SR 2 a MTB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsbereitschaft und Zusatzversorgung bei der VBL

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; MTB II § 15, § 18, § 43; Sonderregelungen für Arbeiter im Bereich des Bundesministers der Verteidigung nach § 2 Abs. 1 Abschn. A Buchst. a (SR 2a MTB II)
    Betriebliche Altersversorgung: Verpflichtung des Arbeitgebers zur Korrektur unrichtiger Angaben gegenüber der Versorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 876
  • DB 1999, 1808
  • JR 1999, 296
  • AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 09.04.1997 - 7 (3) Sa 1287/96

    Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Meldung; VBL

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97
    Landesarbeitsgericht Köln - 7 (3) Sa 1287/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. April 1997 - 7 (3) Sa 1287/96 - aufgehoben.

  • BAG, 17.12.1991 - 3 AZR 44/91

    Versorgungsschaden wegen unterlassener Aufklärung

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97
    Sie sollen nicht Ansprüche beschneiden, die erst entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde und der Ruhestand beginnt (BAG Urteil vom 17. Dezember 1991 - 3 AZR 44/91 - AP Nr. 32 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 5 der Gründe).
  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

    Auszug aus BAG, 14.10.1998 - 3 AZR 377/97
    Tarifliche Ausschlußfristen gelten grundsätzlich nicht für den Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung und auch nicht für einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen unterlassener Zusatzversorgung (BAG Urteil vom 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP Nr. 22 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, zu 3 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Das folgt allerdings - anders als bei laufenden Betriebsrenten (dazu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 3 b der Gründe; 13. Dezember 1988 - 3 AZR 252/87 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 22 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 53, zu 3 der Gründe) - nicht daraus, dass der Anspruch erst bei Eintritt des Versorgungsfalles fällig würde.
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 13/00

    Schadenersatz wegen fehlender Auskünfte über Versorgungsansprüche

    Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (vgl. hierzu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 1 der Gründe; MünchArbR/Blomeyer 2. Aufl. § 94 Rn. 2, 14 ff. mwN; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 108 Rn. 9).
  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 415/99

    Berichtigung einer Abmeldebescheinigung bei der VBL

    Für die Klage besteht jedenfalls dann das erforderliche Rechtschutzinteresse, wenn die VBL dem Arbeitnehmer gegenüber erklärt hat, sie werde die Rentenangelegenheit nochmals überprüfen, wenn sie eine vom Arbeitgeber berichtigte Abmeldung erhalte (Fortführung von BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9).

    Hierfür spricht immerhin, daß die VBL sich bei ihrer Entscheidung ohne eigene Nachprüfung auf die Angaben des Arbeitgebers in der Abmeldebescheinigung verläßt und auch verlassen darf (vgl. hierzu BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 1 der Gründe mwN).

    Er muß die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Belange des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebes nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (vgl. hierzu insgesamt BAG 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 9, zu II 1 der Gründe mwN).

  • LAG Hamm, 27.01.2009 - 4 Sa 378/07

    Betriebsrente; nicht ruhegeldfähige Lohnbestandteile; Aufstockungsbetrag 2; GIZ

    Tarifliche Verfallfristen sollen eine kurzfristige Abwicklung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sicherstellen, aber nicht Ansprüche beschneiden, die erst entstehen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Ruhestand beginnt (BAG, Urteil v. 14.10.1998 - 3 AZR 377/97 = NZA 1999, 876 ff; BAG, Urteil v. 17.12.1991 - 3 AZR 44/91 = NZA 1992, 973 f).
  • LAG Köln, 21.04.1999 - 7 Sa 1521/98

    Kündigung wegen nicht absehbarer Arbeitsunfähigkeit; Voraussetzungen einer

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  • ArbG Arnsberg, 31.05.2021 - 2 Ca 896/20

    Betriebsrente

    Dies gilt sowohl für das Rentenstammrecht (BAG, Urteil v. 14.10.1998 - 3 AZR 377/97; BAG, Urteil v. 13.12.1988 - 3 AZR 252/87) als auch für die monatlich fällig werdenden Zahlungen (BAG, Urteil v. 27.02.1990 - 3 AZR 216/88; LAG Düsseldorf, Urteil v. 20.11.1996 - 12 Sa 1234/96).
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2004 - 11 Sa 1677/02
    Diese Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen des Arbeitnehmers (vgl. BAG, Urteil vom 14. Oktober 1998 - 3 AZR 377/97 - AP Nr. 47 zu § 1 BetrAVG.
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