Rechtsprechung
   BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,451
BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 (https://dejure.org/2004,451)
BAG, Entscheidung vom 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 (https://dejure.org/2004,451)
BAG, Entscheidung vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 (https://dejure.org/2004,451)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,451) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der §§ 182 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratmitglieds; Umfangreiche unerlaubt und heimlich ...

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; KSchG § 15; ; BGB § 182; ; BGB § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; KSchG § 15; BGB §§ 182 111
    Kündigungsrecht; Betriebsverfassungsrecht - Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Privattelefonaten in erheblichem Umfang unter Benutzung der Telefonanschlüsse von Arbeitskollegen; Zustimmung des Betriebsrats; Recht zur Zurückweisung der Kündigung, wenn ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds: Keine Pflicht des Arbeitgebers, die notwendige Zustimmung des Betriebsrats in Schriftform beizufügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen Privattelefonaten - Zustimmung des Betriebsrats

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Privattelefonaten - Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Verbote im Büro: Private Telefonate, Emails, Kopien oder Handy aufladen...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 110, 1
  • NJW 2004, 2612
  • MDR 2004, 1064
  • NZA 2004, 717
  • NJ 2004, 380
  • BB 2004, 1748
  • DB 2004, 1370
  • AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 704/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03
    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe § 139 ZPO missachtet, muss genau angegeben werden, wonach das Gericht hätte fragen sollen und was die Partei daraufhin vorgetragen hätte (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - AP ZPO § 253 Nr. 33; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 = EzA EFZG § 4 Nr. 39; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 74 Rn. 39).
  • LAG Berlin, 19.12.2002 - 14 Sa 1847/02

    Anwendbarkeit zivilrechtlicher Normen bei der Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Dezember 2002 - 14 Sa 1847/02 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 22.07.1998 - 3 Sa 766/98

    Betriebsrat: fristlose Kündigung eines Mitglieds - Wirksamkeit

    Auszug aus BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03
    Zu Recht weist zwar die Revision darauf hin, dass die Anwendbarkeit der §§ 182 ff., § 111 Satz 2, 3 BGB auf die nach § 103 BetrVG erforderliche "Zustimmung" des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung der bisher herrschenden Meinung entspricht (KR-Etzel 6. Aufl. § 103 BetrVG Rn. 89; APS-Böck § 103 BetrVG Rn. 21; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 103 Rn. 31; Fischermeier ZTR 1998, 433; LAG Hamm 22. Juli 1998 - 3 Sa 766/98 - LAGE KSchG § 15 Nr. 18).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 395/99

    Klage auf ordnungsgemäße Abrechnung

    Auszug aus BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03
    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe § 139 ZPO missachtet, muss genau angegeben werden, wonach das Gericht hätte fragen sollen und was die Partei daraufhin vorgetragen hätte (st. Rspr., vgl. nur BAG 25. April 2001 - 5 AZR 395/99 - AP ZPO § 253 Nr. 33; 12. April 2000 - 5 AZR 704/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 72 = EzA EFZG § 4 Nr. 39; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 74 Rn. 39).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 147/03
    Umfangreiche unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers kommen als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685; ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 158 mwN; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 445; Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis Rn. 731).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    (2) Soweit das Zustimmungserfordernis gem. § 103 BetrVG neben dem Schutz des jeweils betroffenen Amtsträgers auch bezweckt zu verhindern, dass ein demokratisch gewähltes Gremium durch den Verlust einzelner Mitglieder in seiner Funktionsfähigkeit und in der Kontinuität seiner Amtsführung beeinträchtigt wird (vgl. BAG 17. März 2005 - 2 AZR 275/04  - AP BetrVG 1972 § 27 Nr. 6 = EzA BetrVG 2001 § 28 Nr. 1; 4. März 2004 -  2 AZR 147/03  - BAGE 110, 1) , ergibt sich daraus nicht, dass nicht dem Betriebs- bzw. Personalrat die Wahrnehmung dieser Interessen auch bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen übertragen sein soll.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2009 - 9 Sa 572/08

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Telefonate und Annahme von Vorteilen

    Je nach Umfang der geführten Telefonate und unter Berücksichtigung des einzelnen Falles können derartige Telefonate auch als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen (BAG 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 3; BAG 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - EzA § 123 BGB 2002 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 16.09.2015 - 12 Sa 630/15

    Fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspiel

    So kommen umfangreiche, unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine Kündigung in Betracht (BAG 04.03.2004 - 2 AZR 147/03, DB 2004, 1370 Rn. 28).
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 830/09

    Sanierungstarifvertrag - Auslegung - Zustimmung der Gewerkschaft als

    So hat der Senat zB erkannt, dass die nach § 103 BetrVG notwendige Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds keine Zustimmung iSd. § 183 BGB ist (4. März 2004 - 2 AZR 147/03 - BAGE 110, 1) .

    Eine Kündigung durch einen Nichtberechtigten liegt hier jedoch ebenso wenig vor wie im Fall einer Kündigung ohne die nach den §§ 15 KSchG, 103 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats (Senat 4. März 2004 - 2 AZR 147/03 - BAGE 110, 1) .

  • LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 153/11

    Außerordentliche Kündigung - Privatgespräche mit dem Diensthandy -

    41 a) Unerlaubte Privatnutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Diensthandys, um auf dessen Kosten heimlich umfangreiche Privattelefonate zu führen, ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund iSd. § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu bilden (BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Hessen 07. April 2009 - 13 Sa 1166/08 - n.v., juris; LAG Hamm 28. November 2008 - 10 Sa 1921/07 - NZA-RR 2009, 476) .
  • ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2010 - 24 Ca 1697/10

    Missbräuchliche Nutzung des Diensthandys - Erforderlichkeit einer Abmahnung

    Zwar ist der Beklagten dahingehend zuzustimmen, dass umfangreiche, unerlaubt geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung an sich als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommen, weil der Arbeitnehmer dadurch seine arbeitsvertraglichen Pflichten und die Vermögensinteressen seines Arbeitgebers erheblich verletzt (BAG Urteil vom 04. März 2004, Az: 2 AZR 147/03, NZA 2004, 717-719, BAG Urteil vom 27. November 2003, Az: 2 AZR 692/02, zitiert nach juris, BAG Urteil vom 05. Dezember 2002, Az: 2 AZR 478/01, AP Nr. 63 zu § 123 BGB).

    Dabei kann eine außerordentliche Kündigung unter Umständen sogar ohne den vorherigen Ausspruch einer Abmahnung zulässig sein (BAG Urteil vom 04. März 2004, Az: 2 AZR 147/03, NZA 2004, 717-719).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommen umfangreiche unerlaubt und heimlich geführte Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers als wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung in Betracht (vgl. BAG Urteil vom 04.03.2004 - 2 AZR 147/03 - NZA 2004, 717, m.w.N.).
  • LAG Hessen, 07.04.2009 - 13 Sa 1166/08

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Diensthandys

    Hier wird man der Beklagen und mit ihr dem Arbeitsgericht zugestehen müssen, das umfangreiche, unerlaubte und heimlich geführte private Telefonate auf Kosten des Arbeitgebers durchaus geeignet sind, auch ohne Abmahnung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung abzugeben (BAG vom 04. März 2004 - 2 AZR 147/03 - NJW 2004, 2612; BAG vom 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685).

    Auch in der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. März 2004 (- 2 AZR 147/03 -, a. a. O.), kam zu dem umfangreichen unerlaubten, heimlich geführten Privattelefonaten noch der Gesichtspunkt hinzu, dass der dortige Arbeitnehmer durch die Telefonate über den Dienstapparat eines Arbeitskollegen den Verdacht auf diesen lenken wollte.

  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (17) Sa 1773/04

    Kündigung, Privattelefonate, Erledigung von Privatangelegenheiten während der

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von solchen Gestaltungen, bei welchen Privattelefonate gänzlich untersagt bzw. nur unter entsprechender Kennzeichnung erlaubt sind (LAG Niedersachsen, Urt. v. 6.3.2001 - 12 Sa 1766/00 - LAGE BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 14) oder der Arbeitnehmer das Diensttelefon für umfangreiche Auslandsgespräche (BAG Urt. v. 4.3.2004 - 2 AZR 147/03 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 50) bzw. für gebührenträchtige Anrufe von 0190-Nummern nutzt, bei welchen die entstehenden Kosten jeweils von der Telefongesellschaft angesagt werden.
  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

    In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist anerkannt, dass unerlaubte private Telefongespräche, die über die betriebliche Fernsprechanlage auf Kosten des Arbeitgebers geführt werden, grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen können (BAG, 05.12.2002 - AP BGB § 123 Nr. 63; BAG, 04.03.2004 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 50; LAG Niedersachsen, 13.01.1998 - NZA-RR 1998, 259; LAG Köln, 02.07.1998 - NZA-RR 1999, 192; LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - NZA-RR 2000, 476; LAG Köln, 13.03.2002 - NZA-RR 2002, 577; LAG Nürnberg, 06.08.2002 - NZA-RR 2003, 191; LAG Köln, 17.12.2004 - NZA-RR 2005, 136; KR/Fischermeier, a.a.O., § 626 BGB Rn. 445; ErfK/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rn. 143; APS/Dörner, 3. Aufl., § 626 BGB Rn. 285; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Aufl., Rn. 731 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 1037/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 25.11.2004 - 5 Sa 1299/04

    Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hamm, 25.01.2008 - 10 Sa 169/07

    Außerordentliche Kündigung; Führung privater Telefonate; Mitbestimmung des

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 982/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hamm, 21.01.2011 - 13 TaBV 72/10

    Außerordentliche Kündigung eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung;

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 960/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 887/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des ausschließlich zu

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 1151/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 1255/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 915/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 10.12.2012 - 17 Sa 981/12

    Außerordentliche Kündigung wegen unerlaubter Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11

    Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys -

  • LAG Hamm, 26.06.2009 - 13 Sa 120/09

    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Telefonat; privat; unerlaubt führen

  • LAG Thüringen, 16.05.2006 - 1 Sa 176/05

    Verdachtskündigung

  • ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 9 Ca 10256/03

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Notwendigkeit der Aushändigung eines

  • LAG Hamm, 30.05.2005 - 8 (117) Sa 1773/04

    Kündigung / Privattelefonate / Erledigung von Privatangelegenheiten während der

  • LAG Hamm, 13.01.2012 - 13 TaBV 30/11

    Zustimmungsersetzung; Außerordentliche Kündigung des Mitglieds eines Betriebrats

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2015 - 6 Sa 225/14

    Kündigung, außerordentlich, Abmahnungserfordernis, Arbeitsmittel, Handy, PC,

  • ArbG Kassel, 14.06.2006 - 5 Ca 349/05
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht