Rechtsprechung
   BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstillegung bei einer GmbH & Co. KG - Unterscheidung zwischen Gesellschaftsauflösung und Betriebsstillegung

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Betriebsbedingte Kündigung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Betriebsstillegung einer juristischen Person

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässigkeit einer Betriebsstilllegung auch ohne Organ-Beschluss der Gesellschaft

Verfahrensgang

  • ArbG Würzburg, 29.06.1995 - 5 Ca 795/95
  • LAG Nürnberg, 12.03.1997 - 3 Sa 885/95
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 3371
  • ZIP 1998, 1284
  • BB 1998, 1540
  • DB 1998, 1568
  • AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43
  • NZA 1998, 879



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Wird zitiert von ... (85)  

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01  

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110).
  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98  

    Änderungskündigung

    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr.: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP Nr. 43 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 696/99  

    Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen

    Die unternehmerische Entscheidung zur Stillegung des Betriebes einer GmbH kann auch dann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmers sozial rechtfertigen, wenn ihr kein wirksamer Beschluß der Gesellschafter zugrunde liegt (Fortführung von BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99).

    Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 mwN).

    Der Senat hält jedoch trotz der Kritik von Plander (NZA 1999, 505 ff.) im Grundsatz an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 11. März 1998 (- 2 AZR 414/97 - aaO) fest, wonach eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person keines Beschlusses des für die Auflösung der Gesellschaft zuständigen Organs bedarf (zustimmend jetzt auch Kittner in Däubler/Kittner/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 321).

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