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   BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76   

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BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76 (https://dejure.org/1977,530)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1977 - 2 AZR 289/76 (https://dejure.org/1977,530)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 (https://dejure.org/1977,530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den Arbeitgeber - Fehlerhaftes Anhörungsverfahren - Unzureichende Kündigungsgründe - Ordnungsmäßigkeit des Anhörungsverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 122
  • BB 1977, 1249
  • DB 1977, 1853
  • AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76
    Schon vor der am 7. März 1975 geschriebenen Kündigung lag der Beklagten damit eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor (vgl. das Urteil des Senats vom 1. April 1976 - 2 AZR 179/75 - [demnächst] AP Kr. 8 zu § 102 BetrVG 197 auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) .
  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76
    Nach der Entscheidung des Senats vom 4. August 1975 (2 AZR 266/74 - A P Nr. 4 zu § 102 BetrVG 1972 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) sei eine Kündigung nicht nur dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber kündige, ohne den Betriebsrat angehört zu haben, sondern auch dann, wenn dem Arbeitgeber bei der Anhörung Fehler unterliefen.
  • BGH, 17.12.1952 - VI ZR 29/52

    Parteivernehmung und Geständnis

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76
    Wird zugunsten der Beklagten unterstellt, daß der Kläger die von ihr behauptete Erklärung abgegeben hat, dann hat er damit nur eine für ihn nicht bindende rechtliche Würdigung vorgenommen (vgl. BGHZ 8, 235 = LM Nr. 1 zu § 288 ZPO).
  • LAG Düsseldorf, 07.03.1975 - 16 Sa 690/74

    Fünf-Monats-Frist; Rechtsmittelbelehrung; Beginn; Zustellung; Anhörung des

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76
    a) Es kommt nicht darauf an, ob dieser einstimmig gefaßte Beschluß des Betriebsrats fehlerhaft ist, weil zwei Gesellschafter der Beklagten bei der auf ihr Verlangen einberufenen Sitzung nicht nur an der Verhandlung, sondern auch an der Beratung und Abstimmung des Betriebsrats teilgenommen haben (vgl. zu dieser streitigen Rechtsfrage: Bitzer, BUV 1972, 136; Brecht, BetrVG, § 30 Anm. 7; Dietz-Richardi, aaO, § 29 Anm. 32 und § 30 Anm. 14; Erdmann-Jürging-Kammann, BetrVG, § 29 Anm. 26 und § 30 Anm. 13; Fitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 11. Aufl., § 29 Anm. 46, § 30 Anm. 16 und § 33 Anm. 36; Galperin-Löwisch, aaO, § 29 Anm. 29 und § 30 Anm. 14; GK-Wiese, BetrVG, § 35 Anm. 28; Gnade-Kehrmann-Schneider, BetrVG, § 29 Anm. 13; Kassier, Die Geschäftsführung des Betriebsrats, 4. Aufl., S. 29 C30] ; LAG Düsseldorf DB 1975, 743).
  • BGH, 06.11.1961 - VII ZR 120/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76
    Eine Erklärung, "nicht zu bestreiten" oder "nicht'bestreiten zu wollen", ist zudem nur ausnahmsweise als Geständnis im Sinne des § 288 ZPO zu werten (vgl. Baumbach- Hartmann, ZPO, 34- Aufl., § 288 Anm. 1 C; Thomas-Putzo, ZPO, 8. Aufl., § 288 Anm. 2; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 288 Anm. B II a 1; BGH JZ 1962, 252).
  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

    b) Etwas anderes kann ausnahmsweise dann gelten, wenn in Wahrheit keine Stellungnahme des Gremiums "Betriebsrat", sondern erkennbar nur eine persönliche Äußerung des Betriebsratsvorsitzenden vorliegt oder der Arbeitgeber den Fehler des Betriebsrats durch unsachgemäßes Verhalten selbst veranlaßt hat (BAG 18. August 1982 - 7 AZR 437/80 - BAGE 40, 42, 48; 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 28; 13. Juni 1996 - 2 AZR 402/95 - aaO).
  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Ob sie die Kündigung objektiv rechtfertigen, ist für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nicht entscheidend (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 b der Gründe; BAGE 34, 309, 315 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; BAGE 44, 249, 257 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn in Wahrheit keine Stellungnahme des Betriebsrats, sondern erkennbar nur eine persönliche Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden erfolgt wäre oder wenn der Arbeitgeber den Fehler durch unsachgemäßes Verhaltens selbst veranlaßt hätte (vgl. BAGE 40, 42 = AP, aaO und Senatsurteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Entscheidend ist nur, ob der Arbeitgeber seine subjektiven Kündigungsgründe mitgeteilt hat (vgl. bereits Senat 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 12 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 28; Fitting 24. Aufl. § 102 Rn. 47; KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 66).
  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

    Schließlich hat nach der Rechtsprechung des Senats der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen des § 102 BetrVG lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Auffassung die Auswahl rechtfertigen (Senatsurteile vom 6. Juli 1978, aaO, zu III 5 der Gründe, und vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    die außerordentliche Kündigung objektiv nicht rechtfertigen, sich im Prozeß als unzutreffend herausstellen oder vom Arbeitgeber nicht bewiesen werden können (BAG vom 24« März 1977 -2 AZR 289/76" [demnächst] AP ,.

    12 zu § 102 BetrVG 1972 = BB 1917 1249 = DB 1977, 1853).

  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 798/77

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Der Arbeitgeber muß dem Betriebsrat die Gründe angeben, die für seinen Kündigungsentschluß maßgebend sind (BAG vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 1o2 BetrVG 1972 [zu I J b der Gründe3; vgl. auch die Angaben bei Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 3 Auf1., Rz. lol mit zahlreichei Nachweisen).

    der gerichtlichen Nachprüfung standhalten, ist für das Anhörungs verfahren ohne Belang (BAG vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 1o2 BetrVG 1972 [zu I 3 h der Gründe]).

  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Die Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den Arbeitgeber zu einer von ihm beabsichtigten Kündigung sei nicht schon deswegen fehlerhaft, weil die mitgeteilten Kündigungsgründe die Kündigung objektiv nicht rechtfertigten, sich im Kündigungsschutzprozeß als unzutreffend herausstellten oder vom Arbeitgeber nicht bewiesen werden könnten (BAG vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - [demnächst] AP Nr. 12 zu § lo2 BetrVG 1972).

    Nicht weiter reicht seine Mitteilungspflicht gegen über dem Betriebsrat; denn der Arbeitgeber hat bei einer Anhörung nach § lo2 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat lediglich die Gründe mitzuteilen, die nach seiner Ansicht die Kündigung rechtfertigen (vgl. BAG vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 -[demnächst] AP Nr. 12 zu § lo2 BetrVG 1972).

  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 320/83

    Möglichkeit der Übertragung von Mitwirkungsrechten bei Kündigung auf

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht auch zu dem Ergebnis gekommen, die Tatsache, daß Betriebsrats- und Arbeitgebervertreter gemeinsam über die Kündigung beraten und beschlossen haben, sei rechtlich unschädlich, weil die Arbeitgeberseite die Betriebsratsmitglieder weder veranlaßt hat, sofort eine Stellungnahme abzugeben, noch davon abgehalten hat, sich in Abwesenheit des Arbeitgebers zu beraten (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der

    Bereits im Urteil vom 24. März 1977 (- 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 b der Gründe) hat der Senat angenommen, die Anhörung nach § 102 Abs. 1 BetrVG erfordere vom Arbeitgeber die Mitteilung der Gründe, die nach seiner Ansicht die Kündigung rechtfertigten.

    Eine nicht nur objektiv, sondern auch subjektiv fehlerhafte Unterrichtung stellt eine Verletzung der Mitteilungspflicht und damit keine ordnungsgemäße Einleitung der Anhörung dar mit der Folge der Nichtigkeit der Kündigung (vgl. Senatsurteil vom 24. März 1977, aaO; von Hoyningen-Huene, SAE 1979, 214, 215; G. Hueck, Gemeinsame Anmerkung zu AP Nr. 17 und 18 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 13.06.1996 - 2 AZR 745/95

    Kündigung: Betriebsratsanhörung - Anwesenheit des Arbeitgebers in der Sitzung des

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • ArbG Heilbronn, 18.10.2012 - 2 Ca 71/12

    Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S 1 BGB - Auflösung des

  • LAG Hessen, 04.12.2013 - 2 Sa 409/13

    Kündigung; Auflösung; Strafanzeige gegen Vorgesetzten

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 973/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe

  • LAG Hamburg, 20.03.1985 - 5 Sa 123/84

    Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung im Falle einer Kündigung; Kündigung auf Grund

  • LAG Hamm, 08.10.1997 - 18 Sa 539/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung wegen wiederholtem

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 454/81
  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 14 Sa 34/88

    Anhörung des Betriebsrats bei der sozialer Auswahl von Arbeitnehmern zum Zwecke

  • BAG, 03.12.1981 - 2 AZR 679/79
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 52/88

    Wirksamkeit einer betriebsbedingte Kündigung

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