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   BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91   

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BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91 (https://dejure.org/1991,760)
BAG, Entscheidung vom 29.08.1991 - 2 AZR 59/91 (https://dejure.org/1991,760)
BAG, Entscheidung vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 (https://dejure.org/1991,760)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anhörung des Betriebsrates bei einem 'unkündbaren' Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer - Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Ordnungsgemäße Anhörung eines Betriebsobmanns

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung des Betriebsrates bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102 Abs. 1; BGB §§ 626, 134; TVG § 4
    Anhörung des Betriebsrats bei einem "unkündbaren" Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 414
  • NZA 1992, 416
  • BB 1992, 144
  • DB 1992, 379
  • AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 58
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 113/84

    Außerordentliche Kündigung bei Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    So habe das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 28. März 1985 (- 2 AZR 113/84 - AP Nr. 86 zu § 626 BGB) entschieden, eine Betriebsstillegung sei geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, wenn der geltende Tarifvertrag die ordentliche Kündigung nicht zulasse.

    Hier ist anerkannt, daß etwa eine Betriebsstillegung dem Arbeitgeber ganz ausnahmsweise die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen kann (vgl. Senatsurteil vom 28. März 1985 - 2 AZR 113/84 - AP Nr. 86 zu § 626 BGB, zu III 2 b der Gründe), wobei die bezweckte besondere Sicherung des Arbeitsplatzes es in solchen Fällen lediglich gebietet, zur Vermeidung eines Wertungswiderspruches nur eine außerordentliche Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfrist zuzulassen (Senatsurteil vom 28. März 1985, aaO, zu IV 1 der Gründe; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 207, m. w. N.), ohne daß der wichtige Grund i. S. des § 626 Abs. 1 BGB entfiele.

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 161/83

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Unkündbarkeit eines

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    So ist der Senat (Urteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu II 2 d der Gründe) im Hinblick auf die Regelungen in §§ 53 bis 55 BAT davon ausgegangen, gerade Tarifvorschriften müsse eindeutig zu entnehmen sein, daß die Tarifvertragsparteien trotz der Verwendung des Begriffs "wichtiger Grund" diesem eine andere Bedeutung beigemessen haben, als ihm nach § 626 BGB zukommt, nämlich daß sie in Wahrheit eine ordentliche Kündigung von "unkündbaren" Arbeitnehmern unter besonderen Voraussetzungen zulassen wollten; dies gelte in verstärktem Maße für die Auslegung von tariflichen Ausnahmebestimmungen.

    Davon abgesehen dürfte die ausweislich des Kündigungsschreibens vom 22. Dezember 1989 wohl als ordentliche Kündigung zu verstehende Maßnahme - ganz offenbar hat auch die Hauptfürsorgestelle das Antragsbegehren des Beklagten nicht anders verstanden - unabhängig von der zuvor gegebenen Begründung auch deshalb unwirksam sein, weil sie gegen die in § 17 Ziff. 9 MTV enthaltene Kündigungsbeschränkung verstößt (§ 4 Abs. 3 TVG, § 134 BGB; vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT; KR-Wolff; 3. Aufl., Grunds. Rz 431 f; Stahlhacke/Preis, aaO, Rz 207).

  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Der Arbeitgeber hat nach § 102 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. er muß dem Betriebsrat neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt sowie die Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitteilen (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 34, 309, 315 f = AP Nr. 22, aaO, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 30. November 1989 - 2 AZR 197/89 - AP Nr. 53, aaO, zu II 1 a der Gründe).

    In diesem Zusammenhang ist auch entschieden worden, daß die Anhörung allein zu einer außerordentlichen Kündigung nicht die Anhörung zu einer hilfsweise vorgesehenen ordentlichen Kündigung ersetzt (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15, aaO).

  • BAG, 19.01.1973 - 2 AZR 103/72

    Ausschlußfrist - Auslegung - Kündigungsrecht des Arbeitgebers - Beschränkung -

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Diese Bestimmung ist nach ihrem Wortlaut, Gesamtzusammenhang sowie Sinn und Zweck (zur Auslegung vgl. u.a. Senatsurteil vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 103/72 - AP Nr. 5 zu § 626 BGB Ausschlußfrist, zu I 1 der Gründe) dahin auszulegen, daß unter den genannten Voraussetzungen nur noch außerordentlich gekündigt werden konnte.
  • BAG, 14.11.1957 - 2 AZR 481/55

    Tarifvertrag - Rechtsterminologie - Wort mit festem Inhalt - Abweichende

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Deshalb ist, wenn - wie hier - keine entgegenstehenden Anhaltspunkte ersichtlich sind, davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien mit der Verwendung dieses Begriffes das meinten, was seit jeher darunter verstanden wurde (vgl. Senatsurteil vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 47 m. w. N.).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Der Beklagte hat insoweit auch nicht vorgetragen, der Betriebsobmann habe bereits über den erforderlichen Kenntnisstand verfügt (vgl. dazu Senatsurteil vom 27. Juni 1985 - 2 AZR 412/84 - AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Das Landesarbeitsgericht hält darüber hinaus die Kündigung unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. März 1990 (- 2 AZR 420/89 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972) auch wegen Verstoßes gegen § 102 Abs. 1 BetrVG für unwirksam.
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit BAGE 26, 27 = AP Nr. 2, aaO, zu I 1 der Gründe, mit zust. Anm. von Richardi), daß der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Art der beabsichtigten Kündigung, insbesondere also mitteilen muß, ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden soll.
  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Der Arbeitgeber hat nach § 102 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. er muß dem Betriebsrat neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt sowie die Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitteilen (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 34, 309, 315 f = AP Nr. 22, aaO, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 30. November 1989 - 2 AZR 197/89 - AP Nr. 53, aaO, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 59/91
    Der Arbeitgeber hat nach § 102 Abs. 1 BetrVG dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, d. h. er muß dem Betriebsrat neben den näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt sowie die Gründe für die beabsichtigte Kündigung mitteilen (BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 34, 309, 315 f = AP Nr. 22, aaO, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 30. November 1989 - 2 AZR 197/89 - AP Nr. 53, aaO, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Benutzen die Tarifpartner einen gesetzlichen Begriff, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sie diesen in seiner allgemeinen Bedeutung gebrauchen (Senat 17. September 1998 - 2 AZR 419/97 - AP BGB § 626 Nr. 148 = EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 3; 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 82).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Das entspricht im Grundsatz der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BAG seit Grundsatzurteil vom 28. Februar 1974, BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 bis Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58, aaO; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 102 Rz 25; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 102 Rz 41, 78, 79; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 106 ff.; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 259 ff.).
  • ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20

    Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO - verspätete Erfüllung der

    Daher hat der Arbeitgeber insbesondere die Personalien, die Kündigungsabsicht und die Kündigungsart (ordentliche Kündigung, außerordentliche fristlose Kündigung bzw. mit Auslauffrist) mitzuteilen (BAG v. 29.8.1991 -- 2 AZR 59/91, NZA 1992, 416).
  • BAG, 17.09.1998 - 2 AZR 419/97

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber tariflich "unkündbarem"

    Verwenden die Tarifvertragsparteien den Begriff des wichtigen Grundes, so ist bei Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, daß diesem Begriff dieselbe Bedeutung zukommt wie in § 626 BGB (BAG Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP Nr. 1 zu § 44 TVAL II, zu II 3 c der Gründe, m.w.N.; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 47).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

    Außerordentliche Kündigung

    Verwenden die Tarifvertragsparteien den Begriff des wichtigen Grundes, so ist beim Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, daß diesem Begriff dieselbe Bedeutung zukommt wie in § 626 BGB (BAG 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 58).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 270/97

    Ordentliche Kündigung (außerhalb KSchG)

    b) Dieses Ergebnis der Auslegung steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn die Tarifpartner gesetzliche Begriffe übernehmen, grundsätzlich davon auszugehen ist, daß sie den Begriff in seiner allgemein gültigen Bedeutung - nämlich der des Gesetzes - gebraucht haben und nicht anders verstanden wissen wollten (Senatsurteile vom 14. November 1957 - 2 AZR 481/55 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Auslegung; vom 17. Mai 1984 - 2 AZR 161/83 - AP Nr. 3 zu § 55 BAT, zu II 2 d der Gründe und vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Verwenden die Tarifvertragsparteien einen Rechtsbegriff, der vom Gesetzgeber in anderem Zusammenhang gebraucht wird und bedienen sie sich somit der juristischen Fachsprache, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, daß sie diesen Begriff in seiner allgemeinen rechtlichen Bedeutung gemeint haben, sofern sich nicht aus dem Tarifvertrag etwas anderes ergibt (BAG Urteil vom 29. September 1976 - 4 AZR 381/75 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie; Urteil vom 27. April 1983 - 4 AZR 506/80 - BAGE 42, 272, 277 = AP Nr. 61 zu § 616 BGB; Senatsurteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 522/84 - BAGE 56, 129, 135 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Musiker, zu II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 25. September 1996 - 4 AZR 200/95 - AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu B II 4 der Gründe).
  • BAG, 25.02.1998 - 2 AZR 279/97

    § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag

    Daran ist zwar richtig, daß die Verwendung eines Rechtsbegriffs wie "wichtiger Grund" zunächst dafür spricht, daß die Parteien diesen Begriff in der feststehenden Bedeutung der insoweit gleichlautenden Norm des § 626 BGB verwendet haben (vgl. Senatsurteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

    Verwenden die Tarifvertragsparteien den Begriff des wichtigen Grundes, so ist bei Fehlen anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, daß diesem Begriff dieselbe Bedeutung zukommt wie in § 626 BGB ( BAG Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 - AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 12. September 1974 - 2 AZR 535/73 - AP.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95

    Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG setzt u.a. voraus, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Art der beabsichtigten Kündigung, insbesondere also mitteilt, ob eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 -, BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 32; Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 -, AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 82 m. Anm. Winterfeld).

    Nur dann, wenn der Arbeitgeber aus wichtigem Grund außerordentlich - wenn auch mit sozialer Auslauffrist kündigen will, muss er diese dem Betriebsrat mitteilen (vgl. BAG, Urteil vom 29. August 1991 - 2 AZR 59/91 -, AP Nr. 58 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 82 m. Anm. Winterfeld).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 15 TaBV 2/05

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG; Kündigung und sonstiger Nachteil

  • LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03

    Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.05.2002 - 8 Sa 759/01

    Erhöhter Ortszuschlag der Stufe 2; Unterhaltsverzicht; Auskunftspflicht;

  • LAG Hessen, 07.05.1997 - 2 Sa 2275/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mit

  • LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16

    Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden -

  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99

    Kündigung: außerordentliche Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer - dringende

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.1996 - 5 Sa 324/95

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Lehrerin im

  • ArbG Siegburg, 20.05.2021 - 5 Ca 2273/20
  • LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 15 Sa 69/99

    Betriebsbedingte Kündigung, Austausch von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter

  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 12 Sa 52/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen ohne Anhörung des Betriebsrates erfolgten

  • ArbG Suhl, 21.06.2022 - 2 Ca 157/22

    Personenbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

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