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   BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94   

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BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 (https://dejure.org/1995,1012)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 (https://dejure.org/1995,1012)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 (https://dejure.org/1995,1012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Endgültiger Stellungnahme des Betreibsrates - Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit als Kündigungsgrund - Unwirksamkeit einer Kündigung bei nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrates

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 80 Abs. 2, §§ 99, 102
    Betriebsratsanhörung nach § 102 BetrVG: Keine Vorlage von Beweismaterial bei der Mitteilung von Kündigungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2743 (Ls.)
  • NZA 1995, 672
  • BB 1995, 831
  • BB 1995, 832
  • DB 1995, 1134
  • AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 69
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unbeachtet gelassen hat (Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu II 2b bb der Gründe, m.w.N.).

    Das Landesarbeitsgericht berücksichtigt ferner nicht ausreichend, daß für die Auslegung dieser Stellungnahme vom Wortlaut des Schreibens so auszugehen ist, wie er von der Beklagten als der Erklärungsempfängerin unter Würdigung der ihr bekannten Umstände nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte aufgefaßt werden mußte Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP, aaO, zu II 2b cc der Gründe).

  • BAG, 01.04.1976 - 2 AZR 179/75

    Beendigung des Anhörungsverfahrens vor Ablauf der Fristen des § 102 II BetrVG

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Das Bundesarbeitsgericht hat dazu weiter entschieden (Senatsurteil vom 1. April 1976 - 2 AZR 179/75 - BAGE 28, 81 [BAG 01.04.1976 - 2 AZR 179/75] = AP Nr. 8 zu § 102 BetrVG 1972), das Verfahren zur Anhörung des Betriebsrats vor einer Kündigung sei vor Ablauf der in § 102 Abs. 2 BetrVG bezeichneten Fristen nur dann beendet, wenn der Betriebsrat zu der Kündigungsabsicht des Arbeitgebers eine Erklärung abgegeben habe, aus der sich ergebe, daß der Betriebsrat eine weitere Erörterung des Falles nicht mehr wünsche, es sich also um eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats handele; erst dann könne der Arbeitgeber ohne die Beschränkung des § 102 Abs. 1 BetrVG kündigen.
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Das entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG Grundsatzurteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 bis Senatsurteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, mit Literaturnachweisen).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Da das Landesarbeitsgericht - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - hierzu keine Tatsachenfeststellungen getroffen hat, kann der Senat in der Sache selbst nicht entscheiden; hinzuweisen ist allerdings auf die einschlägige Entscheidung des Senats vom 26. August 1993 (- 2 AZR 154/93 - AP Nr. 112 zu § 626 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Das entspricht der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BAG Grundsatzurteil vom 28. Februar 1974 - 2 AZR 455/73 - BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972 bis Senatsurteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972, mit Literaturnachweisen).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Der Senat hat hierzu bereits entschieden (vgl. Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 4d aa der Gründe), Umstände, die die Glaubwürdigkeit von Zeugen oder anderen Beweismitteln beträfen, gehörten in der Regel nicht zum Kündigungssachverhalt im Sinne des § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG; damit würde nämlich unterstellt, daß es solcher Beweismittel überhaupt bedürfe, was indessen überflüssig sei, wenn die Sachdarstellung des Arbeitgebers im Prozeß nicht bestritten werde.
  • LAG Hamm, 06.01.1994 - 16 Sa 1216/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Aushändigung von Unterlagen im Anhörungsverfahren

    Auszug aus BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Januar 1994 - 16 Sa 1216/93 - aufgehoben.
  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12

    Betriebsratsanhörung in der Wartezeit

    Eine Vermengung der formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen der Anhörung mit der Überprüfung der Kündigungsgründe aufgrund der Prozesssituation bezweckt § 102 BetrVG nicht (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Diese muss eindeutig ergeben, dass der Betriebsrat sich bis zum Ablauf der Anhörungsfrist nicht noch einmal - und sei es "nur" zur Ergänzung der Begründung seiner bereits eröffneten Entschließung - äußern möchte (BAG 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Dagegen spricht zum einen, dass für die Mitteilung der Kündigungsabsicht und der Kündigungsgründe an den Betriebsrat keine Formvorschriften bestehen, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG erforderliche Unterrichtung des Betriebsrats also schriftlich oder mündlich erfolgen kann (vgl. etwa Senat 26. Januar 1995 - 2 AZR 386/94 - mwN, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 87; KR/Etzel 9. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 76 mwN).
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