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   BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74   

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BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 (https://dejure.org/1974,62)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1974 - 2 ABR 17/74 (https://dejure.org/1974,62)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 (https://dejure.org/1974,62)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Nachträgliche Zustimmung - Ersetzung der Zustimmung - Außerordentliche Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 219
  • NJW 1975, 181 (Ls.)
  • MDR 1975, 258
  • BB 1974, 1578
  • DB 1974, 1724
  • DB 1974, 2310
  • DB 1974, 2310 und 2360
  • DB 1974, 2360
  • AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Im Unterschied zum Anhörungsrecht nach § 102 BetrVG (BAG Urteil vom 2. April 1976 - 2 AZR 513/75 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe) sind im Regelungsbereich des § 103 BetrVG nach dem Willen des Gesetzgebers dem Arbeitnehmer neben dem individualrechtlich gestalteten Kündigungsschutz auch die kollektiven Interessen des Betriebsrates und der Belegschaft an der weiteren Amtstätigkeit des betroffenen Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG 26, 219, 226).
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Im Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG ist allein zu prüfen, ob das vom Arbeitgeber reklamierte Recht zur (außerordentlichen) Kündigung in Form eines wichtigen Grundes iSd. § 626 BGB gegeben ist (BAG 28. März 2017 - 2 AZR 551/16 - Rn. 29; 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - zu C III 1 der Gründe, BAGE 26, 219) .
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Dies setzt einen wichtigen Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB voraus, es müssen also Tatsachen vorliegen, aufgrund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (BAG Beschluß vom 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219 = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Es müssen also Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann (so schon Senat 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219).

    Anders als beim Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG, können nicht nur solche Tatsachen nachgeschoben werden, die bei Einleitung des Zustimmungsersetzungsverfahrens bereits vorlagen, sondern vielmehr auch solche Umstände, die erst im Laufe des Verfahrens bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss eintreten (vgl. bspw. Senat 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219; KR-Etzel § 103 BetrVG Rn. 118; Raab in GK-BetrVG § 103 Rn. 74).

    Da das gerichtliche Verfahren grundsätzlich nur im Falle der Zustimmungsverweigerung einzuleiten ist, mithin dem betrieblichen Zustimmungsverfahren nachgeordnet ist, muss der Arbeitgeber aber den Betriebsrat zuvor Gelegenheit geben, seine Stellungnahme im Lichte der neuen Tatsachen zu überprüfen (vgl. Senat 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - aaO; 27. Mai 1975 - 2 ABR 125/74 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 4; 27. Januar 1977 - 2 ABR 77/76 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 16; 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 -BAGE 29, 7; KR-Etzel § 103 BetrVG Rn. 118; Richardi/Thüsing § 103 Rn. 72; Fitting § 103 Rn. 42; Raab in GK-BetrVG § 103 Rn. 74).

  • ArbG Berlin, 07.02.2014 - 28 BV 16501/13

    Kündigung - Betriebsratsmitglied - häufige Kurzerkrankungen

    statt vieler nur BAG 22.8.1974 - 2 ABR 17/74 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 1 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 6 [C.III.1.]: "Wenn das Gesetz darauf abstellt, ob 'die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt' ist, so bedeutet dies nichts anderes, als dass zu prüfen ist, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt".S. statt vieler nur BAG 22.8.1974 - 2 ABR 17/74 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 1 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 6 [C.III.1.]: "Wenn das Gesetz darauf abstellt, ob 'die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt' ist, so bedeutet dies nichts anderes, als dass zu prüfen ist, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt".

    (1)]: "Keinesfalls sollen die Betriebsratsmitglieder durch die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben Nachteile erleiden, vor allem nicht durch die Erleichterung der außerordentlichen Kündigung"; s. deutlich auch Ulrich Preis(Fn. 32) [II.1 c.]: "So legt das BAG etwa bei der simultanen Verletzung von Amts- und Vertragspflichten durch einen betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger im Rahmen der Prüfung des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB einen strengen Prüfungsmaßstab an (vgl. grundlegend BAG 22.8.1974 [2 ABR 17/74] BAGE 26, 219, 230).

    (1)]: "Keinesfalls sollen die Betriebsratsmitglieder durch die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben Nachteile erleiden, vor allem nicht durch die Erleichterung der außerordentlichen Kündigung"; s. deutlich auch Ulrich Preis(Fn. 32) [II.1 c.]: "So legt das BAG etwa bei der simultanen Verletzung von Amts- und Vertragspflichten durch einen betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger im Rahmen der Prüfung des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB einen strengen Prüfungsmaßstab an (vgl. grundlegend BAG 22.8.1974 [2 ABR 17/74] BAGE 26, 219, 230).

    28) S. statt vieler nur BAG 22.8.1974 - 2 ABR 17/74 - AP § 103 BetrVG 1972 Nr. 1 = EzA § 103 BetrVG 1972 Nr. 6 [C.III.1.]: "Wenn das Gesetz darauf abstellt, ob 'die außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt' ist, so bedeutet dies nichts anderes, als dass zu prüfen ist, ob ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB vorliegt".

    (1)]: "Keinesfalls sollen die Betriebsratsmitglieder durch die Erfüllung der Betriebsratsaufgaben Nachteile erleiden, vor allem nicht durch die Erleichterung der außerordentlichen Kündigung"; s. deutlich auch Ulrich Preis(Fn. 32) [II.1 c.]: "So legt das BAG etwa bei der simultanen Verletzung von Amts- und Vertragspflichten durch einen betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger im Rahmen der Prüfung des wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB einen strengen Prüfungsmaßstab an (vgl. grundlegend BAG 22.8.1974 [2 ABR 17/74] BAGE 26, 219, 230).

  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Dies setzt einen wichtigen Grund iSv. § 626 Abs. 1 BGB voraus, es müssen also Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (BAG 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219, 223 ff.; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 47 zu B II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 TaBV 12/19

    Zustimmungsersetzung - Verdachtskündigung - Arbeitszeitbetrug - Bindung des

    § 103 Abs. 2 BetrVG die möglichen kollektiven Interessen der Belegschaft an diesem Arbeitnehmer mit seiner betriebsverfassungsrechtlichen Funktion nicht gesondert in die Betrachtung mit einzubeziehen, weil dies bereits mit dem Zustimmungserfordernis aus § 103 Abs. 1 BetrVG hinreichend sichergestellt wird (BAG 16. November 2017 - 2 AZR 14/17 - Rn. 39; anders noch BAG 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - zu III 1 und 2 der Gründe).
  • BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04

    Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines

    es müssen Tatsachen vorliegen, auf Grund derer der Arbeitgeberin unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der (hier fiktiven) Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (BAG 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219; 10. Februar 1999 - 2 ABR 31/98 - BAGE 91, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

    Dabei besteht der Grundsatz, daß Personalratsmitglieder jedem anderen Arbeitnehmer gleichstehen, was die Frage der Pflichtverletzung aus dem Arbeitsvertrag und die Schwere dieser Verletzung betrifft (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 20.6.1989 - 15 S 896/89 -, ZBR 1990, 130 m.w.N.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, BAGE 26, 219; Urteil v. 24.4.1975, BAGE 27, 113).

    Bei der Entscheidung über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung sind auch solche Umstände zu berücksichtigen, die erst im Laufe des Beschlußverfahrens bekannt werden oder entstehen, sofern der Dienststellenleiter zuvor beim Personalrat auch wegen dieser vorgesehenen Kündigungsgründe vergeblich die Zustimmung zu der beabsichtigten Kündigung beantragt hat (vgl. Beschluß des Senats vom 20.6.1989, a.a.O.; BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.).

    Ob es bei den nachgeschobenen Gründen auf den Zeitpunkt der Einführung dieser Gründe in das Beschlußverfahren ankommt (verneinend BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.), kann offenbleiben.

    Die Zustimmung der Beteiligten zu 1. und zu 2. zu der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung des Beteiligten zu 3. ist zu ersetzen, da der Stadt wegen der in ihrer Gesamtheit schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Beteiligten zu 3. unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile sowie der möglichen kollektiven Interessen der Personalräte und der Belegschaft an den Beteiligten zu 3. in seiner personalvertretungsrechtlichen Funktion (vgl. dazu BAG, Beschluß v. 22.8.1974, a.a.O.; Urteil v. 24.4.1975, a.a.O.) die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann (§ 54 Abs. 1 BAT).

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Demselben Zweck dient auch § 103 Abs. 1 BetrVG (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf BT-Drucks. VI/1786, S. 53; BAG, Beschluß vom 22. August 1974 - 2 ABR 17/74 - BAGE 26, 219, 222 = AP Nr. 1 zu § 103 BetrVG 1972, zu C. I 2 der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 103 BetrVG Rdn. 7; Dietz/Richardi, BetrVG , 6. Aufl., § 103 Rdn. 1, Fitting/Kaiser/Heither/Engels, Betriebsverfassungsgesetz , 18. Aufl., § 103 Rdn. 1).
  • BAG, 24.04.1975 - 2 AZR 118/74

    Betriebsrat: Kündigung eines betriebsratsmitglieds

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06

    Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am

  • LAG Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 3 Sa 23/16

    Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • LAG Hamm, 23.04.2008 - 10 TaBV 117/07

    Ersetzung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hamm, 20.03.2009 - 10 TaBV 149/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • BAG, 25.05.1982 - 7 AZR 155/80
  • BAG, 10.12.1992 - 2 ABR 32/92

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds -

  • BAG, 07.05.1986 - 2 ABR 27/85

    Antrag auf Zustimmung - Zustimmungsantrag - Betriebsrat - Außerordentliche

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

  • LAG München, 28.04.2014 - 2 TaBV 44/13

    Verdachtskündigung, Ausschluss aus dem Betriebsrat nach Ablauf der Amtszeit

  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 30.05.2008 - 10 TaBV 3/08

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • BAG, 09.01.1986 - 2 ABR 24/85

    Verwirkung - Kündigung

  • LAG Hamm, 05.03.2008 - 10 TaBV 63/07

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Androhung

  • LAG Hamm, 16.09.2011 - 10 TaBV 17/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung einer Organisationsprogrammiererin wegen

  • LAG Hamm, 22.07.2011 - 10 Sa 381/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verstoß gegen

  • LAG Hamm, 01.07.2011 - 10 Sa 2223/10

    Wirksame außerordentliche Kündigung eines freigestellten Betriebsratsmitglied;

  • LAG Hamm, 04.02.2011 - 10 Sa 1743/10

    Unwirksame Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen treuwidriger Führung

  • LAG Hamm, 04.04.2023 - 7 TaBV 177/22

    Zweiwöchige Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Verfahren nach §

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 Sa 930/03

    Änderungskündigung - Sonderkündigungsschutz - Zustimmung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 31.10.2023 - 7 TaBV 59/23

    Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs ("beBPo") zur Einreichung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.1995 - 15 TaBV 1/95

    Betriebsrat: Zustimmung zur Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2000 - PL 15 S 2838/99

    Verwertungsverbot für DNA-Analyse im Kündigungsstreit

  • BAG, 27.05.1975 - 2 ABR 125/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Nachgeschobene Kündigungsgründe

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

  • LAG Düsseldorf, 18.03.1999 - 11 Sa 1950/98

    Personalvertretungsrechtliche Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen

  • LAG Hamm, 07.08.2009 - 10 TaBV 31/09

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 TaBV 11/14

    Zustimmungsersetzung - außerordentlichen Kündigung - Mitglied der

  • LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 31/07

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines

  • BAG, 19.09.1991 - 2 ABR 14/91

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

  • BAG, 20.03.1975 - 2 ABR 111/74

    Betriebsrat: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 18 TaBV 2/08

    Außerordentliche Kündigung - Entgegennahme von Hefegeld

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20

    Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame

  • LAG Hamm, 24.02.2006 - 10 Sa 1956/05

    ordentliche verhaltensbedingte Kündigungversuchter Lohnbetrug, Unregelmäßigkeit

  • ArbG Halle, 06.11.2012 - 2 BV 104/12

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen außerdienstlichen Verhaltens -

  • LAG Hamm, 20.11.2009 - 13 TaBV 42/09

    Außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden bei massiver Bedrohung

  • LAG Hamm, 08.02.2008 - 10 TaBV 109/07

    Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hamm, 07.09.2007 - 10 SaGa 33/07

    einstweilige Verfügung auf Beschäftigung im gekündigten Arbeitsverhältnis;

  • LAG Hamm, 13.10.2006 - 10 Sa 1044/06

    Außerordentliche Kündigung Spesenbetrug Täuschung durch Unterlassen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2005 - 9 TaBV 19/05

    Zustimmungsersetzung oder Ausschluss bei Beschwerdeschreiben

  • LAG Hamm, 20.06.2005 - 10 Sa 1791/04

    ordentliche Kündigung eines Werkschutzmitarbeiters unzutreffende Eintragungen von

  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

  • BAG, 12.02.1975 - 5 AZR 79/74

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Jugendvertreter

  • LAG Niedersachsen, 30.11.2011 - 16 TaBV 75/10
  • LAG Hamm, 08.06.2007 - 10 TaBV 29/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung des

  • BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 61 PV 8.13

    Außerordentliche Kündigung (beabsichtigt); Personalratsmitglied; Zustimmung des

  • ArbG Mannheim, 19.08.2008 - 8 BV 11/08

    Zustimmungsersetzungsverfahren - außerordentliche Kündigung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 15 TaBV 3/01

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen Kündigung eines

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 11/11

    Außerordentliche Kündigung bei tätlichem Angriff und Drohung mit körperlicher

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.1989 - 15 S 896/89

    Außerordentliche Kündigung des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.1999 - 8 TaBV 6/99

    Privattelefonate ohne Kennzeichnung zur EDV-Erfassung - Herausgreifende Kontrolle

  • LAG Hamm, 12.08.2014 - 7 TaBV 17/14

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 12 Sa 742/01

    Zulässigkeit einer Abmahnung gegenüber personalvertretungsrechtlichen bzw.

  • LAG Berlin, 16.12.1988 - 6 Sa 8/88

    Nichtigkeit und Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Anfechtung wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2000 - 20 TaBV 4/99

    Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur außerordentlichen

  • BAG, 06.01.1975 - 2 ABR 134/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Verlängerung der Begründungsfrist zur

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - PL 15 S 1817/94

    Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühr im personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94

    Kündigung von Mitgliedern des Personalrats; Rechtfertigung einer

  • LAG Nürnberg, 02.04.1991 - 7 Ta 31/90

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit in einem Streit

  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1987 - 6 TaBV 27/87

    Gründe für eine Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats; Wichtiger Grund für

  • ArbG Berlin, 03.12.2008 - 20 BV 16185/08
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.01.1977 - P L 19/76

    Mitbestimmung des Personalrates beim Abschluss eines Arbeitsvertrages;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.1975 - 5 A 3/74

    Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung wegen vorwerfbarer Nichterfüllung

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