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   BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04   

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https://dejure.org/2005,3996
BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 (https://dejure.org/2005,3996)
BAG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 (https://dejure.org/2005,3996)
BAG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 (https://dejure.org/2005,3996)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer außerordentlichen Kündigung; Ausscheiden eines Betriebsratsmitglieds vor der Ersetzung der Zustimmung; Fehlen des Rechtsschutzinteresses; Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem ...

  • Judicialis

    BetrVG § 103; ; BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; BGB § 626
    Aaußerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Zustimmungsersetzung nach § 103 BetrVG; Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung als wichtiger Grund; Rechtsschutzbedürfnis für ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Weiterbeschäftigung ? Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ? Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses für den Zustimmungsersetzungsantrag im Hinblick auf die Wirksamkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Falsche eidesstattliche Versicherung: Fristlose Kündigung gegen Betriebsrat gerechtfertigt?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2006, 846
  • AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55
  • NZA-RR 2006, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Um ein etwa nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB bestehendes Kündigungsrecht ausüben zu können, bedarf die Arbeitgeberin der Zustimmung des Betriebsrats (Senat 15. August 2002 - 2 AZR 214/01 - BAGE 102, 190).
  • LAG Bremen, 05.10.2004 - 1 TaBV 11/04
    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 5. Oktober 2004 - 1 TaBV 11/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2002 - 2 ABR 22/01

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG - Unzulässigkeit des Antrags

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Dem Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmungsersetzung fehlt dann das Rechtsschutzinteresse (Senat 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 102, 30; zust. ua. Küfner-Schmitt SAE 2003, 247).
  • BAG, 23.09.1958 - 3 AZR 33/56

    Einwand der Rechtshängigkeit - Sozialgerichtsbarkeit - Arbeitsgerichtsbarkeit -

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    Ein Arbeitgeber kann eine Kündigung jedenfalls für den Fall vorsorglich aussprechen, dass das Arbeitsverhältnis nicht bereits aus anderem Grund aufgelöst sein sollte (KR-Etzel 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 169; BAG 23. September 1958 - 3 AZR 33/56 - BAGE 6, 257, 264).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, die Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sei an sich geeignet, eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu rechtfertigen (Senat 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BAG, 20.11.1987 - 2 AZR 266/87

    Zulässigkeit der Beschränkung auf nicht beachtliche rechtliche Gesichtspunkte in

    Auszug aus BAG, 24.11.2005 - 2 ABR 55/04
    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, die Abgabe einer vorsätzlich falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber sei an sich geeignet, eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu rechtfertigen (Senat 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 14/17

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsrats-/Wahlvorstandsmitglied

    Soweit der Senat angenommen hat, ein Zustimmungsersetzungsverfahren werde "gegenstandslos", wenn die Mitgliedschaft des betroffenen Arbeitnehmers im Betriebsrat erlösche (vgl. etwa BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 17; 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - zu II 1 der Gründe, BAGE 102, 30) , erledigt sich das Verfahren dadurch weder von Amts wegen noch wird ein bereits ergangener, die Zustimmung des Betriebsrats ersetzender, aber noch nicht formell rechtskräftiger Beschluss wirkungslos.
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Gibt der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber vorsätzlich eine falsche eidesstattliche Versicherung ab, kann dies die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses - womöglich gar die außerordentliche - rechtfertigen (st. Rspr., BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn. 23; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - zu II 2 a der Gründe mwN) .
  • BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 528/06

    Verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung - Präklusion

    Ebenso können falsche Erklärungen, die in einem Prozess abgegeben werden, an sich geeignet sein, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung: Senat 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55 = EzA BetrVG 2001 § 103 Nr. 5; 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - mit Verweis auf Senat 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - BB 1987, 1952).
  • LAG Düsseldorf, 07.04.2011 - 11 Sa 58/11

    Außerordentliche Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers

    Zulässig ist jedoch eine sog. vorsorgliche Kündigung, wie sie im Arbeitsleben gewöhnlich für den Fall ausgesprochen wird, dass die mit ihr erstrebte Rechtsfolge nicht schon zuvor oder zeitgleich durch einen anderen Auflösungstatbestand, z. B. durch eine außerordentliche fristlose Kündigung, bewirkt wird (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 02.07.2009 - 11 Sa 278/09

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines Hauswirtschaftsleiters im

    II.Auch die zulässigerweise (BAG 11.03.1998 - 2 AZR 325/97 - n. v.; BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04 - EzA § 103 BetrVG 2001 Nr. 5) am 13.08.2008 ausgesprochene hilfsweise ordentliche Kündigung konnte das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht zum 30.09.2008 auflösen (vgl. § 4 Satz 1 KSchG).
  • LAG Hessen, 15.07.2013 - 4 Ta 262/13

    Aussetzung - Zustimmungsersetzung; Aussetzung - Zustimmungsersetzung

    Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeiter kein Arbeitsverhältnis (mehr), fehlt ein Rechtsschutzinteresse des Arbeitsgebers an der Fortsetzung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens im Sinne von § 103 Abs. 2 BetrVG ( BAG 27. Juni 2002 - 2 ABR 22/01 - BAGE 120/30, zu II 1; 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 55, zu B II 1 a ).

    Das Kündigungsrecht des Arbeitgebers gemäß §§ 15 Abs. 1 KSchG, 626 BGB würde in unvertretbarem Maß eingeschränkt, wenn der Arbeitgeber die rechtskräftige Entscheidung über einen früheren Beendigungstatbestand abwarten müsste ( BAG 24. November 2005 a. a. O., zu B II 1 b, c ).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.11.2015 - 6 Sa 254/14

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Die vorsätzlich erfolgte Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung in einem Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber stellt sogar einen wichtigen Grund an sich i.S.d. § 626 BGB für den Ausspruch einer (außerordentlichen) Kündigung dar (BAG 24.11.2005 - 2 ABR 55/04; 31.07.2014 - 2 AZR 434/13).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23

    Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche

    (a) Richtig ist, dass das leichtfertige Behaupten falscher Tatsachen, deren Unhaltbarkeit auf der Hand liegt, durch einen Arbeitnehmer in einem gerichtlichen Verfahren mit dem Arbeitgeber an sich geeignet sein kann, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zu begründen (BAG vom 31.07.2014 - 2 AZR 434/13, juris, Rz. 20; BAG vom 29.08.2013 - 2 AZR 419/12, juris, Rz. 37; BAG vom 24.11.2005 - 2 ABR 55/04, juris, Rz. 23; LAG Rheinland-Pfalz vom 02.09.2020 - 7 Sa 333/19, juris, Rz. 68).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2021 - 7 TaBV 9/20

    Zustimmungsersetzung - außerordentliche Kündigung - freigestellter

    Dieses nach § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 Abs. 1 BGB bestehende Kündigungsrecht würde in unvertretbarem Maß beschränkt, wenn der Arbeitgeber die rechtskräftige Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines anderen, vorangegangenen Beendigungstatbestandes abwarten müsste (vgl. BAG 24. November 2005 - 2 ABR 55/04 - Rn.18 mwN., juris).
  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 10 Sa 628/16

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Müllwerkers wegen

    Darauf hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall einer falschen eidesstattlichen Versicherung schon mehrfach erkannt (vgl. BAG, Urteil vom 08. November 2007 - 2 AZR 528/06 -, Rn. 17, juris; BAG, Beschluss vom 24. November 2005- 2 ABR 55/04 - juris; BAG, Urteil vom 20. November 1987 - 2 AZR 266/87 - juris; BAG, Beschluss vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2008 - 18 TaBV 2/08

    Außerordentliche Kündigung - Entgegennahme von Hefegeld

  • ArbG Bocholt, 05.01.2023 - 1 Ca 1159/21

    Einzelfallentscheidung zu einer Kündigung wegen bewusst unwahren Prozessvortrags

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