Rechtsprechung
BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 |
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Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang - Zumutbarkeit der Weiterarbeit beim Betriebserwerber nach einem Betriebsübergang
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BGB § 613a; BetrVG § 112
Sozialplanabfindung bei Betriebsübergang - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrVG § 112, BGB § 613a
Sozialplan: Ausschluß aus dessen Geltungsbereich bei Widerspruch gegen den Betriebsübergang ohne triftigem Grund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 20.12.1995 - 11 Ca 9033/95
- LAG Sachsen, 30.04.1996 - 8 Sa 163/96
- BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Papierfundstellen
- ZIP 1997, 1385
- NZA 1998, 158
- BB 1997, 2167
- DB 1997, 1623
- AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 10.11.1993 - 4 AZR 184/93
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Entlassung
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
- BAG, 03.11.1982 - 4 AZR 2/82
Baugewerbe - Berufskraftfahrer mit abgelegter Prüfung - Eingruppierung - …
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Dementsprechend habe auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) entschieden, daß die Tarifvertragsparteien befugt sind, Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen auszuschließen.In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist für die Tarifvertragsparteien anerkannt, daß diese Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, von Abfindungsansprüchen ausschließen können (BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
- BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 449/91
Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Zwar stehe es dem Arbeitnehmer bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang frei, sich für oder gegen die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes zu entscheiden (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB); daraus folge aber nicht, daß das aufgrund der freien Entscheidung des Arbeitnehmers erhalten gebliebene Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer ebenso behandelt werden müsse wie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der die Möglichkeit nicht hatte, sein Arbeitsverhältnis mit einem Betriebserwerber fortzusetzen.
- BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96
Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Diese gehören ebenso wie diejenigen Nachteile, die sich daraus ergeben können, daß der Betriebserwerber wirtschaftlich schwach oder in den ersten 4 Jahren nach seiner Gründung nach § 112 a Abs. 2 BetrVG von der Sozialplanpflicht ausgenommen ist (siehe dazu Beschluß des Ersten Senats vom 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen), nicht zu den berücksichtigungsfähigen Nachteilen, zu deren Ausgleich oder Milderung der Sozialplan bestimmt ist. - BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92
Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Zu berücksichtigen ist weiter der Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 697/95
Sozialplan: Auslegung - staatlicher Zuschuß
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Sozialpläne sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 697/95 -, n.v.; vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972). - EuGH, 16.12.1992 - C-132/91
Katsikas u.a. / Konstantinidis u.a.
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Zwar stehe es dem Arbeitnehmer bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang frei, sich für oder gegen die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes zu entscheiden (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB); daraus folge aber nicht, daß das aufgrund der freien Entscheidung des Arbeitnehmers erhalten gebliebene Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer ebenso behandelt werden müsse wie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der die Möglichkeit nicht hatte, sein Arbeitsverhältnis mit einem Betriebserwerber fortzusetzen. - BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Sozialpläne sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG Urteile vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 697/95 -, n.v.; vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92
Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Zu berücksichtigen ist weiter der Gesamtzusammenhang der Regelung, der häufig schon deswegen einzubeziehen ist, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteile vom 28. Oktober 1992 - 10 AZR 129/92 - AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972). - BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 410/54
Kündigung - Sachlich gerechtfertigtes Verlangen - Übrige Belegschaftsangehörige - …
Auszug aus BAG, 05.02.1997 - 10 AZR 553/96
Zwar stehe es dem Arbeitnehmer bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang frei, sich für oder gegen die Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes zu entscheiden (BAG Urteil vom 7. April 1993 - 2 AZR 449/91 (B) - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl; EuGH Urteil vom 16. Dezember 1992 - Rs C-132/91 - AP Nr. 97 zu § 613 a BGB); daraus folge aber nicht, daß das aufgrund der freien Entscheidung des Arbeitnehmers erhalten gebliebene Arbeitsverhältnis zum Betriebsveräußerer ebenso behandelt werden müsse wie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers, der die Möglichkeit nicht hatte, sein Arbeitsverhältnis mit einem Betriebserwerber fortzusetzen. - LAG Sachsen, 30.04.1996 - 8 Sa 163/96
Sozialplan; Abfindung; Arbeitsverhältnis; Übergang; Niederlassung; Ablehnung; …
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 139/97
Widerspruch bei Betriebsübergang
So kann der Widerspruch zum Verlust eines Sozialplananspruchs (BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1, 2 der Gründe, m.w.N.) oder im Ergebnis zur Minderung eines Nachteilsausgleichsanspruchs (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1996 - 1 AZR 290/96 - AP Nr. 32 zu § 113 BetrVG 1972, zu B II der Gründe) führen. - LAG Sachsen, 18.02.1998 - 4 Sa 531/96
Anspruch auf Zahlung einer Sozialplanabfindung; Anspruch auf Zahlung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98
Auslegung eines Sozialplans
Zu beachten ist ferner der Gesamtzusammenhang der Regelung, weil daraus auf den wirklichen Willen der Betriebspartner geschlossen werden und so der Zweck der Regelung zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 16. März 1994 - 10 AZR 606/93 - AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).Als einen regelmäßig zumutbaren anderen Arbeitsplatz hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings die Möglichkeit der Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber angesehen (Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972 m. Anm. Salje = AiB 1998, 53 m. ablehnender Anm. Hamm; s. auch BAG Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).
In dem der Entscheidung vom 5. Februar 1997 (aaO) zugrunde liegenden Sozialplan hatten die Betriebspartner ausdrücklich diejenigen Arbeitnehmer von Leistungen ausgeschlossen, die einen "angebotenen zumutbaren Arbeitsplatz" ablehnten; diesen Begriff hat der Zehnte Senat dahin ausgelegt, daß er auch die Weiterarbeit bei einem Betriebserwerber erfasse.
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 448/05
Massenentlassung - verspätete Anträge und Vertrauensschutz - Sozialplanabfindung)
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es grundsätzlich weder unzulässig, in einem betrieblichen Sozialplan Abfindungsansprüche für den Fall auszuschließen, dass das Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber übergeht noch Mitarbeiter von Sozialplanansprüchen auszunehmen, die das Arbeitsverhältnis auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber - ohne anerkennenswerte Gründe - durch Widerspruch verhindern (5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - BAGE 107, 100; siehe auch 22. März 2005 - 1 AZR 49/04 - BAGE 114, 179;… Fitting BetrVG 23. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 158;… Oetker GK-BetrVG §§ 112, 112a Rn. 284).In diesem Falle hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, Zweifel an der Zumutbarkeit seien nicht angebracht (vgl. 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92).
- BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 632/01
Sozialplan im Gemeinschaftsbetrieb
Ferner sind der Gesamtzusammenhang und der Sinn und Zweck der Regelung zu beachten (vgl. etwa BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92, zu II 1 der Gründe mwN; 7. November 2000 - 1 ABR 17/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 2, zu B I 2 b der Gründe; 23. Januar 2001 - 1 AZR 278/00 - nv., zu 1 der Gründe). - BAG, 22.07.2003 - 1 AZR 575/02
Unwirksamkeit einer Ausschlußklausel in einem Sozialplan
Ebenso liegt es grundsätzlich in der Regelungsmacht der Betriebsparteien, Mitarbeiter von Sozialplanansprüchen auszunehmen, wenn diese den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber - ohne anerkennenswerten Grund - durch einen Widerspruch verhindern (vgl. BAG 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92, zu II 2 der Gründe). - BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 342/98
Nachteilsausgleich bei Teilbetriebsübertragung
Diese Wertung findet ihren Niederschlag auch in § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG, wonach die Einigungsstelle eine Abfindung nicht festsetzen soll, wenn ein Arbeitnehmer eine ihm angebotene zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ablehnt (vgl. dazu auch BAG Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972). - LAG Düsseldorf, 14.12.2010 - 16 Sa 513/10
Betriebsbedingte Kündigung bei Interessenausgleich mit Namensliste; Verbindung …
Dies gilt insbesondere, wenn dem Arbeitnehmer sein bisher innegehaltener Arbeitsplatz im identischen Betrieb erhalten bleibt (BAG v. 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972).In einem solchen Fall sind Zweifel an der Zumutbarkeit nicht angebracht (BAG v. 05.02.1997 - 10 AZR 553/96 - a.a.O.).
- BAG, 19.02.1998 - 6 AZR 367/96
Soziale Absicherung - Betriebsübergang - Widerspruch
Der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 5. Februar 1997 (- 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe, m.w.N. aus dem Schrifttum) bei der Auslegung eines Sozialplans, der einen Abfindungsanspruch bei Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes ausschloß, allein im Wechsel der Person des Arbeitgebers keinen Grund für die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit gesehen.Der erkennende Senat schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, nach der Arbeitnehmer, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber widersprochen haben und denen deshalb gekündigt werden muß, ohne Verstoß gegen höherrangiges Recht von tariflichen Abfindungsansprüchen ausgeschlossen werden können (vgl. Urteil vom 10. November 1993 - 4 AZR 184/93 - AP Nr. 43 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu B III 1 der Gründe; Urteil vom 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP Nr. 112 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 470/05
Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - verspätete Anträge und …
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es grundsätzlich weder unzulässig, in einem betrieblichen Sozialplan Abfindungsansprüche für den Fall auszuschließen, dass das Arbeitsverhältnis nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber übergeht noch Mitarbeiter von Sozialplanansprüchen auszunehmen, die das Arbeitsverhältnis auf einen Betriebs- oder Betriebsteilerwerber - ohne anerkennenswerte Gründe - durch Widerspruch verhindern (5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92; 22. Juli 2003 - 1 AZR 575/02 - BAGE 107, 100; siehe auch 22. März 2005 - 6 AZR 499/05 - NZA 2007, 1101;… Fitting BetrVG 23. Aufl. §§ 112, 112a Rn. 158;… Oetker GK-BetrVG §§ 112, 112a Rn. 284).In diesem Falle hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, Zweifel an der Zumutbarkeit seien nicht angebracht (vgl. 5. Februar 1997 - 10 AZR 553/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 112 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 92).
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 491/05
Massenentlassung - verspätete Anträge und Vertrauensschutz - Sozialplanabfindung
- BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 562/95
Haftung eines Geldtransportfahrers
- BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04
Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen, …
- BAG, 15.02.2005 - 3 AZR 237/04
Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung: Begriff des …
- BAG, 17.11.1998 - 1 AZR 221/98
Auslegung eines Sozialplans - Begriff des Kündigungstermins
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1619/14
Ausschluss ordentlicher Kündigungen durch Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz
- ArbG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Ca 108/19
- ArbG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Ca 109/19
- LAG Düsseldorf, 11.01.2011 - 17 Sa 828/10
Betriebsbedingte Kündigung nach wirksamen Widerspruch gegen einen …
- LAG Hamburg, 22.06.2020 - 5 Sa 44/19
Geltungsreichweite eines Sozialplans; Auslegung des normativen Teils eines …
- BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 361/04
Tarifauslegung - Abfindung bei Ablehnung eines anderen Arbeitsplatzes
- BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 278/20
Auslegung eines Sozialplans - Sozialplanabfindung - Wechselprämie
- LAG Hamm, 17.04.2003 - 17 Sa 1983/02
Kein Sozialplanabfindungsanspruch bei treuwidrigem Widerspruch des Arbeitnehmers …
- LAG München, 05.03.1999 - 10 Sa 778/98
Sozialplan: Geltung für aus dem Erziehungsurlaub zurückkehrende Arbeitnehmerin - …
- BAG, 21.02.2008 - 6 AZR 281/07
Prätendentenstreit - Bargeschäft vor Insolvenz - unechter Vertrag zu Gunsten …
- BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 335/02
Auslegung eines Sozialplans - deklaratorisches Schuldanerkenntnis
- LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 17 Sa 1678/10
Betriebsbedingte Kündigung durch Betriebsveräußerin nach Widerspruch des …
- LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 17 Sa 1391/10
Betriebsbedingte Kündigung durch Betriebsveräußerin nach Widerspruch des …
- LAG Hamburg, 16.11.2010 - 2 Sa 38/10
Sozialplanansprüche und Betriebsübergang
- BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 511/02
Eingruppierung eines geschäftsführenden Gewerkschaftssekretärs
- ArbG Hamburg, 28.05.2019 - 21 Ca 31/19
- LAG Niedersachsen, 15.06.2005 - 2 Sa 1997/04
Auswirkung der "Junk-Entscheidung" des EuGH vom 27.01.2005 auf …
- LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00
Auslegung Sozialplan
- LAG Düsseldorf, 25.11.1997 - 8 Sa 1358/97
Betriebsübergang: Widerspruch des Betriebsratsmitglieds - sachlicher Grund für …
- LAG Sachsen, 19.07.2001 - 8 Sa 959/00
Betriebsübergang: Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 235/00
Sozialplanauslegung - Gleichbehandlung
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18
Betriebsvereinbarung - Betriebsübergang
- BAG, 18.04.2000 - 1 AZR 386/99
Sozialplanabfindung nach Kündigung wegen Umstrukturierung
- LAG Düsseldorf, 19.09.2002 - 5 Sa 649/02
Altersteilzeit, Aufstockungsbetrag, Berücksichtigung des Kirchensteuerhebesatz
- LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 3 (4) Sa 641/97
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - unterlassene Betriebsratsanhörung zur …
- LAG Düsseldorf, 27.01.2000 - 5 (6) Sa 1259/99
Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen eine Tarifsperre; Regelung von …
- ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17
Im Einzelfall kann die Auslegung einer Versorgungsordnung dazu führen, dass die …
- ArbG Düsseldorf, 07.03.2014 - 3 Ca 5798/13
Stichworte: Abfindung - Auslegung eines Sozialplans - Wahrung einer …
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 986/01
Anspruch aus betrieblicher Übung; Verhältnis von ablösender Betriebsvereinbarung …
- LAG Düsseldorf, 02.12.1999 - 5 Sa 992/99
Betriebsvereinbarung, Haustarifvertrag, tarifwidrige betriebliche Regelungen
- ArbG Düsseldorf, 06.12.2013 - 1 Ca 5183/13
Berechnung einer Sozialplanabfindung; Berücksichtigung einer eingeräumte …
- BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 278/00
Auslegung einer Sozialplanregelung
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14
Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl
- LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 476/11
Gleichsetzung von Betriebsübergang und Angebot einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1695/14
Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl
- LAG Niedersachsen, 17.10.2011 - 8 Sa 387/11
Gleichsetzung von Betriebsübergang und Angebot einer …
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 534/98
- ArbG Hamburg, 09.04.2019 - 9 Ca 435/18
Sozialplanabfindungsanspruch - Widerspruch bei Betriebsübergang
- LAG Hessen, 12.09.2002 - 9 Sa 1255/01
Eignungsuntersuchung als Voraussetzung der Zulassung zur Fachausbildung; Anspruch …
- BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 333/98
- LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19
Geltungsreichweite eines Sozialplans Sozialplangeltung bei betriebsbedingter …
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 536/98
- BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 537/98
- ArbG Hamburg, 13.03.2019 - 17 Ca 447/18
- ArbG Siegburg, 15.02.2018 - 1 BV 22/17
- ArbG Essen, 12.06.2014 - 1 Ca 703/14
Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung bei fehlen gleichartiger …
- BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 42/98