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   BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01   

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BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01 (https://dejure.org/2002,3187)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 AZR 368/01 (https://dejure.org/2002,3187)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 (https://dejure.org/2002,3187)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Abfindung nach einem Sozialplan basierend auf der Neuordnung einer Unternehmensgruppe; Abfindungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer; Definition von Stilllegung eines Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1972) §§ 111 112
    Betriebsverfassungsrecht - Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung; Auslegung eines Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 2055
  • AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 153
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.1998 - 1 AZR 332/98

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen (BAG 15. Dezember 1998 - 1 AZR 332/98 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 126 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 103).
  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Damit berücksichtigen die Betriebsparteien die st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung nicht bis nach erfolgter Stillegung warten muß, sondern schon dann kündigen kann, wenn die Absicht der Betriebsstillegung greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß die geplante Maßnahme bis zum Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrlich wird (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).
  • BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Damit berücksichtigen die Betriebsparteien die st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung nicht bis nach erfolgter Stillegung warten muß, sondern schon dann kündigen kann, wenn die Absicht der Betriebsstillegung greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß die geplante Maßnahme bis zum Ablauf der Kündigungsfrist durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrlich wird (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).
  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Letzteres betrifft vor allem die der Beendigung der Arbeitsverhältnisse der in dieser Organisation beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196, 201; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 111 Rn. 65; DKK-Däubler BetrVG 8. Aufl. § 111 Rn. 35 ff.; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 111 Rn. 58 ff.; GK-BetrVG Fabricius 6. Aufl. § 111 Rn. 147).
  • BAG, 14.12.1999 - 3 AZR 742/98

    Invaliditätsrente bei dauernder Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Verwenden die Betriebsparteien Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, ist regelmäßig davon auszugehen, daß diese Begriffe auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung gelten sollen, soweit sich aus der Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt (vgl. BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - AP BetrAVG § 1 Invalidenrente Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 2).
  • LAG Düsseldorf, 09.05.2001 - 1 Sa 1738/00

    Auslegung Sozialplan

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Mai 2001 - 1 Sa 1738/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Verwenden die Betriebsparteien Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, ist regelmäßig davon auszugehen, daß diese Begriffe auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung gelten sollen, soweit sich aus der Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt (vgl. BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6; 14. Dezember 1999 - 3 AZR 742/98 - AP BetrAVG § 1 Invalidenrente Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Invalidität Nr. 2).
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89

    Betriebsübergang und Konkursausfallgeld

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01
    Letzteres betrifft vor allem die der Beendigung der Arbeitsverhältnisse der in dieser Organisation beschäftigten Arbeitnehmer (BAG 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31; 21. Februar 1990 - 5 AZR 160/89 - BAGE 64, 196, 201; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 111 Rn. 65; DKK-Däubler BetrVG 8. Aufl. § 111 Rn. 35 ff.; Richardi BetrVG 8. Aufl. § 111 Rn. 58 ff.; GK-BetrVG Fabricius 6. Aufl. § 111 Rn. 147).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 AZR 203/07

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Entscheidend sind die dem Arbeitnehmer bekannten Umstände im Zeitpunkt des Ausspruchs seiner Kündigung (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 153 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 111, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 26.09.2017 - 1 AZR 717/15

    Gebot der Rechtsquellenklarheit bei Betriebsvereinbarungen

    Knüpfen die Betriebsparteien aber an feststehende Rechtsbegriffe an, ist davon auszugehen, dass ihnen deren Bedeutungsgehalt bekannt und von ihnen in diesem Sinne auch gewollt ist (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 - zu 2 a der Gründe) .
  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 939/08

    Versorgungsordnung - Auslegung - Beschäftigungsverhältnis

    Verwenden die Betriebsparteien Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, ist regelmäßig davon auszugehen, dass diese Begriffe auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung gelten sollen, soweit sich aus der Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt (BAG 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 - zu 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 153 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 111) .
  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

    Übernehmen die Betriebsparteien den Inhalt einer gesetzlichen Vorschrift ganz oder teilweise, ist regelmäßig davon auszugehen, dass sie deren Verständnis auch zum Inhalt der betrieblichen Regelung machen wollen, soweit sich aus der Betriebsvereinbarung nichts Gegenteiliges ergibt (vgl. BAG 16. April 2002 - 1 AZR 368/01 - zu 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 153 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 111).
  • LAG München, 26.03.2015 - 3 Sa 967/14

    Abfindung, Eigenkündigung, Sozialplan, Auslegung

    Wie der Klammerzusatz deutlich macht, sollen für die Abfindungszahlung bei Eigenkündigung die Rechtsprechungsgrundsätze des Bundesarbeitsgerichts gelten: Danach ist eine Eigenkündigung vom Arbeitgeber veranlasst, wenn dieser bei dem Arbeitnehmer die berechtigte Annahme hervorgerufen hat, mit der eigenen Initiative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses komme er einer sonst notwendig werdenden betriebsbedingten Kündigung des 3 Sa 967/14 - 18 Arbeitgebers zuvor (vgl. BAG, Urteil vom 16.04.2002 - 1 AZR 368/01 - AP BetrVG 1972, § 112, Nr. 153; Urteil vom 13.02.2007 - 1 AZR 163/06 - Rn. 14, NZA 2007, 556; Urteil vom 20.05.2008 - 1 AZR 203/07 - Rn. 20, NZA-RR 2008, 636; Urteil vom 10.02.2009 - 1 AZR 767/07 - Rn. 32, NZA 2009, 970).

    Entscheidend sind die dem Arbeitnehmer bekannten objektiven Umstände im Zeitpunkt des Ausspruchs seiner Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 20.05.2008, a.a.O., und Urteil vom 16.04.2002, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 25.03.2021 - 3 Sa 47/20
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (vgl. etwa BAG vom 14. März 2012, Az. 7 AZR 147/11; BAG vom 24. April 2013, Az. 7 AZR 523/11; BAG vom 16. April 2002, Az. 1 AZR 368/01).
  • LAG Köln, 20.01.2009 - 6 Sa 828/08

    Ausschluss der Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers;

    Entscheidend sind die für den Arbeitnehmer bekannten Umstände im Zeitpunkt des Ausspruchs seiner Kündigung (vgl. BAG vom 16.04.2002 - 1 AZR 368/01, juris; BAG vom 20.05.2008 - 1 AZR 203/07, juris m. w. N.).
  • LAG Hamburg, 12.04.2007 - 8 Sa 49/06
    Eine solche Betriffsbestimmung ist wirksam (vgl. BAG. v. 16.04.2002 - 1 AZR 368/01 - ZIP 02, 2055, zu 2a d. Gr.).
  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 Sa 177/06

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Sozialplan - Eigenkündigung - Stichtagsprüfung

    Das Verlangen nach ordnungsgemäßer Abwicklung stellt einen sachlich gerechtfertigten Grund für die Differenzierung dar (BAG vom 09.11.1994, 10 AZR 281/94, EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 78; ähnlich BAG vom 19.07.1995, a.a.O., und vom 16.04.2002, 1 AZR 368/01, EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 111 mit dem Hinweis, anderes ergebe sich nur, wenn davon auszugehen sei, dass der Arbeitnehmer nach Ablauf der Kündigungsfrist entbehrlich sei).
  • LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Schließlich hätte die Klägerin einer Betriebsregelung nicht zustimmen müssen, in der nur den älteren Arbeitnehmern eine Garantieleistung auch bei Ablehnung der Beschäftigungsalternative angeboten wird (zur Unzulässigkeit einer solchen Abrede im Sozialplan: Koch in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 12. Aufl., § 244 Rn. 54; BAG, 16.4.2002 - 1 AZR 368/01).
  • ArbG Iserlohn, 20.06.2018 - 1 BV 1/18
  • ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2021 - 8 Ca 1027/21
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