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   BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90   

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https://dejure.org/1991,255
BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90 (https://dejure.org/1991,255)
BAG, Entscheidung vom 09.04.1991 - 1 AZR 488/90 (https://dejure.org/1991,255)
BAG, Entscheidung vom 09. April 1991 - 1 AZR 488/90 (https://dejure.org/1991,255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtskraft im Beschlußverfahren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG § 84; BetrVG § 18 Abs. 2, § 19, § 111, § 113 Abs. 3
    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen: Bindende Rechtskraft einer im Beschlußverfahren ergangenen Entscheidung auch für das Urteilsverfahren (hier: über einen Nachteilsausgleichsanspruch)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 1
  • MDR 1992, 167
  • NZA 1991, 812
  • BB 1991, 1796
  • BB 1991, 2087
  • DB 1991, 2392
  • AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Die Vorschrift gilt in gleicher Weise für die Frage, ob zwei selbständige Betriebe zweier verschiedener Arbeitgeber vorliegen oder ob mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb unterhalten (ständige Rechtsprechung BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).

  • BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85

    Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Auf die Rechtsbeschwerde beider Firmen hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluß vom 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 - die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAGE 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972).

    Die Vorschrift gilt in gleicher Weise für die Frage, ob zwei selbständige Betriebe zweier verschiedener Arbeitgeber vorliegen oder ob mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb unterhalten (ständige Rechtsprechung BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; 52, 325 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrVG 1972).

  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83

    Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 15, 235 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; 30, 12 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrVG 1972; 46, 363 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Ein nur anfechtbar gewählter Betriebsrat bleibt bis zum rechtskräftigen Abschluß des Wahlanfechtungsverfahrens im Amt und hat alle dem Betriebsrat jeweils zustehenden Beteiligungsrechte wahrzunehmen (ständige Rechtsprechung seit BAGE 4, 268 = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953).
  • LAG Hamm, 05.06.1985 - 3 TaBV 113/84

    Gemeinsamer betriebsratsfähiger Betrieb zweier juristischer Personen

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Das Landesarbeitsgericht hat diesen Beschluß auf die Beschwerde des Betriebsrats mit Beschluß vom 5. Juni 1985 - 3 TaBV 113/84 - abgeändert und den Antrag zurückgewiesen.
  • BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 23/85

    Gemeinsamer Betrieb durch drei Unternehmen - Verfolgung des unternehmerischen

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Gegenstand und Ziel dieses Verfahrens soll es nicht nur sein, die Voraussetzungen für eine (künftige) ordnungsgemäße Wahl von Betriebsräten zu schaffen, sondern auch Streitigkeiten über die Zuständigkeit eines gewählten oder noch zu wählenden Betriebsrats oder Meinungsverschiedenheiten über den Umfang von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu entscheiden (BAG Beschluß vom 25. November 1980 - 6 ABR 62/79 - AP Nr. 3 zu § 18 BetrVG 1972; Beschluß vom 29. Januar 1987 - 6 ABR 23/85 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrVG 1972; so auch das Schrifttum: Dietz/Richardi, BetrVG. 6. Aufl., § 18 Rz 25; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 18 Rz 60; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 18 Rz 28; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 18 Rz 18; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 18 Rz 11).
  • BGH, 17.12.1956 - II ZR 47/56

    Betriebspensionskasse

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Hat das Berufungsgericht über mehrere selbständige Streitgegenstände entschieden, so muß die Revision für jeden Streitgegenstand begründet werden, anderenfalls sie hinsichtlich des nicht begründeten Streitgegenstandes unzulässig ist (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB; BGH Urteil vom 17. Dezember 1956, BGHZ 22, 375).
  • BAG, 10.11.1987 - 1 AZR 360/86

    Zahlung eines Nachteilsausgleichs - Betriebsstilllegung als Betriebsänderung -

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 10. November 1987 (BAGE 56, 304 = AP Nr. 15 zu § 113 BetrVG 1972) eine Erstreckung der Rechtskraft für den Fall bejaht, daß in einem Beschlußverfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat rechtskräftig festgestellt worden ist, daß eine vom Arbeitgeber geplante Maßnahme keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats in bezug auf einen Interessenausgleich und einen Sozialplan auslöse.
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der

    Auszug aus BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 488/90
    Hat das Berufungsgericht über mehrere selbständige Streitgegenstände entschieden, so muß die Revision für jeden Streitgegenstand begründet werden, anderenfalls sie hinsichtlich des nicht begründeten Streitgegenstandes unzulässig ist (BAG Urteil vom 24. März 1977 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB; BGH Urteil vom 17. Dezember 1956, BGHZ 22, 375).
  • BAG, 25.11.1980 - 6 ABR 62/79

    Beschlußverfahren - Durchgeführte Betriebsratswahl - Erledigungsgrund

  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

  • BAG, 03.10.1958 - 1 ABR 3/58

    Mitglied das Wahlvorstandes - Unterschrift unter Vorschlagsliste - Wahlanfechtung

  • LAG Hamm, 19.02.1990 - 20 (10) Sa 1439/89

    Arbeitsverhältnis; Nachteilsausgleich; Kündigung; Abfindung; Auflösung;

  • BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07

    Gemeinschaftsbetrieb

    Die gerichtliche Entscheidung in einem Verfahren nach § 18 Abs. 2 BetrVG klärt daher eine für die gesamte Betriebsverfassung grundsätzliche Vorfrage, indem sie für den Zeitpunkt der letzten mündlichen Anhörung in der Tatsacheninstanz verbindlich festlegt, welche Organisationseinheit als der Betrieb anzusehen ist, in dem ein Betriebsrat gewählt wird und in dem er seine Beteiligungsrechte wahrnehmen kann (BAG 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - Rn. 12, BAGE 121, 7 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 18 = EzA BetrVG 2001 § 4 Nr. 2; 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1 = AP BetrVG 1972 § 18 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 18 Nr. 7, zu II 2 c der Gründe mwN).
  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn das Berufungsgericht über einen Haupt- und einen (echten) Hilfsantrag entschieden hat (BAG 16. April 1997 - 4 AZR 653/95 - zu I der Gründe; 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 1) .
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Hat das Landesarbeitsgericht - wie hier - über mehrere selbständige Streitgegenstände mit jeweils eigener Begründung entschieden, so muß die Revision für jeden dieser, Streitgegenstände begründet werden; hinsichtlich eines Streitgegenstandes, für den keine Revisionsbegründung vorliegt, ist die Revision unzulässig (BAG, in ständiger Rechtsprechung, vgl. statt vieler: BAG Urteil vom 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1, 3 f. [BAG 09.04.1991 - 1 AZR 488/90] = AP Nr. 8 zu § 18 BetrVG 1972, m.w.N.).
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