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   BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 41/99   

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BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 (https://dejure.org/2001,2008)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 (https://dejure.org/2001,2008)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 7 ABR 41/99 (https://dejure.org/2001,2008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Wahlverstoß - Wahlanfechtung - Betriebsratswahl

  • Judicialis

    BetrVG 1972 § 19 Abs. 1; ; BetrVG 1972 § 25; ; Wahlordnung 1972 § 17 Abs. 1; ; Wahlordnung 1972 § 18 Abs. 1; ; Wahlordnung 1972 § 18 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsratswahl: Anfechtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG 1972 § 19 Abs. 1, § 25; Wahlordnung 1972 § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und Abs. 2
    Anfechtung einer Betriebsratswahl: Unerheblichkeit eines Wahlverstoßes bei bloßer Auswirkung auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 282
  • BB 2001, 2328
  • DB 2001, 154
  • DB 2002, 154
  • AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 17.05.1999 - 21 TaBV 2/99

    Anfechtung einer Betriebsratswahl, aktives Wahlrecht von Arbeitnehmern, die gegen

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 7 ABR 41/99
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. Mai 1999 - 21 TaBV 2/99 - aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 TaBV 67/14

    Anforderungen an die Abstimmung hinsichtlich der Teilnahme eines selbständigen

    Etwaige Auswirkungen auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder begründen keinen Wahlverstoß (BAG 21.02.2001 - 7 ABR 41/99, DB 2002, 154 Rn. 16 f.).
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 91/07

    Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - stellvertretendes Mitglied

    Deshalb beeinflusst ein Wahlverstoß, der sich lediglich auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder auswirkt, nicht das Wahlergebnis der gewählten Betriebsratsmitglieder und berechtigt nicht zur Wahlanfechtung (BAG 21. Februar 2001 - 7 ABR 41/99 - zu B I 2 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49 = EzA BetrVG 1972 § 19 Nr. 41).
  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

    Dafür ist entscheidend, ob bei einer hypothetischen Betrachtungsweise eine Wahl ohne den Verstoß unter Berücksichtigung der konkreten Umstände zwingend zu demselben Wahlergebnis geführt hätte (BAG, Beschluss vom 14.09.1988 - AP BetrVG 1972 § 16 Nr. 1; BAG, Beschluss vom 31.05.2000 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 12; BAG, Beschluss vom 06.12.2000 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 48; BAG, Beschluss vom 21.02.2001 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49; LAG Brandenburg, Beschluss vom 27.11.1998 - NZA-RR 1999, 418; Fitting, a.a.O., § 19 Rz. 24; Kreutz, a.a.O., § 19 Rz. 40 ff., 44, 45; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 19 BetrVG Rz. 7).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

    Auch wenn sich Ersatzmitglieder des Betriebsrats und Stellvertreter der Vertrauensperson grundsätzlich unterscheiden (vgl. BAG vom 23.07.2014 - 7 ABR 23/12 - juris Rn. 17, 37 f. = NZA 2014, 1288 = AP SGB IX § 94 Nr. 7), gilt für Stellvertreter einer Vertrauensperson die Rechtsprechung des BAG entsprechend, nach der ein Wahlverstoß, der nur Einfluss auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder hat, nicht zur Wahlanfechtung berechtigt (BAG vom 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 49).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19

    Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für

    Dass sich möglicherweise jeweils eine andere Rangfolge bei den Ersatzmitgliedern ergeben hätte, stellt keine Änderung des Wahlergebnisses dar (BAG, Beschluss vom 21.02.2001 - 7 ABR 41/99).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.2010 - 20 TaBV 3/09

    Bestellung sogenannter Beauftragter des Betriebsrats durch Mehrheitsbeschluss des

    Folgerichtig hat das Bundesarbeitsgericht beispielsweise die Reihenfolge, in der Ersatzmitglieder nachrücken beziehungsweise ein zeitweilig verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten, nicht als Teil des Wahlergebnisses im Sinne des § 19 Abs. 1 Halbsatz 2 BetrVG eingeordnet (vgl. BAG 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 - NZA 2002, 282).
  • LAG München, 29.06.2011 - 11 TaBV 4/11

    Betriebsbegriff, Betriebsratswahlen nach Kündigung eines Tarifvertrages gem. § 1

    a) Nach § 19 Abs. 1 BetrVG kann die Betriebsratswahl gerichtlich angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, der Verstoß hätte das Wahlergebnis nicht ändern oder beeinflussen können (vgl. BAG, B. v. 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 -, NZA 2002, 282; B. v. 29.07.2009 - 7 ABR 91/07 -, NZA-RR 2010, 76).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.01.2013 - 1 TaBV 14/12

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Nichtigkeit, Wählerliste, Wahlvorstand,

    Dabei gehört zum Wahlergebnis bei einer Betriebsratswahl die Feststellung der in den Betriebsrat gewählten Mitglieder, nicht aber die Reihenfolge der Ersatzmitglieder (BAG, Beschluss vom 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 - Juris, Rn 14 - 17).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2010 - PL 12 K 1234/10

    Berichtigung der Bekanntmachung eines Wahlergebnisses

    Diese Notwendigkeit ist hier gegeben: Zwar hat ein Wahlfehler, der sich lediglich auf die Reihenfolge der Ersatzmitglieder auswirkt, keinen Einfluss auf das Wahlergebnis i.S.d. § 25 Abs. 1 LPVG, da Ersatzmitglieder mangels Erreichens der erforderlichen Stimmenzahl gerade nicht zu Personalratsmitgliedern gewählt worden sind, mithin bei fehlerhafter Bestimmung der Reihenfolge der Ersatzmitglieder auch nicht das "Wahlergebnis" i.S.d. § 25 Abs. 1 LPVG berührt sein kann (Rooschüz/Amend/Killinger, LPVG, Komm., 11. Aufl., § 25 Rdnr. 7 mit Hinweis auf den Beschluss des BAG v. 21.02.2001 - 7 ABR 41/99 - zur entsprechenden Regelung in § 19 Abs. 1 BetrVG).
  • KG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 16.09.2004 - 2708/K9

    Zum Grundsatz der geheimen Wahl bei der Wahl zur Mitarbeitervertretung

    Entscheidend ist, ob durch den Verstoß das Wahlergebnis verändert oder sonst beeinflusst werden konnte (BAG 21.2. 2001, NZA 2002, 282; BAG 14.9. 1988, NZA 1989, 360).
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