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   BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73   

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https://dejure.org/1974,441
BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73 (https://dejure.org/1974,441)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1974 - 1 ABR 39/73 (https://dejure.org/1974,441)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 (https://dejure.org/1974,441)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 883
  • DB 1974, 293
  • AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73
    Bei dem Anspruch auf Breistellung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses zwecks Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 geht es in Verbindung mit § 40 BetrVG 1972 bei der Kostenerstattung um eine Präge der Grundlage für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats selbst Das einzelne vom Betriebsrat auf eine Schulungs und Bildungsveranstaltung entsandte Betriebsratsmitglied ist jedenfalls dann am Beschlußverfahren beteiligt, wenn es um die Erstattung von Auslagen geht, die im Zusammenhang mit der für erforderlich gehaltenen Schulung gerade des betreffenden Betriebsratsmitglieds entstanden sind (vgl. des näheren die Beschlüsse des Senats vom 6 .November 1973 - 1 ABR 8/73 - und 1 ABR 26/73 y zur Veröffentlichung in AP und in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Auch insoweit befindet sich der angefochtene Beschluß in übereinstiomiung mit der Bechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 6 . November 1973 - 1 ABR 26/73 - , zur Veröffentlichung in AP und in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73
    Auch die Vermittlung sogenannten "Grundwissens" kann unter § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 fallen, wie der Senat schon mehrfach ausgeführt hat (Beschlüsse vom 9 Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 - und 6 . November 1973 - 1 AHR 8/73.-).
  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73
    Bei dem Anspruch auf Breistellung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund eines Betriebsratsbeschlusses zwecks Teilnahme an einer Veranstaltung im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG 1972 geht es in Verbindung mit § 40 BetrVG 1972 bei der Kostenerstattung um eine Präge der Grundlage für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats selbst Das einzelne vom Betriebsrat auf eine Schulungs und Bildungsveranstaltung entsandte Betriebsratsmitglied ist jedenfalls dann am Beschlußverfahren beteiligt, wenn es um die Erstattung von Auslagen geht, die im Zusammenhang mit der für erforderlich gehaltenen Schulung gerade des betreffenden Betriebsratsmitglieds entstanden sind (vgl. des näheren die Beschlüsse des Senats vom 6 .November 1973 - 1 ABR 8/73 - und 1 ABR 26/73 y zur Veröffentlichung in AP und in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in den Beschlüssen vom 29. Januar 1974 (- 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe), vom 27. September 1974 (- 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe), vom 8. Oktober 1974 (- 1 ABR 72/73 - AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 6 b der Gründe), vom 29. April 1975 (- 1 ABR 40/74 - AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe) und vom 8. Februar 1977 (- 1 ABR 124/74 - AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe) den Arbeitgeber zur Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe der steuerlichen Pauschbeträge verpflichtet.

    Im Beschluß vom 29. Januar 1974 (- 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe) hat das Bundesarbeitsgericht einen Preis von 48,- DM pro Tag für Unterkunft und Verpflegung, der dem damaligen steuerlichen Pauschbetrag entsprach, zwar als "relativ hoch", aber trotzdem als verhältnismäßig angesehen, zumal die "tatsächlichen der Gewerkschaft entstandenen Kosten ... unbestritten ... höher lagen".

    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar mehrfach entschieden, daß der Arbeitgeber die Kosten zu erstatten hat, die einem Betriebsratsmitglied durch die Teilnahme an einer unter § 37 Abs. 6 BetrVG fallenden Schulung entstehen und von ihm in der Höhe nicht beeinflußbar sind (BAG Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe; Beschluß vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 - AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe; Beschluß vom 7. Juni 1984 - 6 ABR 66/81 - AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).

  • LAG Hamm, 05.12.2008 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 166; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 116; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 18 m.w.N.).

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe übertragen, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 166; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 116; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 18 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 22.06.2007 - 10 TaBV 25/07

    Teilnahme an Schulungsveranstaltungen; Schulung für

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und/oder sind Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder einer Arbeitsgruppe übertragen worden, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 166; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 116; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 18 m.w.N.).

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe übertragen, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 166; GK/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 116; ErfK/Eisemann, a.a.O., § 37 BetrVG Rz. 18 m.w.N.).

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaO) und in seinem Beschluß vom 29. Januar 1974- - 1 ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) nicht gefolgt.

    Senats nicht als überhöht angesehen werden und bleibt im Rahmen der nach den Lohnsteuerrichtlinien 1972 steuerlich anerkannten und nicht zum Arbeitslohn zu rechnenden Pauschbeträge (Beschluß vom 29« Januar 197 - 1 ABR 39/73 - aaO)".

  • BAG, 29.04.1975 - 1 ABR 40/74

    Betriebsrat: Umfang der Reisekostenentschädigung

    Es kommt hinzu, daß es sich bei dem Tagessatz von 48,- DM für die internatsmäßige Unterbringung in einem Schulungsheim um einen jedenfalls steuerlich anerkannten Erfahrungswert für tatsächlich entstandene Kosten handelt, der deshalb dem Steuerpflichtigen nicht dem Arbeitslohn zugerechnet wird (BAG AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972).

    steuerfreien Pauschbeträge hält (BAG AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972).

  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 Sa 2149/04

    Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit

    Entscheidungen des Betriebsrats im Hinblick darauf können sachgemäß nur erfolgen und letztlich vor der Arbeitnehmerschaft des Betriebes verantwortet werden, wenn die damit befassten Betriebsratsmitglieder einschlägige Kenntnisse besitzen (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; LAG Hamm, Beschluss vom 29.06.1979 - EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1981 - EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 149; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 108; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 169).

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe übertragen, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 166; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 116; ErfK/Eisemann, a.a.O.,m § 37 BetrVG Rz. 18 m.w.N.).

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Der für solche Schulungen erhobene Betrag von 48,- DM pro Tag für Unterkunft und Verpflegung kann nach Auffassung des Senats nicht als überhöht angesehen werden und bleibt im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 59/73 - = AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972 und Beschluß vom 8. Oktober 197 - 1 ABR 72/73 aaO).
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 Sa 2053/04

    Arbeitsentgelt für Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit

    Entscheidungen des Betriebsrats im Hinblick darauf können sachgemäß nur erfolgen und letztlich vor der Arbeitnehmerschaft des Betriebes verantwortet werden, wenn die damit befassten Betriebsratsmitglieder einschlägige Kenntnisse besitzen (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; LAG Hamm, Beschluss vom 29.06.1979 - EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 67; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12.10.1981 - EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 72; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 149; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 108; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 169).

    Hat der Betriebsrat eine gewisse Aufgabenverteilung vorgenommen und Aufgaben zur selbständigen Erledigung auf einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe übertragen, ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn diejenigen Betriebsratsmitglieder geschult werden, denen die Wahrnehmung dieser Aufgaben obliegt (BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; BAG, Beschluss vom 20.12.1995 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 113; Fitting, a.a.O., § 37 Rz. 166; Wiese/Weber, a.a.O., § 37 Rz. 189; DKK/Wedde, a.a.O., § 37 Rz. 116; ErfK/Eisemann, a.a.O.,m § 37 BetrVG Rz. 18 m.w.N.).

  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Die Kosten der Schulungsveranstaltung, zu der der Betriebsrat die Beteiligte zu 3. entsandt hat, bewegen sich nicht in einem unangemessenen Rahmen (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 29.01.1974 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; Fitting, a.a.O., § 40 Rz. 74 m.w.N.).
  • LAG München, 30.10.2012 - 6 TaBV 39/12

    Betriebsratsschulung zum Thema Mobbing

    Die Kosten der Schulungsveranstaltung, zu der der Betriebsrat stellvertretende Betriebsratsvorsitzende B. entsandt worden war, bewegen sich dem Rahmen der Kosten für Seminarveranstaltungen vergleichbarer Anbieter (BAG v. 29.1. 1974 - 1 ABR 39/73, AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 9; LAG Hamm v. 7.7. 2006, aaO.; Fitting, aaO., § 40 Rz. 74 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 10 TaBV 1/05

    Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder

  • BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73

    Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen - Kosten -

  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 11/12

    Sachaufwand des Betriebsrats; Kosten und Erforderlichkeit einer

  • LAG Hamm, 16.07.2010 - 10 Sa 291/10

    Unbegründete Vergütungsklage eines in den Wirtschaftsausschuss entsandten

  • LAG Hamm, 31.05.2006 - 10 TaBV 202/05

    Schulungskosten des Betriebsrats; Erforderlichkeit der Schulung über

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

  • LAG Hamm, 25.06.2004 - 10 Sa 2025/03

    SchulungsveranstaltungErforderlichkeit der Schulung über

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.1990 - 10 TaBV 4/90

    Betriebsrat: Anspruch auf Freistellung von Schulungskosten - Pauschale und

  • LAG Hamburg, 27.05.1993 - 2 Sa 3/93

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich; Ausübung eines

  • BAG, 03.02.1983 - 6 ABR 32/80
  • LAG Düsseldorf, 12.10.1981 - 20 TaBV 44/81

    Ausschussmitglied; Weiterbildung

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