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   BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75   

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BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 (https://dejure.org/1976,280)
BAG, Entscheidung vom 24.02.1976 - 1 ABR 62/75 (https://dejure.org/1976,280)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 (https://dejure.org/1976,280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Räumliche Entfernung der Filiale vom Hauptbetrieb - Anfechtbarkeit der Entscheidung des Landesarbeitsgericht

  • dgb.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Wann stellt ein Betriebsteil einen selbständigen Betrieb dar? - »qualifizierter« Betriebsteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1976, 1075
  • DB 1976, 1579
  • AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 01.02.1963 - 1 ABR 1/62

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren -

    Auszug aus BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75
    Deshalb ist bei der Frage, ob ein Nebenbetrieb oder ein Betriebsteil einen selbständigen Betrieb i. S. des § 4 BetrVG darstellt, mit entscheidend, wo die Entschließungen des Arbeitgebers, insbesondere im Mitbestimmungsraum getroffen werden (so schon BAG 14, 82 [90] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; AP Nr. 4 und Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dafür die Fluktuation der Arbeitnehmer von einer zur anderen Arbeitsstätte sprechen (BAG 14, 82 [91] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG; BAG AP Nr. 4 und Nr. 7 zu § 3 BetrVG).

    Der Senat hat zwar zu § 3 BetrVG 1952 ausgesprochen, daß unter Umständen aus der Tatsache der Geltung verschiedener Tarifverträge für einzelne Betriebsstätten geschlossen werden könne, zur Lösung der sich hieraus ergebenden Schwierigkeiten sei die Bildung eines eigenen Betriebsrats gerechtfertigt (vgl. BAG 14, 82 [94] = AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG).

  • BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 501/55

    Selbständiger Nebenbetrieb - Arbeitseinheit - Selbständige Betriebsorganisation -

    Auszug aus BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75
    Als Nebenbetriebe gelten nach der früheren Rechtsprechung und dem Schrifttum, das insoweit auch für das neue Betriebsverfassungsgesetz zu verwenden ist, solche Betriebe, die organisatorisch selbständig sind, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine reine Hilfeleistung für den Hauptbetrieb ausgerichtet sind und den dort erstrebten Betriebszweck unterstützen (BAG 6, 140 [142] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG AP Nr. 4 und Nr. 7 zu § 3 BetrVG).
  • BAG, 07.05.2008 - 7 ABR 15/07

    Betriebsratsfähigkeit von Einzelhandelsfilialen

    (1) Betriebsteile sind iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch einen beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (BAG 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 1, zu III 4 der Gründe; 17. Februar 1983 - 6 ABR 64/81 - BAGE 41, 403 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 4, zu II 2 b der Gründe; 14. Januar 2004 - 7 ABR 26/03 -, zu B II 1 b der Gründe).

    Dem Landesarbeitsgericht steht bei der Gesamtwürdigung, ob die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs im Einzelfall erfüllt sind, ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Nutzung rechtsbeschwerderechtlich ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbar ist (BAG 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 1, zu III 4 der Gründe; 17. Februar 1983 - 6 ABR 64/81 - BAGE 41, 403 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 4, zu II 2 b der Gründe; 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 -, zu II 1 b aa der Gründe; 14. Januar 2004 - 7 ABR 26/03 -, zu B II 1 a der Gründe).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Dem Tatsachengericht steht bei der Gesamtwertung der Tatsachen, ob die Voraussetzungen dieser Rechtsbegriffe im gegebenen Fall vorliegen, ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. zu § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG: BAG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und BAGE 41, 403, 407 = AP, aaO, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81

    Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb

    Die räumliche Trennung von Produktionsstätten führt weder von selbst dazu, selbständige Betriebe anzunehmen (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972), noch einen einheitlichen Betrieb zu verneinen.

    Kennzeichnend für den Betriebsteil ist, daß mit ihm ein Zweck verfolgt wird, der dem Zweck des Betriebs ein- oder untergeordnet ist und innerhalb des Betriebes verfolgt wird (Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 11; BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - aaO; Beschluß vom 24. September 1968 - 1 ABR 4/68 - AP Nr. 9 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Dem Tatsachengericht steht bei der Gesamtwertung der Tatsachen, ob die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs "räumlich weit entfernt" im gegebenen Fall vorliegen, ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und BAGE 41, 403, 407 = AP, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft trotz der gegebenen Entfernung durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes möglich ist (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, a.a.O.; Diets/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 4 Rz 17; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O., § 4 Rz 12 f.; Galperin/Löwisch, a.a.O., § 4 Rz 14; Kraft, a.a.O., § 4 Rz 54 "Leichtigkeit der Verkehrsverbindung"; Stege/Weinspach, a.a.O., § 4 Rz 5).

    In diesen Fällen sollen Betriebe ihre eigenen Betriebsräte bilden (BT-Drucks. 1/1546 S. 37, zu § 3 Abs. 2 Reg-Entw. BetrVG 1952; BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, a.a.O. zu III 2 e der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber in Entscheidungen vom 24. Februar 1976 (- 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972) und vom 29. März 1977 (- 1 ABR 31/76 - nicht veröffentlicht) bei einer Wegstrecke von ca. 45 km und in der Entscheidung vom 17. Februar 1983 (BAGE 41, 403 = AP, a.a.O.) bei einer Wegstrecke von 22 km und einer Erreichbarkeit durch jeweils gute Verkehrsverbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine "räumlich weite Entfernung" verneint bzw. die entsprechende Feststellung des Landesarbeitsgerichts nicht beanstandet.

  • BAG, 30.06.1993 - 7 ABR 64/92

    Betriebsratswahl - Wachobjekte als Betriebsteil

    Er kann nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat oder das gefundene Ergebnis in sich unrichtig ist (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; BAGE 41, 403 = AP Nr. 4, a.a.O.).

    Es muß vielmehr darauf abgestellt werden, ob bei der gegebenen Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der in dem auswärtigen Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer durch einen Betriebsrat am Sitz des Hauptbetriebs möglich wäre (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; BAGE 41, 403 = AP Nr. 4, a.a.O.).

    Die Frage, ob ein Betriebsteil räumlich weit entfernt ist, muß daher nach organisations-, aber auch belegschaftsbezogenen Kriterien beantwortet werden (BAG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; vom 5. Juni 1964 1 ABR 11/63 - AP Nr. 7 zu § 3 BetrVG ).

    Hierzu gehört auch der Umstand, ob zwischen der Belegschaft des Hauptsitzes und des Betriebsteils eine lebendige Betriebsgemeinschaft gegeben ist (SAG Beschlüsse vom 1. Februar 1963 - 1 ABR 1/62 - und vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - AP Nr. 5 und 7 zu § 3 BetrVG sowie vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972).

  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 64/81

    Betriebsratsfähigkeit eines Auslieferungslager

    Mit ihm werden für den Hauptbetrieb Hilfsfunktionen ausgeübt (vgl. BAG 6, 140, 142; BAG Beschlüsse vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - und vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, AP Nr. 4 und 7 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - ArbuR 1978, 254, Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 6; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 4 Rz 8; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 4 Rz 5; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 4 Rz 5; GK-Kraft, BetrVG, 2. Bearb. 1979, § 4 Rz 21).

    Soweit die Rechtsbeschwerde darauf abstellt, die Geltung unterschiedlicher Tarifverträge für die Betriebsstätten V/ M einerseits und B andererseits sei beachtlich, übersieht sie, daß sich hieraus keine Eigenständigkeit in der Organisation herleiten läßt (vgl. auch BAG, Beschluß vom 24. Februar 1976 - aaO, unter II 5 der Gründe).

    Der in § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG verwendete Begriff "räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der daher in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar ist, ob das Beschwerdegericht diesen Begriff selbst verkannt hat, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen hat, wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat oder das gefundene Ergebnis in sich unrichtig ist (vgl. z.B. BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, aaO).

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Begriff "räumlich weit entfernt" nicht allein unter dem Gesichtspunkt der tatsächlichen Entfernung zu prüfen ist, sondern auch darauf abgestellt werden muß, ob trotz der gegebenen Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der in einem auswärtigen Betriebsteil beschäftigten Arbeitnehmer durch einen beim Hauptbetrieb bestehenden Betriebsrat möglich ist (vgl. BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, aaO, m.w.N.).

  • BAG, 14.01.2004 - 7 ABR 26/03

    Anfechtung einer Betriebsratswahl in einem Betriebsteil

    Außerdem steht dem Tatsachengericht bei der Gesamtwürdigung der Tatsachen, ob die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs im gegebenen Fall vorliegen, ein Beurteilungsspielraum zu, dessen Nutzung in gleicher Weise nur eingeschränkt überprüfbar ist (BAG 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 1, zu III 4 der Gründe; 17. Februar 1983 - 6 ABR 64/81 - BAGE 41, 403 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 4, zu II 2 b der Gründe; 21. Juni 1995 - 2 AZR 783/94 -, zu II 1 b aa der Gründe).

    b) Betriebsteile sind iSd. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch einen beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist (BAG 19. Februar 2002 - 1 ABR 26/01 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 8; 17. Februar 1983 - 6 ABR 64/81 - BAGE 41, 403 = AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 4 und 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 1).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 650/00

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Erwerbs - Versetzung ohne

    Die revisionsrechtliche Prüfungskompetenz des Bundesarbeitsgerichts ist insoweit beschränkt (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 2/01 - aaO; 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 1, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Dem Tatsachengericht steht bei der Gesamtwertung der Tatsachen, ob die Voraussetzungen des Rechtsbegriffs "räumlich weit entfernt" im gegebenen Fall vorliegen, ein gewisser Beurteilungsspielraum zu (vgl. BAG Beschlüsse vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe und BAGE 41, 403, 407 = AP, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).

    Entscheidend ist vielmehr, ob eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft trotz der gegebenen Entfernung durch den Betriebsrat des Hauptbetriebes möglich ist (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, a.a.O.; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 4 Rz 17; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, a.a.O. § 4 Rz 12 f.; Galperin/Löwisch, a.a.O., § 4 Rz 14; Kraft, a.a.O., § 4 Rz 54 "Leichtigkeit der Verkehrsverbindung"; Stege/Weinspach, a.a.O., § 4 Rz 5).

    In diesen Fällen sollen Betriebe ihre eigenen Betriebsräte bilden (BT-Drucks. 1/1546 S. 37, zu § 3 Abs. 2 Reg-Entw. BetrVG 1952; BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, a.a.O., zu III 2 e der Gründe).

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber in Entscheidungen vom 24. Februar 1976 (- 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972) und vom 29. März 1977 (- 1 ABR 31/76 - nicht veröffentlicht) bei einer Wegstrecke von ca. 45 km und in der Entscheidung vom 17. Februar 1983 (BAGE 41, 403 = AP, a.a.O.) bei einer Wegstrecke von 22 km und einer Erreichbarkeit durch jeweils gute Verkehrsverbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine "räumlich weite Entfernung" verneint bzw. die entsprechende Feststellung des Landesarbeitsgerichts nicht beanstandet.

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 31/76
    Das darf aber nicht, wie der Senat in dem Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - (= [demnächst] AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972) ausgeführt hat, zu einem unfruchtbaren Nebeneinander mehrerer in ihrem Aufgabenbereich sich überschneidender Betriebsräte und zu einer unerquicklichen, mit dem Wohl der Arbeitnehmer nicht mehr zu vereinbarenden Rivalität führen.

    Der Rechtsbegriff Betrieb wird so übernommen, wie ihn die Rechtsprechung und Rechtslehre zum alten Gesetz ausgebildet hat (Senatsbeschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - aaO).

    Mit entscheidend ist, wie der Senat in dem Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 aaO, ausgeführt hat, wo die Entscheidungen des Arbeitgebers, insbesondere im Mitbestimmungs raum, fallen.

    Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist dann unrichtig an gewandt, wenn er selbst verkannt wird, wenn gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen wird, wenn wesentliche Umstände nicht berücksichtigt sind oder wenn das gefundene Ergebnis sonst in sich widersprüchlich und damit unrichtig ist (vgl. Beschluß vom 24. Februar i976 - 1 ABR 62/75 aaO).

  • BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82

    Betriebsabteilung

  • LAG Bremen, 27.08.2003 - 2 Sa 78/03

    Begriff des eigenständigen Betriebsteils i.S. von § 4 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

  • LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22

    Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04

    Bestellung eines Wahlvorstandes für abgespaltenen Betriebsteil

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 2/01

    Mitbestimmung bei Versetzungen - Aufhebung der personellen Maßnahmen

  • ArbG Köln, 01.08.2014 - 19 BV 305/13

    Selbständige Betriebsratsfähigkeit eines Produktionsstandorts; Betrieb als

  • ArbG Frankfurt/Main, 21.07.2009 - 12 BV 184/09

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsbegriff - Betriebsteil

  • LAG Hamm, 26.03.2004 - 10 TaBV 103/03

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmenumsatzsteuerliche Organschaft

  • BAG, 17.01.1978 - 1 ABR 71/76

    Verkennung des Betriebsbegriffs -; Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl

  • LAG Sachsen-Anhalt, 21.04.2015 - 2 TaBV 27/14

    Betriebsratsfähige Organisationseinheit - Außenstelle

  • LAG Düsseldorf, 01.12.1995 - 10 TaBV 19/95

    Räumlich weite Entfernung im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG

  • LAG Köln, 04.05.2000 - 10 TaBV 56/99

    Betriebsrat: Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - räumliche Entfernung vom

  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 29/84

    Zuordnung von Kleinbetrieben

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.05.2022 - 3 BV 4/22

    Erfolgreiche Anfechtung einer Betriebsratswahl

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2010 - 6 TaBV 39/09

    Betriebsrat, Betriebsratsfähigkeit, Betriebsstätte, Betriebsteil, Entfernung

  • LAG Hamm, 06.07.2007 - 10 TaBV 1/07

    Beschlussverfahren; Feststellung einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit;

  • BAG, 19.10.1988 - 4 AZR 354/88

    Anwendbarkeit des Tarifvertrages für Großhandel auf Angestellte im Einzelhandel

  • BAG, 31.08.1988 - 4 AZR 165/88

    Anspruch auf Fahrgelderstattung im Bewachungsgewerbe - Begriff der Arbeitsstätte

  • ArbG Köln, 02.12.2014 - 12 Ca 1907/14

    Bemessung einer ordentlichen, arbeitgeberseitigen Beendigungskündigung an den

  • LAG Köln, 20.11.1998 - 11 TaBV 6/98

    Voraussetzungen für die Zusammenfassung von Teilen eines Betriebes zu einem

  • LAG Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 15 TaBV 12/92

    Wirksamkeit einer Betriebsratswahl; Filialen als selbständige Betriebsteile; Wahl

  • LAG Berlin, 01.12.1977 - 4 TaBV 4/77
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