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BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen - Beteiligung an Beschlußverfahren - Wahlmöglichkeit - Vertreter einer Gewerkschaft - Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter - Freistellung von ...
Papierfundstellen
- BAGE 31, 93
- NJW 1980, 1486
- BB 1979, 163
- DB 1979, 107
- DB 1979, 315
- AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74
Kostentragungspflicht bei Durchführung eines Beschlussverfahrens des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Diese Auffassung im Schrifttum stimmt im Grundsatz mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein (vgl. Beschluß vom 26.11® 1974 - 1 ABR 16/74 ~ = AP Nr. 6 zu § 2o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der.Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54
Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13 …
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
1 Satz 2 ArbGG enthalten lediglich prozeßrechtliche Kostenverteilungsregelungen (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 14.12.1977 - 5 AZR 7 W 7 6 - = [demnächst ] AP Nr. 14 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten), die es zudem im Beschluß verfahren nicht gibt (BAG 1, 46 [5o ] = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG, BAG 4, 268 [274] = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953, BAG AP Nr. 2 zu § 4o BetrVG 1972). - BAG, 17.07.1964 - 1 ABR 3/64
Betriebsrat - Betriebsstillegung - Schwebendes arbeitsgerichtliches …
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Damit ist davon auszugehen, daß der Betriebsrat jedenfalls zur Klärung der von ihm gerichtlich geltend gemachten Rechte noch als im Amt befindlich anzusehen ist (BAG 16, 177 " AP Nr. 3 zu § 8o ArbGG 1963; BAG, Urteil vom 29» März 1977 - 1 AZR 46/75 - = [demnächst] AP Nr» 11 zu § 1o2 BetrVG 1972; Eitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Auf1., § 112 Anm. 16 a, § 21 Anm. 3o a m.w.N.).
- BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77
Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche St1lung eines Beteiligten unmittelbar berührt wird (vgl. zuletzt Beschluß des erkennenden Senats vom August 1978 - 6 ABR 56/77 - , [demnächst] AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist - …
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Damit ist davon auszugehen, daß der Betriebsrat jedenfalls zur Klärung der von ihm gerichtlich geltend gemachten Rechte noch als im Amt befindlich anzusehen ist (BAG 16, 177 " AP Nr. 3 zu § 8o ArbGG 1963; BAG, Urteil vom 29» März 1977 - 1 AZR 46/75 - = [demnächst] AP Nr» 11 zu § 1o2 BetrVG 1972; Eitting-Auffarth-Kaiser, BetrVG, 12. Auf1., § 112 Anm. 16 a, § 21 Anm. 3o a m.w.N.). - BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 21/74
Arbeitsgerichtsverfahren: Darlegungslast im arbeitsgerichtlichen …
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Dagegen spricht einmal, daß auch im Be schlußverfahren vom Antragsteller alle wesentlichen Tatsachen vorzutragen sind, aus denen er das mit dem Antrag verfolgte Begehren herleitet (vgl. BAG, Beschlußvom 13 März 1973 = AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972; Beschluß vom 26. Juni 1973 = AP Nr. 3 zu § 2o BetrVG 1972; Beschluß vom 9 September 1975 = AP Nr. 6 zu § 83 ArbGG 1953). - BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75
Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene …
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Das trifft für Rechtsanwalt T schon deshalb nicht zu, weil seine Rechtsbeziehungen zum antragstellenden Betriebsrat, zum Betriebsratsmitglied B und auch zur Antragsgegnerin nur auf einem vertraglich begründeten Rechtsverhältnis beruhen, nicht dagegen in einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsbeziehung bestehen können, zu deren Klärung das Beschiußverfahren allein dient, §§ Io, 83 ArbGG (BAG, Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - [demnächst] AP Er. 11 zu § 8o BetrVG 1972). - BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56
Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß - …
Auszug aus BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
1 Satz 2 ArbGG enthalten lediglich prozeßrechtliche Kostenverteilungsregelungen (vgl. hierzu auch BAG Urteil vom 14.12.1977 - 5 AZR 7 W 7 6 - = [demnächst ] AP Nr. 14 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten), die es zudem im Beschluß verfahren nicht gibt (BAG 1, 46 [5o ] = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG, BAG 4, 268 [274] = AP Nr. 2 zu § 81 ArbGG 1953, BAG AP Nr. 2 zu § 4o BetrVG 1972).
- BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82
Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift
Der erkennende Senat hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, die Wahrnehmung von Aufgaben durch die Gewerkschaften, die diesen kraft der durch das Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion obliegen, bedeute nicht, daß ein Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber deshalb ausgeschlossen sei (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats BAG 31, 93 und vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972).Der erkennende Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß § 2 BetrVG auch nicht ein materieller Ausschlußtatbestand für nach dem Betriebsverfassungsgesetz eingeräumte Rechte entnommen werden kann (vgl. BAG 31, 93).
- BAG, 04.12.1979 - 6 ABR 37/76
Betriebsrat - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Vertretung durch …
Der erkennende Senat hat bereits mit Beschluß vom 3. Oktober 1978 (- 6 ABR 102/76 - [demnächst] AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972 - auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt - ) dargelegt, daß der als Verfahrensbevollmächtigter vom Betriebsrat hinzugezogene Rechtsanwalt nicht Beteiligter in einem Beschlußverfahren ist, das vom Betriebsrat wegen der Freistellung von Honoraransprüchen des Rechtsanwalts eingeleitet wird, da die Rechtsbeziehungen des Rechtsanwalts zum antragstellenden Betriebsrat bezüglich seiner Tätigkeit in einem Beschlußverfahren nur auf einem vertraglich begründeten Rechtsverhältnis beruhen, nicht dagegen in einer betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsbeziehung bestehen können, zu deren Klärung das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren allein dient.Die Erwägungen des Landesarbeitsgerichts stehen zwar im Ausgangspunkt mit den vom Bundesarbeitsgericht vertretenen Rechtsgrundsätzen im Einklang (BAG Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO), jedoch kann den weiteren rechtlichen Folgerungen, die das Landesarbeitsgericht für das vorliegende Verfahren ziehen will, nicht beigepflichtet werden.
Hanau (SAE 1979, 219 ff. [220]) meint, der Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, leite dieses Recht aus § 11 Abs. 1 ArbGG her.
Rechtsgrund für den Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber, von Honoraransprüchen des Rechtsanwalts freigestellt zu werden, die dem Betriebsrat aus Anlaß eines Beschlußverfahrens entstehen, ist auch nach dem Beschluß des Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, § 40 Abs. 1 BetrVG.
Das entspricht für die durch die Tätigkeit des Betriebsrats verursachten Kosten allgemeiner Auffassung (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO [zu III 1 der Gründe]).
Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, eingehend dargelegt, daß es weder einen Anspruch des Betriebsrats gegen die Gewerkschaft auf Gewährung von Rechtsschutz aufgrund gewerkschaftlicher Satzungen noch aus allgemeinem Verbandsrecht gibt, noch daß der Betriebsrat für den Fall, es sei dennoch ein Anspruch gegen die Gewerkschaft zu bejahen, aufgrund Betriebsverfassungsrechts diesen Anspruch auch ausüben müßte (Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO [zu III 3 c der Gründe], insoweit zustimmend Kammann-Hess-Schlochauer, BetrVG, § 40 Rdnr. 13; Hanau SAE 1979, 219 ff. [220]; Däubler, ArbuR 1979, 160).
Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, dargelegt hat, beschränkt sich diese Aufgabe der Gewerkschaft jeweils auf bestimmte Einzelfragen, zu denen jedenfalls die Gewährung von Rechtsschutz gegenüber einem Betriebsrat in einem Beschlußverfahren mit einem Arbeitgeber nicht gehört.
Der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit des § 2 Abs. 1 BetrVG verpflichtet die Betriebspartner zwar zum Zusammenwirken mit den Verbänden, begründet aber keine Verpflichtung zur Gewährung von Rechtsschutz kraft Betriebsverfassungsrechts (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1978, aaO).
Wenn mit dem Beschluß des erkennen den Senats vom 3. Oktober 1978, aaO, weiter davon auszugehen ist daß ein Betriebsrat grundsätzlich in der Wahl seiner Vertretung frei ist, muß das auch für die jeweilige Instanz gelten.
e) Damit kann hier die Beauftragung von Rechtsanwalt Dr. G unter Zugrundelegung der vom Senat im Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, entwickelten Grundsätze nicht beanstandet werden.
Tatsachen für einen Anspruch des Rechtsanwalts nach § 286 Abs. 1, § 288 BGB, von dem der Antragsteller freizusprechen wäre, sind weder dargetan noch festgestellt (vgl. den Beschluß vom 3. Oktober 1978, aaO, unter III 7 der Gründe).
- BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90
Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …
Die genannten Einschränkungen ergeben sich aus der Verpflichtung des Personalrats, bei kostenverursachenden Tätigkeiten das Gebot der sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerwGE 58, 54 ;… Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 30.78 - a.a.O.; Beschluß vom 24. November 1986 - BVerwG 6 P 3.85 - Buchholz 238.33 § 41 BrPersVG Nr. 3; Beschluß vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 1.90 -), wie auch aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (vgl. BAGE 31, 93 ).Indem diese Grenzen verhältnismäßig weit gesteckt sind, wird auch im Interesse eines tatsächlich wirksamen Rechtsschutzes darauf Rücksicht genommen, daß sich - wie die Praxis lehrt - oftmals erst im nachhinein herausstellt, welchen Schwierigkeitsgrad die mit einem Rechtsstreit verbundenen Rechtsprobleme haben (vgl. BAGE 31, 93 ).
Von einer Haltlosigkeit ist auszugehen, wenn die Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos war (…vgl. Fischer/Goeres, a.a.O., K § 44 Rz. 10;… Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., § 44 Rdnr. 14;… Lorenzen/Haas/Schmitt, a.a.O., § 44 Rdnr. 17; vgl. auch BAGE 31, 93 ).
- BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07
Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten
Er hat wie jeder, der auf Kosten eines anderen handeln kann, die Maßstäbe einzuhalten, die er gegebenenfalls bei eigener Kostentragung anwenden würde, wenn er selbst bzw. seine beschließenden Mitglieder die Kosten tragen müssten (BAG 16. Oktober 1986 - 6 ABR 2/85 - zu B III 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31; 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - zu III 4 der Gründe, BAGE 31, 93 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 37). - BAG, 20.10.1999 - 7 ABR 25/98
Kostenerstattung bei Honorarvereinbarung zwischen Betriebsrat und Rechtsanwalt
Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die dem Betriebsrat entstehenden Auslagen entfällt, wenn die Rechtsverfolgung offensichtlich aussichtslos war (vgl. etwa BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 3 a) der Gründe).Auch insoweit bedarf es allerdings jeweils der pflichtgemäßen Abwägung aller Umstände durch den Betriebsrat (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 3 b) der Gründe).
Der Arbeitgeber ist daher nur dann zur Tragung der durch die Heranziehung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten verpflichtet, wenn der Betriebsrat diese bei pflichtgemäßer Würdigung aller Umstände für erforderlich erachten konnte (BAG 3. Oktober 1978 -6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 zu III 5 der Gründe; BAG 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 18 zu III 2 a) der Gründe).
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85
Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht …
Das Landesarbeitsgericht ist zunächst zutreffend davon ausgegangen, daß der Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Erstattungspflicht von Rechtsanwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren auszutragen ist (BAGE 31, 93, 95 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972 = EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 37).Dazu gehören nach einhelliger Auffassung in Literatur und Rechtsprechung auch solche Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (vgl. z.B. BAGE 31, 93, 97 = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe, mit zust. Anm. von Grunsky; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, alle m.w.N.;… Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 14. Aufl., § 40 Rz 7 ff.;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 16 ff.;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 14 ff.;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 10 ff.).
Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
Für diese Abwägung, bei der dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (…BAGE 26, 376, 382 = AP, aaO; BAGE 31, 93, 102 = AP, aaO, zu III 4 a.E.).
Der Betriebsrat ist zwar in der Wahl seines Verfahrensbevollmächtigten grundsätzlich frei und kann insbesondere nicht auf eine Vertretung durch Gewerkschaftsbeauftragte verwiesen werden (BAGE 31, 93, 101 = AP, aaO, zu III 3 c der Gründe).
- BAG, 28.08.1991 - 7 ABR 72/90
Betriebsrat - Einstweilige Verfügung - Kosten
Nach § 40 Abs. 1 BetrVG kann ein Betriebsrat Kosten aus solchen gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Arbeitgeber mit Erfolg geltend machen, in denen betriebsverfassungsrechtliche Fragen aus der Amtstätigkeit des Betriebsrats zu klären sind (vgl. BAGE 40, 244, 246 = AP Nr. 19 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).Dabei ist die Erforderlichkeit der Kostenverursachung nicht rückblickend nach einem rein objektiven Maßstab, sondern vom Zeitpunkt der Entscheidung des Betriebsrates aus zu beurteilen (BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe; auch schon BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe).
Das vom Betriebsrat beabsichtigte Beschlußverfahren muß erforderlich und geeignet sein, das von ihm geltend gemachte, ihm ernsthaft bestrittene Recht unmittelbar durchzusetzen, ohne daß die Meinungsverschiedenheit betriebsverfassungsrechtlichen Inhalts auf andere Weise mit dem Arbeitgeber geklärt werden kann (vgl. BAGE 31, 93, 98 f. [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 3 a der Gründe).
- BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 520/82
Anhörung durch den Betriebsrat bei außerordentlicher Kündigung - Zeitpunkt des …
Darauf hat der Senat schon mehrfach hingewiesen (vgl. z.B. BAG 31, 93, 102; 42, 259, 272;… vgl. ebenso Schlochauer, Arbeitsrecht der Gegenwart, Band 20, S. 61, 74 mit Nachweisen). - BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 29/02
Kosten der Betriebsratswahl
Es ist ihnen lediglich verwehrt, bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte mutwillig oder rechtsmißbräuchlich zu handeln (vgl. BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 4 der Gründe; 16. Oktober 1987 - 6 ABR 2/85 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 31, zu B III 1 der Gründe;… 7. Juli 1999 - 7 ABR 4/98 - aaO, zu B 3 c aa der Gründe;… 31. Mai 2000 - 7 ABR 8/99 - aaO, zu II 3 der Gründe).Ein Zinsanspruch nach § 288 BGB bestünde allenfalls dann, wenn die Gewerkschaft gegenüber ihrem Verfahrensbevollmächtigten in Zahlungsverzug geraten wäre (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - aaO, zu III 7 der Gründe).
- BAG, 15.11.2000 - 7 ABR 24/00
Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten
Dazu gehören nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit der gerichtlichen Inanspruchnahme von Rechten des Betriebsrats anfallen (zuletzt BAG 20. Oktober 1999 - 7 ABR 25/98 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 67 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 89, zu B I 1 der Gründe mwN), sofern die Rechtsverfolgung nicht offensichtlich aussichtslos war (BAG 3. Oktober 1978 - 6 ABR 102/76 - BAGE 31, 93 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 14, zu III 3 a der Gründe). - LAG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - 10 TaBV 1984/10
Konfiguration des Betriebsrats-PC
- LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17
Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten
- BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22
Betriebsrat - Freistellungsanspruch
- BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95
Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren
- BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …
- BAG, 02.04.1987 - 6 ABR 29/85
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Tragung der Anwaltskosten des …
- LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03
Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren …
- LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01
Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei …
- LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08
Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem …
- BAG, 11.12.1990 - 7 ABR 30/89
Anspruch des Betriebsrates auf Schließung des Betriebes - Einstweilige Verfügung …
- BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 14/87
Erstattung von Reisekosten eines Betriebsratsmitglieds - Sachliche …
- VGH Baden-Württemberg, 19.11.2002 - PL 15 S 744/02
Personalrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten
- BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98
Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle
- BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92
Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen
- LAG Hamm, 21.07.2006 - 10 TaBV 11/06
Anspruch der Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten zur Durchsetzung des …
- BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77
Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus …
- LAG Hamm, 16.05.2007 - 10 TaBV 101/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit von …
- BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 12/83
Einordnung von Angestellten als leitende Angestellte - Vorbereitung von …
- BAG, 03.12.1987 - 6 ABR 79/85
Kosten - Vorschlagslisten
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.08.2009 - 10 TaBV 725/09
Internet für den Betriebsrat
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2008 - 6 TaBV 4/08
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 151/05
Kostenerstattung Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten …
- LAG Hamm, 26.08.2005 - 10 TaBV 152/04
Kostenerstattung Heranziehung externer Beratung durch den Betriebsrat bei …
- LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 18/09
Sachaufwand des Betriebsrats; Freistellung von Rechtsanwaltskosten
- LAG Hamm, 12.01.2007 - 10 TaBV 63/06
Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Rechtsanwaltskosten; Erforderlichkeit
- LAG Schleswig-Holstein, 31.03.1998 - 1 TaBV 43/97
Betriebsrat: Erstattung höherer als die gesetzlichen Gebühren eines Rechtsanwalts
- LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08
Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße …
- BAG, 14.10.1982 - 6 ABR 37/79
Erstattungsfähigkeit aussergerichtlicher Kosten bei Inanspruchnahme des …
- LAG Hamm, 15.06.2005 - 10 TaBV 32/05
Kostenerstattung Aufrechnung
- LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …
- ArbG Gießen, 09.06.2009 - 5 BV 6/09
Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Erstattung der Anzeige …
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2603/93
Freistellung des Personalrats von Rechtsanwaltskosten im Beschlußverfahren
- BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Gewerkschaft - Veranstalter einer Schulung - Schulungskosten - Anteilige Umlegung …
- ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
- LAG Niedersachsen, 23.04.2007 - 9 TaBV 51/06
Kosten des Betriebsrates - betriebsverfassungsrechtlicher …
- LAG Köln, 08.03.2000 - 3 TaBV 61/99
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat - Kostentragung durch den …
- BAG, 03.05.1984 - 6 ABR 60/80
Betriebsrat - Einigungsstelle - Beisitzer - Betriebsfremde Person - Honorar
- LAG Hessen, 29.07.2013 - 16 TaBV 312/12
Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats anlässlich der Einreichung einer …
- BAG, 14.02.1984 - 1 ABR 3/82
Eingruppierung
- LAG Hamm, 06.02.1980 - 3 TaBV 79/79
Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die während der Betriebswahlen aufgewandt …
- ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19
Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen …
- BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 7/90
- LAG Berlin, 01.07.1988 - 13 TaBV 6/88
Zwangsgeld; Ordnungsgeld; Vertretung; Zwangsgeldverfahren; Gebühren; Rechtsanwalt
- KAG Mainz, 20.02.2019 - M 9/19
- LAG Hessen, 15.10.1992 - 12 TaBV 28/92
Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Kostenerstattung wegen auf …
- BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86
Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat
- LAG Düsseldorf, 29.10.1985 - 8 TaBV 96/85
Betriebsrat: Wahlanfechtung - Inanspruchnahme eines Rechtsbeistands - …
- LAG Schleswig-Holstein, 31.03.1998 - 3 TaBV 58/97
Sachverständige: Rechtsanwalt; Gegenstandswert: wertbildende Merkmale
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.1994 - PB 15 S 2604/93
Personalrat: Beschlußfassung über die Beauftragung eines Rechtsanwaltes - …
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1985 - 5 TaBV 5/85
Hinzuziehung eines Sachverständigen; Betriebsrat
- LAG Köln, 05.02.1997 - 7 TaBV 49/96
Anspruch des Betriebsrats auf Bezahlung von Rechtsanwaltskosten gegen den …
- LAG Bremen, 05.02.1992 - 2 TaBV 27/91
Einigungsstelle: Kosten der Durchsetzung des Honoraranspruchs eines Beisitzers
- LAG Hessen, 14.08.1987 - 1 Ta 174/87
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden …
- LAG Berlin, 07.03.1983 - 9 TaBV 5/82
Anspruch des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber auf Freistellung von den …
- BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 95/79