Rechtsprechung
   BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,408
BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76 (https://dejure.org/1979,408)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1979 - 6 ABR 63/76 (https://dejure.org/1979,408)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1979 - 6 ABR 63/76 (https://dejure.org/1979,408)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,408) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beteiligung - Beschlußverfahren - Ersetzung der Zustimmung - Kündigung - Betriebsratstätigkeit - Anwaltskosten - Kostenerstattung

Papierfundstellen

  • VersR 1979, 875
  • BB 1980, 415
  • DB 1979, 1706
  • AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76
    Er ist wegen seiner materiellen Betroffenheit jedoch Beteiligter ( § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG Seine Beteiligungsbefugnis folgt vorliegend aus § 4o Abs. 1 BetrVG. Auch die Kosten, welche von einzelnen Betriebsratsmitgliedern im Zusammenhang mit ihrem Amt geltend gemacht werden, sind Kosten des Betriebsrats (BAG AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953; BAG 25, 357 ff. = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76
    Da die Beteiligungsbefugnis von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfen und zu berücksichtigen ist (BAG AP Nr. 11 zu § 81 BetrVG; G. Müller, Die Ausformung des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Das Arbeitsrecht der Gegenwart, Band 9 [ 1971 1 S. 23 ff.), ist der Betriebsrat in der Rechtsbeschwerdeinstanz beteiligt worden ( BAG AP Nr. 1 zu § 8 BetrVG 1972; Beschluß des erkennenden Senats vom 15. August 1978 - 6 ABR 56/77 - = [ demnächst ] AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; a.A. Dütz, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972 " derselbe, SAE 1978, 4 [6]).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 63/76
    Der Senat geht davon aus, daß der gegenwärtig im Amt befindliche Betriebsrat als Punktionsnachfolger des früheren Betriebsrats das Recht hat, die Interessen seines Vorgängers und dessen Mitglieder wahrzunehmen (Beschluß des erkennenden Senats vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - = [demnächst] AP Nr. 11 zu § 8o BetrVG 1972).
  • BAG, 25.08.2004 - 7 ABR 60/03

    Anwaltsgebühren - Vertretung widerstreitender Interessen

    Zwar hat der Betriebsrat auch die Aufgabe, die kollektiven Interessen des Betriebsrats und der Belegschaft wahrzunehmen (BAG 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 43, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist von Amts wegen zu prüfen, wer Beteiligter des Verfahrens ist; bisher nicht Beteiligte sind zum Verfahren hinzuzuziehen (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 3 b der Gründe).

    Im vorliegenden Verfahren war dies nicht erforderlich, weil nicht zu erwarten war, daß sich durch die Anhörung der bislang nicht Beteiligten ein anderer als der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt ergeben könnte (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979, aaO; BAGE 67, 320, 325 f. = AP Nr. 2 zu § 60 BetrVG 1972, zu B I 3 der Gründe).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Dies hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - aaO; 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP BetrVG 1972 § 13 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 45; 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 43; Matthes aaO § 83 Rn. 18).
  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

    In diesem Rahmen sind die einem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Einleitung eines Beschlußverfahrens oder durch die Beteiligung daran entstehenden Rechtsanwaltskosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn das Betriebsratsmitglied gerade im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat sowie zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Betrieb tätig geworden ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl.z.B. Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972).

    Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Betriebsrat als Antragsgegner des Verfahrens nach § 103 BetrVG zu vertreten (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979, aaO).

  • BAG, 21.08.2001 - 3 ABR 44/00

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über Betriebsrenten

    Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren ist ohne Rüge von Amts wegen zu prüfen, wer materiell Beteiligter des Verfahrens ist (vgl. ua. BAG 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 43, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 89/89

    Betriebszugehörigkeit bei Ausbildung in mehreren Betrieben

    Auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz ist von Amts wegen zu prüfen, wer Beteiligter des Verfahrens ist; bisher nicht Beteiligte sind zum Verfahren hinzuzuziehen (vgl. BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 83 Rz 29).

    Dabei muß das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich den angefochtenen Beschluß der Vorinstanz aufheben und das Verfahren zur Nachholung der unterlassenen Anhörung an das Landesarbeitsgericht zurückverweisen, es sei denn, es ist nicht zu erwarten, daß sich durch die Anhörung der bislang nicht Beteiligten ein anderer als der vom Landesarbeitsgericht festgestellte Sachverhalt ergeben könnte (BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 -, aaO, unter II 3 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 03.11.2006 - 10 TaBV 201/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit einer

    Machen Betriebsratsmitglieder Ansprüche auf Kostenerstattung geltend, die ihnen durch den Besuch von Schulungsveranstaltungen entstanden sind, so ist in derartigen Verfahren auch der Betriebsrat zu beteiligen (BAG, Beschluss vom 03.04.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16; Germelmann/Matthes/Prütting/ Müller-Glöge, ArbGG, 5. Aufl., § 83 Rz. 52 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 13.01.2006 - 10 TaBV 65/05

    Anrechnung einer Haushaltsersparnis auf Verpflegungskosten einer

    Die danach unterlassene Beteiligung der Beteiligten zu 3. am vorliegenden Verfahren durch das Arbeitsgericht wird durch die nunmehrige zweitinstanzliche Beteiligung der Beteiligten zu 3. am vorliegenden Beschlussverfahren geheilt (BAG, Beschluss vom 03.04.1979 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16; BAG, Beschluss vom 29.09.2004 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 40; BAG, Beschluss vom 16.03.2005 - AP BetrVG 1972 § 28 Nr. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

    Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Personalrat vertreten, der als "Antragsgegner" des Dienststellenleiters ebenfalls am Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 47 Abs. 1 Satz 2 BPersVG beteiligt ist (vgl. zur außerordentlichen Kündigung von Betriebsratsmitgliedern im Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG: BAG, Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluss vom 31. Januar 1990 - 1 ABR 39/89 - BAGE 65, 28, 30 f.; Beschluss vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78 a BetrVG 1972 Bl. 1714 R; vgl. ferner Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/ Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 44 Rn. 15; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl. 1999, § 44 Rn. 15; a.A. Fischer/Goeres, in: GKÖD Bd. V K § 44 Rn. 12).
  • BAG, 31.01.1990 - 1 ABR 39/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei erfolgreicher

    In diesem Rahmen sind die einem einzelnen Betriebsratsmitglied durch die Einleitung eines Beschlussverfahrens oder durch die Beteiligung daran entstehenden Rechtsanwaltskosten nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, wenn das Betriebsratsmitglied gerade im Hinblick auf seine Mitgliedschaft im Betriebsrat sowie zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben im Betrieb tätig geworden ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP Nr. 16 zu § 40 BetrVG 1972).

    Die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen sind schon durch den Betriebsrat als Antragsgegner des Verfahrens nach § 103 BetrVG zu vertreten (vgl. BAG Beschluss vom 3. April 1979, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 10.03.2006 - 10 TaBV 154/05

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats PC nebst Zubehör Schulungsveranstaltung

  • LAG Hamm, 10.06.2005 - 10 TaBV 1/05

    Schulungsveranstaltung Schulung für Wirtschaftsausschussmitglieder

  • LAG Hamm, 10.10.2003 - 10 TaBV 94/03

    Kosten der Prozessvertretung des Betriebsrats im Beschlussverfahren

  • LAG Hamm, 28.11.2008 - 10 Sa 1921/07

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Führung unerlaubter

  • BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83

    Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 111/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 21.10.2005 - 10 TaBV 82/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • BAG, 10.02.1999 - 7 ABR 60/97

    Betriebsverfassungsrechtlicher Kostenerstattungsanspruch: Anwaltskosten

  • LAG Hamm, 17.10.2003 - 10 TaBV 83/03

    SchulungskostenErforderlichkeit der Schulung zur Neuregelung des

  • LAG Hamm, 19.01.2007 - 10 TaBV 62/06

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; SchulungskostenErforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 10 TaBV 67/09

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin;

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 10 TaBV 121/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 10 TaBV 91/10

    Beschlussverfahren zur Unterlassung tarifwidriger Regelungsabreden und

  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

  • LAG Hamm, 15.02.2013 - 13 TaBV 9/13

    Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im Zustimmungsersetzungsverfahren

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht