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   BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73   

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https://dejure.org/1974,1294
BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73 (https://dejure.org/1974,1294)
BAG, Entscheidung vom 08.10.1974 - 1 ABR 72/73 (https://dejure.org/1974,1294)
BAG, Entscheidung vom 08. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 (https://dejure.org/1974,1294)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulungsveranstaltungen - Bildungsveranstaltungen - Kosten - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 698
  • AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 71/73

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bezüglich Betriebsratsschulungen

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Zu den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Kenntnissen kann, wie der Senat gleichfalls in ständiger Rechtsprechung, zxiletzt in dem erwähnten Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 -, herausgestellt hat, auch die Vermittlung von "Grundkenntnissen" über das neue Betriebsverfassungsgesetz gehören.

    4. Bei dem Begriff "erforderlich" handelt es sich, wie der Senat in den schon erwähnten Beschlüssen vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 - und zuletzt in seinem Beschluß vom 27» September 1974 - 1 ABR 71/73 - (aaO) ausgesprochen hat, um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats ein schließenden Rechtsbegriff, der aber stets gebietet, daß die in der Schulungs- und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit nicht nur verwertbar oder nützlich, sondern notwendig sind.

    Beben der Erforderlichkeit der Schulungsveranstaltung hat der Betriebsrat, wie der Senat insbesondere in dem er wähnten Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - aus gesprochen und näher dargelegt hat, auch zu prüfen, ob die für die Schulung aufgewendeten Mittel zu dem mit ihr erstrebten Ziel - dem Betriebsratsmitglied die für die Betriebsratstätigkeit dieses Betriebes erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln - im Hinblick auf den Umfang des vermittelten Stoffes noch in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.

    Der Senat hat hierzu in dem Beschluß vom 27. September 197 - 1 ABR 71/73 - dazu unter anderem ausgeführt: das Gebot der Verhältnismäßigkeit (Verbot des Übermaßes) , das das gesamte Arbeitsrecht beherrscht und ohne das eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne den $ 2 Abs. 1 BetrVG 1972 nicht denkbar sei, verpflichtet den Betriebsrat, den Arbeitgeber nur mit den Kosten zu belasten, die er der Sache nach für verhältnismäßig und des halb auch dem Arbeitgeber zumutbar halten darf.

    Es wird hierbei allerdings berücksichtigen müssen, daß Schulungsveranstaltungen der vorliegenden Art nur als einheitliches Ganzes angeboten werden (vgl. Beschluß vom Io. Mai 1974 - 1 ABR 6o/73 - [demnächst] AP Nr. 4 au § 65 BetrVG 1972 sowie Beschluß vom.27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - aaO).

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 8/73

    Schulung zum Betriebsverfassungsgesetz -; Beurteilung der Erforderlichkeit

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und in seinem Beschluß vom 29» Januar 1974- - J ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) sowie zuletzt in seinem Beschluß vom 27 September 1974- - 1 ABR 7/73 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht gefolgt.

    Dabei kann es sich, worauf der Senat schon in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (aaö) und in seinen späteren Entscheidungen hingewiesen hat, sowohl um Grundkenntnisse als auch um Spezialkenntnisse handeln.

    4. Bei dem Begriff "erforderlich" handelt es sich, wie der Senat in den schon erwähnten Beschlüssen vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 - und zuletzt in seinem Beschluß vom 27» September 1974 - 1 ABR 71/73 - (aaO) ausgesprochen hat, um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats ein schließenden Rechtsbegriff, der aber stets gebietet, daß die in der Schulungs- und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit nicht nur verwertbar oder nützlich, sondern notwendig sind.

  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 39/73

    Betriebsratsmitglied - Akkordausschuß - Theoretisches Grundwissen - Notwendigkeit

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und in seinem Beschluß vom 29» Januar 1974- - J ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) sowie zuletzt in seinem Beschluß vom 27 September 1974- - 1 ABR 7/73 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht gefolgt.

    Der für solche Schulungen erhobene Betrag von 48,- DM pro Tag für Unterkunft und Verpflegung kann nach Auffassung des Senats nicht als überhöht angesehen werden und bleibt im Rahmen der nach den Lohnsteuerrichtlinien 1972 steuerlich anerkennten und nicht zum Arbeitslohn zu rechnenden Pauschbeträgen (Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 39/73 - [demnächst] AP Hr. 9 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Gemäß diesem Betriebsratsbeschluß steht dem Antragsteller nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung des Senats ein abgeleiteter Individualanspruch zur Teilnahme an der Schulung zu (vgl. Beschluß vom 6. November 19.73 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 5 au § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht -

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und in seinem Beschluß vom 29» Januar 1974- - J ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) sowie zuletzt in seinem Beschluß vom 27 September 1974- - 1 ABR 7/73 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht gefolgt.
  • BAG, 09.10.1973 - 1 ABR 6/73

    Vermittlung von Kenntnissen - Betriebsratsarbeit - Betriebsratsmitglieder -

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    4. Bei dem Begriff "erforderlich" handelt es sich, wie der Senat in den schon erwähnten Beschlüssen vom 9. Oktober 1973 - 1 ABR 6/73 vom 6. November 1973 ~ 1 ABR 8/73 - und zuletzt in seinem Beschluß vom 27» September 1974 - 1 ABR 71/73 - (aaO) ausgesprochen hat, um einen unbestimmten, einen gewissen Beurteilungsspielraum des Betriebsrats ein schließenden Rechtsbegriff, der aber stets gebietet, daß die in der Schulungs- und Bildungsveranstaltung vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratstätigkeit nicht nur verwertbar oder nützlich, sondern notwendig sind.
  • BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 41/73

    Tätigkeit - Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Nach Auffassung des Senats umfaßt der Begriff der Tätigkeit des Betriebsrats im Sinne von § 4o Abs. 1 BetrVG 1972 auch die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungs- und Bildungsveranstaltung (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - [dem nächst] AP Nr. 5 zu § 4o BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 08.10.1974 - 1 ABR 72/73
    Dieser Auffassung ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - (AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) und in seinem Beschluß vom 29» Januar 1974- - J ABR 39/73 - ([dem nächst] AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972) sowie zuletzt in seinem Beschluß vom 27 September 1974- - 1 ABR 7/73 - (zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht gefolgt.
  • BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82

    Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift

    Ob im Einzelfall durch den Bezug von solchen Zeitschriften Kosten anfallen, die im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit des Betriebs nicht zu vertreten sind, ist ggf. unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen (vgl. hierzu BAG 19, 314, 318; 24, 459, 466; BAG vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 - AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAGE 25, 325 = AP Nr. 4 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 348 = AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 357 = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 25, 482 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 -, vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - und vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 -, AP Nr. 18, 33 und 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 -, AP Nr. 7 und 9 zu § 40 BetrVG 1972; BAGE 25, 407 = AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953) ist grundsätzlich für jeden Schulungsbesuch eines Betriebsratsmitglieds bei der Prüfung der Frage, inwieweit die konkreten Aufgaben des Betriebes eine Schulung auf diesem Gebiet notwendig machen, darauf abzustellen, ob nach den Verhältnissen des einzelnen Betriebes Fragen entstehen oder in naher Zukunft entstehen werden, die der Beteiligung des Betriebsrates unterliegen und für die im Hinblick auf den Wissensstand des Betriebsrats eine Schulung eines Betriebsratsmitglieds ggf. unter Berücksichtigung der Aufgabenverteilung im Betriebsrat erforderlich erscheint, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann.
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auf diesen Gesichtspunkt hat das Bundesarbeitsgericht u. a. in seinen Beschlüssen vom 28. Januar 1975 (- 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe), vom 24. August 1976 (- 1 ABR 109/74 - AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953, zu II 3 der Gründe), vom 13. Juli 1977 (- 1 ABR 19/75 - AP Nr. 8 zu § 83 ArbGG 1953, zu II 1 der Gründe) und vom 8. Oktober 1974 (- 1 ABR 72/73 - AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe) abgestellt.

    aa) Das Bundesarbeitsgericht hat zwar in den Beschlüssen vom 29. Januar 1974 (- 1 ABR 39/73 - AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe), vom 27. September 1974 (- 1 ABR 71/73 - AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, zu III 5 b der Gründe), vom 8. Oktober 1974 (- 1 ABR 72/73 - AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 6 b der Gründe), vom 29. April 1975 (- 1 ABR 40/74 - AP Nr. 9 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 1 der Gründe) und vom 8. Februar 1977 (- 1 ABR 124/74 - AP Nr. 26 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe) den Arbeitgeber zur Erstattung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe der steuerlichen Pauschbeträge verpflichtet.

  • BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 124/74

    Schulungsveranstaltung - Vorsitzender eines Betriebsrats - Erforderlichkeit

    Wie der Senat dort unter Hinweis auf seine Rechtsprechung ausgeführt hat, sind die Vorschriften des § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG aus sich heraus auszulegen (Beschluß vom 6. November 1973 - 1 ABR 8/73 - AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972 sowie der Beschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 - = AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, diese Beschlüsse sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie der Beschluß vom 8. Oktober 1974- - 1 ABR 72/73 - = AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972, danach ständige Rechtsprechung des Senats).

    Der für solche Schulungen erhobene Betrag von 48,- DM pro Tag für Unterkunft und Verpflegung kann nach Auffassung des Senats nicht als überhöht angesehen werden und bleibt im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 59/73 - = AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972 und Beschluß vom 8. Oktober 197 - 1 ABR 72/73 aaO).

  • BAG, 06.05.1975 - 1 ABR 135/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Präjudizielle Wirkung des arbeitsgerichtlichen

    63 2. Zu den für die Arbeit des Betriebsrats erforderlichen Kenntnissen können wie der Senat gleichfalls in ständiger Rechtsprechung, zuletzt in seinem Beschluß vom 8. Oktober I974 - 1 ABR 72/73 - ([demnächst] AP Nr. 7 zu § 40 BetrVG 1972) herausgestellt hat, auch die Vermittlung von "Grundkenntnissen" über das neue Betriebsverfassungsgesetz gehören.
  • BAG, 24.08.1976 - 1 ABR 109/74

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Mündliche Anhörung der Beteiligten - Erstattung von

    Das Landesarbeitsgericht konnte allerdings bei seiner Entscheidung noch nicht die spätere Rechtsprechung des Senats berücksichtigen (vgl. insbesondere Senatsbeschluß vom 27. September 1974- - 1 ABR 71/73 - = [demnächst] AP Nr. 18 zu § 37 BetrVG 1972, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, sowie der Beschluß vom 8. Oktober 1974- - 1 ABR 72/73 - = AP Nr. 7 zu § 4-0 BetrVG 1972).

    von 48,- DM kann nach Auffassung des Senats auch nicht als überhöht angesehen werden und bleibt im Rahmen des nach den Lohnsteuerrichtlinien 1972 steuerlich anerkannten und nicht zum Arbeitslohn zuzurechnenden Pauschbetrags (Beschluß vom 29- Januar 1974 - 1 ABR 59/73 - = AP Nr. 9 zu § 37 BetrVG 1972; Beschluß vom 27. September 1974 - 1 ABR 7"1/73 -> aaO; Beschluß vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 aaO).

  • BAG, 03.02.1983 - 6 ABR 32/80
    25, 482 = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 27. September 1974 - 1 ABR 71/73 - , vom 25. April 1978 - 6 ABR 22/75 - und vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 AP Nr. 18, 33 und 35 zu § 37 BetrVG 1972; Beschlüsse vom 8. Oktober 1974 - 1 ABR 72/73 - und vom 29. April 1975 - 1 ABR 40/74 -, AP Nr. 7 und 9 zu § 40 BetrVG 1972; BAG 25, 407 = AP Nr. 9 zu § 89 ArbGG 1953).
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