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   BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08   

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https://dejure.org/2009,1685
BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 (https://dejure.org/2009,1685)
BAG, Entscheidung vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 (https://dejure.org/2009,1685)
BAG, Entscheidung vom 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 (https://dejure.org/2009,1685)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Status als "Leitender Angestellter"

  • Betriebs-Berater

    Leitender Angestellter mit Prokura

  • hensche.de

    Leitender Angestellter

  • bag-urteil.com

    Leitender Angestellter - Prokura

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3
    Voraussetzungen für den Status als "Leitender Angestellter"

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 5 Abs. 3
    Voraussetzungen für den Status als "Leitender Angestellter"

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erteilung von Prokura reicht nicht für den Status als leitender Angestellter ? Personalkompetenz nicht nur von untergeordneter Bedeutung ? Sie muss sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis bestehen ? Erheblicher Entscheidungsspielraum und maßgeblicher Einfluss auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Leitender Revisor

  • koesterblog.com (Leitsatz)

    Erteilung von Prokura reicht nicht für den Status als leitender Angestellter

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Status eines Leitenden Angestellten: Prokurist mit Stabsfunktionen?

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leiter einer Stabsabteilung kein leitender Angestellter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 313
  • NZA 2009, 1296
  • BB 2009, 1861
  • DB 2009, 1825
  • AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73
  • NZG 2009, 1360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 61/06

    Leitender Angestellter - Einstellungs- und Entlassungskompetenz

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist er Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3).

    Die unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO.).

    Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG liegen nicht vor bei Arbeitnehmern, deren Personalkompetenzen nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sind (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 14, aaO.).

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmern qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15, aaO.; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO.; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Das funktionsbezogene Merkmal der auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutenden Prokura ist dahin zu verstehen, dass das der Prokura zugrunde liegende Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein darf (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 a der Gründe, BAGE 79, 80 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 58).

    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, aaO.; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 2 der Gründe).

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den für die Zuordnung nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, aaO.).

    Das schließt es aus, sie als leitende Angestellte iSd. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG anzuerkennen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, BAGE 79, 80 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 58).

    Sie können allerdings - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG sein (vgl. hierzu Wlotzke Anm. zu BAG AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (vgl. zur Revision BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a dd der Gründe mwN, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a aa der Gründe, AP ZPO § 263 Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 65).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 6. Dezember 2001 - 2 AZR 733/00 - zu B II 3 a cc der Gründe mwN, aaO.).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt dann nur vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmern qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 15, aaO.; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c cc der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 3; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6 = EzA KSchG § 14 Nr. 6).

  • BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73

    Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Auf diese Weise erlangen sie einen erheblichen Einfluss auf die Führung des Unternehmens (BAG 19. November 1974 - 1 ABR 20/73 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 26, 345 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 23/01

    Leitender Angestellter - Bereichsleiter einer Spielbank

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO.; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 101, 53 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 66).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-)Aufgaben, so dass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 35).
  • LAG Hamm, 09.11.2007 - 10 TaBV 81/07

    Einstellung von leitenden Angestellten; Zustimmung/Information des Betriebsrats;

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. November 2007 - 10 TaBV 81/07 - aufgehoben.
  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    Als leitender Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 3 c der Gründe, aaO.; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08
    In einer Stabsfunktion erfüllt der leitende Angestellte eine unternehmerische bedeutsame Aufgabe dadurch, dass er planend und beratend tätig wird und kraft seines besonderen Sachverstandes unternehmerische Entscheidungen auf eine Weise vorbereitet, die es der eigentlichen Unternehmensführung nicht mehr gestattet, an seinen Vorschlägen vorbeizugehen (BAG 5. März 1974 - 1 ABR 19/73 - zu III 2 c der Gründe, BAGE 26, 36 = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 7).
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
  • LAG Baden-Württemberg, 20.12.2018 - 17 Sa 11/18

    Auskunftsanspruch nach der Datenschutzgrundverordnung EUV 2016/679 - berechtigte

    Je tiefer die Entscheidungsstufe in der Unternehmenshierarchie liegt, auf der der Angestellte unternehmens- oder betriebsleitende Aufgabenstellungen erfüllt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wesentliche unternehmerische Entscheidungsspielräume bereits auf den höheren Entscheidungsstufen verbraucht wurden (BAG, 25. März 2009 - 7 ABR 2/08, Rn. 31/32 m.w.N, juris).
  • LAG Hamm, 14.02.2018 - 2 Sa 1499/16

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. von § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BetrVG

    Das Bundesarbeitsgericht habe beispielhaft in seinem Beschluss vom 25.03.2009 (7 ABR 2/08) die Wertung des Gesetzgebers wieder gegeben und ausgeführt, die Zuordnungskriterien in § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BetrVG beruhten auf der Wertung des Gesetzgebers, nach der eine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis die leitende Funktion eines Angestellten im Betrieb oder im Unternehmen in besonderer Weise zum Ausdruck bringe.

    Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis darf also auch im Innenverhältnis keinen Beschränkungen unterliegen, was jedenfalls dann nicht mehr der Fall ist, wenn der Angestellte die Einstellung oder Entlassung nicht ohne die Zustimmung einer anderen Person vornehmen darf (vgl. BAG, Beschl. v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08, juris, Rdnr. 26; Urt. v. 17.11.1983 - 6 AZR 291/83, juris, Rdnr. 39 ff.; LAG München, Beschl. v. 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10, juris, Rdnr. 41 ff.; LAG Saarland, Beschl. v. 23.03.2005 - 1 TaBV 3/04, juris, Rdnr. 90).

    Vielmehr schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, das in der Formulierung "in Abstimmung" eine Einschränkung der Selbstständigkeit der Personalbefugnis gesehen hat (so ausdrücklich BAG, Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08, juris, Rdnr. 27), zumal im vorliegenden Fall auf die Notwendigkeit der Abstimmung noch besonders mit dem Formulierung "Achtung" hingewiesen wird.

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 72/09

    Mitbestimmungswidrige Einstellung des Leiters der Revisionsabteilung einer

    Durch Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss der Beschwerdekammer vom 09.11.2007 aufgehoben und die Sache zur erneuten Anhörung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auf die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - wird Bezug genommen.

    Bereits das Bundesarbeitsgericht hat im Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - unter Rdnr. 13 deutlich gemacht, dass der Betriebsrat bei der Einstellung des Mitarbeiters R1 ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG beansprucht, weil dieser nicht leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG sei.

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - (AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = NZA 2009, 1296) mit Bindungswirkung für die erkennende Beschwerdekammer gemäß §§ 96 Abs. 1 ArbGG, 563 Abs. 2 ZPO festgestellt.

    Nach Zurückverweisung durch das Bundesarbeitsgericht an die erkennende Beschwerdekammer haben die Beteiligten insoweit keine Einwendungen erhoben; danach kann auf die Gründe des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2009 (a.a.O., Rn. 24 ff.) Bezug genommen werden.

    Angestellte in Stabsfunktionen sind daher den leitenden Angestellten nicht schon wegen ihrer Prokura nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG zuzuordnen (BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73, Rn. 16).

    bb) Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG 19.11.1974 - 1 ABR 20/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 2; BAG 17.12.1974 - 1 ABR 105/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 7; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 m.w.N.).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorprogrammierten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP ZPO § 263 Nr. 3; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).

    Zum leitenden Angestellten wird ein Mitarbeiter in einer Stabsfunktion jedoch erst dann, wenn er kraft seines besonders Sachverstands unternehmerische Entscheidungen entweder selbst trifft oder auf eine Weise vorbereitet, die es der eigentlichen Unternehmensführung nicht mehr gestattet, an seinen Vorschlägen vorbei zu gehen (BAG 05.03.1974 - 1 ABR 19/73 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 1; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).

    Die Beschwerdekammer folgt der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - .

  • BAG, 21.11.2018 - 7 ABR 16/17

    Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung

    Zwar findet § 99 Abs. 1 BetrVG auf Einstellungen leitender Angestellter keine Anwendung (§ 5 Abs. 3 Satz 1 BetrVG; vgl. etwa BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 30 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der reinen arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 31 mwN, aaO) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (vgl. BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist er Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 25; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 12 mwN) .

    Die unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - aaO) .

    Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG liegen nicht vor bei Arbeitnehmern, deren Personalkompetenzen nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sind (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - aaO; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 14) .

    Die unternehmerische Bedeutung der Personalverantwortung kann aus der Anzahl der Arbeitnehmer folgen, auf die sich die selbständige Einstellungs- und Entlassungsbefugnis bezieht (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - aaO; 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - zu B 1 der Gründe) .

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - aaO; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - aaO; 16. April 2002 - 1 ABR 23/01 - zu B IV 3 b der Gründe, BAGE 101, 53) .

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 26; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 61/06 - Rn. 13; vgl. zu § 14 Abs. 2 KSchG: BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - zu B II 3 c dd der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 28.05.2014 - 4 TaBV 7/13

    Unternehmensübergreifende Matrixstrukturen - betriebliche Eingliederung der

    Dabei kann dahinstehen, ob sich diese Personalkompetenz auch auf eine nicht unbedeutende Anzahl von Arbeitnehmern bezieht (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296).
  • LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11

    Kündigung wegen Bezahlung privater Bauleistungen durch Geschäftspartner

    Dies erfordert die Wahrnehmung typisch unternehmerischer (Teil-) Aufgaben, so dass grundsätzlich Tätigkeiten aus dem Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens in Betracht kommen (st. Rspr., vgl. BAG v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; so auch bereits BAG v. 29.01.1980 - 1 ABR 45/79 - AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972).

    Voraussetzung für die Wahrnehmung einer unternehmerischen (Teil-) Aufgabe ist, dass dem leitenden Angestellten rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht, d.h. er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - EzA § 5 BetrVG 2001 Nr. 5; BAG v. 25.03.2009 a.a.O.; BAG v. 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO).

    Der nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG erforderliche Einfluss auf die Unternehmensführung kann darin bestehen, dass der leitende Angestellte selbst die Entscheidungen trifft, aber auch darin, dass er kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schafft, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG v. 05.05.2010 a.a.O.; BAG v. 25.03.2009 a.a.O.).

    Der maßgebliche Einfluss fehlt jedenfalls dann, wenn der Angestellte nur bei der rein arbeitstechnischen, vorbestimmten Durchführung unternehmerischer Entscheidungen eingeschaltet wird, etwa im Rahmen von Aufsichts- oder Überwachungsfunktionen (BAG v. 05.05.2010, v. 25.03.2009 a.a.O. und v. 06.12.2001 a.a.O.).

    Wenn ein Mitarbeiter unmittelbar dem Vorstand unterstellt ist, so spricht dies grundsätzlich dafür, dass er eine herausgehobene Funktion im Unternehmen wahrnimmt, es sei denn, die Stellung entspricht - wie beim Leiter einer Revisionsabteilung - gesetzlichen Vorgaben (BAG v. 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972, Rn. 33).

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12

    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht

    Dies ergibt sich zwangsläufig aus seiner Stellung direkt unter dem Vorstand der Gesellschaft und aus der Bedeutung der ihm übertragenen Aufgaben für das Unternehmen (so ausdrücklich: BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - AP Nr. 3 zu § 263 ZPO; vgl. auch: BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296).

    Diese Tätigkeiten können sich dabei auf den Bereich der wirtschaftlichen, technischen, kaufmännischen, organisatorischen, personellen und wissenschaftlichen Leitung des Unternehmens beziehen (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - NZA 2009, 1296).

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt aber dann vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - DB 2009, 1825).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person abhängig sein (BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - a.a.O.; BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - a.a.O.).

    Als leitende Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen, was sich nach dem für die Zuordnung im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen bestimmt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP Nr. 55 zu § 5 BetrVG 1972).

  • LAG Hamm, 23.07.2010 - 10 TaBV 43/10

    Negative Feststellungsantrag des Betriebsrats zur Eigenschaft des Leiters der

    Wird diese Befugnis einem Angestellten übertragen, so ist er Repräsentant des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat (BAG 10.10.2007 - 7 ABR 61/06 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 72; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73).

    Die unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 12; BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).

    Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG liegen nicht vor bei Arbeitnehmern, deren Personalkompetenzen nur von untergeordneter Bedeutung für den Betrieb und damit auch für das Unternehmen sind (BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 14; BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).

    Die für die Stellung eines leitenden Angestellten erforderliche unternehmerische Personalverantwortung liegt nur dann vor, wenn die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis gerade für einen für das Unternehmen qualitativ bedeutsamen Personenkreis besteht (BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 15; BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).

    Die in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG geforderte Personalkompetenz muss sich in einem solchen Fall deshalb auf Arbeitnehmer erstrecken, die entweder hochqualifizierte Tätigkeiten mit entsprechenden Entscheidungsspielräumen ausüben oder einen für das Unternehmen herausgehobenen Geschäftsbereich betreuen (BAG 16.04.2002 - 1 ABR 23/01 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 69; BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 15; BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 25).

    Die Ausübung der Personalkompetenz darf nicht von der Zustimmung anderer Personen abhängig sein (BAG 27.09.2001 - 2 AZR 176/00 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 6; BAG 10.10.2007 - a.a.O. - Rn. 13; BAG 25.03.2009 - a.a.O. - Rn. 26).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 16 TaBV 848/08

    Leitende Angestellte i.S. von § 5 BetrVG

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

  • VG Mainz, 08.03.2016 - 5 K 723/15

    Neubesetzung einer unternehmensleitenden Stelle in Sparkasse ohne Beteiligung der

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

  • ArbG Essen, 04.05.2016 - 4 BV 4/16

    Durchführung der Einstellung als personelle Maßnahme augrund innerbetrieblicher

  • LAG Düsseldorf, 17.11.2009 - 17 Sa 97/09

    Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist

  • ArbG Essen, 12.07.2017 - 4 BV 16/17
  • LAG Hessen, 20.12.2019 - 14 Sa 329/19
  • LAG München, 29.10.2009 - 4 TaBV 24/09

    Leitende Angestellte

  • LAG Hessen, 08.03.2013 - 14 Sa 891/12

    Doppelte Schriftformklausel - Änderung mehrerer Arbeitsbedingungen -

  • LAG München, 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10

    Leitender Angestellter

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 9 TaBV 12/23

    Projektträger; Bereichsleitung; leitende Angestellte

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.03.2023 - 7 Sa 172/22

    Abgrenzung Arbeitsverhältnis - freies Dienstverhältnis

  • ArbG Hamburg, 02.03.2011 - 28 Ca 240/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Mitnahme geheimer Geschäftsunterlagen

  • ArbG Hamburg, 29.05.2012 - 27 BVGa 2/12

    Einschränkung des Betriebs durch Personalabbau - Betriebsänderung

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 10 Sa 1020/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung; Verletzung der Pflicht zur Sozialauswahl

  • ArbG Essen, 23.04.2015 - 1 BV 87/14

    Aufhebung der Einstellung von Mitarbeitern mangels Zustimmung des Betriebsrates;

  • LAG Hessen, 26.06.2019 - 18 Sa 607/18

    Anstellungsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingungen; Unangemessene

  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 36/22

    Sonderregelung für leitende Angestellte in § 5 Abs. 3 BetrVG ; Befugnis zur

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13

    Leitende Angestellte - Leiterin eines Servicecenters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.05.2012 - 3 TaBV 43/11

    Leitender Angestellter - Abwesenheitsvertreter - Betriebsratswahl

  • LAG Hessen, 28.07.2011 - 9 TaBV 183/10

    Leitender Angestellter iSd § 5 Abs 3 BetrVG - Designer bei einem

  • ArbG Solingen, 16.06.2016 - 3 BV 28/15

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen

  • LAG Hessen, 02.03.2020 - 16 TaBV 105/19

    Beteiligung des Betriebsrats bei der Einstellung eines Arbeitnehmers, der die

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 875/09

    Status als leitender Angestellter

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