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   BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91   

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BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91 (https://dejure.org/1992,242)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1992 - 1 ABR 68/91 (https://dejure.org/1992,242)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 (https://dejure.org/1992,242)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Überprüfbarkeit des richtigen Rechtsweges vor den Arbeitsgerichten - Kein Tarifabschluss für Gewerkschaften aufgrund der Doppelstellung als Arbeitgeber und Gewerkschaft - Voraussetzungen für den Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung von Gewerkschaften mit ihren ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 50 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Eingangssatz, § 77 Abs. 3, § 77 Abs. 6; GG Art. 9 Abs. 3; ArbGG §§ 93, 65 i.d.F. des 4. VwGOÄndG, § 48; GVG §§ 17, 17a
    Erstreckung von Gesamt-Betriebsvereinbarungen auch auf Betriebe in den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 31
  • BB 1992, 1859
  • DB 1992, 2641
  • AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Mitbestimmungsfrei ist hingegen die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er überhaupt eine freiwillige Leistung erbringen und welche Mittel er hierfür einsetzen will (vgl.Senatsbeschluß vom 21. August 1990 - 1 ABR 73/89 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    In diesem Beschluß hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Dritten, Sechsten und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluß vom 21. August 1990, aaO) entschieden, daß den Betriebsvereinbarungen, die eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers regeln, keine Nachwirkung zukommt.

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.

    Insbesondere im Urteil vom 26. Juli 1988 (aaO) hat der Senat im Anschluß an die Entscheidung vom 7. September 1956 ausgesprochen, daß das Mitbestimmungsrecht nicht in seiner Substanz beeinträchtigt werden dürfe.

  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Bei der Regelung von nicht der Mitbestimmung unterliegenden Angelegenheiten ist der Gesamtbetriebsrat ohnehin zuständig, wenn der Arbeitgeber - wie hier - nur bereit ist, mit dem Gesamtbetriebsrat auf überbetrieblicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen (BAG Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Da sich das Mitbestimmungsrecht nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht auf die Höhe der den einzelnen Vergütungsgruppen zugewiesenen Entgelte erstreckt (vgl. statt vieler Beschluß des Großen Senatsvom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Hinweisen), enthalten die Vergütungsregelungen sowohl mitbestimmungspflichtige Regelungen, wie auch solche, die nicht der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen.

    Soweit die Gesamtbetriebsvereinbarungen Gegenstände regeln, die der zwingenden Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß des Großen Senats vom 3. Dezember 1991, aaO; BAGE 54, 191 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung) der wirksame Abschluß einer Betriebsvereinbarung über die betreffenden Vertragsinhalte nicht dadurch ausgeschlossen, daß entsprechende mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten "üblicherweise" durch Tarifvertrag im Sinne von § 77 Abs. 3 BetrVG geregelt werden.

  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 11/85

    Inhalt des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats der Einführung von Schichtarbeit

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.
  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Zu diesen Dauerrechtsverhältnissen gehören auch Betriebsvereinbarungen (BAG Urteil vom 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - undUrteil vom 22. Juni 1962 - 1 AZR 344/60 - AP Nr. 1 und 2 zu § 52 BetrVG; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 77 Rz 314, m.w.N.).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 721/87

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 60, 94 = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972, m.w.N.) sind Betriebsvereinbarungen wie Tarifverträge und diese wiederum wie Gesetze auszulegen.
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinen Entscheidungen vom 2. März 1982 (BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 28. Oktober 1986 (- 1 ABR 11/85 - AP Nr. 20 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit), vom 26. Juli 1988 (- 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision) und zuletzt in dem zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehenenBeschluß vom 11. Februar 1992 (- 1 ABR 51/91 -) bestätigt.
  • BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54

    Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    a)In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist seit der Entscheidung vom 7. September 1956 (BAGE 3, 207 = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG) anerkannt, daß eine Betriebsvereinbarung, die dem Arbeitgeber die Befugnis zur einseitigen Gestaltung eröffnet, nur zulässig ist, solange sie die Substanz der Mitbestimmungsrechte unberührt läßt.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91
    Die Erstreckung der Allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Vergütungsregelung auf die Beschäftigungsverhältnisse in den neuen Bundesländern seit 3. Oktober 1990 kann entgegen der Auffassung des Gesamtbetriebsrats nicht den Rechtssätzen entnommen werden, die das Bundesverfassungsgericht in derEntscheidung vom 24. April 1991 (- 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG = DB 1991, 1021 ff. [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90]) aufgestellt hat.
  • BAG, 22.06.1962 - 1 AZR 344/60

    Betriebsvereinbarungen - Geltung auf gewisse Dauer - Rechtsmißbräuchliche

  • BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90

    Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

  • BAG, 21.12.1982 - 1 ABR 20/81
  • BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 44/87

    Mitbestimmung bei Gehalt, Provision und Prämien

  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

  • BVerwG, 04.11.1991 - 7 B 53.91

    Rechtsweg - Überprüfungsverfahren - VwGo ÄndG

  • BAG, 23.09.1975 - 1 ABR 122/73

    Gesamtbetriebsrat nach § 50 Abs. 1 BetrVG

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

  • LAG Hessen, 09.01.2024 - 10 GLa 15/24

    Weg frei für Bahnstreik

    Die Koalition muss über ihre eigene Organisation und ihre Willensbildung selbst entscheiden (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 a bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87).

    Ebenfalls reicht es nicht aus, dass sich beide Abschlusspartner eines Tarifvertrags an den gleichen gewerkschaftlichen Werten ("Harmoniekonzept") orientieren (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 a bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87 für eine Koalition, die (nur) Tarifverträge mit Gewerkschaften als Arbeitgeber abschließen wollte) oder die Mitglieder einer solchen Koalition sich ausschließlich aus Beschäftigten, die Mitglied der Gewerkschaft sind, zusammensetzen (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 a bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass Mitglieder der C nur Mitglieder der B sein können (vgl. BAG 17. Februar 1998 - 1 AZR 364/97 1 ABR 68/91 - zu II 1 b bb der Gründe, AP GG Art. 9 Nr. 87, a.A. Löwisch NZA 2023, 929, 932).

    Gewerkschaften können wegen ihrer Doppelstellung grundsätzlich jedenfalls nicht als "Arbeitgeber" Haustarifverträge nach § 2 TVG mit sich selbst abschließen (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu II 1 a der Gründe, NZA 1993, 31; Wiedemann/Oetker 9. Aufl. § 2 Rn. 191; ErfK/Franzen 24. Aufl. § 2 TVG Rn. 23; Peter/Rödl in Däubler TVG 5. Aufl. § 2 Rn. 107).

  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 4/95

    Einigungsstellenspruch über Telefonanlage mit Kontrollmöglichkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z. B. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 17/94 - AP Nr. 70 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II der Gründe; Beschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe; Beschluß vom 11. Februar 1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) ist der Gesamtbetriebsrat allerdings nicht nur für solche Angelegenheiten zu ständig, deren Regelung den einzelnen Betriebsräten objektiv unmöglich ist; vielmehr genügt es, wenn ein zwingendes Erfordernis für eine betriebsübergreifende Regelung besteht, wobei auf die Verhältnisse des Unternehmens und seiner Betriebe abzustellen ist.
  • BAG, 30.08.1994 - 1 AZR 765/93

    Streikteilnahme und Gleitzeit

    Die Auslegung einer Betriebsvereinbarung durch das Landesarbeitsgericht unterliegt der vollen Überprüfung durch das Revisionsgericht (z.B. Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania.

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).

    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania 16. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 101; Fitting 27. Aufl. § 77 Rn. 151; Ziai-Ruttkamp in Grobys/Panzer StichwortKommentar Arbeitsrecht 2. Aufl. Betriebsvereinbarung Rn. 52) .

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -) .

  • BAG, 15.06.2016 - 4 AZR 805/14

    Haustarifvertrag - Verschmelzung - Gesamtrechtsnachfolge

    Dementsprechend ist ein unternehmensweit geltender Firmentarifvertrag, der seinerseits den BAT in Bezug nimmt, auch auf solche Betriebe anzuwenden, die nach 1990 auf dem Gebiet der neuen Bundesländer zu dem Unternehmen hinzukamen, obwohl - wie das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich festgehalten hat - "beim Abschluss des [Tarifvertrags] im Jahr 1982 weder die Herstellung der Einheit Deutschlands noch die Existenz unterschiedlicher Tarifgebiete im öffentlichen Dienst absehbar waren" (BAG 9. Dezember 1999 - 6 AZR 299/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 93, 63; so auch Wiedemann/Wank aaO § 4 Rn. 123; ebenso für eine vergleichbare Konstellation BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - zu B II 2 der Gründe) .
  • BAG, 17.02.1998 - 1 AZR 364/97

    Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten zulässig

    Aus der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit von Betriebsvereinbarungen über die Arbeitsbedingungen von Gewerkschaftsbeschäftigten (Senatsbeschlüsse vom 18. Januar 1994 - 1 ABR 44/93 - n.v., zu II B I 1 b der Gründe, und vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe) ergibt sich kein solcher Satz.
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Dagegen scheidet ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Festschreibung der Vergütungstabellen aus, weil in diesen mitbestimmungsfreie Regelungen zur Lohnhöhe enthalten sind (Senatsbeschluß 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 a aa und V 4 b der Gründe).

    Eine solche tarifersetzende Regelung ist aber typischerweise unternehmenseinheitlich zu sehen und eröffnet daher die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, und zwar grundsätzlich auch insoweit, als mitbestimmungspflichtige Tatbestände berührt sind (siehe Senatsbeschluß 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - aaO, zu B II 1 b der Gründe).

    Der Zusammenhang mit der Vergütungsgruppenregelung gebietet im Sinne des Senatsbeschlusses vom 28. April 1992 (aaO) eine unternehmenseinheitliche Regelung und eröffnet daher die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats.

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 49/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

    Auch ein Tarifvertrag kann keine von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung abweichende Regelung treffen (vgl. BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10, zu B II 1 der Gründe; 11. November 1998 - 4 ABR 40/97 - BAGE 90, 135, 146 = AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 16, zu B IV 5 b aa der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 ABR 26/02 -, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 18.01.1994 - 1 ABR 44/93

    Einigungsstelle: Wirksamkeit des Spruchs

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung erstreckt sich dieses Mitbestimmungsrecht nur auf den Strukturrahmen für die Entgeltbemessung, die innerbetriebliche Lohnordnung, nicht hingegen auf die Höhe der zugeordneten Entgelte (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP Nr. 11 zu § 50 BetrVG 1972).

    Etwas anderes kann auch dem Senatsbeschluß vom 28. April 1992 (aaO, zu B III 2 b bb der Gründe) nicht entnommen werden.

    Die Sperrwirkung tritt aber nur ein, wo räumlich, fachlich und persönlich der Abschluß von Tarifverträgen üblich ist (vgl. Senatsbeschluß vom 28. April 1992, aaO, zu B II 1 a bb der Gründe).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 28. April 1992 (aaO) im einzelnen dargelegt, daß der bei einer Gewerkschaft gebildete Gesamtbetriebsrat für den Abschluß einer Gesamtbetriebsvereinbarung zuständig ist, in der unternehmenseinheitlich alle die Arbeitsbedingungen geregelt werden sollen, an deren einheitlicher Gestaltung ein berechtigtes Interesse besteht.

    Darüber hinaus ist der Gesamtbetriebsrat für den hier allein betroffenen Bereich der nicht der Mitbestimmung unterliegenden Regelung ohnehin zuständig, wenn der Arbeitgeber - wie vorliegend - nur bereit ist, mit dem Gesamtbetriebsrat auf überbetrieblicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen (Senatsbeschluß vom 28. April 1992, aaO, zu B II 1 b der Gründe).

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania.

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -).

    Dabei sind an die Gründe für die fristlose Kündigung strenge Anforderungen zu stellen (BAG 19. Juli 1957 - 1 AZR 420/54 - BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - ErfK/Kania 16. Aufl. § 77 BetrVG Rn. 101; Fitting 27. Aufl. § 77 Rn. 151; Ziai-Ruttkamp in Grobys/Panzer StichwortKommentar Arbeitsrecht 2. Aufl. Betriebsvereinbarung Rn. 52) .

    Nach allgemeinen Grundsätzen muss derjenige, der nicht länger an einem Vertragsverhältnis festhalten will und eine außerordentliche Kündigung erklärt, im einzelnen Tatsachen vortragen, denen zu entnehmen ist, dass wichtige Gründe für eine vorzeitige Beendigung vorliegen und warum ein Festhalten am Vereinbarten auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht von ihm verlangt werden kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 -) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

  • BAG, 21.01.2003 - 3 ABR 26/02

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates; abweichende Vereinbarung von der

  • BAG, 21.08.1996 - 5 AZR 1021/94

    Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung

  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte - Änderung

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 417/06

    Stellenpool - Versetzung

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96

    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03

    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.

  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 362/06

    Stellenpool - Versetzung - Zuordnung des Arbeitnehmers zum Personalüberhang -

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

  • BAG, 30.08.1994 - 1 ABR 10/94

    Streikteilnahme und Gleitzeit

  • LAG Hamm, 10.01.1996 - 18 Sa 393/95

    Tarifvertrag: außerordentliche Kündigung

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 17 TaBV 2/17

    Vereinbarte Nachwirkung einer freiwilligen Betriebsvereinbarung

  • BAG, 09.12.1999 - 6 AZR 299/98

    Vergütung nach Westtarif, obwohl das Arbeitsverhältnis im Beitrittsgebiet

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.03.2010 - 9 Ca 9382/09
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 705/00

    Eingruppierung - Gewerkschaftssekretär

  • LAG Sachsen, 21.10.2022 - 4 TaBV 9/22

    Bestimmtheitsgebot in Beschlussverfahren zu Mitbestimmungsfragen; Technische

  • LAG Berlin, 22.07.1997 - 3 TaBV 1/96

    Streit über die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung nach deren Kündigung;

  • LAG Niedersachsen, 22.07.2014 - 15 Sa 1220/13

    Verfall von Ansprüchen eines in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

  • LAG Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 15 Sa 136/98

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 408/95

    Eingruppierung eines Verwaltungsangestellten der ÖTV

  • LAG Hessen, 11.04.1997 - 6 Sa 1853/96

    Kündigungsandrohung: Doppelmitgliedschaft von Gewerkschaftsbeschäftigten

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 593/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 697/95

    Sozialplan: Auslegung - staatlicher Zuschuß

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 592/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 182/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 224/95

    Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2012 - 5 TaBV 1168/12

    Auslegung einer Gesamtbetriebsvereinbarung - erweiterte Mitbestimmung -

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 590/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 588/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 595/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 589/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Düsseldorf, 29.04.1999 - 5 (4) TaBV 2/99

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit infolge fehlerhafter Zuordnung von Betriebsteilen

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 591/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Köln, 13.07.2010 - 9 Sa 594/10

    Leistungen aus Gesamtbetriebsvereinbarung bei Betriebsübergang;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2005 - 5 Sa 64/05

    Status eines Facharztes

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.1999 - 11 Sa 968/96

    Ablösende Betriebsvereinbarung zur Kürzung einer Versorgungsanwartschaft;

  • LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 TaBV 6/07

    Zuständigkeit; Einigungsstelle; Offensichtlichkeit; Lohngestaltung;

  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

  • LAG München, 31.01.2002 - 2 TaBV 34/01

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei unternehmensweiter Neuordnung der

  • BAG, 15.11.1995 - 10 AZR 267/95

    Sozialplanabfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Voraussetzungen für die

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2000 - 9 TaBV 19/00

    Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Mitbestimmung bzgl. der Einführung

  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 3436/96

    Rechtlicher Fortbestand gekündigter Tarifverträge und einer Vereinbarung über die

  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 127/95

    Abfindung bei vermitteltem neuen Arbeitsplatz - Beendigung eines

  • LAG Baden-Württemberg, 12.10.1994 - 3 (5) Sa 92/94

    Arbeitsverhältnis: Regelungsinhalte einer nicht zwingenden kollektiven Regelung

  • LAG Köln, 14.08.1996 - 2 Sa 512/96

    Arbeitszeit: Gegenstand einer Betriebsvereinbarung - Besitzstandswahrung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.1996 - 8 Sa 77/95

    Notwendigkeit der Anhörung des Betriebsrates vor einer Kündigung; Wirksamkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2012 - L 16 AL 147/11

    Arbeitslosenversicherung

  • LAG Hessen, 06.05.1997 - 9 TaBV 187/96

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten

  • LAG Köln, 21.01.1994 - 13 Sa 935/93

    Zulage; Lehrkraft; Vergütungsgruppe; Tätigkeitsmerkmal

  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 4347/96

    Fortbestand eines Tarifvertrages; Rechtmäßigkeit der außerordentlichen Kündigung;

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