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   BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06   

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BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06 (https://dejure.org/2007,1910)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 AZR 232/06 (https://dejure.org/2007,1910)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 (https://dejure.org/2007,1910)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Wegfall einer übertariflichen Zulage - § 9 MTV Metallindustrie Nordwestliches Niedersachsen

  • openjur.de

    Ablösende Betriebsvereinbarung; Wegfall einer übertariflichen Zulage; § 9 MTV Metallindustrie Nordwestliches Niedersachsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Leistungsklage zur Feststellungsklage bei Klagen auf künftige Leistung; Geltung des Ablösungsprinzips für Betriebsvereinbarungen; Voraussetzungen für einen Anspruch aus betrieblicher Übung; Antrag auf Feststellung einer übertarifliche Zulage

  • Judicialis

    BetrVG § 77

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösende Betriebsvereinbarung zur Zahlung übertariflicher Zulagen im Bereich der Metallindustrie Nordwestliches Niedersachsen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ablösende Betriebsvereinbarung ? Zulässigkeit von Neuregelungen auch zu Ungunsten der Arbeitnehmer ? Schutz vor Verdiensteinbußen infolge altersbedingter Leistungsabnahme durch tarifliche Alterssicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1015 (Ls.)
  • BB 2007, 1284
  • DB 2007, 2604
  • AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32
  • NZA-RR 2007, 411
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 535/04

    Arbeit auf Abruf - Inhaltskontrolle von AGB

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen, sondern kann auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt seien (vgl. etwa BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B I 1 der Gründe mwN).

    Auch in diesem Fall kann aber ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 = EzA TzBfG § 12 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B I 2 der Gründe mwN).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Auch einzelne Ansprüche aus einem Schuldverhältnis sind Rechtsverhältnisse in diesem Sinn (BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39, zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 43/03

    Betriebliche Übung - Beihilfeversicherung im Ruhestand

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Er muss bei teils fälligen, teils noch nicht fälligen Ansprüchen auch keine Aufteilung in einen Leistungs- und Feststellungsantrag vornehmen (BAG 20. Januar 2004 - 9 AZR 43/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 65 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 5, zu A II der Gründe mwN).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 233/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Hinweise des Senats: Parallelsache zu - 1 AZR 233/06 -.
  • BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Von einem entsprechenden Verpflichtungswillen kann der Arbeitnehmer trotz wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht ausgehen, wenn der Arbeitgeber die Leistungen erkennbar auf Grund einer anderen, sei es auch nur vermeintlichen, tatsächlich nicht bestehenden Rechtspflicht erbracht hat (30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 - AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu A II 1 e (1) der Gründe mwN).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 463/00

    Wirksamkeit eines Redaktionsstatuts und seiner Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Zum andern gilt der Vorrang der Leistungsklage vor der Feststellungsklage nicht für Klagen auf künftige Leistung nach §§ 257 bis 259 ZPO; zwischen diesen Klagen und einer Feststellungsklage kann der Gläubiger vielmehr wählen (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, zu I 2 a der Gründe).
  • BAG, 08.11.2006 - 4 AZR 608/05

    Tarifliche Alterssicherung

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Eine Besserstellung älterer Arbeitnehmer bei der allgemeinen Absenkung von Prämienobergrenzen und ihre Besserstellung im übertariflichen Bereich würden über das Ziel der Verdienstsicherung hinausgehen, die geschützten Arbeitnehmer so zu stellen, als wären sie nicht leistungsgemindert (vgl. zu § 9 Nr. 1 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Metallindustrie Hamburg/Schleswig Holstein BAG 11. November 1997 - 3 AZR 675/96 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 5, zu 3 a der Gründe; 8. November 2006 - 4 AZR 608/05 -, zu I 2 b aa der Gründe mwN).
  • LAG Niedersachsen, 13.12.2005 - 12 Sa 287/04
    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. Dezember 2005 - 12 Sa 287/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. etwa 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu II 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 675/96

    Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 232/06
    Eine Besserstellung älterer Arbeitnehmer bei der allgemeinen Absenkung von Prämienobergrenzen und ihre Besserstellung im übertariflichen Bereich würden über das Ziel der Verdienstsicherung hinausgehen, die geschützten Arbeitnehmer so zu stellen, als wären sie nicht leistungsgemindert (vgl. zu § 9 Nr. 1 des Manteltarifvertrags für die Arbeitnehmer der Metallindustrie Hamburg/Schleswig Holstein BAG 11. November 1997 - 3 AZR 675/96 - AP TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 12 = EzA TVG § 4 Verdienstsicherung Nr. 5, zu 3 a der Gründe; 8. November 2006 - 4 AZR 608/05 -, zu I 2 b aa der Gründe mwN).
  • BAG, 24.08.2004 - 1 AZR 419/03

    Änderungsschutzklage - "überflüssige" Änderungskündigung - Umstellung vom

  • BAG, 22.01.2020 - 7 AZR 222/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Vergütung

    Er muss bei teils fälligen, teils noch nicht fälligen Ansprüchen auch keine Aufteilung in einen Leistungs- und einen Feststellungsantrag vornehmen (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 18) .
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07

    Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit

    Auch in diesem Fall kann aber ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32; 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - BAGE 116, 267, 272).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2019 - 19 Sa 15/19

    Betriebsratsfreistellung - Schichtzuschläge - Schichtpauschale - Alterssicherung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (st. Rspr. des BAG, 26. April 2017 - 10 AZR 589/15 - Rn 13, 14, juris; 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 29, juris; 8. März 2006 - 10 AZR 129/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Telekom Nr. 3, zu II 2 a der Gründe).

    Arbeitsrechtlich zulässige allgemeine Lohnkürzungen, die nicht vom Alter und der Leistungsfähigkeit abhängen, muss der verdienstgesicherte Arbeitnehmer ebenso hinnehmen, wie alle anderen Arbeitnehmer, auch wenn sie hierfür im Tarifwortlaut keine Anhaltspunkte finden (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 30, juris zu § 9 MTV Nordwestliches Niedersachsen i.d.F. vom 19. August 2002; 8. November 2016 - 4 AZR 608/05 - Rn. 20, juris zu § 9 MTV Hamburg/Schleswig Holstein).

    (cc) Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass eine Betriebsvereinbarung zur Absenkung übertariflicher Lohnbestandteile, wie beispielsweise Zulagen oder zur Umstellung der Vergütungsgrundsätze auf den Prämienlohn Auswirkungen auf die Verdientsicherung haben können (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - juris; 8. November 2006 - 4 AZR 608/05 - juris, Sonderfall; 28. Juli 1999 - 4 AZR 295/97 - juris; 15. Oktober 1997 - 3 AZR 443/96 - juris; 7. Februar 1995 - 3 AZR 402/94 - juris).

  • BAG, 19.02.2008 - 1 AZR 1004/06

    Stichtagsregelung im Sozialplan

    Soweit in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird, sind allerdings die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten (13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 23 mwN, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Danach geht die jüngere Norm der älteren vor (st. Rspr., vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32; 28. Juni 2005 - 1 AZR 213/04 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 25 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 12, zu II 4 c aa der Gründe mwN).
  • LAG Hamm, 09.12.2008 - 9 Sa 1435/08

    Altersteilzeit, Zuschuss zur Rentenversicherung, Höhe bis zur

    Eine Feststellungsklage muss sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes beziehen, sondern kann auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzt seien (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 09.11.1999 - 3 AZR 361/98 - AP BetrAVG § 7 Nr. 96; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4).

    Auch einzelne Ansprüche aus einem Schuldverhältnis sind Rechtsverhältnisse in diesem Sinn (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 27.01.2004 - 1 AZR 105/03 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 zu II 2 b der Gründe).

    Auch in einem solchen Fall kann aber ein Feststellungsinteresse gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 07.12.2005 - 5 AZR 535/04 - AP TzBfG § 12 Nr. 4 zu B I 2 der Gründe).

    Zudem gilt der Vorrang der Leistungsklage vor der Feststellungsklage nicht für Klagen auf künftige Leistung nach §§ 257 bis 259 ZPO; zwischen diesen Klagen und einer Feststellungsklage kann der Gläubiger vielmehr wählen (BAG 13.03.2007 - 1 AZR 232/06; BAG 19.06.2001 - 1 AZR 463/00 - BAGE 98, 76, zu I 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.12.2008 - 6 AZR 890/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage nach Sonderurlaub zur Kinderbetreuung

    Auch in diesem Fall kann aber ein Feststellungsinteresse iSv. § 256 Abs. 1 ZPO gegeben sein, wenn das angestrebte Urteil trotz seiner lediglich feststellenden und einer Vollstreckung nicht zugänglichen Wirkung geeignet ist, den Konflikt der Parteien endgültig zu lösen und weitere Prozesse zwischen ihnen zu verhindern (Senat 24. September 2008 - 6 AZR 657/07 - Rn. 14; BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 26/07

    Betriebsvereinbarung - Abfindung - Altersteilzeit

    Die neue Betriebsvereinbarung tritt dann an die Stelle der bisherigen (vgl. BAG 2. Oktober 2007 - 1 AZR 815/06 - Rn. 19, ZIP 2008, 570; 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 23, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32).
  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 147/09

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Berechnung des Ferienüberhangs von

    Es kann auch erwartet werden, dass die Beklagte einem gegen sie ergehenden Feststellungsurteil nachkommen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche erfüllen wird (zu diesen Anforderungen BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 32) .
  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 17 Sa 7/20

    Auslegung von Prozessanträgen - Eventualverhältnis mehrerer Klagegründe -

    Die Besserstellung Verdienstgesicherter in den Fällen einer allgemeinen Absenkung variabler Lohn- und Gehaltsbestandteile würde über das Ziel allerdings hinausgehen (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 AZR 232/06 - Rn. 30, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 32; 28. Juni 1999 - 4 AZR 295/97 - aaO) .
  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 4492/16

    Auschluss des tariflichen Anspruchs auf Gewährung von Altersfreizeit für

  • LAG Köln, 14.12.2007 - 11 Sa 815/07

    Auslegung von Eingruppierungsrichtlinien

  • LAG Hamm, 02.03.2012 - 10 Sa 1086/11

    Voraussetzungen für einen Weiterbeschäftigungsanspruch nach Durchführung eines

  • LAG Nürnberg, 11.07.2017 - 6 Sa 35/17

    Tariflicher Entgeltausgleich - Leistungsminderung

  • LAG Hessen, 07.07.2011 - 9 TaBV 168/10

    Wirksamkeit einer Altersgrenzenreglung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung

  • LAG Hamm, 14.09.2021 - 17 Sa 259/21

    TVöD - Zeitzuschläge für Mitarbeiter im Rampendienst

  • LAG Hamm, 07.12.2007 - 10 Sa 1055/07

    Freizeitausgleich für Teilnahme an Betriebsvertretungssitzungen; Verfallfrist;

  • ArbG Düsseldorf, 11.11.2016 - 13 Ca 1024/16
  • LAG Saarland, 14.11.2012 - 1 Sa 13/12

    Kein tarifvertraglicher Anspruch auf Verdienstsicherung bei gesundheitsbedingter

  • ArbG Essen, 24.03.2016 - 5 Ca 3106/15

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus den

  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 233/06
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