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   BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06   

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https://dejure.org/2007,1635
BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 (https://dejure.org/2007,1635)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 1 AZR 953/06 (https://dejure.org/2007,1635)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 (https://dejure.org/2007,1635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.12.2007, 1 AZR 869/06.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Zuschusses zu den Essenskosten; Auslegung eines an die Arbeitnehmerschaft gerichteten "Informationsschreibens" des Arbeitgebers und des Betriebsrates als Betriebsvereinbarung bzw. als Gesamtzusage; Möglichkeit der Kenntnisnahme eines Arbeitnehmers von ...

  • Judicialis

    BGB § 145; ; BGB § 151; ; BetrVG § 77 Abs. 1; ; BetrVG § 77 Abs. 4; ; BetrVG § 87 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Änderung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung oder Rechtsgeschäft; maßgebliche Auslegungsgrundsätze

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Änderung einer Gesamtzusage unter Beteiligung des Betriebsrats ist nicht notwendig eine Betriebsvereinbarung ? Maßgebend, ob neue Rechtsgrundlage geschaffen werden sollte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1215
  • AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Auf dessen konkrete Kenntnis kommt es nicht an (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - BAGE 113, 327, 340 f. mwN).

    Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 116/04 - aaO mwN).

  • LAG Hamburg, 17.08.2006 - 1 Sa 17/06
    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. August 2006 - 1 Sa 17/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Hinweis des Senats: Parallelverfahren zu - 1 AZR 869/06 -.
  • BAG, 27.06.2006 - 1 AZR 322/05

    Sozialplananspruch bei Tod des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 27. Juni 2006 - 1 AZR 322/05 - Rn. 11 mwN, BAGE 118, 321).
  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - Rn. 13; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 32 mwN, BAGE 118, 141).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Auslegung eines Sozialplans - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Zwar kann eine Gesamtzusage als Grundlage für bestimmte soziale Leistungen des Arbeitgebers durch eine normativ wirkende Betriebsvereinbarung ersetzt werden, wenn sich diese bei einem kollektiven Günstigkeitsvergleich als nicht weniger günstige Regelung erweist (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 65).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 541/06

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (BAG 19. Juni 2007 - 1 AZR 541/06 - Rn. 13; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 32 mwN, BAGE 118, 141).
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05
    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06
    Das in der Zusage liegende Angebot wird gem. § 151 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG 28. Juni 2006 - 10 AZR 385/05 - Rn. 31 mwN, BAGE 118, 360).
  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 252/12

    Annahmeverzug des Abreitgebers; Begriff der Pause; Darlegungs- und Beweislast für

    Auf die Entstehungsgeschichte der Norm kann erst dann zurückgegriffen werden, wenn nach Wortlaut, Wortsinn und Gesamtzusammenhang der Betriebsvereinbarung Zweifel an dem Inhalt und dem wirklichen Willen der Betriebsparteien bestehen (vgl. nur BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - juris; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - AP § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung Nr. 37).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Hinweis des Senats: Parallelverfahren zu - 1 AZR 953/06 -.
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts spricht die Bezeichnung einer Verlautbarung als "Information" - hierauf weist der Kläger in der Revisionsbegründung zu Recht hin - nicht gegen die Annahme einer Gesamtzusage (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07 - Rn. 6 bis 8, AP BGB § 151 Nr. 4: "Informationsschreiben"; 11. Dezember 2007 - 1 AZR 953/06 - Rn. 5, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22: "Informationen H GmbH"; 23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151: "Personalinformation").

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