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   BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96   

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https://dejure.org/1998,2228
BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96 (https://dejure.org/1998,2228)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1998 - 9 AZR 698/96 (https://dejure.org/1998,2228)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 698/96 (https://dejure.org/1998,2228)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrVG § 77; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77, § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 77, 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung auf Tantieme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 199, 1237
  • NZA 1998, 1237
  • BB 1998, 1800
  • DB 1998, 2530
  • AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 73
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Das sind solche, die mit Rücksicht auf den einzelnen Arbeitnehmer und seine Verhältnisse getroffen werden, und bei denen kein innerer Zusammenhang mit Leistungen an andere Arbeitnehmer besteht (BAG Großer Senat Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 135 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    Verletzt der Arbeitgeber das Mitbstimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, so sind Anrechnungen gegenüber dem einzelnen Arbeitnehmer unwirksam (BAG GS Beschluß vom 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - BAGE 69, 135 = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.1996 - 2 Sa 193/96

    Tariflicher Gesamtverdienst; Älterer Arbeitnehmer; Freiwillige

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 2 Sa 193/96 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 25. September 1996 - 2 Sa 193/96 - aufgehoben.

  • BAG, 23.02.1967 - 3 AZR 237/66

    Berichtigung des Streitwerts - Revisionsgrenze - Rückwirkung - Revisionsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Denn das Berufungsgericht hat von der nach § 540 ZPO möglichen Zurückverweisung abgesehen und in der Sache selbst entschieden (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1967 - 3 AZR 237/66 - AP Nr. 45 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 23.03.1993 - 1 AZR 582/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Hierzu gehören auch Regelungsfragen, die sich aus einer tariflichen Verdienstsicherung ergeben können (BAG Urteil vom 23. März 1993 - 1 AZR 582/92 - BAGE 72, 376 = AP Nr. 64 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 30.01.1960 - 5 AZR 603/57

    Gewinnbeteiligung eines Arbeitnehmers - Inhalt eines Vertrages -

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine von bestimmten betrieblichen oder individuellen Voraussetzungen abhängige Leistung zu erbringen, begründet auch die Pflicht, den Arbeitnehmer über das Bestehen und den Umfang seines Rechts aufzuklären, wenn dieser selbst nicht in der Lage ist, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen (BAG Urteil vom 30. Januar 1960 - 5 AZR 603/57 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BAG, 28.09.1994 - 1 AZR 870/93

    Tariferhöhung, übertarifliches Gehalt und Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Die Verletzung des Mitbestimmungsrechts begründet zwar keinen Anspruch auf Leistungen, die der Arbeitnehmer nicht bereits aus anderen Rechtsgründen verlangen kann (BAG Urteil vom 28. September 1994 - 1 AZR 870/93 - BAGE 78, 74 = AP Nr. 68 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 07.07.1960 - 5 AZR 61/59

    Gewinnbeteiligung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Umfang und Form dieser Auskunftspflicht bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls (BAG Urteil vom 7. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89

    Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Ihre Bestimmungen wirken für diese erst aufgrund einer Umsetzung in den Einzelarbeitsvertrag (vgl. BAG Urteil vom 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG Regelungsabrede).
  • BAG, 06.12.1995 - 10 AZR 198/95

    Inhalt eines Freiwilligkeitsvorbehalts

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Die von dem Arbeitsgericht angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1995 (- 10 AZR 198/95 - AP Nr. 187 zu § 611 BGB Gratifikation) ist nicht vergleichbar.
  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 31/91

    Antrag auf Unterlassung von Überstunden

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96
    Liegt keine Betriebsvereinbarung vor, handelt es sich jedenfalls um eine auch im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG und der Rechtsprechung des BAG zulässige Regelungsabrede (vgl. BAG Beschluß vom 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG Regelungsabrede).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    aa) Die Mitbestimmungsrechte in sozialen Angelegenheiten aus § 87 Abs. 1 BetrVG können durch formlose Regelungsabrede ausgeübt werden (für die st. Rspr. Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 698/96 - zu B I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 63; BAG 10. März 1992 - 1 ABR 31/91 - zu B I 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 47; 14. Februar 1991 - 2 AZR 415/90 - zu IV 2 der Gründe, AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 87 Kurzarbeit Nr. 1; 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - zu I 2 der Gründe, AP BetrVG 1972 § 77 Regelungsabrede Nr. 2; Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - zu C IV 3 der Gründe, BAGE 53, 42).
  • LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07

    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

    Nach zutreffender höchstrichterlicher Spruchpraxis (BAG, Urteil vom 20.01.1998, 9 AZR 698/96, EzA Nr. 63 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Urteil vom 21.11.2000, 9 AZR 665/99, NJW 2001, 3804), der die Kammer gefolgt ist (Kammerurteil vom 29.10.2003, 12 Sa 900/03, Juris), begründet die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine von bestimmten betrieblichen oder individuellen Voraussetzungen abhängige Leistung zu erbringen, auch die Pflicht, den Arbeitnehmer über das Bestehen und den Umfang seines Rechts aufzuklären, wenn dieser selbst nicht in der Lage ist, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
  • LAG München, 18.05.2005 - 10 Sa 1291/04

    Treueprämie im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Selbst ein Freiwilligkeitsvorbehalt würde die Beklagte dann nicht berechtigen, einzelne Arbeitnehmer nur deshalb von der Leistung auszuschließen (vgl. BAG vom 20.1.1998 - 9 AZR 698/96 - AP Nr. 73 zu § 77 BetrVG 1972).
  • LAG Sachsen, 21.03.2003 - 3 Sa 125/03

    Einstweilige Verfügung zur Besetzungssperre im Rahmen eines Konkurrentenstreits

    Geschähe dies, wäre das Bewerbungsverfahren abgeschlossen und die Anträge der Klägerin im Hauptsacheverfahren würden gegenstandslos (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. Urteile vom 02.12.1997 - 9 AZR 445/96 -, vom 02.12.1997 - 9 AZR 698/96 - vom 11.08.1998 - 9 AZR 155/97 - in ZTR 98, 417 und 419 sowie ZTR 99, 225; vgl. auch Zimmerling, Rechtsprobleme der Arbeitsrechtlichen Konkurrentenklage, ZTR 2000, 489, 493).
  • ArbG Hagen, 15.01.2019 - 4 Ga 1/19

    Anspruch auf Nichtbesetzung einer ausgeschriebenen Beförderungsstelle bis zum

    Die endgültige Stellenbesetzung würde das Bewerbungsverfahren abschließen und der Klägerin würde dadurch eine Überprüfung im Hauptsacheverfahren verwehrt, so dass ein Verfügungsgrund besteht (vgl. BAG, Urteil vom 28.05.2002 - 9 AZR 751/00 - Juris; BAG Urteil vom 02.12.1997 - 9 AZR 698/96 - Juris).
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