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   BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07   

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https://dejure.org/2008,2741
BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 (https://dejure.org/2008,2741)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 (https://dejure.org/2008,2741)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 (https://dejure.org/2008,2741)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwingendes Mitbestimmungsrechts eines Betriebsrates bei der Festlegung der Termine und tageszeitlichen Lage geplanter Schulungsmaßnahmen; Feststellungsinteresse eines Betriebsrates im Hinblick auf dessen Beteiligungsrechte und Auskunftsrechte im Zusammenhang mit ...

  • Betriebs-Berater

    Feststellungsinteresse bei Mitbestimmungsrechten

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 547 Nr. 1; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 3; ; BetrVG § 98 Abs. 1; ; BetrVG § 80 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsbildung; Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Verfahrensgegenstand und Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren; Auskunftsanspruch des Betriebsrats; Schulungsteilnahme als Arbeitszeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilnahme an Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig Arbeitszeit i. S. des § 87 Abs. 1 Nr. 2 und § 3 BetrVG ? Keine Selbstbeschaffungspflicht, für Informationen des Betriebsrats gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ? Verfahrensgegenstand im Beschlussverfahren richtet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 520
  • AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 70
  • NZA-RR 2009, 98
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.12.2003 - 1 ABR 44/02

    Betriebsratsbeschluss - Mitbestimmung bei Troncvergütung

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Es gehört dagegen nicht zu den Aufgaben der Gerichte, einem Beteiligten gutachterlich zu bescheinigen, dass er sich in einer umstrittenen abstrakten Rechtsfrage, deren unterschiedliche Beantwortung für den Inhalt des Rechtsverhältnisses ohne Bedeutung ist, im Recht befindet (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - BAGE 109, 61, zu B III 2 a der Gründe).

    Zum anderen vermag der Betriebsrat ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines zwischen ihm und der Arbeitgeberin bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses nicht auf deren mögliche Folgen für individuelle Rechtspositionen der Arbeitnehmer zu stützen (BAG 9. Dezember 2003 - 1 ABR 44/02 - BAGE 109, 61, zu B III 2 c der Gründe mwN).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Zum einen ist das Vorliegen von "Arbeitszeit" iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unmaßgeblich für die Frage, ob es sich bei dieser zugleich um Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und/oder arbeitsschutzrechtlichen Sinne handelt (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 26, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 121 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 10).

    Ob es sich dabei um die Erfüllung der Hauptleistungspflicht oder um eine vom Arbeitgeber verlangte sonstige Leistung handelt, ist solange ohne Bedeutung, wie die sonstige Leistung in der Erbringung von "Arbeit" besteht (BAG 14. November 2006 - 1 ABR 5/06 - Rn. 27, 28, AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 121 = EzA BetrVG 2001 § 87 Arbeitszeit Nr. 10).

  • BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Mit dieser Verpflichtung geht ein entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher (BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 15 mwN).

    Der Betriebsrat kann diejenigen Informationen verlangen, derer er zur Durchführung seiner Aufgaben im Einzelfall tatsächlich bedarf (st. Rspr., BAG 19. Februar 2008 - 1 ABR 84/06 - Rn. 16 mwN).

  • BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04

    Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    d) Der Betriebsrat ist grundsätzlich nicht darauf verwiesen, sich die benötigten Informationen selbst zu beschaffen, auch wenn er dazu faktisch in der Lage wäre (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - Rn. 29 mwN, AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 65 = EzA BetrVG 2001 § 80 Nr. 5).

    Gründe für eine Ausnahme, wie sie in dem vom Senat mit Beschluss vom 24. Januar 2006 (- 1 ABR 60/04 - aaO) entschiedenen Fall gegeben waren, liegen nicht vor.

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 63/04

    Bestimmtheit des Antrags - Anwendung des § 256 Abs 1 ZPO im Beschlussverfahren -

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Bloße Elemente oder Vorfragen einer Rechtsbeziehung können dagegen ebenso wie abstrakte Rechtsfragen nicht Gegenstand eines Feststellungsbegehrens sein (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 63/04 - Rn. 19 mwN, AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 61).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 122/99

    Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    "Arbeit" ist eine Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - BAGE 96, 45, zu IV 3 d der Gründe).
  • LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05

    Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs-

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Januar 2007 - 4 TaBV 3/05 - zu Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3b aufgehoben.
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 35/01

    Stationierungsstreitkräfte - Mitbestimmung bei der Einstellung ziviler

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Eine gerichtliche Entscheidung ist in diesem Fall in der Lage, das betreffende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten umfassend zu klären und seinen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret festzustellen (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Der Verfahrensgegenstand wird auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhalts und der bestehenden Rechtslage durch den Inhalt des vom Antragsteller reklamierten Rechts oder Anspruchs konstituiert (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18 mwN, NZA 2008, 429; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
    Der Verfahrensgegenstand wird auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhalts und der bestehenden Rechtslage durch den Inhalt des vom Antragsteller reklamierten Rechts oder Anspruchs konstituiert (BAG 2. Oktober 2007 - 1 ABR 79/06 - Rn. 18 mwN, NZA 2008, 429; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 19.02.2002 - 1 ABR 20/01

    Feststellungsinteresse bei Anfechtung des Spruchs einer Einigungsstelle -

  • BAG, 26.04.2016 - 1 ABR 21/14

    Betriebliche Bildungsmaßnahmen - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Der Verfahrensgegenstand wird auf der Grundlage eines bestimmten Lebenssachverhalts und der bestehenden Rechtslage durch den Inhalt des vom Antragsteller reklamierten Rechts oder Anspruchs konstituiert (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 - Rn. 14) .

    Mit ihm reklamiert der Betriebsrat, wie seine Antragsbegründung zeigt, ausgehend von dem Anlassfall des Einsatzes von Frau T ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen Grundsätzen der zeitlichen Lage von Schulungs- und Fortbildungsveranstaltungen dieser Art. Soweit der Betriebsrat festgestellt wissen möchte, er könne ein Mitbestimmungsrecht alternativ oder kumulativ aus den im Antragstext genannten Vorschriften herleiten, ist dieses auf eine bestimmte rechtliche Begründung gerichtete Begehren ebenso unbeachtlich (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 - Rn. 15) wie die rechtliche Bewertung der Stellung der entsandten Beschäftigten.

  • BAG, 12.06.2019 - 1 ABR 57/17

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Zuteilung von Aktienoptionen durch eine

    Hierfür reicht es aus, wenn - wie vorliegend - die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb aufgetreten ist und sich auch zukünftig jederzeit wiederholen kann (vgl. BAG 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 - Rn. 17 mwN) .
  • BSG, 21.03.2018 - B 6 KA 59/17 R

    Gesundheitsministerium durfte die AOK Bayern zur Durchführung der

    Der darin liegende Verstoß gegen § 31 Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 SGG ist nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, sondern nur, wenn ein Beteiligter diesen Verfahrensmangel ordnungsgemäß rügt (stRspr, vgl BSG Urteil vom 16.7.1996 - 1 RS 1/94 - BSGE 79, 41, 43 f = SozR 3-2500 § 34 Nr. 5 S 29 f; BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 6 KA 31/97 R - BSGE 82, 150, 152 = SozR 3-1500 § 60 Nr. 4 S 14; BSG Urteil vom 6.5.2009 - B 6 A 1/08 R - BSGE 103, 106 = SozR 4-2500 § 94 Nr. 2, RdNr 30 f; BSG Urteil vom 19.10.2011 - B 6 KA 30/10 R - SozR 4-5555 § 21 Nr. 2 RdNr 10; ebenso BVerwG Beschluss vom 23.11.2010 - 6 P 2/10 - Buchholz 251.7 § 66 NWPersVG Nr. 2 = Juris RdNr 8, mwN auch aus der Rspr des BGH; BAG Beschluss vom 15.4.2008 - 1 ABR 44/07 - AP Nr. 70 zu § 80 BetrVG 1972 RdNr 52; s auch Burkiczak in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 12 RdNr 35) .
  • LAG Hamm, 17.09.2010 - 10 TaBV 26/10

    Unzulässiger Freistellungsantrag des Betriebsrats zur Teilnahme an

    Eine gerichtliche Entscheidung muss aber in der Lage sein, das betreffende Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten umfassend zu klären und seinen Inhalt auch für die Zukunft hinreichend konkret festzustellen (zuletzt: BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 70; BAG 11.11.2008 - 1 ABR 68/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 35; BAG 09.12.2008 - 1 ABR 74/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 58 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 8 TaBV 748/23
    In diesem Sinne hat das BAG auch bereits entsprechende Bezugnahmen auf Rechtsnormen im Tenor landesarbeitsgerichtlicher Beschlüsse gestrichen (etwa: BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07, juris, Tenor zu 3 und Randnummern 13 fortfolgende).
  • LAG Düsseldorf, 24.08.2021 - 3 TaBV 29/21

    Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer technischen

    Ob diese sich letztlich durchsetzt, wird die Einigungsstelle ebenso zu entscheiden haben wie die Frage, ob bei Annahme einer Sperrwirkung der ungekündigten Betriebsvereinbarung deren Regelungen bereits sämtliche Aspekte des Regelungsstreits der Betriebsparteien abschließend erfassen oder ein abgrenzbarer, ungeregelter und dann auch hinsichtlich des Mitbestimmungsrechts nicht gesperrter Bereich verbleibt (vgl. hierzu BAG vom 15.04.2008 - 1 ABR 44/07, juris, Rz. 44).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 66/12

    Tarifzuständigkeit - betriebsverfassungsrechtliche Normen - Arbeitszeit des

    Aus diesem Grund ist es für das Vorliegen von "Arbeitszeit" iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ohne Bedeutung, ob es sich bei dieser zugleich um Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und/oder arbeitsschutzrechtlichen Sinne handelt (BAG 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 - Rn. 19) .
  • ArbG Aachen, 28.06.2016 - 5 BV 36/15

    Umkleide- und Wegezeiten, Mitbestimmungsrecht, Arbeitszeit, Papierindustrie

    Zum einen ist das Vorliegen von "Arbeitszeit" im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unmaßgeblich für die Frage, ob es sich bei dieser zugleich um Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und/oder arbeitsschutzrechtlichen Sinne handelt (vgl. BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - zitiert nach juris mwN).

    Zum anderen vermag der Betriebsrat ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines zwischen ihm und der Arbeitgeberin bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses nicht auf deren mögliche Folgen für individuelle Rechtspositionen der Arbeitnehmer zu stützen (vgl. BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - zitiert nach juris mwN).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2020 - 8 TaBV 1919/19

    Änderung von Gehaltsabständen in betrieblicher Entgeltordnung -

    Ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens eines Mitbestimmungsrechts besteht, soweit und solange dem Begehren ein betriebsverfassungsrechtlicher Konflikt zugrunde liegt und fortbesteht (BAG, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 1 ABR 57/17 -, Rn. 18; BAG, Beschluss vom 15. April 2008 - 1 ABR 44/07 - Rn. 17).
  • LG Traunstein, 28.06.2016 - 5 BV 36/15
    Zum einen ist das Vorliegen von "Arbeitszeit" im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unmaßgeblich für die Frage, ob es sich bei dieser zugleich um Arbeitszeit im vergütungsrechtlichen und/oder arbeitsschutzrechtlichen Sinne handelt (vgl. BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - zitiert nach juris mwN).

    Zum anderen vermag der Betriebsrat ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines zwischen ihm und der Arbeitgeberin bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsverhältnisses nicht auf deren mögliche Folgen für individuelle Rechtspositionen der Arbeitnehmer zu stützen (vgl. BAG 15.04.2008 - 1 ABR 44/07 - zitiert nach juris mwN).

  • BVerwG, 23.11.2010 - 6 P 2.10

    Darlegungsanforderungen bei Besetzungsrüge; Erörterung im

  • LAG Hamm, 04.12.2009 - 10 TaBV 55/09

    Teilnahme von Auszubildenden an Betriebsversammlungen der Deutschen Telekom AG;

  • LAG Hamm, 13.02.2009 - 10 TaBV 131/08

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats; Einsatz von Mitarbeitern von Fremdfirmen;

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

  • LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23

    Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit -

  • LAG Hamm, 03.12.2013 - 7 TaBV 89/13

    Mitbestimmungsrechte beim Einsatz von Leiharbeitnehmern

  • LAG Hamm, 06.03.2009 - 10 TaBV 143/08

    Sozialplanpflicht; Betriebsänderung; Personalabbau; mehrere Entlassungswellen;

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 73/09

    Eingeschränkte Mitbestimmung bei Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst

  • ArbG Wesel, 24.03.2023 - 1 BV 5/23
  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

  • LAG Hessen, 02.12.2010 - 5 TaBV 115/10

    Vereinbarung einer Vertragsstrafenabrede bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten

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