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   BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99   

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BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99 (https://dejure.org/2000,1100)
BAG, Entscheidung vom 28.03.2000 - 1 ABR 17/99 (https://dejure.org/2000,1100)
BAG, Entscheidung vom 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 (https://dejure.org/2000,1100)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 95 Abs. 3 Satz 1; ; BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 95 Abs. 3 S. 1, § 99
    Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 95 Abs. 3 Satz 1, § 99
    Suspendierung während der Kündigungsfrist: Keine mitbestimmungspflichtige Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freistellung als mitbestimmungspflichtige Versetzung?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellung als mitbestimmungspflichtige Versetzung ?

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Suspendierung während der Kündigungsfrist, Mitbestimmungspflicht, Freistellung, Mitbestimmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 163
  • NZA 2000, 1355
  • BB 2000, 2414
  • BB 2000, 2415
  • BB 2000, 879
  • DB 2000, 2176
  • DB 2000, 728
  • AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 36/90

    Entsendung in anderen Betrieb eines anderen Unternehmens

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Eine solche Änderung liegt vor, wenn - wie hier - der Streitgegenstand eines anhängigen Verfahrens ausgetauscht wird (BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67, 236, zu B I 3 der Gründe).

    Unabhängig von dem konkreten Fall soll geklärt werden, ob solche Maßnahmen, die in gleicher Weise wieder auftreten können, als personelle Einzelmaßnahmen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegen oder nicht (BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - aaO, zu B I 5 b der Gründe).

    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs in diesem Sinne liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer ein neuer Tätigkeitsbereich zugewiesen wird, so daß der Gegenstand der nunmehr geforderten Arbeitsleistung, der Inhalt der Arbeitsaufgabe, ein anderer wird und sich das Gesamtbild der Tätigkeit des Arbeitnehmers ändert (BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - aaO, zu B II 2 der Gründe).

  • LAG Hessen, 02.02.1999 - 4 TaBV 65/98

    Behandlung einer Freistellung (Suspendierung) von Arbeitnehmern während einer

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 4 TaBV 65/98 - Beschluß vom 2. Februar 1999.

    1 ABR 17/99 4 TaBV 65/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Februar 1999 - 4 TaBV 65/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 02.04.1996 - 1 AZR 743/95

    Teilweiser Entzug von Arbeitsaufgaben als Versetzung

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Eine erhebliche Veränderung des Arbeitsbereichs kann sich dabei auch dadurch ergeben, daß eine neue Teilfunktion übertragen oder ein Teil der bisher wahrgenommenen Funktion entzogen wird (BAG 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 29).

    Eine Änderung in der Art der Beschäftigung ist aber dann keine nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtige Versetzung, wenn der Arbeitgeber auf Grund seines Weisungsrechts einem Arbeitnehmer bei im übrigen gleichbleibender Tätigkeit einen Teil seiner Aufgaben entzieht, ohne daß dadurch ein neuer Arbeitsbereich entsteht (BAG 2 April 1996 - 1 AZR 743/95 - aaO).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 5/99

    Umsetzung einer Altenpflegekraft auf eine andere Station - Versetzung

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen gerechnet werden muß (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 16, zu B I 1 der Gründe).

    Maßgebend ist, daß sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der Maßnahme so von einander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden muß (zuletzt BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Dabei ist maßgeblich darauf abzustellen, daß eine Versetzung im Sinne des § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs" erfordert und eine Versetzung daher nicht vorliegen kann, wenn der Arbeitnehmer - wie hier - bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird, ohne daß ihm ein anderer Arbeitsbereich zugewiesen würde (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13, zu III 4 b der Gründe).

    Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden hat (BAG 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - aaO), fehlt bei der Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, da dem Arbeitnehmer gerade keine andere Tätigkeit zugewiesen, sondern lediglich der bisherige Arbeitsbereich mangels Beschäftigungsmöglichkeit ersatzlos entzogen wird.

  • BAG, 02.11.1993 - 1 ABR 36/93

    Gesamthafenarbeitsverhältnis - Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs als

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs war zu bejahen, weil der betroffene Arbeitnehmer einer anderen Einheit zugewiesen worden war (BAG 2. November 1993 - 1 ABR 36/93 - BAGE 75, 24, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 84/96

    Wechsel vom Einzel- in den Gruppenakkord als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Maßgebend ist, daß sich die Tätigkeiten des Arbeitnehmers vor und nach der Maßnahme so von einander unterscheiden, daß die neue Tätigkeit vom Standpunkt eines mit den betrieblichen Verhältnissen vertrauten Beobachters als eine andere angesehen werden muß (zuletzt BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe; Senatsbeschluß 22. April 1997 - 1 ABR 84/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 2, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 51/88

    Versetzung: Entsendung an anderen Arbeitsort

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Der Betriebsrat kann die Frage, ob bei personellen Einzelmaßnahmen im Sinne von § 99 BetrVG ein Beteiligungsrecht besteht, auch losgelöst vom Einzelfall klären lassen, wenn eine konkrete Maßnahme zwar abgeschlossen ist, aber für die Zukunft mit ähnlichen Streitfällen gerechnet werden muß (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 5/99 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; 1. August 1989 - 1 ABR 51/88 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 16, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 283/93

    Änderungskündigung, Versetzung

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Als Versetzung mitbestimmungspflichtig ist somit die tatsächliche Beschäftigung in einem anderen Bereich, also die Zuweisung einer anderen Tätigkeit (BAG 30. September 1993 - 2 AZR 283/93 - BAGE 74, 291, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 40/98

    Auslandsdienstreisen als mitbestimmungspflichtige Versetzungen?

    Auszug aus BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99
    Streiten die Betriebsparteien über den Bestand, den Inhalt oder den Umfang eines Mitbestimmungsrechts, so kann dieser Streit nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Wege eines allgemeinen Feststellungsverfahrens geklärt werden (Senatsbeschluß 21. September 1999 - 1 ABR 40/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mwN).
  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Im Beschlussverfahren können das Bestehen, der Inhalt oder der Umfang eines Mitbestimmungsrechts losgelöst von einem konkreten Ausgangsfall geklärt werden, wenn die Maßnahme, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen wird, häufiger im Betrieb auftritt und sich auch künftig jederzeit wiederholen kann (BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 35/01 - BAGE 101, 232, zu B II 1 der Gründe mwN; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Für eine Versetzung fehlt es im Fall der Arbeitszeitverringerung an der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs iSd. § 95 Abs. 3 BetrVG (für die Freistellung von der Arbeit während des Laufs einer Kündigungsfrist: BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B II 1 der Gründe).

    Zum Schutz vor solchen Belastungen sieht das Gesetz keine Beteiligungsrechte vor (BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163, zu B II 2 der Gründe; vgl. auch BAG 28. Mai 2002 - 1 ABR 40/01 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 96 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 65, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 30/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Ob ein solcher zugewiesen wurde, bestimmt sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 94, 163) .
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Allein die Freistellung des Klägers ab 1. Januar 2010 stellt keine Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil dar, weil es an der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches fehlt (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94, 163 = AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 39 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 33).
  • LAG Düsseldorf, 18.10.2017 - 12 TaBV 34/17

    Einordnung der Zuordnung zum HR-Placement als mitbestimmungspflichtige Versetzung

    Ob ein anderer Tätigkeitsbereich zugewiesen worden ist, beurteilt sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb (BAG 28.03.2000 - 1 ABR 17/99, juris Rn. 18).

    Bei einer Freistellung für die Dauer der Kündigungsfrist fehlt es an der Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, weil dem Arbeitnehmer gerade keine andere Tätigkeit zugewiesen, sondern lediglich der bisherige Arbeitsbereich mangels Beschäftigungsmöglichkeit ersatzlos entzogen wird (BAG 28.03.2000 a.a.O. Rn. 21f.).

    Da es nicht alleine um den Entzug des bisherigen Arbeitsbereichs, sondern auch um die Zuweisung eines neuen Arbeitsbereichs geht, lässt sich nicht aus dem Umkehrschluss aus § 102 BetrVG ableiten, dass dem Betriebsrat nur ein Anhörungsrecht zustehen soll (so zur Freistellung BAG 28.03.2000 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 25/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Ob ein solcher zugewiesen wurde, bestimmt sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 94, 163) .
  • BAG, 17.02.2015 - 1 ABR 45/13

    Personalgestellung - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Deshalb liegt etwa in der Freistellung von der Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist keine mitbestimmungspflichtige Versetzung (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 94, 163) .
  • LAG Köln, 17.07.2020 - 9 TaBV 73/19

    Joint Venture - Internationale Matrixstruktur - Betriebsbegriff - Einstellung -

    (2.1) Dafür spricht nicht schon zwingend, dass eine Freistellung regelmäßig keine Versetzung iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG darstellt, weil dem Arbeitnehmer gerade keine andere Tätigkeit zugewiesen, sondern lediglich der bisherige Arbeitsbereich mangels Beschäftigungsmöglichkeit ersatzlos entzogen wird (BAG, Beschluss vom28. März 2000 - 1 ABR 17/99 -, BAGE 94, 163-168, Rn. 21), und daher für die Rückkehr aus der Freistellung nichts anderes gelten kann (so Grimm, ArbRB 2020, 176).
  • BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 33/17

    Versetzung - Ersetzung der Zustimmung

    Ob ein solcher zugewiesen wurde, bestimmt sich ausschließlich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Betrieb (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 94, 163) .
  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 131/16

    Definition des arbeitsrechtlichen Versetzungsbegriffs

    Deswegen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Freistellung eines Arbeitnehmers für sich nicht nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist ( BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67/236, zu B II 2 b bb; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11, zu III 4 b; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94/163, zu B II 2; 23. Januar 2008 - 1 ABN 94/07 - n. v.; 17. Februar 2015 a. a. O., zu B II 2 b aa, bb ).
  • LAG Hessen, 13.12.2016 - 4 TaBV 133/16

    Wird ein Arbeitnehmer, dessen bisherige Tätigkeit weggefallen ist, zum Zweck

    Deswegen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Freistellung eines Arbeitnehmers für sich nicht nach § 99 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist ( BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 36/90 - BAGE 67/236, zu B II 2 b bb; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11, zu III 4 b; 28. März 2000 - 1 ABR 17/99 - BAGE 94/163, zu B II 2; 23. Januar 2008 - 1 ABN 94/07 - n. v.; 17. Februar 2015 a. a. O., zu B II 2 b aa, bb ).
  • LAG Hamburg, 25.09.2006 - 8 TaBV 1/06

    Versetzung; Arbeitsbereich; anderer Arbeitsbereich; Umstände; Vertretungsregelung

  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 80/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Masseunzulänglichkeit

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 878/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • BAG, 19.09.2000 - 9 AZR 504/99

    Berichtigung der Lohnnachweiskarte

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99

    Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers

  • LAG Hessen, 04.09.2007 - 5 TaBV 88/07

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Freistellungen - Begründungsumfang im

  • LAG Hessen, 17.01.2017 - 4 TaBV 59/16

    Parallelverfahren zu Hess. LAG - 4 TaBV 133/16 -.

  • LAG Hamm, 14.09.2007 - 13 TaBV 62/07

    Versetzung; Übertragung; Teilfunktion; Bereichskoordinator; Stellvertreter;

  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 879/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

  • LAG Hamm, 26.02.2007 - 10 TaBVGa 3/07

    einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des

  • LAG Hessen, 01.11.2005 - 4/18/5 TaBV 47/05

    Vertretung - Unterlassung

  • LAG Düsseldorf, 30.08.2006 - 12 TaBV 51/06

    Abstellung zu "Workshops" als Versetzung?

  • LAG Hessen, 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05

    Versetzungsbegriff - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats - Teilbeschluss

  • LAG Hessen, 10.03.2011 - 5 TaBV 61/10

    Mitbestimmungsrecht - Änderung von sogenannten Tagesdauerarbeitsposten im

  • LAG Hessen, 04.04.2017 - 4 TaBV 18/16

    Begriff der Versetzung i.S. von §§ 99 , 95 Abs. 3 BetrVG

  • LAG Hessen, 24.05.2005 - 4 TaBV 139/04

    Einstellung - Zustimmungsersetzung - fehlende Unterrichtung

  • LAG Niedersachsen, 02.11.2006 - 1 TaBV 83/06

    Anspruch auf Einrichtung einer Einigungsstelle zur Regelung eines Sozialplans im

  • ArbG Köln, 07.08.2008 - 14 BV 113/07

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei Versetzungen in einen anderen,

  • LAG Hessen, 31.01.2017 - 4 TaBV 68/16

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer

  • ArbG Köln, 30.06.2009 - 14 BV 399/08

    Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in persönlichen Angelegenheiten von

  • LAG Hessen, 19.08.2014 - 15 TaBV 155/13

    Rechtliche Einordnung des Abbruchs der vollen vereinbarten Arbeitszeit eines

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