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   BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08   

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BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08 (https://dejure.org/2009,2914)
BAG, Entscheidung vom 21.10.2009 - 4 ABR 40/08 (https://dejure.org/2009,2914)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 (https://dejure.org/2009,2914)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmungsersetzung durch den Betriebsrat zur Umgruppierung; Neueinreihung eines Arbeitnehmers in eine geänderte Vergütungsordnung als Umgruppierung; Erforderlichkeit der tariflichen Bewertung der Tätigkeiten eines Arbeitnehmers; Bestehen eines von den ...

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei geänderter Vergütungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung durch den Betriebsrat zur Umgruppierung; Neueinreihung eines Arbeitnehmers in eine geänderte Vergütungsordnung als Umgruppierung; Erforderlichkeit der tariflichen Bewertung der Tätigkeiten eines Arbeitnehmers; Bestehen eines von den ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einreihung in neue Vergütungsordnung ist auch bei gleichbleibender Tätigkeit Umgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 528 (Ls.)
  • BB 2010, 180
  • DB 2010, 232
  • DB 2010, 566
  • AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Während die Eingruppierung die erstmalige Einreihung des Arbeitnehmers in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung zum Gegenstand hat (s. nur BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 26, BAGE 118, 141, 147), handelt es sich bei einer Umgruppierung iSv. § 95 Abs. 1, § 99 Abs. 1 BetrVG um die Neueinreihung in eine solche.

    In diesem Fall ist eine Einreihung selbst dann maßgebend, wenn die Anwendung der abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 27, BAGE 118, 141, 147).

    Anders als in der Entscheidung des Ersten Senats vom 3. Mai 2006 (- 1 ABR 2/05 - Rn. 37, BAGE 118, 141, 149), auf die sich die Arbeitgeberin bezieht, enthält der ETV-DP AG keine Auflistung sämtlicher bestehenden Stellen bei der Arbeitgeberin, die den neuen Entgeltgruppen des ETV-DP AG im Einzelnen zugeordnet werden.

    Damit einher geht zwar eine tarifliche Stellenbewertung für die Stelle "Assistent", wie sie sich aus der Stellenbeschreibung ergibt, weil sie sich die Tarifvertragsparteien zu eigen gemacht haben (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 42, BAGE 118, 141, 150).

    Deshalb hat nicht nur der Betriebsrat im Rahmen der Umgruppierung ein Mitbeurteilungsrecht, ob die Arbeitnehmerinnen tatsächlich (Teil-) Tätigkeiten ausüben, die dieser Stellenbeschreibung entsprechen (s. auch BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 44, BAGE 118, 141, 151).

  • BAG, 22.01.1986 - 4 AZR 409/84

    Eingruppierung eines Maschinenmeisters - Maschinenanlage - Grad der

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht Teiltätigkeiten anhand der von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffe aus den Eingruppierungsnormen selbst bestimmen (st. Rspr., zu Arbeitsvorgängen iSd. BAT s. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

    Denn bereits die Bestimmung und Angrenzung der konkreten Tätigkeiten als Teiltätigkeiten im tariflichen Sinn ist eine rechtliche Bewertung, über die die Beteiligten auch nicht einvernehmlich verfügen können (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

  • BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 13/08

    Eingruppierung bei Mischtätigkeiten - Spezialitätsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Zwar kann das Rechtsbeschwerdegericht Teiltätigkeiten anhand der von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffe aus den Eingruppierungsnormen selbst bestimmen (st. Rspr., zu Arbeitsvorgängen iSd. BAT s. etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 44; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

    Denn bereits die Bestimmung und Angrenzung der konkreten Tätigkeiten als Teiltätigkeiten im tariflichen Sinn ist eine rechtliche Bewertung, über die die Beteiligten auch nicht einvernehmlich verfügen können (BAG 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45; 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 113).

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Danach kann der Senat lediglich überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht den gesamten Inhalt der Anhörung berücksichtigt, es alle erhobenen Beweise gewürdigt hat, ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob sie rechtlich möglich ist (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237, 245).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Eine Umgruppierung findet auch statt, wenn sich - wie vorliegend - bei gleichbleibender Tätigkeit des Arbeitnehmers die Vergütungsordnung ändert (BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 51; 10. Dezember 2002 - 1 ABR 27/01 - zu B III 3 c cc [1] der Gründe mwN, BAGE 104, 187, 199).
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 757/06

    Eingruppierung im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Die Tätigkeit kann auch aus mehreren, jeweils eine Einheit bildenden Einzeltätigkeiten bestehen, die tariflich gesondert zu bewerten sind (st. Rspr., etwa BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 757/06 - Rn. 36 mwN, BAGE 122, 244, 255).
  • BAG, 23.08.2006 - 4 AZR 410/05

    Eingruppierung eines Kraftfahrzeugelektrikers bei den Stationierungsstreitkräften

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    c) Für die Eingruppierung kommt es daher zunächst darauf an, festzustellen, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit, eine Teiltätigkeit ausübt, die mehr als die Hälfte der Wochenarbeitszeit beträgt, oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten zu erbringen hat, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (st. Rspr., etwa BAG 23. August 2006 - 4 AZR 410/05 - Rn. 11 mwN, AP TVAL II § 51 Nr. 12).
  • BAG, 25.08.1993 - 4 AZR 577/92

    Eingruppierung eines Werktherapeuten bei einem kirchlichen Träger -

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Die für eine Abgrenzung oder Verbindung von Tätigkeitsbereichen maßgeblichen Kriterien sind aber vergleichbar (st. Rspr., etwa BAG 25. August 1993 - 4 AZR 577/92 - zu II 2 der Gründe, AP AVR Diakonisches Werk § 12 Nr. 5).
  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 484/07

    Eingruppierung eines Landschaftsgärtners

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    Bei der Zusammenfassung von Einzeltätigkeiten zu einer einheitlich zu bewertenden Gesamttätigkeit oder mehreren jeweils eine Einheit bildenden Teiltätigkeiten gelten vergleichbare Regeln und Kriterien wie bei der Bestimmung des Arbeitsvorgangs nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag, lediglich die anzuwendenden Maßstäbe sind weniger streng (st. Rspr., BAG 27. August 2008 - 4 AZR 484/07 - Rn. 17 mwN, AP TVG § 1 Auslegung Nr. 210).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Auszug aus BAG, 21.10.2009 - 4 ABR 40/08
    bb) Das ist auch unter Zugrundelegung eines eingeschränkten Prüfungsmaßstabes in der Rechtsbeschwerdeinstanz bei der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs (dazu etwa BAG 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 26 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 37) nicht rechtsfehlerfrei.
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Köln, 12.12.2007 - 7 TaBV 13/07

    Eingruppierung; Deutsche Post; Assistent; Aufsicht; Sachbearbeiter; Disponent

  • BAG, 28.06.1989 - 4 AZR 287/89

    Eingruppierung: Sozialpädagoge - Bewertung des Arbeitsvorgangs

  • BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 527/83

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Tarifliche Vergütung - Tarifliche

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

  • BAG, 28.04.2009 - 1 ABR 97/07

    Eingruppierung nach gleichmäßiger Lohnabsenkung

  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Bei der in der Revisionsinstanz erfolgten Änderung der im Übrigen als Eingruppierungsfeststellungsklage zulässigen Anträge handelt es sich um eine Klarstellung der bereits in den Tatsacheninstanzen gestellten Feststellungsanträge, deren Inhalt sich bereits durch die Auslegung der Anträge ergab (vgl. auch BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 13 f., AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08

    Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

    Deshalb hat das Landesarbeitsgericht entgegen der Annahme der Revision bei seiner Beweiswürdigung - genauer: der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme -, die durch das Revisionsgericht nur beschränkt auf die Wahrung der Voraussetzungen und Grenzen von § 286 ZPO überprüfbar ist (BAG 12. März 1997 - 5 AZR 766/95 - zu I 4 b der Gründe, BAGE 85, 237; 19. April 2005 - 9 AZR 184/04 - Rn. 38, AP BErzGG § 15 Nr. 43 = EzA BErzGG § 15 Nr. 14; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 45), keinen Vortrag der Beklagten als wesentlichen Gesichtspunkt unberücksichtigt gelassen.
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Sie ist damit auch dann maßgeblich, wenn die Anwendung der abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 27, BAGE 118, 141; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 25, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 147/17

    Eingruppierung - (Erste) Fachkraft in der Rechtsbehelfsstelle

    Da die in den TuK festgelegten Anforderungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-BA aber Grundlage der Zuordnung einer Tätigkeit zu der vergütungsrechtlich relevanten Tätigkeitsebene sind, haben sich die Tarifvertragsparteien diese bei der Erstellung der Zuordnungstabellen in der bei Abschluss des jeweiligen ÄTV bestehenden Fassung zu eigen gemacht und damit das Bezugsobjekt auch hinreichend bestimmt (vgl. BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 27; 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 42, BAGE 118, 141 [jeweils zu Stellenbeschreibungen]; von einem solchen Verständnis der TuK ausgehend auch BAG 12. Mai 2010 - 10 AZR 545/09 -) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 AZR 53/12

    Eingruppierung - Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst

    Eine Stellenbeschreibung kann also die notwendige rechtliche Bewertung zur Bestimmung von Arbeitsvorgängen entsprechend den tariflichen Vorgaben durch die Gerichte nicht ersetzen (vgl. ua. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 27; 28. Januar 2009 - 4 AZR 13/08 - Rn. 45, BAGE 129, 208) .
  • BAG, 18.03.2015 - 4 AZR 59/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Sie vermag also die notwendige rechtliche Bewertung zur Bestimmung von Arbeitsvorgängen entsprechend den tariflichen Vorgaben - erforderlichenfalls durch die Gerichte - nicht zu ersetzen (vgl. ua. BAG 13. November 2013 - 4 AZR 53/12 - Rn. 18; 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 39; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 27) .
  • BAG, 13.11.2013 - 4 ABR 16/12

    Eingruppierung - Sekretärin in besonderer Vertrauensstellung

    Für die Eingruppierung kommt es daher zunächst darauf an festzustellen, ob der Arbeitnehmer eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit oder mehrere selbständige Teiltätigkeiten zu erbringen hat, die tatsächlich trennbar und jeweils rechtlich selbständig bewertbar sind (st. Rspr., BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 21 mwN) .

    a) Zwar kann der Senat noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz die Gesamt- oder Teiltätigkeiten einer Arbeitnehmerin selbst bestimmen (st. Rspr., zB BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 63; 28. Januar 2009 - 4 ABR 92/07 - Rn. 24 mwN, BAGE 129, 238 ) .

  • BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 5/09

    Eingruppierung einer Tierschutzbeauftragten

    Die für eine Abgrenzung oder Verbindung von Tätigkeitsbereichen maßgeblichen Kriterien sind aber vergleichbar (BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 20 und 21 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 165/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

    In diesem Fall ist die vorgegebene Einreihung selbst dann maßgebend, wenn die Anwendung der abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn 27, zitiert nach juris; BAG 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn 25, zitiert nach juris).

    Die Tarifvertragsparteien haben sie sich zu Eigen gemacht, da sie in Kenntnis der Stellenbeschreibungen und der Anforderungsprofile die Positionen den einzelnen Tarifgruppen zugeordnet haben (vgl. BAG 03. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn 42, zitiert nach juris; BAG 21.10.2009 - 4 ABR 40/08 - Rn 27, zitiert nach juris).

    Der Betriebsrat hat im Rahmen der Ein- bzw. Umgruppierung ein Mitbeurteilungsrecht, welches auf die rechtsanwendende Beurteilung beschränkt ist, ob die Arbeitnehmer/innen tatsächlich Tätigkeiten ausüben, die den Aufgaben der Stellenbeschreibung entsprechen (vgl. BAG 03.05.2006 - 1 ABR 2/05 - Rn 44, zitiert nach juris; BAG 21.10.2009 - 4 ABR 40/08 - Rn 27, zitiert nach juris).

  • BAG, 19.10.2011 - 4 ABR 119/09

    Begriff der Eingruppierung nach § 99 BetrVG

    Zwar spricht im Hinblick auf die sich im Verhältnis zu der früheren Eingruppierung des Arbeitnehmers nach Maßgabe des Vorläufertarifvertrages nunmehr in Rede stehenden veränderten Eingruppierung nach dem TV Alt mehr dafür, von einem Zustimmungsersetzungsantrag zu einer Umgruppierung auszugehen (vgl. BAG 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 51, BAGE 130, 286; 21. Oktober 2009 - 4 ABR 40/08 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 42) .
  • BAG, 24.08.2011 - 4 AZR 670/09

    Eingruppierung einer Fachärztin als Oberärztin - übertragene Spezialfunktion -

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 166/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 486/11

    Eingruppierung - Bestimmung der "nächstniedrigeren Vergütungsgruppe" gemäß der

  • LAG Hessen, 29.04.2010 - 5 TaBV 134/09

    Eingruppierung - Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Auslegung des

  • BAG, 13.11.2019 - 4 ABR 3/19

    Eingruppierung von Salesfloor Supervisoren - Zustimmungsersetzungsverfahren

  • BAG, 23.10.2013 - 4 AZR 431/12

    Eingruppierung - sog. Auffanglohngruppe

  • LAG Düsseldorf, 23.10.2018 - 3 TaBV 79/16

    Rechtsnatur von "Erläuterungen" zu Vergütungsgruppen eines Tarifvertrages

  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 53/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • LAG Niedersachsen, 09.12.2010 - 5 TaBV 25/10

    Tarifliche Eingruppierung einer Zugansagerin der Deutschen Bahn AG;

  • BAG, 19.10.2011 - 4 AZR 643/09

    Eingruppierung nach Überleitung in ein neues Tarifsystem

  • LAG Hamburg, 19.03.2010 - 6 TaBV 6/09

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats in Fällen der Ein- und

  • LAG Köln, 28.07.2011 - 7 TaBV 13/07

    Eingruppierung

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2018 - 3 TaBV 7/18

    Eingruppierung eines Cash Office Supervisors nach dem Gehaltstarifvertrag

  • ArbG Essen, 18.05.2011 - 6 BV 12/11

    Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines

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