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   BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95   

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https://dejure.org/1995,1417
BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 (https://dejure.org/1995,1417)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 (https://dejure.org/1995,1417)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 (https://dejure.org/1995,1417)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Personalkostenabrechnung - Bundeseisenbahnvermögen - Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten - Tarifliche Bewertung von Arbeitsplätzen bei der Deutschen Bahn AG - Personalkostenabrechnung mit dem Bundeseisenbahnvermögen - Besoldung von ...

  • archive.org
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 99 BetrVG, § 12 DBGrG, § 17 DBGrG, § 21 DBGrG, § 76 BPersVG
    Mitbestimmung, Bewertung, Arbeitsplätze, Personalkosten, Bahnbeamter, Personalkostenabrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 76; BetrVG § 99; DBGrG §§ 12, 17, 19, 21
    Mitbestimmung bei tariflicher Bewertung der Arbeitsplätze von Bahnbeamten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99; DBGrG §§ 12, 17, 19, 21; BPersVG § 76
    Kein Mitbestimmungsrecht bei der tariflichen Bewertung von Arbeitsplätzen, auf denen Bahnbeamte im Wege der Abordnung Dienst tun

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1996, 837
  • BB 1996, 112
  • BB 1996, 1336
  • DB 1996, 100
  • DB 1996, 2634
  • AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 23/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Versetzung von Beamten innerhalb der DB AG

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95
    Dieser ist für die personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestände des § 76 Abs. 1 BPersVG zuständig, und zwar auch insoweit, als die entsprechenden beamtenrechtlichen Entscheidungen und Maß nahmen gem. § 12 Abs. 6 DBGrG i.V.m. der DBAG-Zuständigkeitsverordnung der Arbeitgeberin zur Ausübung übertragen worden sind (zur Konkurrenz der Mitbestimmungsrechte siehe auch Senatsbeschluß vom selben Tage - 1 ABR 23/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sollte die Arbeitgeberin einem Beamten, der sich um eine Beförderungsposition bewirbt, entgegenhalten, seine Qualifikation auf dem bisherigen Arbeitsplatz sei zu gering, kann entweder der Betriebsrat dem im Rahmen seiner Mitbestimmung nach § 99 BetrVG bei Versetzungen (s. Senatsbeschluß vom selben Tage - 1 ABR 23/95 -) oder die besondere Personalvertretung im Rahmen ihres Mitbestimmungsrechts nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 3 BPersVG i.V.m. § 17 DBGrG widersprechen.

  • BAG, 23.11.1993 - 1 ABR 34/93

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95
    Seine Beteiligung dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit aber auch der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz aller im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen (vgl. nur Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 1 ABR 48/92 - AP Nr. 104 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972 - beide m.w.N.).
  • BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 48/92

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung unter Beteiligung des

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95
    Seine Beteiligung dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen, damit aber auch der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz aller im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen (vgl. nur Senatsbeschluß vom 9. März 1993 - 1 ABR 48/92 - AP Nr. 104 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 23. November 1993 - 1 ABR 34/93 - AP Nr. 111 zu § 99 BetrVG 1972 - beide m.w.N.).
  • BAG, 21.03.1995 - 1 ABR 46/94

    Mitbestimmung des Personalrats - Neueingruppierung bei Übertragung anderer

    Auszug aus BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 31/95
    Die mitbestimmte Eingruppierung eines vergleichbaren Arbeitnehmers kann zwar ein Indiz bieten, aber die Eingruppierungsentscheidung nicht entbehrlich machen (vgl. Senatsbeschluß vom 21. März 1995 - 1 ABR 46/94 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 123/09

    Arbeitsplatzbewertung und Eingruppierung

    d) Die materielle Rechtskraft (§ 322 Abs. 1 ZPO) des Beschlusses des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) steht einer neuen Entscheidung über die Frage des Mitbestimmungsrechts nicht entgegen.

    bb) Der Beschluss des Ersten Senats vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) entfaltet bereits subjektiv keine Rechtskraft für die Beteiligten dieses Verfahrens.

    Es kann deshalb offenbleiben, ob die objektiven Grenzen der Rechtskraft des Beschlusses vom 12. Dezember 1995 (- 1 ABR 31/95 - aaO) eingehalten oder überschritten wären.

    Die abstrakte Bewertung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist jedoch keine personelle Einzelmaßnahme iSv. § 99 BetrVG (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136) .

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

    Ziel der Maßnahme ist eine personenbezogene Einstufung, nicht eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung (s. etwa Senatsbeschluß vom 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B 4 a der Gründe).
  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 35/09

    Mitbestimmung bei der Bewertung eines mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatzes;

    Die Bestimmungen des Gesetzes über die Gründung der Deutschen Bahn AG - DBGrG - vom 27.12.1993 enthalten insoweit eine Sonderregelung (im Anschluss an BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6).

    Durch Beschluss vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - (AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die tarifliche Bewertung von Arbeitsplätzen, die mit Beamten besetzt sind, bei der D1 AG nur der Personalkostenabrechnung mit dem Bundeseisenbahnvermögen dient; diese tarifliche Bewertung ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung im Sinne des § 99 BetrVG.

    Durch Beschluss vom 11.03.2009 hat das Arbeitsgericht den Feststellungsantrag des Betriebsrats zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die materielle Rechtskraft des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - stehe einer erneuten Sachentscheidung nicht entgegen, weil sich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts der zugrunde liegende Sachverhalt geändert habe.

    Der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens steht nicht die entgegenstehende Rechtskraft des Beschlusses des BAG vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) entgegen.

    Insoweit hat sich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - (AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) nichts geändert (ebenso: LAG Düsseldorf 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09 -).

    Eine solche abstrakte Arbeitsplatzbewertung ist jedoch gerade keine personelle Einzelmaßnahme i. S. des § 99 BetrVG (vgl. BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG Eingruppierung).

    Es handelt sich insoweit - wie schon vom BAG in seinem Beschluss vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) festgestellt - um eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung, die auf die Vergütung des einzelnen Beamten keinen direkten Einfluss hat.

  • LAG Hamm, 05.03.2010 - 13 TaBV 36/09

    Tarifliche Bewertung von einem mit einem Beamten besetzten Arbeitsplatz als

    Durch Beschluss vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - (AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die tarifliche Bewertung von Arbeitsplätzen, die mit Beamten besetzt sind, bei der D1 B2 AG nur der Personalkostenabrechnung mit dem BEV dient; diese tarifliche Bewertung ist keine mitbestimmungspflichtige Eingruppierung im Sinne des § 99 BetrVG.

    Durch Beschluss vom 11.03.2009 hat das Arbeitsgericht den Feststellungsantrag des Betriebsrats zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die materielle Rechtskraft des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - stehe einer erneuten Sachentscheidung nicht entgegen, weil sich seitdem der zugrunde liegende Sachverhalt geändert habe.

    Der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens steht nicht die Rechtskraft des Beschlusses des BAG vom 12.12.1995 (1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung ) entgegen.

    Insoweit hat sich seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - ( AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6) nichts geändert (ebenso: LAG Düsseldorf 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09).

    Eine solche abstrakte Arbeitsplatzbewertung ist jedoch gerade keine personelle Einzelmaßnahme i. S. des § 99 BetrVG ( vgl. BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG Eingruppierung ).

    Es handelt sich insoweit - wie schon vom BAG in seinem Beschluss vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung ) festgestellt - um eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung, die auf die Vergütung des einzelnen Beamten keinen direkten Einfluss hat.

  • LAG Düsseldorf, 20.08.2009 - 11 TaBV 47/09

    Mitbestimmungsfreie Arbeitsplatzbewertung bei gesetzlicher Zuweisung von Beamten

    Das Bundesarbeitsgericht entschied am 12.12.1995 (-1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), dass ein Mitbestimmungsrecht bei der tariflichen Bewertung der von Beamten besetzten Arbeitsplätze bei der Arbeitgeberin nach damaliger Sachlage nicht bestehe.

    Die materielle Rechtskraft des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) stehe einer erneuten Sachentscheidung nicht entgegen.

    a) Der Zulässigkeit des Feststellungsbegehrens steht nicht die entgegenstehende Rechtskraft des Beschlusses des BAG vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) entgegen.

    Eine solche abstrakte Arbeitsplatzbewertung ist jedoch gerade keine personelle Einzelmaßnahme i. S. des § 99 BetrVG (vgl. BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG Eingruppierung).

    Es handelt sich insoweit - wie schon vom BAG in seinem Beschluss vom 12.12.1995 (- 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) festgestellt - um eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung, die auf die Vergütung des einzelnen Beamten keinen direkten Einfluss hat.

  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Die abstrakte Bewertung einer Stelle, eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ist dabei selbst keine der Mitbestimmung nach § 99 BetrVG unterfallende personelle Einzelmaßnahme (vgl. BAG 12. Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - zu B 4 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 136; 17. November 2010 - 7 ABR 123/09 - Rn. 30) .
  • ArbG Düsseldorf, 18.12.2008 - 6 BV 181/08

    Tarifliche Bewertung von einem mit Beamten besetzten Arbeitsplatz als

    Der Beteiligte zu 1) ist der Ansicht, dass sich die Umstände seit der Entscheidung des BAG vom 12. Dezember 1995 (1 ABR 31/95, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) zum selben Streitgegenstand wesentlich geändert haben.

    Der Beschluss des BAG vom 12. Dezember 1995 (1 ABR 31/95, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) steht einer erneuten Sachentscheidung nicht entgegen.

    Allerdings hat sich seit der Entscheidung des BAG vom 12. Dezember 1995 (1 ABR 31/95, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) der zugrunde liegende Sachverhalt geändert.

    Eine "Eingruppierung" in diese Vergütungsordnung ist für ihre Besoldung ohne rechtliche Bedeutung (BAG 12.Dezember 1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, B 2 der Gründe).

  • ArbG Duisburg, 29.01.2009 - 1 BV 116/08

    Arbeitsplatzbewertung Beamte

    (Anschluss an BAG 1 ABR 31/95).".

    Der antragstellende Betriebsrat ist der Auffassung, die tatsächlichen Verhältnisse hätten sich seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.12.1995 (1 ABR 31/95) wesentlich geändert.

    Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 12.12.1995 (1 ABR 31/95, AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), steht der Zulässigkeit des vorliegenden Antrags nicht entgegen.

    Diese Bewertung ist jedoch für die Besoldung des einzelnen Beamten ohne Bedeutung (BAG vom 12.12.1995, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07

    Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer

    Eine Benachteiligung im Sinne dieser Normen kann sich daher nicht nur aus bloßen tatsächlichen Nachteilen, sondern gerade auch aus dem Verlust individualrechtlicher Rechtspositionen ergeben (vgl. etwa BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5, zu A II 2; 02. April 1996 - 1 ABR 31/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 9, zu B I 2 a, 3 a; 18. September 2002 - 1 ABR 56/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 31, zu B I 2 a; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 48, zu B II 4 c bb).

    Diese Widerspruchsgründe sollen eine Stärkung der kündigungsschutzrechtlichen Position des betroffenen Arbeitnehmers bewirken (BAG 30. August 1995 a. a. O., zu A II 3 a; 02. April 1996 a. a. O., zu B I 3 b).

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2001 - 11 TaBV 48/01

    Verhinderung eines Betriebsratsmitgliedes im Rahmen des Zustimmungsverfahren bei

    Ziel der Maßnahme ist eine personenbezogene Einstufung, nicht eine abstrakte Arbeitsplatzbewertung (BAG 12.12.1995 - 1 ABR 31/95 - AP Nr. 6 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 35/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

  • LAG München, 27.02.2018 - 7 TaBV 91/17

    Stufenvorweggewährung

  • LAG Hessen, 04.06.1996 - 4 TaBV 162/95

    Eingruppierung: untertarifliche Vergütungsgruppe während Einarbeitungszeit

  • LAG Baden-Württemberg, 14.11.2012 - 20 TaBV 2/12

    Eingruppierung nach dem ERA-TV bei vorläufiger Bewertung der Arbeitsaufgabe durch

  • LAG Berlin, 08.01.1997 - 13 TaBV 2/96

    Betriebsrat Mitbestimmungrecht bei Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen mit

  • BAG, 27.01.1998 - 1 ABR 38/97
  • LAG Hamm, 14.01.1997 - 13 TaBV 69/96

    Berwertung einer als Umkategorisierung bezeichneten Maßnahme des Arbeitgebers als

  • LAG Berlin, 15.08.1996 - 9 Ta 9/96

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Versetzung; Beamter

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