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   BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06   

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https://dejure.org/2007,1241
BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 (https://dejure.org/2007,1241)
BAG, Entscheidung vom 16.01.2007 - 1 ABR 16/06 (https://dejure.org/2007,1241)
BAG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 (https://dejure.org/2007,1241)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Versetzung von Arbeitnehmern eines Luftfahrtunternehmens an einen anderen Arbeitsplatz; Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs bei einer Verlagerung von Arbeitsplätzen einer Abteilung und deren organisatorische ...

  • Judicialis

    ZPO § 147; ; ZPO § 148; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 261 Abs. 3 Nr. 1; ; BetrVG § 95 Abs. 3; ; BetrVG § 99; ; BetrVG § 100 Abs. 2; ; ArbGG § 81 Abs. 2; ; ArbGG § 83a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Versetzung; mehrere Zustimmungsersuchen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG; unterschiedliche Gegenstände mehrerer Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG; Auslegung einer Konzernbetriebsvereinbarung ...

  • rechtsportal.de

    Betriebsverfassungsrecht; Prozessrecht - Versetzung; mehrere Zustimmungsersuchen nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ; unterschiedliche Gegenstände mehrerer Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG ; Auslegung einer Konzernbetriebsvereinbarung ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Versetzung: Mehrere Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG haben auch im gleichen gerichtlichen Verfahren unterschiedliche Gegenstände ? Arbeitgeber muss Verhältnis untereinander angeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1456 (Ls.)
  • DB 2007, 1820
  • AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 3 der Gründe).

    aa) Für die geplante Einstellung eines Arbeitnehmers hat der Senat entschieden, dass es sich bei einem weiteren Antrag des Arbeitgebers auf gerichtliche Ersetzung der vom Betriebsrat nach erneutem Ersuchen abermals verweigerten Zustimmung trotz der Identität des Stellenbewerbers um einen prozessual eigenständigen Verfahrensgegenstand handelt (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b bb (1) der Gründe).

    Dennoch betrifft der Antrag nicht denselben Vorgang und Lebenssachverhalt, sondern ein neues Zustimmungsersuchen an den Betriebsrat (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO).

    Dem Arbeitgeber ist es jedoch grundsätzlich unbenommen, nach rechtskräftigem Unterliegen im Zustimmungsersetzungsverfahren die auf das gleiche Ziel gerichtete personelle Maßnahme erneut nach Maßgabe von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG einzuleiten und ggf. den Weg des § 99 Abs. 4, § 100 Abs. 2 BetrVG zu beschreiten (BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - aaO, zu B II 2 b bb (2) der Gründe).

    Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Für den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung zu einer beabsichtigten Versetzung besteht es jedenfalls solange, wie der Arbeitgeber an seiner Versetzungsabsicht und an dem betreffenden Zustimmungsersuchen gegenüber dem Betriebsrat festhält (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B II 1 der Gründe; 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b der Gründe).

    Dieser Streit ist objektiv erledigt, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Befugnis zur endgültigen Durchführung vorliegt (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - BAGE 112, 329, zu B III 1 der Gründe).

    Dementsprechend wird die Auslegung - wie hier - regelmäßig ergeben, dass er auf eine vorübergehende Regelung gerichtet und auf die Dauer des Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag befristet ist (BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - aaO, zu B III 2 der Gründe).

    Die Einstellung ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 iVm. § 92 Abs. 2 Satz 3, § 95 Satz 4 ArbGG auch in Fällen wie diesem auszusprechen (vgl. BAG 16. November 2004 - 1 ABR 48/03 - aaO, zu B III 3 der Gründe mwN).

  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 60/05
    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Hinweise des Senats: Das Verfahren wurde vom Senat verbunden mit dem Verfahren - 1 ABR 12/06 - (Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main 22. Februar 2005 - 12 BV 878/04 - Hessisches Landesarbeitsgericht 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 -).

    Der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 - ist gegenstandslos.

    Der im Rahmen ihrer ebenfalls zulässigen Rechtsbeschwerde gestellte Hilfsantrag der Arbeitgeberin ist dem Senat damit nicht zur Entscheidung angefallen; der über diesen Antrag ergangene Beschluss des Landesarbeitsgerichts vom 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 - ist unbeachtlich.

  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 12/06

    Versetzung; Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Hinweise des Senats: Das Verfahren wurde vom Senat verbunden mit dem Verfahren - 1 ABR 12/06 - (Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main 22. Februar 2005 - 12 BV 878/04 - Hessisches Landesarbeitsgericht 11. Oktober 2005 - 4/18 TaBV 60/05 -).

    1 ABR 16/06 1 ABR 12/06.

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03

    Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Verfahrensgegenstand ist nicht, ob die Maßnahme im Zeitpunkt der Antragstellung durch den Arbeitgeber zulässig war (28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 51 = EzA BetrVG 2001 § 99 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in BAGE vorgesehen, zu B II 2 b aa der Gründe; 25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218, zu B I 1 der Gründe; 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 3 der Gründe).

    Diese gegenwarts- und zukunftsbezogene Frage ist nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantworten (25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 27.06.2006 - 1 ABR 35/05

    Mitbestimmung bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Dafür kommt es nicht darauf an, unter welchen Voraussetzungen mit der bloß geographischen Verlagerung eines im Übrigen in seiner Struktur, Organisation und Belegschaft unverändert bleibenden Betriebs oder Betriebsteils für die betroffenen Arbeitnehmer die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs verbunden ist (vgl. dazu BAG 27. Juni 2006 - 1 ABR 35/05 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 47 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 3, zu B I 2 a cc der Gründe).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Der Betriebsrat kann nicht über einen auf diese Vorschrift gestützten Widerspruch nach § 99 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass die unternehmerische Entscheidung rückgängig gemacht wird (BAG 10. August 1993 - 1 ABR 22/93 - NZA 1994, 187, zu B II 3 a der Gründe).
  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 8/00

    Einseitige Änderung der Eingruppierungsordnung durch den Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitgerichts liegt eine doppelte Rechtshängigkeit nach der Vorschrift des § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO - die auch im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gilt (BAG 13. März 2001 - 1 ABR 8/00 -, zu B der Gründe) - nicht vor.
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Dem Gericht steht es frei, aus welchem vorgetragenen Grund es dem Begehren stattgibt, es muss dies wegen der Rechtskraftwirkung seiner Entscheidung lediglich klarstellen (BGH 4. Juli 1997 - V ZR 48/96 - NJW-RR 1997, 1374, zu III der Gründe; so auch Thomas/Putzo ZPO 27. Aufl. § 260 Rn. 3 mwN; aA Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 260 Rn. 5).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern -

    Auszug aus BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06
    Diese gegenwarts- und zukunftsbezogene Frage ist nach Maßgabe der Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beantworten (25. Januar 2005 - 1 ABR 61/03 - aaO; 12. November 2002 - 1 ABR 1/02 - BAGE 103, 304, zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • LAG Hessen, 11.10.2005 - 18 TaBV 49/05

    Versetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren - Streitgegenstand - doppelte

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Dort heißt es unter der Überschrift "Verlagerung der Abteilung FRA RE": "Im Rahmen des o.g. Projektes werden die Aufgaben und Arbeitsplätze der Abteilung FRA RE zum 01.04.2004 von Frankfurt nach Köln verlagert." (so im Ergebnis auch: BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 -).

    Dies stellt § 2 Abs. 1 Satz 2 KBV-Sozialplan ausdrücklich klar, indem er bestimmt: "Dieser Sozialplan gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lufthansa-Bodenpersonals, deren Arbeitsplatz bzw. Stelle/Funktion infolge des Personalabbaus entfallen wird ..." (vgl. BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 -).

  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07

    Zustimmungsverweigerung per E-Mail

    Dieser Streit ist objektiv erledigt, sobald eine rechtskräftige Entscheidung über die Befugnis zur endgültigen Durchführung vorliegt (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 53 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

    Dementsprechend wird die Auslegung - wie hier - regelmäßig ergeben, dass beide Anträge auf eine vorübergehende Regelung gerichtet und auf die Dauer des Verfahrens über den Zustimmungsersetzungsantrag befristet sind (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 53 mwN, aaO.).

    Die Einstellung ist deshalb in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 ArbGG iVm. § 92 Abs. 2 Satz 3, § 95 Satz 4 ArbGG auch in Fällen wie diesem - durch den Senat - auszusprechen (BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 54 mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).

  • BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09

    Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung

    Das Verfahren ist insoweit einzustellen (vgl. dazu näher BAG 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 52 ff. mwN, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).
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