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   BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07   

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https://dejure.org/2008,3103
BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 (https://dejure.org/2008,3103)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 (https://dejure.org/2008,3103)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 (https://dejure.org/2008,3103)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrechte und Beteiligungspflichten eines Betriebsrats in einem Zustimmungsersetzungsverfahren hinsichtlich einer Umgruppierungen oder eine Herausgruppierung der Vergütungsgruppen

  • Betriebs-Berater

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung bei Umgruppierung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitbestimmung bei Umgruppierung ? Beteiligung des Betriebsrats bezüglich der Zuweisung zu einer Vergütungsgruppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 280 (Ls.)
  • DB 2009, 71
  • AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Sie haben keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition, die durch die Entscheidung im vorliegenden Verfahren berührt sein könnte (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238, zu B I 3 der Gründe mwN).

    Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber überhaupt eine Ein- oder Umgruppierung vorgenommen hat (26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 -BAGE 112, 238, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Sie besteht in der Feststellung, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht oder nicht mehr den Merkmalen der Vergütungsgruppe entspricht, in die er bisher eingruppiert ist, sondern denen einer anderen (26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Die Richtigkeit dieser Beurteilung unterliegt dem Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats (26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 -BAGE 112, 238, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Gibt es außerhalb der zuvor angewandten Vergütungsordnung nur einen nicht weiter gestuften Bereich, bezieht sich die Mitbeurteilung des Betriebsrats auf die Richtigkeit der Feststellung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer falle nicht mehr unter die bisherige Vergütungsordnung (BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).

    Gibt es außerhalb der bislang maßgeblichen Vergütungsordnung eine weitere gestufte Vergütungsordnung und hat der Arbeitgeber eine Eingruppierung in diese nicht vorgenommen, ist die Umgruppierung unvollständig und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zunächst die (Neu-)Eingruppierung verlangen (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a bb der Gründe; vgl. auch 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 2, zu B II 1 b der Gründe).

  • BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Gibt es außerhalb der bislang maßgeblichen Vergütungsordnung eine weitere gestufte Vergütungsordnung und hat der Arbeitgeber eine Eingruppierung in diese nicht vorgenommen, ist die Umgruppierung unvollständig und der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zunächst die (Neu-)Eingruppierung verlangen (vgl. BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - aaO, zu B II 2 a bb der Gründe; vgl. auch 12. Dezember 2006 - 1 ABR 13/06 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 32 = EzA BetrVG 2001 § 99 Eingruppierung Nr. 2, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Die Richtigkeit der betreffenden Beurteilung unterliegt der Mitbeurteilung des Betriebsrats (23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338, zu B I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

    Auszug aus BAG, 17.06.2008 - 1 ABR 37/07
    Diese dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Lohn- und Gehaltsgruppenordnung in gleichen oder vergleichbaren Fällen und soll innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen gewährleisten (BAG 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 131, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.01.2009 - 4 ABR 92/07

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

    Sie hat keine betriebsverfassungsrechtliche Rechtsposition, die durch die Entscheidung im vorliegenden Verfahren berührt sein könnte (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 8, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - mwN, BAGE 112, 238, 244).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebende Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - zu B II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1; 18. Januar 1991 - 1 ABR 53/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 104, 108; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 60, 330, 343).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.05.2023 - 12 TaBV 1/23

    Betriebsratsvergütung - Eingruppierung - Umgruppierung - Mitbestimmung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Betriebsrat deshalb in Fällen, in denen der Arbeitgeber eine Ein- oder Umgruppierung vorgenommen hat, ohne zuvor versucht zu haben, die nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats einzuholen, über den Wortlaut des § 101 BetrVG hinaus zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung sowie bei deren Verweigerung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG verlangen (BAG 20. Oktober 2021 - 7 ABR 14/20 - Rn. 21 mwN; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 14 mwN).
  • BAG, 23.10.2018 - 1 ABR 26/17

    Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch eine Regelungsabrede - maßgebende

    Der Antrag bezieht sich weiterhin auch nicht auf die Ersetzung der Zustimmung zu einer Eingruppierung - als erstmalige Einreihung in eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung -, sondern auf eine Umgruppierung als erneute Einreihung in eine Vergütungsordnung (ausf. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 19 mwN; 21. März 2018 - 7 ABR 38/16 - Rn. 12) , hier die Lohngruppen des LG-RTV .
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Dies zeigt bereits der von der Fachkammer zitierte Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 11. November 1997 - 1 ABR 29/97 -, juris Rn. 25, nach welchem eine Umgruppierung voraussetzt, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers den Merkmalen einer anderen - höheren oder niedrigeren - Vergütungsgruppe entspricht als derjenigen, in die er bisher eingruppiert ist (ebenso BAG, Beschl. v. 1.6.2011 - 7 ABR 138/09 -, juris Rn. 31; v. 22.4.2009, a.a.O., Rn. 51; v. 17.6.2008 - 1 ABR 37/07 -, juris Rn. 14; v. 18.9.2002 - 1 ABR 56/01 -, BAGE 102, 346, juris Rn. 22, und v. 20.3.1990 - 1 ABR 20/89 -, BAGE 64, 254, juris Rn. 29 f.).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 96/09

    NV Bühne - Mitbestimmung bei Eingruppierung - Vereinbarung einer überwiegend

    Es soll innerbetriebliche Lohngerechtigkeit und Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen gewährleisten (vgl. BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 19, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - zu B II 2 a aa und bb der Gründe, BAGE 112, 238) .
  • LAG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 TaBV 91/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Entscheidung der Arbeitgeberin über

    Schon die Entscheidung des Arbeitgebers im Vorfeld, ob eine Einstellung auf der Basis des TVöD oder des NV Bühne erfolgen soll, stellt aber eine mitbestimmungspflichtige Eingruppierungsentscheidung dar(im Anschluß an BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 und vom 17.06.2008 - 1 ABR 37/07).

    Das Mitbeteiligungsrecht diene der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen (Beschluss 12.12.06 - 1 ABR 13/06 - AP § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Nr. 32; vom 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 - AP § 99 BetrVG 1972 Nr. 126).

  • LAG Hessen, 24.03.2009 - 4 TaBV 117/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - Einstellung - Eingruppierung

    Hier kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber stattdessen im Fall der Verletzung seiner Beteiligungsrechte in entsprechender Anwendung von § 101 Satz 1 BetrVG verlangen, seine Zustimmung nachträglich einzuholen und im Fall von deren Verweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG durchzuführen (ständige Rechtsprechung, etwa BAG 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14, zu B I; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126, zu B II 2 a) .

    In diesem Fall dient die Beteiligung des Betriebsrats dazu, dessen Mitbeurteilung bei der Auswahlentscheidung des Arbeitgebers im Interesse einer einheitlichen Anwendung der Vergütungsordnung im Betrieb und der Gewährleistung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und der Transparenz der im Betrieb vorgenommenen Eingruppierungen zu ermöglichen (so zur Einordnung eines Arbeitnehmers in den AT-Bereich BAG 17. Juni 2008 a. a. O., zu B III 2 a; vgl. auch BAG 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 2, zu B II 2 a aa) .

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 4 TaBV 232/08

    Betriebsratsbeteiligung bei Umgruppierung - Firmenvergütungstarifvertrag des

    Vielmehr kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die nachträgliche Einholung einer Zustimmung zu dieser Maßnahme verlangen (vgl. etwa BAG 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14, zu B I; 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126, zu B II 2 a) , was der Betriebsrat bezüglich der verfahrensgegenständlichen Umgruppierungen auch getan hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 11 TaBV 3/09

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung -

    Die Frage, ob die Arbeitnehmer nach den Vertragsänderungen nicht mehr einer bestimmten Vergütungsgruppe der bisher maßgeblichen Vergütungsordnung, sondern einem außerhalb dieser Vergütungsordnung liegenden Bereich zuzuordnen sind, ist im Interesse der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und Transparenz vom Betriebsrat mit zu prüfen (vgl. BAG 17.06.2008 - 1 ABR 37/07 - AP Nr. 126 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 4 TaBV 1/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Zuordnung der Arbeitnehmer in die Entgeltgruppen

  • LAG Hamm, 06.11.2009 - 10 TaBV 179/08

    Eingruppierung von Helfern an Rollenschneidern in der Verpackungsindustrie;

  • LAG Niedersachsen, 15.12.2008 - 6 TaBV 51/08

    Mitbestimmung bei frei verhandelter Vergütungsvereinbarung als kollektive

  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 165/08

    Umgruppierung von Maschinenführern am Rollenschneider

  • LAG Hessen, 14.05.2013 - 4 TaBV 305/12

    Eingruppierung - Umgruppierung; Eingruppierung - Umgruppierung

  • LAG Hessen, 13.02.2012 - 4 Ta 52/12

    Beteiligtenstellung im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren - keine

  • ArbG Duisburg, 29.01.2009 - 1 BV 116/08

    Arbeitsplatzbewertung Beamte

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