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   BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86   

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BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 (https://dejure.org/1987,946)
BAG, Entscheidung vom 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 (https://dejure.org/1987,946)
BAG, Entscheidung vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 (https://dejure.org/1987,946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Betriebsrats zu einer Versetzung - Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht - Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats - Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 99
  • NZA 1988, 624
  • NZA 1988, 625
  • BB 1988, 348
  • DB 1988, 235
  • JR 1988, 264
  • AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Hierüber wird dann im Zustimmungsersetzungsverfahren sachlich entschieden (vgl. zur entsprechenden Fallgestaltung bei einer Kündigung wegen beabsichtigter, noch nicht vollzogener Betriebsstillegung BAG Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Er kann im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren keine neuen Gründe nachschieben (Beschluß des Senats vom 3. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 - BAGE 46, 158 [BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82] = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Entscheidung über die Rechtsbeschwrde

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Es bedarf dazu weder eines besonderen Beschlusses des Senats noch eines Einverständnisses der Beteiligten (Beschluß des Senats vom 7. Juli 1954, BAGE 1, 29 = AP Nr. 1 zu § 87 ArbGG 1926 und vom 24. August 1976 - 1 ABR 109/74 - AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 95 Rz 7; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 95 Rz 1; Dersch/Volkmar, ArbGG, 6. Aufl., § 95 Rz 1).
  • BAG, 24.08.1976 - 1 ABR 109/74

    Rechtsbeschwerdeverfahren - Mündliche Anhörung der Beteiligten - Erstattung von

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Es bedarf dazu weder eines besonderen Beschlusses des Senats noch eines Einverständnisses der Beteiligten (Beschluß des Senats vom 7. Juli 1954, BAGE 1, 29 = AP Nr. 1 zu § 87 ArbGG 1926 und vom 24. August 1976 - 1 ABR 109/74 - AP Nr. 2 zu § 95 ArbGG 1953; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 95 Rz 7; Dietz/Nikisch, ArbGG, § 95 Rz 1; Dersch/Volkmar, ArbGG, 6. Aufl., § 95 Rz 1).
  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Der Rechtsbeschwerdeführer hatte ausreichend Zeit, seine rechtlichen Erwägungen dem Senat schriftlich vorzutragen (vgl. BAG Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 42/84 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Die dem Betriebsrat mit der Unterrichtung mitgeteilten tatsächlichen Umstände und seine Zustimmungsverweigerungsgründe bestimmen den Streitstoff im Zustimmungsersetzungsverfahren (BAG Beschluß vom 15. April 1986 - 1 ABR 55/84 - AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Vergleichbar sind Arbeitnehmer, wenn sie nach ihren bisherigen Tätigkeiten miteinander verglichen werden können und damit auf ihren innegehabten Arbeitsplätzen gegeneinander austauschbar sind (BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B II 4 a der Gründe; Urteil vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.06.1986 - 7 AZR 623/84

    Sozialauswahl bei Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
    Vergleichbar sind Arbeitnehmer, wenn sie nach ihren bisherigen Tätigkeiten miteinander verglichen werden können und damit auf ihren innegehabten Arbeitsplätzen gegeneinander austauschbar sind (BAG Urteil vom 16. September 1982 - 2 AZR 271/80 - AP Nr. 4 zu § 22 KO, zu B II 4 a der Gründe; Urteil vom 13. Juni 1986 - 7 AZR 623/84 - AP Nr. 13 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu II 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.02.1988 - 1 ABR 82/86

    Betriebsverfassungsrechtliche Rechtsfolgen aus der Herabsetzung der Anforderungen

    Es kann damit im vorliegenden Falle dahingestellt bleiben, ob der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung des Bewerbers C auch mit der Begründung verweigern konnte, mit der Besetzung des Arbeitsplatzes werde die Weiterbeschäftigung und Wiedereingliederung des gekündigten Arbeitnehmers G nach gewonnenem Kündigungsschutzprozeß erschwert und ob ein solcher Grund noch dann die Verweigerung der Zustimmung rechtfertigen kann, wenn zwischenzeitlich feststeht, daß das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers G nicht nur tatsächlich, sondern auch rechtlich sein Ende gefunden hat (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 -, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung und der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 ABR 11/95

    Mitbestimmung bei Versetzung - Sozialauswahl

    Versetzung und Kündigung sind aber in diesem Sinne auch dann ursächlich miteinander verbunden, wenn beide Maßnahmen Folge derselben Betriebsänderung sind und wenn diese eine Auswahlentscheidung nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich gemacht hat (Senatsbeschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99, 105 f. = AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a aa der Gründe).

    Der kündigungsschutzrechtliche Zusammenhang zwischen Auswahlentscheidung und Änderungskündigung ist auch im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG beachtlich, weil diese Vorschrift unnötige Kündigungen vermeiden und eine Stärkung des Kündigungsschutzgesetzes erreichen will (vgl. Senatsbeschluß vom 15. September 1987, aaO; Kittner in Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 99 Rz 185; Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 170; Kraft, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 99 Rz 124; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 99 Rz 83).

    Dies gilt auch hinsichtlich der Grundsätze der Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. schon Senatsbeschluß vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99, 107 = AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 a bb der Gründe; ebenso Dietz/Richardi, aaO; einschränkend Galperin/Löwisch, aaO).

  • BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 18/10

    Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - Berichtigung der

    Ein Hinweis darauf, dass jetzt die Zustimmungsverweigerungsfrist für den Betriebsrat erneut zu laufen beginnt, ist nicht erforderlich (vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 39, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45; 5. Mai 2010 - 7 ABR 70/08 - Rn. 34, aaO) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - 3 TaBV 27/15

    Versetzung, Mitbestimmung, Betriebsrat, Kündigungen, Betriebsänderung,

    Die Vorschrift des § 99 Abs. 2 Ziffer 3 BetrVG setzt nach ihrem Wortlaut beispielsweise voraus, dass aufgrund einer geplanten Maßnahme - in Frage kommen Einstellungen und Versetzungen anderer Arbeitnehmer - eine Kündigung ausgesprochen werden soll oder gleichzeitig ausgesprochen wird (BAG vom 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 - zitiert nach Juris Rz. 21).

    Maßgeblich ist, dass Versetzung und Entlassung auf einem einheitlichen Plan des Arbeitgebers beruhen (BAG vom 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 - zitiert nach Juris Rz. 27).

    Der ursächliche Zusammenhang im Sinne des § 99 Abs. 2 Ziffer 3 BetrVG zwischen der geplanten personellen Einzelmaßnahme - wie hier der Versetzung - und der Gefährdung des Arbeitsplatzes eines anderen Arbeitnehmers erfordert keine Differenzierung zwischen beachtlichen unmittelbaren und unbeachtlichen mittelbaren Folgen der Einstellung oder Versetzung (BAG vom 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 - Rz. 25).

    Beide Folgen sind aber betriebsverfassungsrechtlich gleich zu behandeln (BAG vom 15.09.1987, 1 ABR 29/86 - Rz. 25).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.08.2013 - 4 TaBV 4/13

    Unbefristete Besetzung eines Elternzeitvertretungsarbeitsplatzes -

    Wird nämlich z.B. ein Arbeitnehmer auf einen noch von einem anderen Arbeitnehmer besetzten Arbeitsplatz versetzt, so kann der Betriebsrat dieser Versetzung wegen des dadurch aufgetretenen Arbeitskräfteüberhangs und der damit einhergehenden Besorgnis der Kündigung des bisherigen Arbeitsplatzinhabers die Zustimmung verweigern, es sei denn der versetzte Arbeitnehmer ist im Rahmen der Sozialauswahl sozial schutzwürdiger, was im Rahmen der Rechtfertigung zu prüfen wäre (BAG 15. September 1987 - 1 ABR 29/86 - BAGE 56, 99).

    a) Es kommt bei der Frage der Rechtfertigung nicht darauf an, ob die personelle Einzelmaßnahme aus betrieblichen Gründen gerechtfertigt ist, sondern darauf, ob die durch die personelle Maßnahme zu besorgenden Nachteile aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt sind (BAG 15. September 1987 aaO; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn 224; GKG-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 99 Rn 160).

    Ob solche Rechtfertigungsgründe vorliegen, ist hypothetisch unter Anlehnung an § 1 Abs. 2, 3 KSchG festzustellen (BAG 15. September 1987 aaO; BAG 30. August 1995 - 1 ABR 11/95 - AP BetrVG 1972 § 99 Versetzung Nr. 5; Richardi/Thüsing BetrVG 12. Aufl. § 99 Rn 225).

  • LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur

    (c) Die vorgenannte Rechtsauffassung der Beschwerdekammer steht in Übereinstimmung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach ein Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 2 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36; BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45; BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 15.04.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36; BAG; Beschluss vom 15.09.1987 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 15 TaBV 2/05

    Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG; Kündigung und sonstiger Nachteil

    a) Das Arbeitsgericht hat zutreffend unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BAG, Beschluss vom 15. September 1987 - 1 ABR 29/86, BAGE 56, 99 = AP Nr. 45 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluss vom 30. August 1995 - 1 ABR 11/95, AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Versetzung) darauf abgestellt, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG setze einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme und einer befürchteten Kündigung voraus, denn die befürchtete Kündigung muss die Folge der personellen Maßnahme sein.

    Dies ist für den Fall anerkannt worden, dass beide Maßnahmen Folge derselben Betriebsänderung sind und wenn diese eine Auswahlentscheidung nach § 1 Abs. 3 KSchG erforderlich gemacht hat (vgl. BAG, Beschluss vom 15. September 1987, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 18.01.2008 - 10 TaBV 95/07

    Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur Versetzung eines Mitarbeiters;

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 15.04.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36; BAG, Beschluss vom 15.09.1987 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 24.05.2006 - 10 TaBV 182/05

    Mitbestimmung des Betriebsrats, Umgruppierung von Arbeitnehmern, Anforderungen an

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen ist (BAG, Beschluss vom 03.07.1984 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 20; BAG, Beschluss vom 15.04.1986 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 36 - unter B. II. 3. a) der Gründe; BAG, Beschluss vom 15.09.1987 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 45 - unter II. 3. b) der Gründe; BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 18 - unter B. II. der Gründe m.w.N.).
  • ArbG Essen, 14.12.2010 - 2 BV 47/10

    Es liegt keine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vor bei Einstellung von

  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 43/09

    Eingruppierung von Maschinenführern an Heißfolien- oder Stanzmaschinen der

  • LAG Berlin, 11.02.2005 - 6 TaBV 2252/04

    Ausschreibung; Nachteil; Widerantrag

  • LAG Köln, 13.12.2006 - 8 TaBV 39/06

    Einstellung; Zustimmungsverweigerung; befürchteter Nachteil

  • ArbG Düsseldorf, 04.10.2022 - 6 BV 107/22
  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 10 TaBV 19/09

    Versetzung von Bodenpersonal im Range eines Flugkapitäns ohne Zustimmung der

  • LAG Köln, 10.11.1994 - 4 TaBV 51/94

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu Umgruppierungen und Versetzungen;

  • ArbG Braunschweig, 22.06.2005 - 3 BV 34/05
  • LAG Köln, 10.11.1994 - 5 (4) TaBV 51/94

    Betriebsrat: Zustimmungsverweigerung bei Besetzung neu geschaffener,

  • ArbG Nürnberg, 09.08.2000 - 12 BV 128/99

    Ordnungsgemäße Begründung eines Betriebsratswiderspruches gegen die Einstellung

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