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   BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90   

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BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 (https://dejure.org/1991,735)
BAG, Entscheidung vom 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 (https://dejure.org/1991,735)
BAG, Entscheidung vom 09. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 (https://dejure.org/1991,735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1, § 101 Satz 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 106 Abs. 2, § 23 Abs. 3
    Keine mitbestimmungspflichtige Einstellung bei Beschäftigung von Mitarbeitern einer Fremdfirma im Rahmen eines echten Dienst- oder Werkvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Drittfirma - Arbeitnehmereinstellung - Betriebsrat - Unterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 275
  • BB 1992, 72
  • DB 1992, 327
  • AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 05.03.1991 - 1 ABR 39/90

    Zum Begriff der Einstellung

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    In der Beschäftigung von Arbeitnehmern einer Drittfirma aufgrund eines echten Werkvertrages liegt keine Einstellung i.S. von § 99 Abs. 1 BetrVG , wenn die Drittfirma die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz nach Zeit und Ort zu treffen hat (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 5.3.1991 - 1 ABR 39/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In seinem Beschluß vom 5. März 1991 (aaO, zu B II 1 der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß die möglichen Fallgestaltungen sich nicht allein danach unterscheiden, ob Personen im Betrieb aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages tätig werden.

    Es ist, wie der Senat in dem Beschluß vom 5. März 1991 (aaO, zu B II 2 der Gründe) ausgeführt hat, eine im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben übliche Praxis, daß ein Arbeitgeber nicht alle zur Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses erforderlichen Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen, sondern Teilleistungen von Dritten aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages erbringen läßt.

    c) Für diese Fälle hat der Senat in seiner Entscheidung vom 5. März 1991 (aaO, zu B II 5 der Gründe) im einzelnen begründet, daß Personen, die als Dienst- oder Werknehmer oder deren Erfüllungsgehilfen die in einem Dienst- oder Werkvertrag vereinbarte Leistung erbringen, nicht schon deswegen in den Betrieb des Auftraggebers und dessen Organisation i. S. von § 99 BetrVG eingegliedert sind, weil sie im Betrieb des Auftraggebers tätig werden und die von ihnen zu Dienstleistung oder das von ihnen zu erstellende Werk, hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozeß eingeplant ist.

  • BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 72/87

    Informationsrechte des Betriebsrats bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Das hat der Senat im Beschluß vom 31. Januar 1989 (- 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972) bereits entschieden.

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 20. September 1990 - 1 ABR 74/89 - nicht veröffentlicht).

    Der Senat hat erstmals mit Beschluß vom 31. Januar 1989 (aaO) entschieden, daß der Betriebsrat bei Beschäftigung von Arbeitnehmern einer Fremdfirma Anspruch auf Vorlage der diese Beschäftigung regelnden Verträge hat.

    Im Beschluß vom 31. Januar 1989 (aaO, zu B II 2 der Gründe) hat der Senat die Vorlage von Kontrollisten, die die Namen der im Betrieb des Arbeitgebers tätigen Fremdfirmen sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Betriebes durch die jeweiligen Arbeitnehmer der Fremdfirmen enthielten, für erforderlich angesehen, um dem Betriebsrat die Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte bei der Personalplanung zu ermöglichen.

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 20. September 1990 - 1 ABR 74/89 - nicht veröffentlicht).

    Das hat der Senat im Beschluß vom 17. März 1987 (aaO, zu B II der Gründe) im einzelnen begründet und daran im Beschluß vom 8. Mai 1990 (- 1 ABR 7/89 - AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) festgehalten.

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bereits in den vom Landesarbeitsgericht angezogenen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß die entschiedenen Fallgestaltungen, bei denen Arbeitnehmer in die Organisation des Betriebes eingegliedert wurden und hier ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichten, zu unterscheiden sind von denjenigen Fällen, in denen "bestimmte absonderbare Arbeiten auf Fremdfirmen übertragen wurden" (so im Beschluß vom 15. April 1986, aaO) oder bei denen der Arbeitgeber "eine Werk- oder Dienstleistung für sich einkauft" (so im Beschluß vom 1. August 1989, aaO).

  • BAG, 01.08.1989 - 1 ABR 54/88

    Einstellung: Begriff

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Bereits in den vom Landesarbeitsgericht angezogenen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß die entschiedenen Fallgestaltungen, bei denen Arbeitnehmer in die Organisation des Betriebes eingegliedert wurden und hier ihrer Art nach weisungsgebundene Tätigkeit verrichten, zu unterscheiden sind von denjenigen Fällen, in denen "bestimmte absonderbare Arbeiten auf Fremdfirmen übertragen wurden" (so im Beschluß vom 15. April 1986, aaO) oder bei denen der Arbeitgeber "eine Werk- oder Dienstleistung für sich einkauft" (so im Beschluß vom 1. August 1989, aaO).

  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88

    Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 BetrVG geschuldete Unterrichtung des Betriebsrats auch durch Überlassung der erforderlichen Unterlagen den Betriebsrat in die Lage versetzen soll, in eigener Verantwortung selbst zu prüfen, ob sich für ihn Aufgaben ergeben und ob er zur Wahrnehmung dieser Aufgaben tätig werden soll (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 17. März 1987, BAGE 54, 278 = AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972, vom 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP Nr. 31 zu § 80 BetrVG 1972, vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 19/88 - AP Nr. 37 zu § 80 BetrVG 1972 und vom 20. September 1990 - 1 ABR 74/89 - nicht veröffentlicht).

    Soweit sich für den Betriebsrat jedoch Aufgaben erst dann stellen, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme ergreift oder plant, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, kann der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, auch erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber tätig wird (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989, aaO und vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 08.05.1990 - 1 ABR 7/89

    Aufnahme von Schülerpraktikanten

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Das hat der Senat im Beschluß vom 17. März 1987 (aaO, zu B II der Gründe) im einzelnen begründet und daran im Beschluß vom 8. Mai 1990 (- 1 ABR 7/89 - AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 der Gründe) festgehalten.
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Ein grober Verstoß im Sinne von § 23 Abs. 3 BetrVG scheidet aber in der Regel aus, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (Senatsbeschluß vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Darauf, ob diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, kommt es nicht an (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972 und Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.02.1991 - 1 ABR 24/90

    Unterrichtung des Betriebsrats bei Fehlen eines Wirtschaftsausschusses

    Auszug aus BAG, 09.07.1991 - 1 ABR 45/90
    Soweit sich für den Betriebsrat jedoch Aufgaben erst dann stellen, wenn der Arbeitgeber eine Maßnahme ergreift oder plant, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats auslösen, kann der Betriebsrat die Vorlage von Unterlagen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind, auch erst dann verlangen, wenn der Arbeitgeber tätig wird (Senatsbeschluß vom 27. Juni 1989, aaO und vom 5. Februar 1991 - 1 ABR 24/90 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

  • BAG, 20.09.1990 - 1 ABR 74/89

    Betriebsrat: Anspruch auf Vorlage von Produktionszetteln

  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Ein entsprechender Vorschlag des Betriebsrats nach § 92 Abs. 2 BetrVG kann auch dahin gehen, die Erledigung im Betrieb anfallender Arbeiten Fremdfirmen zu übertragen; umgekehrt kann vorgeschlagen werden, gegenwärtig von Arbeitnehmern solcher Fremdfirmen geleistete Arbeiten durch Arbeitnehmer des Betriebes, ggf. auch durch neu einzustellende Arbeitnehmer, verrichten zu lassen (Senatsbeschluß vom 31. Januar 1989 - 1 ABR 72/87 - AP Nr. 33 zu § 80 BetrVG 1972, unter II 2 der Gründe; s. auch Senatsbeschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972, unter II 3 c der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 1 ABR 51/04

    Mitbestimmungsrecht - Einstellung von Drittpersonal

    Ob den betreffenden Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden - und ggf. von wem - ist unerheblich (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 1 a der Gründe mwN; 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -BAGE 67, 290, zu B I der Gründe; 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 90, zu B III 1 der Gründe; 1. August 1989 - 1 ABR 54/88 - BAGE 62, 271, zu B II 2 c der Gründe).

    Eine Eingliederung in den Betrieb ist deshalb auch bei Arbeitnehmern von Drittfirmen möglich, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrags mit weisungsgebundenen Tätigkeiten im Betrieb beauftragt werden, falls der Betriebsinhaber und nicht der beauftragte Unternehmer das für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsrecht innehat und die Entscheidung über den Einsatz nach Zeit und Ort trifft (BAG 11. September 2001 - 1 ABR 14/01 - EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 10, zu B I der Gründe mwN; 13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 8, zu B II 2 a der Gründe mwN; 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 1 b, c der Gründe).

    Dazu genügen nach der Rechtsprechung des Senats weder die detaillierte Beschreibung der dem beauftragten Unternehmer übertragenen Tätigkeiten in dem zugrunde liegenden Vertrag (1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 110, zu B II 2 a der Gründe; 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, zu B II 4 der Gründe) noch die enge räumliche Zusammenarbeit der beidseitigen Arbeitnehmer im Betrieb, die Unentbehrlichkeit einer von der Fremdfirma erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf und die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Mitarbeiter des Betriebsinhabers (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 2 b der Gründe).

    Ebenso wenig ausreichend sind die Wahrnehmung von arbeitgebertypischen Weisungsrechten durch das Fremdfirmenpersonal gegenüber den eigenen Arbeitnehmern (13. März 2001 - 1 ABR 34/00 - aaO, zu B II 2 b der Gründe) und der Umstand, dass die betreffende Tätigkeit bislang von Arbeitnehmern des Beschäftigungsbetriebs durchgeführt wurde (9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - aaO, zu B I 1 c der Gründe) und zu bestimmten Zeiten weiterhin durchgeführt wird (5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 13.03.2001 - 1 ABR 34/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einsatz von Testkäufern einer Fremdfirma

    Dazu genügt nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats ebensowenig die detaillierte Beschreibung der dem Auftragnehmer übertragenen Tätigkeit in dem zugrunde liegenden Vertrag (BAG 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - BAGE 67, 290, zu B II 4 der Gründe; 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - BAGE 70, 201, zu B II, B II 3 b der Gründe; 1. Dezember 1992 - 1 ABR 30/92 - EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 110, zu B II 2 a der Gründe) wie die engere räumliche Zusammenarbeit im Betrieb, die Unentbehrlichkeit einer von der Fremdfirma erbrachten Hilfsfunktion für den Betriebsablauf und die Einweisung und Koordination des Fremdfirmeneinsatzes durch Mitarbeiter des Betriebsinhabers (BAG 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 102, zu B I 2 b der Gründe).
  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 17 P 17.1115

    Streit um Umfang der Mitbestimmung des Personalrats einer Dienststelle

    Demgegenüber ist irrelevant, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen im Einzelfall tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten gegeben werden (wie BAG, B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/276 f.; B.v. 1.12.1992 - 1 ABR 30/92 - juris Rn. 24, 29, jeweils zum Betriebsverfassungsrecht).

    Demgegenüber ist irrelevant, ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen im Einzelfall tatsächlich Weisungen hinsichtlich ihrer Tätigkeiten gegeben werden (vgl. BAG, B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/276 f.; B.v. 1.12.1992 - 1 ABR 30/92 - juris Rn. 24, 29).

    a) Die Service GmbH haftet für alle bei der Ausführung der Leistungen durch sie oder ihre Arbeitskräfte verursachten Schäden (§ 5 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrags), was gegen eine Eingliederung spricht (vgl. BAG, U.v. 18.1.2012 - 7 AZR 723/10 - NZA-RR 2012, 455 Rn. 37; B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/277).

    Darauf, inwieweit äußere Umstände dabei eine Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern des Betriebs des Auftraggebers notwendig machen, kommt es nicht an (vgl. BAG, B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/277).

    Allein das "Anlernen" führt nicht zu der für die Eingliederung notwendigen Personalhoheit (vgl. BAG, B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/278; vgl. dagegen zu berufsqualifizierenden Schulungen im Rahmen der Berufsausbildung BAG, B.v. 20.4.1993 - 1 ABR 59/92 - NZA 1993, 1096).

    e) Unter Berücksichtigung aller vorgenannten Umstände sind die im Patientenbegleitdienst eingesetzten Arbeitnehmer vor allem deshalb nicht im rechtlichen Sinn in die Arbeitsorganisation der Sozialstiftung eingegliedert, weil es dafür an deren Personalhoheit fehlt, die durch die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über den Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort gekennzeichnet ist (vgl. BAG, B.v. 9.7.1991 - 1 ABR 45/90 - NZA 1992, 275/276 f.).

  • BAG, 05.05.1992 - 1 ABR 78/91

    Zum Begriff der Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG

    Maßgebend ist, ob die von diesen Personen zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zweckes des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (BAGE 51, 337; 61, 283 und 62, 271 = AP Nr. 35, 65 und 68 zu § 99 BetrVG 1972 sowie Senatsbeschlüsse vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 99 und vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102).

    Gerade in den Sachverhalten, die den Entscheidungen vom 5. März 1991 (aaO) und 9. Juli 1991 (aaO) zugrunde lagen, haben Fremdarbeitnehmer Daueraufgaben wahrgenommen, ohne daß der Senat angenommen hätte, es liege eine Einstellung vor.

    b) Wie der Senat auch in den Entscheidungen vom 5. März 1991 (aaO) und 9. Juli 1991 (aaO) ausgeführt hat, spricht die Tatsache, daß die Dienstleistung, die die ASD für den Arbeitgeber zu erbringen hat, in dem Dienstvertrag detailliert beschrieben ist, nicht für eine Integration der Arbeitnehmer von ASD in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers.

  • LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16

    Die portugiesischen Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag

    a) Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( grundlegend: 05.03.1991 - 1 ABR 39/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 90; siehe auch 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 94; 11.09.2001 - 1 ABR 14/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Einstellung Nr. 10) ist es eine im arbeitsteiligen Wirtschaftsleben übliche Praxis, dass ein Arbeitgeber, letztlich gestützt auf Art. 14 GG, nicht alle zur Erreichung eines bestimmten Unternehmensziels erforderlichen Arbeiten durch eigene Arbeitnehmer ausführen, sondern Teilleistungen von Dritten namentlich auf der Grundlage eines Werkvertrages verrichten lässt.
  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 7/93

    Beschäftigung von freien Mitarbeitern als mitbestimmungspflichtige Einstellung -

    Die Rechtsbeschwerde beruft sich zu Unrecht demgegenüber auf die Senatsrechtsprechung zur Vergabe von Arbeiten aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrages an Drittunternehmen (vgl. dazu etwaBeschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972;Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Ob und gegebenenfalls von wem diesen Personen tatsächlich Weisungen hinsichtlich dieser Tätigkeit gegeben werden, ist rechtlich unerheblich (Beschluß vom 15. April 1986, BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989, BAGE 61, 283 = AP Nr. 65 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 1. August 1989, BAGE 62, 271 = AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 - AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 102; Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 75/90 - n.v., zu B I der Gründe; Beschluß vom 5. Mai 1992 - 1 ABR 78/91 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 105, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II der Gründe).

    So hat der Senat in früheren Entscheidungen sowohl das Flämmen von Stahl in einem Stahl- und Walzwerk (Beschluß vom 5. März 1991, aaO) als auch die Lackierung von Bremszylindern in einem Unternehmen, das Bremsanlagen für Kraftfahrzeuge herstellt (Beschluß vom 9. Juli 1991, aaO), als abgrenzbare und auf Fremdfirmen übertragbare Teilleistungen des vom Arbeitgeber hergestellten Produkts angesehen.

  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    In welcher Weise die äußeren Umstände, die sich aus einem solchen Nebeneinander der Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen ergeben, deren Zusammenarbeit notwendig machen, ist unerheblich (BAGE 67, 290, 297 = AP Nr. 90 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 4 der Gründe; Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 - AP Nr. 94 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 11 c der Gründe).
  • LAG München, 16.12.2019 - 3 TaBV 90/19

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Personalplanung, Rechtsverhältnis,

    Der künftige Einsatz von Fremdarbeitnehmern löst erst, aber bereits dann Aufgaben des Betriebsrats aus, wenn der Arbeitgeber sich zu einem solchen Einsatz entschließt und dazu konkrete Schritte unternimmt (vgl. BAG, Beschluss vom 09.07.1991 - 1 ABR 45/90 - unter B. II. 3. a) bb) der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.11.2000 - 13 TaBV 52/00

    Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern einer Fremdfirma

  • BAG, 11.09.2001 - 1 ABR 14/01

    Mitbestimmung bei Einstellung - Aufhebung der Beschäftigung von Mitarbeitern

  • BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 284/91

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zum Werkvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2015 - 6 TaBV 32/14

    Fremdpersonal - Einsatz - Eingliederung - Einstellung - betrieblicher

  • BAG, 22.10.1991 - 1 ABR 28/91

    Grober Verstoß gegen Mitbestimmungsrecht bei Überarbeit

  • BVerwG, 08.01.2003 - 6 P 8.02

    Eingliederung; Einstellung; Fremdunternehmen; Krankentransport.

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - 3 TaBV 6/12

    Betriebsrat, Mitbestimmung, Einstellung, Fremdpersonal, Drittfirma, Werkvertrag,

  • LAG Hamm, 26.11.2010 - 10 TaBV 67/10

    Einstellung eines Arbeitnehmers ohne Zustimmung des Betriebsrats;

  • LAG Hessen, 04.04.2006 - 4 TaBV 183/05

    Betriebsrat: Beteiligungsrechte im Zusammenhang mit Einstellungen

  • LAG Hamm, 08.10.2010 - 10 TaBV 5/10

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.08.1993 - 6 Sa 317/92

    Betriebsteil; Werkrahmenvertrag; Betriebsmitteln des Betriebes

  • LAG Hessen, 03.12.1991 - 4 TaBV 75/91

    Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen ;

  • LAG Hamburg, 04.08.1995 - 3 TaBV 9/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beim Einsatz von sog. Auftragnehmern durch

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1684/92

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Beschäftigung von

  • ArbG Hamburg, 27.01.2003 - 14 BV 1/02

    Bestehen eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen; Gemeinsame Nutzung von

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 4 TaBV 2/94

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen; Vorliegen der

  • Schiedsstelle des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e. V, 01.06.1994 - 3 VR MVO 57/92

    Mitarbeitervertretungen

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