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   BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85   

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BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 (https://dejure.org/1986,878)
BAG, Entscheidung vom 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 (https://dejure.org/1986,878)
BAG, Entscheidung vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 (https://dejure.org/1986,878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen - Bestimmung des Erfüllungsort nach dem inländischen internationalen Privatrecht des mit der Sache zuerst befaßten Gerichts - Theorie des einheitlichen Erfüllungsorts - Zuständigkeit des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Erfüllungsort beim HVV bzw. Arbeitsleistung eines Handlungsgehilfen, angestellter Vertriebsmitarbeiter, Reisender, internationale Zuständigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 482
  • AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.10.1976 - 14/76

    De Bloos / Bouyer

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Maßgeblich hierfür ist nach der Grundsatzentscheidung des EuGH (Urteil vom 6. Oktober 1976 - Rs 14/76 - EuGHE 1976, 1497), auf die auch das Berufungsgericht hingewiesen hat, diejenige Verpflichtung, die den Gegenstand der Klage bildet (ebenso BGHZ 74, 136, 139).

    Die Frage, welches in einem solchen Fall die nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGHE 1976, 1497) für die internationale Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 EGÜbk maßgebende Verpflichtung und somit diejenige ist, "auf die die Klage gestützt wird", ist allein aus dieser Vorschrift zu beantworten, da das Übereinkommen die internationale Zuständigkeit ausschließlich regelt.

  • LAG Hessen, 10.02.1983 - 3 Ta 296/82
    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Streitig ist jedoch, ob insoweit grundsätzlich auf den Wohnsitz des Arbeitnehmers abzustellen ist (LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 10. Februar 1983 - 3 Ta 296/82 - AuR 1983, 348; LAG Köln, Urteil vom 18. März 1983 - 9 Sa 88/83 -, nicht veröffentlicht; zumindest bei täglicher Rückkehr des Vertreters an seinen Wohnort: Rewolle, BB 1979, 170, unter II 2; wohl auch Süße, AuR 1970, 47, 48, unter II 2) oder der Betriebssitz des Arbeitgebers maßgebend sein soll (LAG Saarland, Urteil vom 2. April 1975 - 2 Sa 169/74 -, nicht veröffentlicht; Etzel in AR-Blattei D, Arbeitsgerichtsbarkeit V c, Örtliche Zuständigkeit, unter I 2 c a. E.; vgl. auch Grub, AR-Blattei D, Erfüllungsort beim Arbeitsverhältnis, unter I 2 b - für Montagearbeiter).
  • BAG, 27.08.1964 - 5 AZR 364/63

    Parteiwille - Arbeitsort - Sitz des Arbeitgebers - Bundesmanteltarifvertrag für

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Im anderen Falle wäre dem Umstand, daß beide Parteien in ihren Rechtsausführungen während des Rechtsstreits von der Anwendung deutschen Rechts ausgegangen sind, zu entnehmen, daß sie entweder von vornherein ihre Vertragsbeziehungen deutschem Recht unterstellen wollten, oder daß dieser Wille jedenfalls jetzt bei ihnen besteht (BAG 16, 215, 221 = AP Nr. 9 zu Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht, zu 1 der Gründe).
  • LAG Saarland, 02.04.1975 - 2 Sa 169/74

    Zuständigkeit des ArbG, Erfüllungsort, Reisender, Arbeitsvertrag,

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Streitig ist jedoch, ob insoweit grundsätzlich auf den Wohnsitz des Arbeitnehmers abzustellen ist (LAG Frankfurt am Main, Beschluß vom 10. Februar 1983 - 3 Ta 296/82 - AuR 1983, 348; LAG Köln, Urteil vom 18. März 1983 - 9 Sa 88/83 -, nicht veröffentlicht; zumindest bei täglicher Rückkehr des Vertreters an seinen Wohnort: Rewolle, BB 1979, 170, unter II 2; wohl auch Süße, AuR 1970, 47, 48, unter II 2) oder der Betriebssitz des Arbeitgebers maßgebend sein soll (LAG Saarland, Urteil vom 2. April 1975 - 2 Sa 169/74 -, nicht veröffentlicht; Etzel in AR-Blattei D, Arbeitsgerichtsbarkeit V c, Örtliche Zuständigkeit, unter I 2 c a. E.; vgl. auch Grub, AR-Blattei D, Erfüllungsort beim Arbeitsverhältnis, unter I 2 b - für Montagearbeiter).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 6. Oktober 1976 - Rs 12/76 - EuGHE 1976, 1473) bestimmt sich der "Ort, an dem die Verpflichtung erfüllt worden ist oder zu erfüllen wäre" im Sinne des Art. 5 Nr. 1 EGÜbk nach dem Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist.
  • BGH, 04.04.1979 - VIII ZR 199/78

    Einheitliches Kaufgesetz und Vertragshändlervertrag internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Maßgeblich hierfür ist nach der Grundsatzentscheidung des EuGH (Urteil vom 6. Oktober 1976 - Rs 14/76 - EuGHE 1976, 1497), auf die auch das Berufungsgericht hingewiesen hat, diejenige Verpflichtung, die den Gegenstand der Klage bildet (ebenso BGHZ 74, 136, 139).
  • BAG, 29.06.1978 - 2 AZR 973/77

    Vereinbarung der Geltung ausländischen Rechts in Arbeitsvertrages mit

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Diese Vorschrift gilt auch für die internationale Zuständigkeit (Senatsurteil vom 29. Juni 1978 - 2 AZR 973/77 - AP Nr. 8 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit, zu IV 2 b der Gründe).
  • EuGH, 26.05.1982 - 133/81

    Ivenel / Schwab

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Wird eine Klage auf verschiedene Verpflichtungen aus einem Vertretervertrag gestützt, der einen Arbeitnehmer an ein Unternehmen bindet, so ist nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 26. Mai 1982 - Rs 133/81 - EuGHE 1982, 1891) für die internationale Zuständigkeit diejenige Verpflichtung maßgeblich, die für diesen Vertrag charakteristisch ist.
  • BAG, 10.04.1975 - 2 AZR 128/74

    Internationales Privatrecht: Anwendbarkeit, Rechtswahl, Revisibilität

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 27, 99, 103 f. = AP Nr. 12 zu Internationales Privatrecht-Arbeitsrecht, zu II der Gründe, m. w. N.) gilt für Arbeitsverträge mit Auslandsberührung der Grundsatz der Parteiautonomie.
  • EuGH, 13.11.1979 - 25/79

    Sanicentral SA / Collin

    Auszug aus BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 398/85
    Sie setzen damit sämtliche deutsche Regeln über die Begründung der internationalen Zuständigkeit und die örtliche Zuständigkeit, soweit diese in dem Übereinkommen mitgeregelt ist, außer Kraft (vgl. EuGH Urteil vom 13. November 1979 - Rs 25/79 - EuGHE 1979, 3423, 3429; Kropholler, aaO, Rz 638 bis 641; ebenso Geimer/Schütze, aaO, § 1 II, S. 35 ff., § 32 I, S. 250; Stein/Jonas/Schumann, aaO, Einl. Rz 788, 788 b).
  • EuGH, 04.03.1982 - 38/81

    Effer Spa / Kantner

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits übereinstimmend von der Anwendung deutschen Rechts aus, so liegt darin regelmäßig eine stillschweigende Rechtswahl (BAG 27. August 1964 - 5 AZR 364/63 - zu 1 der Gründe, BAGE 16, 215 ; 12. Juni 1986 -  2 AZR 398/85 - zu B V 2 b der Gründe; BGH 9. Juni 2004 -  I ZR 266/00 - zu II 5 b der Gründe) .
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 815/07

    Arbeitnehmerweiterbildung - Schwerpunkt des Beschäftigungsverhältnisses iSv. § 2

    Die organisatorische Zuordnung zu einer konkreten Niederlassung und die teilweise Eingliederung in deren Organisationsstruktur begründen keinen gewöhnlichen Arbeitsort (Senat 13. November 2007 - 9 AZR 134/07 - Rn. 37 und 39 mwN, AP EGBGB nF Art. 27 Nr. 8 = EzA EGBGB Art. 30 Nr. 9; zum Problem des Erfüllungsorts für entsandte Arbeitnehmer allgemein BAG 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - zu B V 3 b der Gründe, AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 1 = EzA BGB § 269 Nr. 2).
  • LAG Bremen, 09.10.2014 - 1 SHa 4/14

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für Zahlungsklage eines

    Nach der Rechtsprechung des BAG soll aber in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer an mehreren Orten tätig ist, und in denen eigentlich ein einheitlicher (gemeinsamer) Erfüllungsort nicht festgestellt werden kann, der Wohnsitz des Arbeitnehmers als einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wohnsitz aus Arbeitsleistungen erbringt (BAG Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

    Dies gilt insbesondere auch für Montagearbeiter (BAG Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen; ArbG Stendal Beschl. v. 24.03.2010 - 1 Ca 165/10; GMP/Germelmann, ArbGG , aaO., Rdnr. 42 zu § 48 ArbGG ).

  • BAG, 03.11.1993 - 5 AS 20/93

    Beachtung der bindenden Wirkung von Verweisungsbeschlüssen im

    Der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht haben zu Art. 5 Nr. 1 des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen entschieden, daß als Erfüllungsort, der nach dieser Bestimmung für die Zuständigkeit in Sachen mit Auslandsberührung maßgebend ist, bei allen Klagen aus Arbeitsverhältnissen nur der Ort der Arbeitsleistung anzusehen ist (EuGHE 1982, 1891; EuGHE 1989, 358 = EuZW 1990, 35; BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

    Dies gilt unabhängig davon, ob er täglich nach Hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (BAG Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen).

  • BAG, 18.02.1988 - 2 AZR 590/87

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichts im Falle der gegen

    Internationale Zuständigkeit bei Kündigungsklage eines in Deutschland wohnhaften angestellten Vertreters gegen die Kündigung seines in Belgien ansässigen Arbeitgebers (im Anschluß an das Senatsurteil vom 12. Juni 1986, 2 AZR 398/85 = EzA § 269 BGB Nr. 2); Auslegung der Vereinbarung über die Geltung deutschen Rechts als Vereinbarung der Anwendung des KSchG bei fingiertem Betriebssitz in Deutschland.

    Der Ort, an dem diese Verpflichtung zu erfüllen ist, bestimmt sich dagegen nach dem internationalen Recht, das nach den Kollisionsnormen des mit dem Rechtsstreit befaßten Gerichts für die streitige Verpflichtung maßgebend ist (vgl. Senatsurteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - EzA § 269 BGB Nr. 2, zu B III und IV der Gründe, m.w.N. aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs).

    Dies ist die Arbeitsleistung, die der Vertreter in der Erfüllung des Vertrages zu erbringen hat (vgl. EuGH Urteil vom 26. Mai 1982 - Rs 133/81 - EuGHE 1982, 1891; Senatsurteil vom 12. Juni 1986, aaO, zu B IV der Gründe).

    Dies ist für die Arbeitsleistung eines für die Bearbeitung eines größeren Bezirks angestellten Reisenden dessen Wohnsitz, wenn er von dort aus seine Reisetätigkeit ausübt, und zwar unabhängig davon, ob er täglich nach hause zurückkehrt und in welchem Umfang er vom Betrieb Anweisungen für die Gestaltung seiner Reisetätigkeit erhält (Senatsurteil vom 12. Juni 1986, aaO, zu V 3 der Gründe).

  • BAG, 25.02.2009 - 7 AZR 954/07

    Betriebsratsmitglied - Nutzung eines Firmenfahrzeugs zur Wahrnehmung von

    Bei derartigen Fahrten könnte es sich zwar um Dienstreisen handeln, wenn Erfüllungsort für die Arbeitsleistung des Klägers nicht eine der Betriebsstätten der Beklagten in H, sondern sein Wohnort T sein sollte, weil der KIäger die ihm obliegende Kundendiensttätigkeit von seiner Wohnung aus wahrzunehmen hat (vgl. hierzu etwa ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 650 mwN; vgl. zum Gerichtsstand des Erfüllungsorts: BAG 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - zu B V 3 b der Gründe, AP Brüsseler Abkommen Art. 5 Nr. 1 = EzA BGB § 269 Nr. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13

    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall

    Dem Umstand, dass beide Parteien bei Klageerhebung bzw. Erhebung der Widerklage sowie in ihren Rechtsausführungen während des Rechtsstreits von der Anwendung deutschen Rechts ausgegangen sind, ist zu entnehmen, dass sie entweder von vornherein ihre Vertragsbeziehungen deutschem Recht unterstellen wollten oder dass dieser Wille jedenfalls jetzt bei ihnen besteht (vgl. BAG, Urteil vom 12. Juni 1986 - 2 AZR 398/85 - NJW-RR 1988, 482, 483).
  • ArbG Stendal, 24.03.2010 - 1 Ca 165/10

    Örtliche Zuständigkeit - weisungsgebundene Entsendung von Monteuren und

    Wie das Bundesarbeitsgericht weiter schon mit ebenfalls von dem Kläger zitiertem Urteil vom 12.06.1986 (2 AZR 398/85, Juris) entschieden hat, ist in den Fällen, in denen der Arbeitnehmer an mehreren Orten tätig ist, und daher eigentlich ein einheitlicher (gemeinsamer) Erfüllungsort nicht festgestellt werden kann, der Wohnsitz des Arbeitnehmers als einheitlicher Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dann anzunehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (BAG, Urteil vom 12.06.1986, 2 AZR 398/85, Rnr. 52, Juris):.

    Die Gesetzesbegründung übernimmt daher im Wesentlichen die durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.06.1986 (2 AZR 398/85, Juris) geprägte Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern, denen von Seiten des Arbeitgebers ein bestimmter Bezirk zugewiesen ist, in dem sie von ihrem Wohnort aus tätig sind und Arbeitnehmern, die sich im Rahmen einer Vielzahl einzelner weisungsgebundener Entsendungen vom Wohnort aus zum jeweiligen Einsatzort begeben.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.01.2001 - 5 Ta 1491/00

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Arbeitsgericht über die örtliche

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  • LAG Hessen, 09.06.2008 - 1 SHa 1/08

    Zur gerichtlichen Bestimmung der Zuständigkeit für die Klage eines

    Das ist regelmäßig auch für Kündigungsschutzklagen der Ort, wo die Arbeitsleistung vertragsgemäß zu erbringen ist (BAG Beschl. v. 03.11.1993 - 5 AS 20/93 - NZA 1994, 479, 480, unter III; s. auch Urt. v. 12.06.1986 - 2 AZR 398/85 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Brüsseler Abkommen unter B V 3 b, st. Rspr.; v. 09.10.2002, aaO, ebd; v. 20.04.2004, aaO, ebd.; HessLAG Beschl. v. 24.07.2006, aaO, unter II 1; nahezu einhellige Meinung, vgl. Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 2 Rn 39; Düwell/Lipke/ Krasshöfer, ArbGG, 2. Aufl., § 2 Rn 56; Schwab/Weth/Walker, ArbGG, 2004, § 2 Rn 230; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 29 Rn 25 "Arbeitsvertrag"; Opolony, Der Arbeitsgerichtsprozess, Rn 192; Nägele, Das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren, 2004, S. 174; Dewender, DB 2005, 1110, 1111).
  • ArbG Stendal, 08.08.2008 - 4 Ca 517/08

    Wohnort des Arbeitnehmers - besonderer Gerichtsstand des Arbeitsortes

  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.2008 - 4 Sha 8/08

    Verweisungsbeschluss, gesetzeswidrig, Zuständigkeit, örtliche,

  • LAG Köln, 04.11.2002 - 2 Sa 678/02

    Internationale Zuständigkeit, Geschäftsführer, Arbeitnehmereigenschaft

  • ArbG Lübeck, 12.01.2001 - 6 Ca 3479/00

    Gerichtsstand bei Außendienstmitarbeitern

  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2005 - 3 AR 4/05

    Zuständigkeitskonflikt wegen örtlicher Zuständigkeit - Bindungswirkung eines

  • LAG Hessen, 11.07.2006 - 1 SHa 25/06

    Bindungswirkung - Gerichtsstand des Erfüllungsortes - greifbare Gesetzwidrigkeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 13 Sa 2192/08

    Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte

  • BAG, 10.07.1995 - 5 AS 12/95

    Bindung an rechtskräftigen, fehlerhaften Verweisungsbeschluss im

  • LAG Bremen, 03.09.2003 - 2 Ta 33/03

    Gerichtsstandsbestimmung bei allgemeinem und besonderem Gerichtsstand

  • BAG, 24.03.1992 - 5 AS 3/92

    Bindung an fehlerhaften Verweisungsbeschluss - Fehlen der Begründung -

  • BAG, 12.03.1992 - 5 AS 10/91

    Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung des Bestimmungsverfahrens -

  • ArbG Karlsruhe, 12.02.2007 - 11 Ca 250/06

    Internationale und örtliche Zuständigkeit nach EGV 44/2001

  • BAG, 23.10.1996 - 5 AS 6/96

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen und offensichtliche Rechtswidrigkeit -

  • BAG, 23.07.1997 - 5 AS 19/97

    Kündigung - Arbeitnehmer - Voraussetzungen - Kündigung außerordentlich -

  • BAG, 11.12.1995 - 5 AS 27/95

    Bindungswirkung eines (fehlerhaften) Verweisungsbeschlusses - Begriff der

  • LAG Nürnberg, 24.11.1998 - 6 Sa 474/97

    Erfüllungsort der Tätigkeit eines Reisenden; Vorliegen der deutschen

  • LG Frankfurt/Main, 24.03.2021 - 8 O 75/20

    Formvorschriften von Airlines bei Flugentschädigungen unzulässig

  • LAG Hessen, 07.08.1987 - 14 Ta 188/87

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

  • LAG Nürnberg, 18.01.1993 - 7 Sa 309/91

    Räumlich begrenzter Geltungsbereich eines Tarifvertrages; Geeignetheit von Zeugen

  • ArbG Hagen, 28.04.1998 - 3 Ca 488/98

    Außendienstmitarbeiter -; Gerichtsstand

  • ArbG Regensburg, 22.02.1989 - 6 Ca 2909/88

    Örtliche Zuständigkeit für Reisende

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